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Schaden am Auto durch Werkstatt

Themenstarteram 18. Oktober 2021 um 17:12

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Normalerweise bring ich mein Auto immer in meine stammwerkstatt wo ich seit jahren bin, doch diesmal auf empfehlung von einem Freund bin ich in eine andere werkstatt gefahren (großer fehler) von einem bekannten von ihm.

Ich hab mir nicht groß gedanken darüber gemacht und ihm mein auto hingestellt zum Service machen.

Ausgemacht waren 2 Tage und am 4 Tag hab ich immer noch nichts gehört, nach mehrmaligen anrufen und schreiben ohne antwort bin ich dann in die werkstatt gefahren und musste festellen das noch nichts gemacht wurde. Nach einer diskussion hat er mir zugesagt er macht den service sofort und meldet sich.

Nun ruft er mich einen tag später an und sagt mir das auto sei in ein anderes auto reingerollt.

ich bin darauf hin in die werkstatt gefahren um mir da anzusehen. schaden beläuft sich auf 2500 euro sagt mir meine werkstatt weil ich dort den kostenvoranschlag machen lies weil ich der werkstatt nicht mehr vertraute.

Nun weigert sich die werkstatt den schaden zu übernehmen obwohl er mir noch n 3. zeiler ausgestellt hat das er schuld ist und bei ihm passierte.

Er möchte mir auch nicht seine Versicherungsdaten geben damit man den Voranschlag denen schicken könnte.

Noch dazu is er der meinung der anschlag wäre zu hoch vorallem die materialkosten UPE anschlag von 40% sei zuhoch.

Kennt sich jemand auf dem gebiet aus was man machen könnte was rechtlich ist und was man tun soll? mein rechtschutz greift leider erst in 6 wochen.

Kostenvoranschlag kann ich online stellen wenns wäre

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41 Antworten

Such einen Anwalt auf und lass den die Sache regeln bzw. erzähl dem die Story.

Der wird dir schon sagen wie er weiter vorgeht.

Vier Tage für eine Inspektion?

Das muss ja ne gefragte Werkstatt sein!!!

Normalerweise muss die eine Betriebshaftpflicht haben. Da dürfte was im Argen sein, wenn die sich querstellen.

Die Werkstatt (also die, die die Reparatur machen wird) übernimmt normalerweise den vollen Service in so einem Fall. Sie besorgen für dich Gutachter, Anwalt, einen Leihwagen und machen die Reparatur. Du stellst einfach das Auto hin, unterschreibst eine Vollmacht und fährst mit dem Leihwagen weg. Mit dem Schädiger hast Du nichts zu tun und brauchst nichts zu verhandeln.

Themenstarteram 18. Oktober 2021 um 17:52

Muss er mir seine Versicherungdaten geben wenn ich ihn frage?

Weil meine Werkstatt braucht das für die Abwicklung mit seiner Versicherung

 

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 18. Oktober 2021 um 19:50:24 Uhr:

Normalerweise muss die eine Betriebshaftpflicht haben. Da dürfte was im Argen sein, wenn die sich querstellen.

am 18. Oktober 2021 um 17:53

@Handschweiß: So läuft es, wenn es gut läuft.

Andernfalls bleibt alles erst mal bei dem kleben, der den Auftrag erteilt hat.

Anwalt beauftragen, alles andere verläuft nur zu deinem Nachteil. Selbst bei der Abwicklung durch die Betriebshaftpflicht sind Probleme zu erwarten. Ich sage nur "Gutachten der Versicherung des Schädigers".

Zitat:

@Pepeb8 schrieb am 18. Oktober 2021 um 19:52:51 Uhr:

Muss er mir seine Versicherungdaten geben wenn ich ihn frage?

Weil meine Werkstatt braucht das für die Abwicklung mit seiner Versicherung

Zitat:

@Pepeb8 schrieb am 18. Oktober 2021 um 19:52:51 Uhr:

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 18. Oktober 2021 um 19:50:24 Uhr:

Normalerweise muss die eine Betriebshaftpflicht haben. Da dürfte was im Argen sein, wenn die sich querstellen.

Der Rat zum Anwalt ist schon richtig. Ohne wird das nichts. Dein Auto hat ein anderes beschädigt. Das wird vermutlich auch deine Pkw-Haftpflichtversicherung interessieren müssen. Üble Sache. Du wirst dich vermutlich allein an den sturen Werkstattinhaber halten müssen, auch falls er eine Versicherung haben sollte. Am Ende sollte dir aber jeder Schaden und alle Kosten ersetzt werden. Ich würde mich bei so einer Auseinandersetzung auf eine längere Zeitspanne einrichten. Deine zu frische RS hilft hier nicht.

Themenstarteram 18. Oktober 2021 um 18:59

Sowas hab ich befürchtet, also doch zum Anwalt huschen. Trotzdem danke euch :)

Sofern der Schaden auf privatem Gelände bzw. dem Betriebsgelände der Werkstatt entstanden ist, (?) sollte sofern eine gültige und rechtskräftige Betriebshaftpflicht-Versicherung besteht, diese für alle Schäden in diesem einen vom versichert-verursachten Zusammenhang greifen.

Zitat:

@Pepeb8 schrieb am 18. Oktober 2021 um 19:12:25 Uhr:

Normalerweise bring ich mein Auto immer in meine stammwerkstatt wo ich seit jahren bin, doch diesmal auf empfehlung von einem Freund bin ich in eine andere werkstatt gefahren (großer fehler) von einem bekannten von ihm.

Ich hab mir nicht groß gedanken darüber gemacht und ihm mein auto hingestellt zum Service machen.

Ausgemacht waren 2 Tage und am 4 Tag hab ich immer noch nichts gehört, nach mehrmaligen anrufen und schreiben ohne antwort bin ich dann in die werkstatt gefahren und musste festellen das noch nichts gemacht wurde. Nach einer diskussion hat er mir zugesagt er macht den service sofort und meldet sich.

Nun ruft er mich einen tag später an und sagt mir das auto sei in ein anderes auto reingerollt.

Ich finde die Geschichte etwas komisch. Welchen Vertrag hast du in der Werkstatt unterschrieben? Bei der mehrtägigen dauer der Inspektion, ohne das überhaupt mit der Arbeit begonnen wurde, kann ich Schwarzarbeit nicht ausschließen. In diesem Fall würdest du sogar den Wagen beim anderen Fahrzeug zahlen müssen.

Falls die Werkstatt einfach nur günstig ist, weil sie dich irgendwo zwischen schieben (Vollauslastung), und alles mit Anmeldung/Rechnung läuft, zahlt natürlich die Werkstatt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 18. Oktober 2021 um 19:50:24 Uhr:

Normalerweise muss die eine Betriebshaftpflicht haben. Da dürfte was im Argen sein, wenn die sich querstellen.

Zum Beispiel steigen die Beiträge, wenn Schäden reguliert werden, wie bei der KFZ-Haftpflicht auch. Außerdem kann ein Betrieb durchaus auch aus der Versicherung fliegen, wenn die Schadenquote zu hoch wird.

Abgesehen davon hat der Geschädigte (im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht) keine direkten Ansprüche an die Versicherung des Schädigers. Der Geschädigte hat Ansprüche an den Schädiger, der kann sich diese ggf. von seiner Versicherung zurückholen. Wenn der Schädiger seiner Versicherung den Schaden aber nicht meldet, kann der Geschädigte ihn auch nicht dazu zwingen.

Zitat:

@MvM schrieb am 19. Oktober 2021 um 12:24:21 Uhr:

 

Ich finde die Geschichte etwas komisch. Welchen Vertrag hast du in der Werkstatt unterschrieben?

Das ist immer das erste was ich anfordere, wenn ich in einem Betriebshaftpflichtschaden ermittle: die Auftragsunterlagen für die Tätigkeit, bei der der Schaden entstanden ist. Wenn der Schaden außerhalb der im Auftrag genannten Tätigkeit entstanden ist (oder bei einer Tätigkeit, die nicht im Versicherungsvertrag erfasst ist), wird es interessant...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Oktober 2021 um 13:48:10 Uhr:

Das ist immer das erste was ich anfordere, wenn ich in einem Betriebshaftpflichtschaden ermittle: die Auftragsunterlagen für die Tätigkeit, bei der der Schaden entstanden ist. Wenn der Schaden außerhalb der im Auftrag genannten Tätigkeit entstanden ist (oder bei einer Tätigkeit, die nicht im Versicherungsvertrag erfasst ist), wird es interessant...

Naja, es gibt Reparaturen, die außerhalb des schriftlichen Auftrages durchgeführt werden. Zum Beispiel wenn ich eine Inspektion beauftrage, wo ein Defekt festgestellt wird. Hier erfolgt ab und zu mal die am Telefon abgesprochene Reparatur am nächsten Tag, weil noch Teile bestellt werden müssen.

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