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Santander Finanzierung vorzeitig ablösen

Themenstarteram 12. Juni 2017 um 13:23

Tach,

ich habe Mai 2016 ein Fahrzeug für ca 16.000€ finanziert, für 10 Jahre.

Dazu kommen (habe nicht aufgepasst damals) 3500€ an RSV.

Von der RSV bekomme ich ja etwas zurück wenn man es ab bezahlt hat.

= 19.500€

Dazu kommen die Zinsen ca 6700€ (10 Jahre), 9% Zinsen waren das glaub ich, muss ich mal nach gucken.

= 26.200€

Bezahlt habe ich bis heute (monatlich ca 300) ca 3900€ an Zinsen in 1 Jahr und 1 Monat.

Das Fahrzeug wollte ich nun ablösen, habe dort angerufen und mir wurde am Telefon gesagt das ich noch

18.100€ zahlen muss ohne die RSV, die soll ich auch noch getrennt zahlen.

Ich weiß nicht wie man das rechnet, aber ich finde die Summe extrem hoch obwohl ich schon nach 1 Jahr das Fahrzeug ab bezahlen möchte... Kann das hinkommen? Mit RSV 3500€ sind es stolze 21.600€ die ich überweisen muss, davon bekomme ich vielleicht 2000€ zurück von der RSV = 19.600€

Obwohl ich schon knappe 4000€ für den Wagen an Zinsen gezahlt habe.

Kann das hinkommen? Braucht Ihr dafür mehr Infos? Fotos vom Vertrag?

Bedanke mich!

Img-4072
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bressco schrieb am 12. Juni 2017 um 15:57:15 Uhr:

Ja das waren leider die einzigen die mir das ermöglicht haben.. so bin ich das ganze eingegangen mit den stolzen 7,99%

Das sagt doch schon alles ;) wie es mit der Bonität steht. Und 16t€ auf 8 Jahre dazu eine RSV? Also da würde ich sagen, da lebt jemand gewaltig über seinen Verhältnissen. Aber man MUSS einen dicken BMW 4er F32 (Coupé) 430d xDrive fahren, wo kommen wir sonst hin? ;)

Und ich dachte immer, was auf RTL 2 nachmittags so gezeigt wird, ist gescriptet ... so kann man sich täuschen *g*

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@Bressco,

gib man nicht so schnell auf, nur weil hier 1-2 Leute dummes Zeug reden. ;-)

Zum Thema:

Natürlich sparst Du Geld, wenn Du den Kredit jetzt ablösen kannst.

SCB verlangt einmalig 1% Vorfälligkeitsentschädigung auf die Restsumme, das muss man wohl akzeptieren.

Leider ist in diesem Fall die Kreditsumme noch recht hoch, da es anfangs kaum Tilgung gibt und man nur die Zinsen (und in Deinem Fall die RSV) bedient.

Ich hatte das vor zwei Jahren auch gemacht, lieber einmal 1% zahlen als grob gesagt 3 Jahre 6%.

Eine RSV hatte ich aber nicht. Die hatte mir einmal eine Kreditkartenbank unterschieben wollen,

kostete nur günstige 1% (pro Monat) auf den Kartensaldo (=12% p.a. !).

Wenn man googelt, findet man Hinweise, dass die Praxis der SCB nicht rechtens ist, auf der RSV

bei Kündigung des Kredites zu beharren.

In diesem Link heißt es man habe ein außerordentliches Kündigungsrecht:

https://vertragswertcheck.de/santander-bank-rsv-kuendigen/

Würde ich auch so sehen, denn die Grundlage für die Versicherung (=der Kredit) ist ja entfallen.

Aber ich bin kein Jurist, vielleicht erkundigst Du Dich da mal oder trägst das der SCB vor.

Scheinbar hat sich auch der Verbraucherschutz schon damit befasst, denn die SCB ist da wohl

recht stur.

Einen anteiligen Restbetrag der nichtgenutzen RSV müsstest du nach Ablösung als Gutschrift bekommen, bzw diese mit der Ablösesumme verrechnet bekommen. Du musst aber der Bank sagen das du die RSV nach Ablösung nicht mehr möchtest sonst läuft diese weiter.

Die Santander ist aber dafür bekannt, den RSV Anteil nicht zu erstatten, auch nicht anteilig. Traurig aber wahr..

am 13. Juni 2017 um 19:02

Die Santander vermittelt nur die RSV und verdient sich eine goldene Nase daran, kündigen muss man die bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft.

Das ist richtig. Das ändert aber nichts daran, dass es bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits weder von der Santander noch von der Versicherung etwas zurück gibt.

 

Trotzdem macht es für den TE Sinn, das Darlehen so schnell wie möglich komplett zu tilgen bei 7,99 Prozent Zinsen. Dann zahlt er zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ist heute ja aber zum Glück auf 0,5 bis 1 Prozent gedeckelt..

Zitat:

Trotzdem macht es für den TE Sinn, das Darlehen so schnell wie möglich komplett zu tilgen bei 7,99 Prozent Zinsen. Dann zahlt er zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ist heute ja aber zum Glück auf 0,5 bis 1 Prozent gedeckelt..

Da setzt meine Finanzmathematik aus.

Von welchem Deckel sprichst Du?

Die Zinsen werden zu zahlen sein und über die RSV wird man streiten dürfen.

Ich empfehle nach wie vor den Gang zur Verbraucherzentrale, evtl. liegen dort bereits einschlägige Urteile gegen diesen Vertragstyp, die AGB, die Koppelung an die RSV und auch für die vorzeitige Ablöse usw. vor.

Er meint dass man nur noch einmalig 1% Vorfälligkeit zahlen muss, wenn der Kredit vorzeitig und

vollständig zurückgeführt wird. Keine weiteren Zinsen mehr.

Wenn kein Kredit mehr besteht fallen auch keine Zinsen mehr an.

Wenn also der Restsaldo des Kredites (ohne RSV) z.B. 16.000 Euro beträgt, muss man neben

den 16.000 einmalig 160 Euro zahlen und die Sache ist erledigt, egal ob der Kredit noch x Jahre

gelaufen wäre.

Das ist sozusagen die Entschädigung für die Bank für den entgangenen Gewinn, im Vergleich zu

7,99 p.a. echt ein "Schnäppchen".

Die RSV ist ein anderes Thema.

Finde ich übrigens komisch dass die im Vertrag in der Nettokreditsumme mit aufgeführt wird.

Ist doch im Grunde garnicht Bestandteil des Kredites sondern eine Versicherung für die man

monatliche Raten bezahllt.

- Vielleicht um zu verschleiern wie teuer sowas ist, denn neben knapp 7000 Euro Zinsen stehen

da +3500 Euro RSV. Macht einen "Zins-Aufschlag" von etwa 50%!!! Wahnsinn.

Themenstarteram 14. Juni 2017 um 9:03

Also meine Vorgehensweise wäre nun wie gefolgt:

Die "Firma" Vertragswertcheck.de kontaktieren, 150 SB zahlen damit es über meine RSV abläuft...

Die kennen sich anscheinend gut mit der Santander Bank und der RSV aus.

Könnte auch wie einige es auch selber gemacht haben sollen, mir meine 150€ SB ersparen und alles selber machen, aber nachher unterstellen die mir noch irgendwelche Sachen und kp was noch alles.

Sprich Vertragswertcheck kontaktieren um das ganze hinter mir zu haben um alleine 4000€ jährlich an Raten zu ersparen... da bezahl ich lieber & leider die übertriebenen Zinsen. Hab schon 4000€ bezahlt und muss trotzdem mit Zinsen etc noch 21.600€ zahlen... 25.600€ für ein Fahrzeug was 16.000€ kosten sollte ca..

Von der RSV die 3500€ kostet, soll ich ein Teil ca zurück bekommen, kann 1-2 Jahre dauern meinte auch "Vertragswertcheck"... ca 2000€ soll ich zurück bekommen.

Andere Idee? Bedanke mich.

@pidi911 Paragraph 502 Abs. 3 BGB!

 

Darüber gibt's nichts zu streiten oder debattieren. Auch nicht mit der Santander ;-)

Ich würde erst noch mal versuchen mich über den Verbraucherschutz schlau zu machen.

Wenn "Vertragswerk" (das waren nur die ersten die mir bei Google in Auge sprangen) meint,

das könne 1-2 Jahre mit der Rückzahlung dauern, dann stimmt da auch was nicht.

4-6 Wochen Bearbeitungszeit ok, mehr ist aber nicht drin.

Die Kündigung der RSV muss entweder sofort oder spätestens bis Jahresende möglich sein.

Ansonsten finde ich 150 Euro für eine Art anwaltliche Unterstützung bei solchen Summen schon ok.

Überhaupt sollte Dir die SCB mal eine genaue Abrechnung schicken, die Zahlen kommen mir komisch vor.

Nach meiner (laienhaften) Rechnung müsstest Du bei 300 Euro Rate im Monat schon ca. 2000 Euro getilgt haben:

16000 Euro Kredit 13 Monate Zinsen bei 7,99% sind grob 1384 Euro (monatlicheTilgung vernachlässigt)

Gezahlt hast Du 3900 Euro (13x300), wären also ca. 2516 Euro Tilgung.

Kommt noch die RSV runter oder wieder drauf, da weiß ich nicht wie die das rechnen.

Wird da eine monatliche Rate bezahlt oder tatsächlich alles in einer Summe vorab (wäre ja verrückt)?

Bei 96 Monaten wären es ca. 35 Euro pro Monat, also 430 Euro auf 13 Monate, blieben 2086 Euro Tilgung.

Kann aber auch sein, dass die Rate anfangs höher ist und über die Jahre sinkt, weil das Risiko (Kreditsumme)

ja abnimmt.

Sollte SCB tatsächlich die gesamte RSV vorab bezahlt haben (8 Jahre VS im voraus?), so bliebe eine

Rest-Kreditsumme von ca. 17280 Euro, da wären aber eben schon 3500 RSV drin (!).

19500 Euro bei 7,99% ergibt 1687 Euro "Zins", aber auch wieder 2212 Euro Tilgung.

Nach meiner Rechnung wären also mit 1% Vorfälligkeit entweder

14000 + 140 = 14140 Euro + RSV oder

17280 + 173 = 17453 Euro inkl RSV, wobei eben noch eine Erstattung käme (2000 ?).

Sollte die Gesamtsumme der RSV noch nicht bezahlt sein, so wäre es m.E. überhaupt nicht einzusehen,

diese jetzt komplett zu zahlen und irgendwann mal etwas zurück zu bekommen.

Die sollen dann mal ausrechenen wieviel bis Vertragsende fällig ist und mehr gibt es dannn nicht.

Wenn in den ersten 13 Monaten eine RSV von 1500 Euro fällig wäre (daher vielleicht 2000 Erstattung),

so ergäbe sich eine Tilgung von etwa 1000 Euro, dann wären noch 15000 + 150 Euro fällig.

Das passt irgendwie alles nicht mit den Zahlen der SCB zusammen.

Aber vielleicht habe ich hier auch irgendwo einen Denkfehler.

Ich glaube Du brauchst da einen Profi, der die Abrechnung der SCB prüft und denen etwaige Mängel aufzeigt.

Ich b in kein Anwalt und kenne es auch nur aus Immobilienkrediten, aber ich komme auch mit dem BGB nicht zu dem Schluss, dass man sich die Zinsen wird sparen können.

Hier die angesprochene Stelle im BGB, ich habe den entscheidenden Teil mal fett markiert.

"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 502 Vorfälligkeitsentschädigung

(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:

1. 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,

2. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte."

Satz 2 sagt für mich ganz klar, dass die Zinsen vollständig zu zahlen sind.

Vielleicht sprechen wir aber auch von 2 verschiedenen paar Schuh.

Zitat:

@CLK_mr1968 schrieb am 14. Juni 2017 um 10:49:53 Uhr:

Er meint dass man nur noch einmalig 1% Vorfälligkeit zahlen muss, wenn der Kredit vorzeitig und

vollständig zurückgeführt wird. Keine weiteren Zinsen mehr.

Wenn kein Kredit mehr besteht fallen auch keine Zinsen mehr an.

Es würde mich sehr wundern, wenn dem so ist.

Zitat:

Wenn also der Restsaldo des Kredites (ohne RSV) z.B. 16.000 Euro beträgt, muss man neben

den 16.000 einmalig 160 Euro zahlen und die Sache ist erledigt, egal ob der Kredit noch x Jahre

gelaufen wäre.

Das ist sozusagen die Entschädigung für die Bank für den entgangenen Gewinn, im Vergleich zu

7,99 p.a. echt ein "Schnäppchen".

Wie gesagt, ich kenne es anders und die Stelle im BGB sagt auch was anderes aus.

Die Bank wird den Teufel tun und sicher nicht auf die Zinsen verzichten.

Aus meiner Sicht kann man einzig und alleine bei der RSV ansetzen, dass diese sauber und getrennt auf den verkürzten Zeitraum abgerechnet wird.

Ferner sollten keine zusätzlichen Gebühren zu den Zinsen entstehen.

Wurde und wird gerne gemacht.

Das das Angebot insgesamt für den Popo war, weiß der TS denke ich inzwischen und muss ihm nicht nochmal aufs Brot geschmiert werden. Die RSV hat die Bank einfach in die Kreditsumme gebackt, um den Zinsberg zu erhöhen.

@pidi911 Der geringere Betrag von 1. und 2. darf nicht überschritten werden. Glaub mir, ich BIN Anwalt ;-) Bei Immobiliardarlehen ist es in der Tat anders. Aber darum geht es hier nicht...

am 14. Juni 2017 um 10:57

Zitat:

@pidi911 schrieb am 14. Juni 2017 um 12:33:42 Uhr:

Ich b in kein Anwalt und kenne es auch nur aus Immobilienkrediten, aber ich komme auch mit dem BGB nicht zu dem Schluss, dass man sich die Zinsen wird sparen können.

Hier die angesprochene Stelle im BGB, ich habe den entscheidenden Teil mal fett markiert.

"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 502 Vorfälligkeitsentschädigung

(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:

1. 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,

2. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte."

Satz 2 sagt für mich ganz klar, dass die Zinsen vollständig zu zahlen sind.

Vielleicht sprechen wir aber auch von 2 verschiedenen paar Schuh.

Sorry, aber das ist nicht richtig. Satz 2 sagt lediglich,dass die Vorfälligkeitsentschädigung auch bei Anwendung der 1 % nicht höher sein darf als die Summe der Sollzinsen zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung.

Gruß

Der Chaosmanager

Also ich selbst habe vor einiger Zeit schon einen Autokredit bei der SCB mit 1% Vorfälligkeit abgelöst.

Steht so auch in deren Verträgen wenn ich mich recht erinnere.

Aber wie es mit der RSV läuft weiß ich nicht.

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