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Sauna auf Anhänger bauen

Themenstarteram 17. August 2016 um 12:09

Liebe Forenmitglieder,

Ich habe folgende Idee: Ich will mir eine kleine Holzsauna auf einen Anhänger bauen. Hatte mir dafür schon einmal einen alten Wohnwagen besorgt, um diesen dann auszubauen..das war aber alles zu viel Aufwand und das ganze wäre nie durch den TÜV gekommen. Jetzt die Idee mit dem PKW-Anhänger. Die Sauna sollte ca. 2 Meter breit und 2,5 Meter lang sein bei einer Höhe von 2 Metern. Erschwerend kommt hinzu, dass ich keinen BE-Führerschein habe und damit das Gesamtgewicht des Hängers nicht über 900kg sein darf (fahre einen VW T4 mit zul. Gesamtg. von ca 2600kg.

Kann ich die Sauna so konstruieren, dass sie einfach als Ladung des Anhängers gilt und ich sie deshalb nicht vom TÜV abnehmen lassen muss? Bei einem Wohnwagenumbau muss ich mir ja jeden Umbau abhehmen lassen. Wenn ich nun aber sage, dass die Sauna einfache Ladung ist und ich sie während der Fahrt entsprechend sichere, dürfte dass doch funktionieren.

Welche Art von Anhänger würde sich hier am besten eignen? Am besten einer, wo der Schwerpunkt nicht zu weit oben liegt. Das Problem wird dann in der Achsbreite liegen. Ich werde wohl kaum einen Hänger finden, der eine 2 Meter breite Ladefläche hat und gleichzeitig einen tiefen Schwerpunkt.

Eine Frage noch: Die Maximalbreite des Hängers darf nach meinem Wissensstand 200cm nicht überschreiten. Könnte ich die Sauna über die Bordwand auskragen lassen, wenn der Hänger nicht breit genug wäre (s. Abb.)

Vielen Dank im Vorraus für die beantwortung meiner Fragen.

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Mit den besten Grüßen,

Felix Müller

 

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16 Antworten

Wie kommst Du auf 2,00 m? Die zulässige Breite für Anhänger bei Personenkraftwagen beträgt max. 2,50 m!

Bis dahin kannst Du gehen, egal ob nun Achsbreite incl. Kotflügelaußenkante oder Aufbau. Klassisches Beispiel ist der Hochlader. Hier bestimmt ja auch der Kastenaufbau mit allen hervorstehenden Teilen das Außenmaß.

Genaueres findest Du z.B. hier:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen.

Hab ich durch selbstständiges Googlen gefunden, in 10 Sek! ;)

Ein Hochlader kommt ja nicht in Betracht, da Du den Schwerpunkt recht tief haben möchtest. Eins ist aber Fakt, Rally fahren kannst Du mit beiden Varianten vergessen. :D

Ob Du nun aber einen Tieflader findest, der bei einem passenden Ladeflächen-Innenmaß dann auch nur max. 2,5 m breit ist, kann ich nicht versprechen. 25 cm pro Seite für Räder und Kotflügel, dazu noch die Bordwandstärke von etwa 4 cm, ...das wird knapp.

Auch wird die Auswahl, hinsichtlich der gewünschten Größe des Anhängers und dessen zGG, arg gering werden.

Ich denke mal, Dein Vorhaben wird daher schon durch die Gewichtsbegrenzung von 900 kg scheitern. Aus welchem Material würde denn das Schmuckstück gefertigt werden sollen?

Zitat:

Mistelpfeil schrieb:

Kann ich die Sauna so konstruieren, dass sie einfach als Ladung des Anhängers gilt und ich sie deshalb nicht vom TÜV abnehmen lassen muss? [...] Wenn ich nun aber sage, dass die Sauna einfache Ladung ist und ich sie während der Fahrt entsprechend sichere, dürfte dass doch funktionieren.

JA, das geht. Wichtig allerdings dabei: Du musst die Sauna halt so konstruieren, dass du sie auch entsprechend sichern kannst, z.B. durch Niederzurrungen.

Zitat:

Welche Art von Anhänger würde sich hier am besten eignen? Am besten einer, wo der Schwerpunkt nicht zu weit oben liegt. Das Problem wird dann in der Achsbreite liegen. Ich werde wohl kaum einen Hänger finden, der eine 2 Meter breite Ladefläche hat und gleichzeitig einen tiefen Schwerpunkt.

Man spricht da von Hochlader (haben die Reifen unter der Plattform) und Tieflader (haben die Reifen neber der Plattform). Es gibt zwar Tieflader mit 2m Plattformbreite zw. den Rädern / Kotflügeln, aber das sind meist schwere Autotransportanhänger - da bliebe dir kaum Nutzlast mehr übrig.

Ausserdem sind die dann bis zu 2,55m breit - und das ist 'ne richtige Qual, mit so einem Anhänger, der links und rechts über die Autobreite rausragt, auf engen Straßen o.ä. zu fahren.

Von daher würde ich dir einen Hochlader mit kleiner 10"-Bereifung empfehlen. Die Reifengröße ist dann 195/55R10.

Z.B. der hier:

http://www.schultes-metallverarbeitung.de/inhalt/ua300.php

Besser gehts eigentlich kaum von den Maßen her. Dann unter die Sauna Antirutschmatten, an 4 Ecken runtergezogen (wie gesagt, da musst du halt stabil bauen, dass das auch geht!) - und du kannst fahren, wohin du willst. Auch bei HU's ist Ladung kein Problem. Eher noch besser wg. Bremsleistung...

Zitat:

Könnte ich die Sauna über die Bordwand auskragen lassen, wenn der Hänger nicht breit genug wäre (s. Abb.)

Möglich ists (siehe Stvo §22, Ladung). Bis 40cm über die Fahrzeugleuchten kein Problem... schön ists aber nicht unbedingt.

Alternativ ist vielleicht der Anhänger noch was:

http://www.anssems.com/default/anhaenger-verkauf-2/multitransporters-autotransporters/amt-1300-400x188-eco-1/

Zwar etwas schmaler - aber 1. kannst du die Sauna ja wie in deinem Bild bauen - 2. könntest du sie aber auch länger bauen, wenn du mehr Platz möchtest.

Beide Anhänger sind mit 270kg Eigengewicht echt sehr leicht. Da hast du noch gut Nutzlast. Ablasten musst du ja eh beide...

Gruß Jonas

am 17. August 2016 um 16:27

...nur mal so als Anmerkung zur Fahrzeugbreite - wurden die 2,50 nicht schon vor längerer Zeit auf 2,55m geändert?

Ähm @TE warum als Ladung? Ich würd mal prüfen, ob man das Teil als rollende Sauna nicht analog, wie ein Sonderkraftfahrzeug zulassen könnte... also steuerbefreit, grünes Kennzeichen.

So wie irgendwelche Show-/Ausstellungsfahrzeuge, TV-/Radio-Übertragungswägen, Fahrzeuge die als mobile Schulungs- / ärtzliche Untersuchungsräume / Bibliotheken / Sparkassenfilialen / etc. ausgebaut sind oder Fahrzeuge die als Pannenhilfsfahrzeuge, Werkstattwagen eingerichtet sind.

Noch zur Breite... das Hauptthema bzgl. der Breite sind die Außenspiegel des Zugfahrzeugs. Ist der Anhänger so breit, dass die verbauten Spiegel nicht mehr ausreichen benötigst Du diese anbaubaren / aufsteckbaren breiten Spiegel mit denen die Freunde des Campings mit ihren Wowa-Gespannen rumfahren.

Ich hab mir letztes Jahr einen Anhänger mit Planenaufbau zugelegt... Hochlader, Aufbaubreite ca. 1,85m bzgl. der Außenspiegel ist das gerade so an der Grenze, dass das Fahren noch ohne Zusatzspiegel zu verantworten ist.

@V8.lover: ja, aber nur bis max. 2,50 m!

@ Gast356: Nicht für PKW. Bitte mal meinem Link oben folgen.

@Bikerleo66

 

Bin jetzt kein Experte für Gesetzestexte, aber für mich liest sich das so, dass die 2,50 m nur für den PKW selbst gelten, der Anhänger fällt unter die allgemeinen 2,55 m

Zitat:

@MarkSawyer schrieb am 17. August 2016 um 19:08:47 Uhr:

@Bikerleo66

Bin jetzt kein Experte für Gesetzestexte, aber für mich liest sich das so, dass die 2,50 m nur für den PKW selbst gelten, der Anhänger fällt unter die allgemeinen 2,55 m

Wenn man der Überschrift Bedeutung schenkt: ..."für Fahrzeuge und Kombinationen"... Warum sollte der Pkw nur 2,50 sein dürfen, der Anhänger aber 2,55?

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. August 2016 um 18:27:23 Uhr:

 

Ähm @TE warum als Ladung? Ich würd mal prüfen, ob man das Teil als rollende Sauna nicht analog, wie ein Sonderkraftfahrzeug zulassen könnte... also steuerbefreit, grünes Kennzeichen.

Sonderkfz?! :confused:

Ein Sauna-Kfz hätte man wohl (analog dem Wohnmobil) als Sonstiges Kfz zulassen können, aber dafür hätte es kein grünes Kennzeichen gegeben. Grüne Kennzeichen gibt es (u.A.) für Arbeitsmaschinen (selbstfahrende oder angehängte), das ist also eine andere Baustelle.

Die Auflistung der möglichen Arbeitsmaschinen im Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auf den Seiten 58 bis 64 ist zwar formal nicht abschließend, aber man wird wohl eine ziemlich gute Begründung brauchen, warum man ein nicht in der entsprechenden Verkehrsblatt-Liste aufgeführtes Fahrzeug als Arbeitsmaschine zugelassen haben will.

am 17. August 2016 um 18:42

...insgesamt sieht mir das danach aus, als wenn die LKW-Hersteller-Lobby die Änderung auf 2,55 durchgeboxt hat um z.B. beim Europalettenmaß von 1,20 x 0,80 + 5 cm Luft für die Zwischenräume genügend Platz für Einrichtungen zur Ladungssicherung, wie Lochleisten / Anschlagleisten / zertifizierte verstärkte Planenaufbauten zu bekommen und die Anpassung nicht bis zu den PKWs durchgereicht oder vergessen wurde. Wobei im PKW-Bereich sich bestimmt auch niemand so recht darum gekümmert hat bzw. der Sache nachgegangen ist... sind ja die bisherigen 2,50m ausgehend von einem "PKW" ja schon wahrlich gigantisch.

Und so haben wir halt jetzt schon 4 Fahrzeugbreiten, die es "in der Fahrschule zu wissen gilt"... 2,50 ... 2,55... 2,60m und die 3,0m für irgendwelche landwirtschaftlichen / selbstfahrenden Arbeitsmaschinen...

Übrigends alles ohne Außenspiegel - gemessen mit den Außenspiegeln kommt z.B. ein LKW normalerweise an oder über die 3,0m.

PS: @hk_do ... meine Bootstrailer für Sportzwecke oder die Pferdeanhänger für Sportpferde -also nicht die vom Pferdemetzger- laufen auch mit grünem Kennzeichen. Sauna... Sport, Freizeit, Gesundheit... da würde ichs mit einer Begründung versuchen.

Sonderkraftfahrzeug ist ein Begriff der in dem Zusammenhang häufig bei betreffenden Fahrzeugen in den Fahrzeugpapieren als Bezeichung auftaucht... z.B. das "SO.KFZ PANNENHILFE", was schon viele Halter von steuertechnisch teuren Fahrzeugen dazu verführt hat, das Fahrzeug mit einer Werkzeugkiste auszustatten und zu versuchen das Teil in den Steuern runter zu bekommen - hier so eine Diskussion (klick)

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 17. August 2016 um 19:24:26 Uhr:

Zitat:

@MarkSawyer schrieb am 17. August 2016 um 19:08:47 Uhr:

@Bikerleo66

Bin jetzt kein Experte für Gesetzestexte, aber für mich liest sich das so, dass die 2,50 m nur für den PKW selbst gelten, der Anhänger fällt unter die allgemeinen 2,55 m

Wenn man der Überschrift Bedeutung schenkt: ..."für Fahrzeuge und Kombinationen"...

Hab ich auch gesehen;)

 

Die Überschrift ist aber eine Zusammenfassung des gesamten Paragraphen, im Absatz über die Breite werden Kombinationen nirgends erwähnt.

 

Stehen aber in der Überschrift, weil spätestens bei der Länge Kombinationen interessant werden.

Zitat:

Warum sollte der Pkw nur 2,50 sein dürfen, der Anhänger aber 2,55?

Weil, vereinfacht gesagt, PKW im Allgemeinen keine Europaletten laden, wie ein Vorposter bereits bemerkte;)

Zitat:

@MarkSawyer schrieb am 17. August 2016 um 21:16:34 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 17. August 2016 um 19:24:26 Uhr:

 

Wenn man der Überschrift Bedeutung schenkt: ..."für Fahrzeuge und Kombinationen"...

Hab ich auch gesehen;)

Die Überschrift ist aber eine Zusammenfassung des gesamten Paragraphen, im Absatz über die Breite werden Kombinationen nirgends erwähnt.

Stehen aber in der Überschrift, weil spätestens bei der Länge Kombinationen interessant werden.

Zitat:

@MarkSawyer schrieb am 17. August 2016 um 21:16:34 Uhr:

Zitat:

Warum sollte der Pkw nur 2,50 sein dürfen, der Anhänger aber 2,55?

Weil, vereinfacht gesagt, PKW im Allgemeinen keine Europaletten laden, wie ein Vorposter bereits bemerkte;)

Nun, dann lies mal bitte den folgenden Satz (nach der Überschrift aus dem §32) in diesem Zusammenhang:

"(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:

...

...5. bei Personenkraftwagen 2,50 m."

Die bei Güterverkehr zugestandenen 50 mm mehr sind der massiveren Ausführung der Bordwände und/oder Rungen und Spriegel sowie, wie schon richtig erwähnt, der vorgeschriebenen aufwändigeren Ladungssicherung geschuldet. Er wird sogar noch etwas breiter, da das gesamte, außen angebrachte Geraffel wie Zurrösen und Verschlüsse nicht mit eingerechnet werden, ebenso die Spiegel, da diese kein fester Bestandteil des Fahrzeuges in dem Sinne sondern Hilfseinrichtungen und abklappbar ausgeführt sind.

Wir kriegen solche Details regelmäßig bei den SP-Wiederholungsschulungen vorgebetet.

Da steht aber "bei Personenkraftwagen";)

 

Anhänger sind meines Wissens keine Personenkraftwagen, die fallen unter 1. "allgemein: 2,55 "

 

Anhänger hinter Krafträdern werden ja auch gesondert erwähnt, warum steht dann da nix von Anhängern hinter Personenkraftwagen?

.edit...

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. August 2016 um 20:42:02 Uhr:

PS: @hk_do ... meine Bootstrailer für Sportzwecke oder die Pferdeanhänger für Sportpferde -also nicht die vom Pferdemetzger- laufen auch mit grünem Kennzeichen. Sauna... Sport, Freizeit, Gesundheit... da würde ichs mit einer Begründung versuchen.

Wird nicht klappen, daß Kriterium ist "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke"; mit Freizeit und Gesundheit kommst du da nicht weiter.

Zitat:

Sonderkraftfahrzeug ist ein Begriff der in dem Zusammenhang häufig bei betreffenden Fahrzeugen in den Fahrzeugpapieren als Bezeichung auftaucht... z.B. das "SO.KFZ PANNENHILFE", [/url]

Na eben nicht: "So.Kfz" ist die Abkürzung für sonstige Kraftfahrzeuge...

Das wirkliche Problem des Themenstarters ist und bleibt das Gewicht! Frag am besten mal im Baumarkt wieviel ein Komplettbausatz für eine Gartensauna wiegt. Dazu kommt dann das Eigengewicht eines PKW-Anhängers, der das Gewicht tragen darf. Ich schätze, das die angepeilten 900 kg nicht ausreichen werden.

Wegen der Zulassung würde ich vorher bei der Zulassungsstelle anfragen. Zur Not eben die Saunahütte auf einen Anhänger verladen.

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