Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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@DJausWahn

Gegenfrage: ist Dein Fahrzeug eines der vom Recall 01c5 betroffenen Fahrzeuge?

D.h. stammt es aus dem Vorbesitz von VW und ist ein Vorserien- bzw. Nullserienfahrzeug?

Nach Deiner Schilderung: Nein

Zitat:

Als Erstbesitzer war nicht VW eingetragen

VW war/ ist nicht als Erstbesitzer eingetragen }> korrekt
aber: Alle beschriebenen Sachverhalte, wie z. B. betroffene Typ-Genehmigungsnummer und dass in einem bestimmten Zeitraum Fahrzeuge von VW verkauft wurden, bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem aktuellen Serienstand entsprochen hat. VW kann anhand der vorhandenen Fahrzeugdokumentation nicht zweifelsfrei nachvollziehen, ob an den betroffenen Fahrzeugen Einschränkungen einzelner Systeme vorliegen.
Mein Beitrag war gedacht als Info, dass es hier aufgrund einer unzureichenden, ja sogar falschen Dokumentation des Bauzustandes im ETKA zu den geschilderten Problemen gekommen ist. Allein durch die mangelhafte Dokumentation
des tatsächlichen Bauzustandes besteht hier ein erhebliches Risikopotenzial. Zitat VW: Die Aktion ist erforderlich, weil möglicherweise Fahrzeuge aus der laufenden Serienfertigung, zu Versuchs- und Erprobungszwecken, mit noch nicht freigegebenen Prototypenteilen umgerüstet worden sind. Aber auch, weil Vorserien- und Serienfahrzeuge, die auf Automobilmessen ausgestellt werden, als Ankündigung auf künftige Innovationen und Technologieentwicklungen, mit noch nicht freigegeben Komponenten ausgerüstet worden sein könnten. Ob die vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge nach Versuchs- oder Messeende wieder in den ursprünglichen Serienzustand zurückgebaut worden sind, wurde dabei leider nicht immer zweifelsfrei dokumentiert.

Die Fahrzeuge können bis zur Reparatur weiterhin genutzt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass an den betroffenen Fahrzeugen eventuell auch Einschränkungen an den Sicherheitssystemen auftreten können.

Das ich noch keine Post erhalten habe zu "01C5" ist für mich erstmal zweitrangig.

Na ja, ich habe auch keine Post erhalten und lese/schreibe hier gerne mit weil mich das Thema interessiert und ich potentiell betroffen sein könnte.

Aber aktuell gilt, wer einen Brief bekommen hat ist betroffen, wer nicht, der nicht.

@quattrofever

Sofern in den Papieren entsprechende Vermerke sind, dass der Vorbesitzer VW war und aus den Papieren und/oder sonstigen Unterlagen bekannt ist, dass es sich um ein Vorserienmodell handelt, müssen wir (leider) davon ausgehen, dass dieses Fahrzeug für den Recall 01C5 relevant sein könnte - egal, ob bereits angeschrieben oder nicht.

So zumindest bestätigt sich das bislang aus den Schilderungen

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Der VW-Konzern will tausende Autos, die mit nicht freigegebenen Bauteilen in den Vertrieb kamen, wieder zurückkaufen. Betroffene Halter fühlen sich überrumpelt und sind ratlos.

Wie sollten die Halter nun weiter vorgehen?

https://www.wiesbadener-tagblatt.de/.../...r-nur-ein-versehen_19822626

"Nach Darstellung des ADAC besteht keine Pflicht, das Rückkaufangebot von VW anzunehmen. Betroffene sollten gegenüber dem Unternehmen vielmehr darstellen, „dass sie zunächst nur mit einer Prüfung des Fahrzeugs und einer Mängelbeseitigung – heißt: einem Austausch der betroffenen Ersatzteile – einverstanden sind“.

Was passiert mit dem Versicherungsschutz?

Liegt der Verkauf allerdings zwei Jahre und weniger zurück, könnten Halter sogenannte „Sachmängelhaftungsansprüche“ geltend machen. Ein solcher Sachmangel dürfte „beim Einbau ungeprüfter Teile eindeutig gegeben sein“, so der Club weiter. Die Eigentümer „sollten sich mit den Schreiben an ihre Verkäufer wenden und eine Beseitigung des Mangels fordern“. Werde dies verweigert, „kann das zu einem Rücktrittsrecht führen“, erklärt der ADAC."

Gilt das etwa auch von Privat an Privat Verkäufen?

Zitat:

@Witter2009 schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:22:53 Uhr:



Liegt der Verkauf allerdings zwei Jahre und weniger zurück, könnten Halter sogenannte „Sachmängelhaftungsansprüche“ geltend machen. Ein solcher Sachmangel dürfte „beim Einbau ungeprüfter Teile eindeutig gegeben sein“, so der Club weiter. Die Eigentümer „sollten sich mit den Schreiben an ihre Verkäufer wenden und eine Beseitigung des Mangels fordern“. Werde dies verweigert, „kann das zu einem Rücktrittsrecht führen“, erklärt der ADAC."

Habe bisher zum Glück keinen Brief bekommen. Allerdings stammt mein Fahrzeug aus Baujahr 2017 (Golf 7 GTI) und Vorbesitzer war VW. Laut Vin wird mir folgendes angezeigt:

S0T Steuerungsnummer (keine PR-Familie): Vorserien/Serienanlauf kommend.Mod.-Jahr
SW0

Könnte ich betroffen sein?

Wahrscheinlich nicht, da nur Baujahre 2006-2016 betroffen sind. VW hat das Problem bemerkt und scheinbar abgestellt (mit Sicherheit ist die Dokumentation jetzt vorhanden).

Laut Spiegel Bericht hat VW Revision den Verkauf der Vorserienfahrzeuge im September 2016 gestoppt.

Zitat:

@normanpollux schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:55:55 Uhr:


Wahrscheinlich nicht, da nur Baujahre 2006-2016 betroffen sind. VW hat das Problem bemerkt und scheinbar abgestellt (mit Sicherheit ist die Dokumentation jetzt vorhannden).

Betroffen bis BJ 2017 oder sogar noch 2018.

LG
Udo

Meiner ist aus 2014, hat ziemlich gute Ausstattung, die betroffene Typgenehmigungsnummer passt mit den Rückrufnummern zusammen und in der App ist "Betriebserlaubnis Nachtrag" & "Modellpflege KW45" & "Landesverkaufsprogramm Deutschland" aufgeführt.
Einen Brief habe ich bisher nicht bekommen, Erstbesitzer kann ich nicht nachvollziehen, da es ein Firmenwagen ist und der Brief nicht bei mir liegt.

Aus den amerikanischen Rückrufen gehen übriges noch folgende Informationen zur dort geplanten Abwicklung hervor:

Zitat:

Vehicles affected by this recall cannot be repaired. Because of this, Volkswagen is offering only a repurchase (buy back) program for this recall. Volkswagen will work directly with you to complete the vehicle repurchase (buy back) process as quickly as possible, FREE of charge. Time is of the essence.

Sinngemäß:
Fahrzeuge, die von diesem Rückruf betroffen sind, können nicht repariert werden.
Aus diesem Grund bietet Volkswagen für diesen Rückruf nur ein Rückkaufprogramm an. Volkswagen wird direkt mit Ihnen zusammenarbeiten, um den Rückkaufprozess schnellst möglich KOSTENFREI abzuwickeln. Zeit ist von entscheidender Bedeutung.

aber auch zum dortigen "Zeitplan" und der Kalkulation:

Zitat:

From now until March 31, 2019, vehicle values will be calculated and paid based upon the NADA Clean-Trade Value

Ab sofort bis 31. März 2019 werden Fahrzeugwerte basierend auf dem Clean-Trade-Wert der NADA berechnet und bezahlt.

Zitat:

After March 31, 2019, vehicle values will be calculated and paid based upon the vehicle’s current market value minus any daily depreciation due to vehicle mileage, age and condition.

Nach dem 31. März 2019, Fahrzeugwerte werden berechnet und bezahlt basierend auf dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs abzüglich der täglichen Abschreibung (Wertminderung) aufgrund von Kilometerstand, Alter und Zustand des Fahrzeugs.

Ist ja evtl. auch ganz interessant, zu wissen was da über´m großen Teich passieen soll ... die Fettschrifft zur Verdeutlichung stammt von mir

Quelle: https://static.nhtsa.gov/odi/rcl/2018/RCONL-18V329-6165.pdf

Hat jemand Informationen zu diesem "Clean-Trade-Wert der NADA" bzw. der NADA selbst? Diese Organisation ist über europäische Server leider nicht errreichbar. Wäre interessant, wie sich so ein "NADA-Wert" errechnet

Zitat:

@triumph61 schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:59:09 Uhr:


Laut Spiegel Bericht hat VW Revision den Verkauf der Vorserienfahrzeuge im September 2016 gestoppt.

Nein weil ich habe mein "Vorserienfahrzeug" im oktober 2016 gekauft.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 11. Dezember 2018 um 10:49:46 Uhr:


@DJausWahn

Gegenfrage: ist Dein Fahrzeug eines der vom Recall 01c5 betroffenen Fahrzeuge?

D.h. stammt es aus dem Vorbesitz von VW und ist ein Vorserien- bzw. Nullserienfahrzeug?

Nach Deiner Schilderung: Nein

Zitat:

@Nogolf schrieb am 11. Dezember 2018 um 10:49:46 Uhr:



Zitat:

Als Erstbesitzer war nicht VW eingetragen

In der Umfrage ist sogar ein Fahrzeug mit EZ 15.3.2018 dabei

Habe außerdem eben selbst etwas "über einen Umweg" zur NADA gefunden. Wer will, kann HIER mal den Wert seines betroffenen Fahrzeugs nach diesem öminösen Clean-Trade-Wert der NADA errechnen

(Ergänzung: dieser Wert wird nur in USA als Berechnungsgrundlage verwendet! Preise sind in USD angegeben)

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