Santander Finanzierung vorzeitig ablösen

Tach,

ich habe Mai 2016 ein Fahrzeug für ca 16.000€ finanziert, für 10 Jahre.
Dazu kommen (habe nicht aufgepasst damals) 3500€ an RSV.
Von der RSV bekomme ich ja etwas zurück wenn man es ab bezahlt hat.

= 19.500€

Dazu kommen die Zinsen ca 6700€ (10 Jahre), 9% Zinsen waren das glaub ich, muss ich mal nach gucken.

= 26.200€

Bezahlt habe ich bis heute (monatlich ca 300) ca 3900€ an Zinsen in 1 Jahr und 1 Monat.
Das Fahrzeug wollte ich nun ablösen, habe dort angerufen und mir wurde am Telefon gesagt das ich noch

18.100€ zahlen muss ohne die RSV, die soll ich auch noch getrennt zahlen.

Ich weiß nicht wie man das rechnet, aber ich finde die Summe extrem hoch obwohl ich schon nach 1 Jahr das Fahrzeug ab bezahlen möchte... Kann das hinkommen? Mit RSV 3500€ sind es stolze 21.600€ die ich überweisen muss, davon bekomme ich vielleicht 2000€ zurück von der RSV = 19.600€
Obwohl ich schon knappe 4000€ für den Wagen an Zinsen gezahlt habe.

Kann das hinkommen? Braucht Ihr dafür mehr Infos? Fotos vom Vertrag?

Bedanke mich!

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Zitat:

@Bressco schrieb am 12. Juni 2017 um 15:57:15 Uhr:


Ja das waren leider die einzigen die mir das ermöglicht haben.. so bin ich das ganze eingegangen mit den stolzen 7,99%

Das sagt doch schon alles 😉 wie es mit der Bonität steht. Und 16t€ auf 8 Jahre dazu eine RSV? Also da würde ich sagen, da lebt jemand gewaltig über seinen Verhältnissen. Aber man MUSS einen dicken BMW 4er F32 (Coupé) 430d xDrive fahren, wo kommen wir sonst hin? 😉

Und ich dachte immer, was auf RTL 2 nachmittags so gezeigt wird, ist gescriptet ... so kann man sich täuschen *g*

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Zitat:

@Lattementa schrieb am 14. Juni 2017 um 12:52:13 Uhr:


@pidi911 Der geringere Betrag von 1. und 2. darf nicht überschritten werden. Glaub mir, ich BIN Anwalt ;-) Bei Immobiliardarlehen ist es in der Tat anders. Aber darum geht es hier nicht...

Danke!
Ich hatte es mir danach an anderen Stellen auch nochmal durch gelesen.
Es ist also mit einem "oder" zu lesen; alles klar.

Beispiel:
Bei einer Finanzierung mit einem Zinssatz von 0,99% darf die Bank bei einer vorzeitigen Ablösung nicht 1% verlangen, sondern max. 0,99% 😉.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 14. Juni 2017 um 12:52:13 Uhr:


@pidi911 Der geringere Betrag von 1. und 2. darf nicht überschritten werden. Glaub mir, ich BIN Anwalt ;-) Bei Immobiliardarlehen ist es in der Tat anders. Aber darum geht es hier nicht...

Und, auch wenn es ein wenig OT ist:
Wie ist das bei Immokrediten geregelt?

Gruß, Stephan.

I.d.R. gilt bei neueren Baufinanzdarlehen, dass die Zinsen bei Vorfälligkeit im Gegensatz zu Konsumkrediten bezahlt werden müssen. Allerdings werden meist ersparte Risikokosten (~0,1% pro Jahr) und ersparte Verwaltungskosten (~50 € pro Jahr) abgezogen. Des Weiteren gehen mögliche Sondertilgungen voll ein, so dass man fiktiv mit Sondertilgungen rechnet. Zu guter Letzt wird als Laufzeit nicht die volle Tilgungszeit angesetzt, sondern die Laufzeit bis zum Ende der Zinsbindung, also je kürzer desto besser.

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 14. Juni 2017 um 13:55:52 Uhr:


Beispiel:
Bei einer Finanzierung mit einem Zinssatz von 0,99% darf die Bank bei einer vorzeitigen Ablösung nicht 1% verlangen, sondern max. 0,99% 😉.

Nur damit dies niemand falsch versteht:
Maßgeblich ist der absolute Betrag in EUR und nicht der Zinssatz.

Gruß
Der Chaosmanager

@kaburs Beim Immobilienkredit hat der Darlehensnehmer den Darlehensgeber bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens für den entgangenen Zins zu entschädigen. Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden. Vereinfacht gesagt wird der vertragliche Zins mit dem Wiederanlagezins der Bank verglichen. Die Entschädigung ist begrenzt auf maximal die entgangenen Zinsen für zehn Jahre. Zudem sind die Sondertilgungsmöglichkeiten herauszurechnen.

Ich bin wahrlich kein Santander-Fan, aber die vorzeitige Rückzahlung meines Konsumkredites dort war unkompliziert (angerufen, Brief mit dem zu zahlenden Betrag bekommen, überwiesen und das war es) und natürlich ohne die Restzinsen zahlen zu müssen. Die RSV musste separat gekündigt werden, es gab dann anteilig auch noch etwas zurück. Es ging allerdings auch nur noch um 6.000 Euro von einem 21.000 Euro Kredit.

Wäre schön wenn das für meinen Immobilienkredit auch so einfach gehen würde. Da kann ich jährlich leider nur 5% als Sondertilgung reinpumpen um den Kredit schneller von der Backe zu haben.

Etwas OT zum Thema Immobilienkredit. Meist kann man während der Zinsbindung auch 1-x mal den Tilgungssatz ändern. Wenn du also schon die 5% Sondertilgung ausschöpfst und noch mehr Geld hast, dann erhöhe doch den Tilgungssatz. Wenn der auch 5% p.a. ist, dann hast du mit der Sondertilgung doch schon 10% p.a.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 14. Juni 2017 um 13:55:52 Uhr:


Beispiel:
Bei einer Finanzierung mit einem Zinssatz von 0,99% darf die Bank bei einer vorzeitigen Ablösung nicht 1% verlangen, sondern max. 0,99% 😉.

Ne, so funktioniert das nicht ;-)

Die 1% von der Restsumme darf nicht höher sein, als die 0,99% über die restliche Laufzeit zusammen an Zinsen gekostet hätten.

Sagen wir mal du nimmst 10.000€ Kredit auf bei 0,99% über 10 Jahre. Dann zahlst du in den 10 Jahren 10.000€ + 504,96€ Zinsen, also insgesamt 10.504,96€ zurück.

Angenommen du willst das Darlehen jetzt aber vorzeitig zurückbezahlen. Und zwar (damits einfacher zu rechnen ist) direkt nach der Auszahlung, wenn also noch die vollen 10.000€ offen sind und du noch nichts geilgt hast:
Dann zahlst du durch die 1% Regelung eine Vorfälligkeitsentschädigung von 10.000€ x 1% = 100€
Diese 100€ dürfen nicht höher sein als die 504,96€ die durch die 0,99% Verzinsung über die Restlaufzeit zusammengekommen wären.

So ist es. Praktisch relevant dürfte die zweite Schwelle nur dann sein, wenn die Laufzeit ohnehin nur noch wenige Monate beträgt, denn dann können die noch offenen Zinsen in der Tat geringer als 1 Prozent der vorzeitig getilgten Summe sein ;-)

Zitat:

@Lattementa schrieb am 19. Juni 2017 um 14:55:42 Uhr:


So ist es. Praktisch relevant dürfte die zweite Schwelle nur dann sein, wenn die Laufzeit ohnehin nur noch wenige Monate beträgt, denn dann können die noch offenen Zinsen in der Tat geringer als 1 Prozent der vorzeitig getilgten Summe sein ;-)

Unter einem Jahr Restlaufzeit darf die Vorfälligkeitsentschädigung allerdings nur 0,5 % der Restschuld betragen.

Gruß
Der Chaosmanager

Stimmt. Dann dürfte der Anwendungsbereich der zweiten Alternative in der Praxis wohl sehr gering ausfallen...

Zitat:

@Lattementa schrieb am 19. Juni 2017 um 14:55:42 Uhr:


So ist es. Praktisch relevant dürfte die zweite Schwelle nur dann sein, wenn die Laufzeit ohnehin nur noch wenige Monate beträgt, denn dann können die noch offenen Zinsen in der Tat geringer als 1 Prozent der vorzeitig getilgten Summe sein ;-)

Ich glaube diese Klausel gibt es nur wegen der oft beworbenen 0% Finanzierung in Elektronikmärkten etc. und dürfte in der Praxis auch nur dort Anwendung finden ;-)

Da kann es doch schon vom Prinzip her keine Vorfälligkeitsentschädigung geben. Wo keine Zinsen geschuldet sind, kann der Bank ja auch nichts verloren gehen durch eine vorzeitige Rückzahlung..

Bei vorzeitiger Rückzahlung einer 0 Prozent Finanzierung stellt zumindest die Santander Bank gerne Bearbeitungsgebühren in Rechnung. Wenn man sowas also an der Backe haben sollte: laufen lassen.

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