Sattellast
Hallo Zusammen,
Gerne würde ich wissen was die Sattellast bei euren V oder Vito sind. Ich bin etwas überrascht das bei mir 500kg eingetragen sind.
3/21, 300d RWD, Airmatic
28 Antworten
Mein langer Exclusive wiegt laut CO Papieren ca 2,75t. Da bleibt nicht mehr viel Zuladung übrig.
Mein kurzer V250 wiegt laut geeichter Waage (Stadtwerke... Betonbruch "verkaufen" ) leer = 2280 kg
die 4 Einzelsitze hinten (je 35 kg) waren aber zu Hause geblieben.
1 to. Bauschutt = 50 € zu löhnen !
Hallo zusammen,
der Begriff der "Sattellast" kommt aus dem Bereich Lkw und zwar: Sattelzugmaschine mit Sattellast und Auflieger mit Aufliegelast. Im Bereich Pkw bzw. Transporter geht es um die Stütz- oder Aufliegelast. Der jeweils niedrigere Wert ist zu beachten.
Davon unabhängig ist die Zuladung in den einzelnen Fahrzeugen - im Regelfall auch abhängig von den unterschiedlichen zulässigen Gesamtmassen und Ausstattungsvarianten.
Gruß
Fildermann
Zitat:
@onkel_ulli schrieb am 14. September 2021 um 22:15:49 Uhr:
...laut Fzg-Schein nur 2037kilo leer wiegt. Hab die 3100kg Variante, also kann ich über 1 Tonne reinpacken...
Das kannst du natürlich machen, aber das darfst du nicht! Zumdindestens nicht auf öffentlichen Straßen. 😉
Was in deinem Fzg-Schein steht, ist nur ein Wert, der pauschal für diese Baureihe mit diesem Motor und ein paar anderen Sachen gilt.
NICHT für DEINEN Wagen!
Das Gewicht, was deiner mit genau deiner Ausstattung wiegt, steht eben nur in den COC-Papieren! Wurde hier auch schon mehr als ein Mal besprochen!
Selbst wenn du da 1t rein packst, und dich dann die Polizei anhält, wissen die das auch, dass die Werte im Schein nicht so ganz stimmen. Außerdem wird dein Wagen dann doch ganz schön in den Federn hängen.
Und dann stellen die deinen Wagen auf die Waage, und du darfst abladen!
Zitat:
@segaflex schrieb am 14. September 2021 um 21:39:59 Uhr:
Mich wundert das, weil die meisten eine Sattellast von 75-100kg haben! Oder versteh ich da was falsch?
Das ist die Stützlast. Die 500kg ist die Nutzlast. Also zGG - Leergewicht. Also das was du noch ins Fahrzeug packen kannst. Passagiere, Gepäck usw.
Wie ist das eigentlich? Wenn ein stattlicher Taxifahrer fünf staatliche Kunden mit Gepäck zum Flughafen fährt, muss er nach dem Gewicht von ihnen und dessen Gepäck fragen?
Weil 580 kg überschreitet man da sicher noch dann und wann?
Hallo zusammen,
zum "stattlichen Taxifahrer":
Der "Normbürger" (im Zusammenhang mit Fahrzeugen/ Verbrauchsmessungen) wiegt 75 kg. Im Regelfall nutzen die Taxifahrer Pkw's mit fünf Sitzplätzen. 5 x 75kg = 375 kg. Der Rest ist für das Gepäck - je nach Fahrzeugausstattung- übrig.
Gruß
Fildermann
Sind staatliche Kunden Beamten? 😁
Zitat:
@Vallis schrieb am 16. September 2021 um 12:05:48 Uhr:
Wie ist das eigentlich? Wenn ein stattlicher Taxifahrer fünf staatliche Kunden mit Gepäck zum Flughafen fährt, muss er nach dem Gewicht von ihnen und dessen Gepäck fragen?
Weil 580 kg überschreitet man da sicher noch dann und wann?
Zitat:
@Fildermann schrieb am 16. September 2021 um 18:25:00 Uhr:
Hallo zusammen,
zum "stattlichen Taxifahrer":
Der "Normbürger" (im Zusammenhang mit Fahrzeugen/ Verbrauchsmessungen) wiegt 75 kg. Im Regelfall nutzen die Taxifahrer Pkw's mit fünf Sitzplätzen. 5 x 75kg = 375 kg. Der Rest ist für das Gepäck - je nach Fahrzeugausstattung- übrig.Gruß
Fildermann
Inkl. Gepäck
Bußgeld gibt's erst bei mehr als 5% Überladung ;-) wären also nochmal 155kg extra. ;-)
Danke für eure Antworten.
@Fildermann
Mit stattlich meinte ich eigentlich eben nicht den “Normbürger“. Nehmen wir mal an, sie sind 96 kg schwer (also ich meine nicht Sie, sondern die Leute im Taxi😉). Und wir dürfen den Fahrer ja auch nicht vergessen. Dann kommen wir ja schon auf 576kg. Dann können ja nur vier von ihnen noch einen Maßkrug mit Bier mit nehmen😕.
@Johnny82
Immer diese Autokorrektur. Obwohl, staatliche sind auch manchmal stattlich, oder? 😛
@stodlbauer
Das ist eine sehr interessante Info. Dann können also doch alle ein Bier geniessen. Und noch welches hinten reinpacken. 😎
Kann man in allen Ländern mit 5% Überlast rechnen?
Das schreibt der ADAC dazu :
Im europäischen Ausland können die Strafen deutlich höher ausfallen, wobei viele Länder bezüglich der Überladung eine Null-Toleranz-Grenze haben.
Belgien: zwischen 110 und 330 Euro (ausländische Urlauber müssen immer in bar zahlen)
Dänemark: je %-Punkt über zGG 75 Kronen (ca. 10 Euro) bei bis zu 3,5 t
Frankreich: zwischen 135 und 750 Euro
Italien: mindestens 41 Euro, Höchststrafe 1697 Euro
Kroatien: mindestens 40 Euro
Luxemburg: 74 Euro bei 10 % Überladung, danach zwischen 251 und 5000 Euro
Niederlande: mindestens 130 Euro, Höchststrafe 850 Euro
Österreich: mehr als 2 Prozent, mindestens 36 Euro, Höchststrafe 5000 Euro
Portugal: zwischen 60 und 300 Euro
Schweiz: mindestens 85 Euro bei weniger als 100kg überschritten, 170 Euro über 100kg
Spanien: 6 bis 15 Prozent über zGG 300 bis 400 Euro, Höchststrafe 4600 Euro
Soweit ich weiß ist der Fahrer bei der Angabe zum Leergewicht schon mit drin..natürlich ein statistisch durchschnittlicher Fahrer
Im Leergewicht sind 75kg für den Fahrer enthalten, also eigentlich 68kg +7kg Gepäck.
Ob das Gewicht wiederum im COC Gewicht enthalten ist, weiß ich leider nicht.