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schaden am Kfz auf Mitarbeiterparkplatz

Themenstarteram 2. März 2016 um 21:01

Moin,

Eventuell kann mir einer Helfen bzw. sagen ob das Gutachten durch die Betriebshaftpflichtversicherung gezahlt wird.

Letzte Woche hat sich auf unseren Firmengelände ein vollgepackter Wäschewagen selbstständig gemacht und ist gegen mein Auto geknallt. Kotflügel und Stoßstange hat es voll erwischt. Die in meiner Firma sagten mir das der Schaden durch die Haftpflicht gedeckt wird. Ich bin darauf hin in meine Werkstatt meines Vertrauens gefahren. Der KFZ Meister sagte mir das der Schaden zwischen 1000-2000€ liegt, aber er kann mir nicht genau den Schaden beziffern. Da der Schaden aber über der Bagatellegrenze liegt, habe ich ein Gutachten anfertigen lassen was knapp 500€ kostet. Heute hat mir meine Firma mitgeteilt, daß die Versicherung das Gutachten nicht zahlen wird weil ein Kostenvoranschlag gebraucht wird. Aber davon wußte ich nichts. Habt ihr eine Ahnung wer jetzt das Gutachten zahlen muss?

Rechtschutzversichert bin ich, aber eventuell hat einer eine Antwort für mich. Mich nervt das jetzt das ich nicht weiß was Sache ist. Und im www finde ich nichts Passendes

LG Lala

Beste Antwort im Thema

Die Versicherung - hast aber keinen direkten Anspruch gegen die Versicherung, nur gegen den Betrieb. Der wiederum hat auf Grund des Versicherungsvertrages einen Erstattung-/Freistellungsanspruch gegen die Versicherung. Könntest dir natürlich die Ansprüche abtreten lassen, dann wäre aber die RS vorher zu befragen.

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Themenstarteram 3. März 2016 um 8:09

Moin und danke für die Zahlreichen Antworten.

Der Waschewagen gehört einer externen Firma die zu diesem Zeitpunkt auch am verladen war, aber der Wagen hat sich selbstständig durch einen unserer Mitarbeiter gemacht. Er hat eine Tür aufgemacht und hat dabei ein Wäschewagen leicht berührt, der dadurch ins rollen gekommen ist. Ich habe auch die Videoaufnahme der Überwachungskamera gesehen. Der Vorfall ist klar das unsere Haftpflicht dafür aufkommen wird und muss..

Ich werde gleich mit meinem RA telefonieren und den Sachverhalt klären. Ich melde mich dann noch mal

Das Gutachten finde ich aber auch extrem teuer.

Ich würde mal mit der Haftpflichtversicherung sprechen, sofern möglich. Vielleicht gibt es ja noch eine Einigung bevor man mit irgendwelchen Anwälten droht.

Vielleicht gibt es ja nur Missverständnisse, die man mit einem Gespräch ausräumen kann?

Zitat:

@querys schrieb am 3. März 2016 um 09:32:28 Uhr:

Das Gutachten finde ich aber auch extrem teuer.

Nach dem Honorartableau 2012 erachtet die Huk ein Honorar in Höhe von 450€ noch als angemessen für die Erstellung eines Gutachtens mit einem Schaden von 1750 €

O.

Hallo

ich stehe durch deine Beschreibung des Unfalls echt auf dem Schlauch. Ist der Wäschewagen kein KFZ? Sondern "nur" eine Karre mit mit vier Rädern die geschoben wird? Wenn ja was hat so ein Ding im Öffnungsbereich einer Tür zu stehen? Und wenn sich das Ding so leicht in Bewegung versetzen lässt dann sollte es auch Vorrichtung haben damit dies nicht passieren kann. Und wenn es doch ein KFZ ist dafür gilt das Gleiche.

Ich würde deshalb nicht gleich meinen das die Kosten zu Lasten der Haftpflicht eurer Firma gehen.

Gruß Volker

Naja, der Fehler war hier wohl vom TE gemacht worden.

Anstatt zuerst die Schadenersatzansprüche an den Versicherer zu stellen und deren Reaktion ab zu warten, wurde hier gleich auf eigene Faust ein GA im eigenen Auftrag gegeben, obwohl für dem Versicherer nur ein KVA gefordert wird.

Nur, bei einer Betriebshaftpflicht (wie bei allen anderen Haftpflichtschäden) wird hier nur der Zeitwert ersetzt.

Abzüge Neu für Alt könnten erfolgen, gerade wegen BJ 2002.

Aber i.d.R. ist es so, dass bei einem KFZ BJ 2002 ein Gutachten erforderlich ist, wegen des Zeitwertes (und wird i.d.R. auch vom Versicherer gefordert) des KFZ und die Höhe der Repa-Kosten und ggf wirtschaftlichen Totalschaden.

Themenstarteram 3. März 2016 um 10:09

Ich habe mit meinem Anwalt telefoniert. Er sagt das die Versicherung das Gutachten bezahlen muss. Es ist so das ein KVA nicht ausreichend ist bzw. Wenn es zu niedrig was zu meinen lasten fällt, oder auch viel zu Hoch ausfallen kann, was natürlich eines Versicherung Betruges nahe ist. Davon mal abgesehen deckt ein Gutachten alle Schäden mit ein die ein KVA nicht berücksichtigt wie zb. Wertminderung und Nutzungsausfall und selbstverständlich Schäden die erSt bei der Reperatur zu sehen sind. Wenn mir in meiner Firma zb. meine Brille kaputt geht oder mein Telefon dann kann der Schaden anhand des wertes bzw. durch die vorhandene Rechnung so bezahlt werden. Wenn mir nur mein Außenspiegel kaputt gegangen wäre hätte ein KVA auch gereicht, da der Schaden übersichtlich gewesen wäre. Neuer Spiegel + Laxkierung + Stundenlohn 400€.

Ich habe auch eben mit der Versicherung telefoniert. Mein Fall wird gerade bearbeitet. Ich habe der netten Dame auch gesagt das ich mit meinem RA telefoniert habe zwecks meines nicht Wissens in dieser Sache. Ich werden die Tage hören ob die Versicherung die kosten übernimmt. Ich bin guter Hoffnung

Themenstarteram 3. März 2016 um 10:11

Zitat:

@querys schrieb am 3. März 2016 um 09:32:28 Uhr:

Das Gutachten finde ich aber auch extrem teuer.

Ich würde mal mit der Haftpflichtversicherung sprechen, sofern möglich. Vielleicht gibt es ja noch eine Einigung bevor man mit irgendwelchen Anwälten droht.

Vielleicht gibt es ja nur Missverständnisse, die man mit einem Gespräch ausräumen kann?

Definitiv, eine Einigung ist immer der beste Weg. Es wird sich auch alles klären... da bin ich mir sicher

Der Wäschewagen hat sich durch die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters des Betriebes, auf dem der Te sein Auto geparkt hatte, in Bewegung gesetzt und das Kfz des Te beschädigt.

Somit haftet die Firma, da der Mitarbeiter ein Erfüllungsgehilfe des Betriebes ist.

Direkter Anspruch gegen die Versicherung der Firma besteht nicht, da die Betriebshaftpflicht - soweit ich informiert bin - keine Pflichtversicherung ist.

O.

Themenstarteram 3. März 2016 um 10:20

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 3. März 2016 um 10:44:18 Uhr:

Naja, der Fehler war hier wohl vom TE gemacht worden.

Anstatt zuerst die Schadenersatzansprüche an den Versicherer zu stellen und deren Reaktion ab zu warten, wurde hier gleich auf eigene Faust ein GA im eigenen Auftrag gegeben, obwohl für dem Versicherer nur ein KVA gefordert wird.

Nur, bei einer Betriebshaftpflicht (wie bei allen anderen Haftpflichtschäden) wird hier nur der Zeitwert ersetzt.

Abzüge Neu für Alt könnten erfolgen, gerade wegen BJ 2002.

Aber i.d.R. ist es so, dass bei einem KFZ BJ 2002 ein Gutachten erforderlich ist, wegen des Zeitwertes (und wird i.d.R. auch vom Versicherer gefordert) des KFZ und die Höhe der Repa-Kosten und ggf wirtschaftlichen Totalschaden.

Das ist die eine Problematik an der Geschichte, mir wurde eine Stunde nach dem Schaden von einem unserer Manager gesagt, dass ich mich um den Schaden kümmern soll. Das Gutachten wurde am letzten Mittwoch erstellt, und jetzt am Montag wurde mir schriftlich mitgeteilt das ein KVA erwünscht wird. Aber das Gutachten War schon richtig wie von mir geschrieben. Ich Schätze mal das mein Auto definitiv noch kein Totalschaden ist. Der hat erst 135000km runter, Steuerketten wurden erst bei VW gemacht. Schieberkasten der Automatik neu. Scheckheft lückenlos bei VW und der allgemeinen Zustand ist gut.

Themenstarteram 3. März 2016 um 10:26

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 3. März 2016 um 11:11:18 Uhr:

Der Wäschewagen hat sich durch die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters des Betriebes, auf dem der Te sein Auto geparkt hatte, in Bewegung gesetzt und das Kfz des Te beschädigt.

Somit haftet die Firma, da der Mitarbeiter ein Erfüllungsgehilfe des Betriebes ist.

Direkter Anspruch gegen die Versicherung der Firma besteht nicht, da die Betriebshaftpflicht - soweit ich informiert bin - keine Pflichtversicherung ist.

O.

Es wurde letzte Woche von der Versichung schriftlich bestätigt, dass der Schaden durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist. Wir sprechen hier von einer leichten farlässigkeit. Somit werden alle Schäden durch die Versicherung gedeckt bzw wird kein anderer Haftbar gemacht.

Zitat:

@Lala79 schrieb am 3. März 2016 um 11:26:21 Uhr:

 

Es wurde letzte Woche von der Versichung schriftlich bestätigt, dass der Schaden durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist. Wir sprechen hier von einer leichten farlässigkeit. Somit werden alle Schäden durch die Versicherung gedeckt bzw wird kein anderer Haftbar gemacht.

Nichts anderes habe ich gesagt. Für Versehen des Mitarbeiters haftet die Firma, deren Schadensersatzleistungen durch die Versicherung bezahlt werden.

O.

 

Zitat:

@Lala79 schrieb am 3. März 2016 um 09:09:01 Uhr:

Moin und danke für die Zahlreichen Antworten.

Der Waschewagen gehört einer externen Firma die zu diesem Zeitpunkt auch am verladen war, aber der Wagen hat sich selbstständig durch einen unserer Mitarbeiter gemacht. Er hat eine Tür aufgemacht und hat dabei ein Wäschewagen leicht berührt, der dadurch ins rollen gekommen ist. Ich habe auch die Videoaufnahme der Überwachungskamera gesehen. Der Vorfall ist klar das unsere Haftpflicht dafür aufkommen wird und muss..

Ich werde gleich mit meinem RA telefonieren und den Sachverhalt klären. Ich melde mich dann noch mal

Hey.. Wenn ich das so lese, ist der Schaden wohl beim Be- und Entladen mit einem Transporter / LKW entstanden? Trifft das zu? Wenn ja, dann kannst du dich m.M.n. auch direkt an den KFZ-Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges wenden.

Themenstarteram 4. März 2016 um 22:45

Hey, auch wenn einer unserer Mitarbeiter den Wagen unabsichtlich ins Rollen gebracht hat? Die von der Wäschefirma haben den Wäschewagen nicht als letztes berührt bzw. nicht zum Rollen gebracht.

 

Themenstarteram 21. März 2016 um 14:15

Moin,

ein kurzes Update für euch. Die Betreibshaftpflichversicherung hat das Gutachten anstandslos gezahlt.

Leider wurde mir meine Schadensumme um 500€ gekürzt wegen fiktiver Abrechnung und nach KFZ technischer Prüfung.

Morgen muss ich zum Gutachter fahren und er wird dann mit der Versicherung telefonieren. Wenn das nichts bringt muss ich mein Anwalt einschalten.

Tja, diese "Überprüfungen" durch externe "F(l)achfirmen" kenne ich zur Genüge. Da muss mindestens so viel gekürzt werden, die diese Externen für ihre Überprüfung kassieren. Hat vor Gericht nur extrem selten Bestand.

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