Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@husky36 schrieb am 28. September 2019 um 15:12:23 Uhr:


@wolfgangpauss
Ich danke dir.

Haben die Leute hier die Geheimhaltungsvereinbarung abgelehnt? ...

Danke.

Bei einigen Leuten, wie zum Beispiel bei mir, gab es diese Vereinbarung gar nicht. Ich musste bei dem gesamten Vorgang nur die Einwilligung zum Verarbeiten der Daten unterschreiben und dass VW sich in meinem Namen mit dem Händler in Verbindung setzen darf.

Zitat:

@warlord-thunder: Was VW und seine Rechtsanwälte vorgeblich nicht interessiert, ist unerheblich. Wenn es eine Straftat ist, haben schlechte Karten mit den Preisverhandlungen.

Ist ja keine Straftat. Einfach mal EG-FGV lesen:
§37 EG-FGV Inverkehrbringen von Fahrzeugen ohne gültige Übereinstimmungsbescheinigung.
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 27 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, 2 oder 4, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4, 5 oder § 28 Absatz 2 Satz 2 ein Fahrzeug, eine selbstständige technische Einheit, ein Bauteil, ein Teil oder eine Ausrüstung feilbietet, veräußert oder in den Verkehr bringt.

Die Straftat ergibt sich erst durch die weiteren Handlungen (aus BGB: Betrug, Urkundenfälschung, Arglistige Täuschung). Diese müssen in jedem Einzelfall nachgewiesen werden.
Bei mir gibt es keine "Preisverhandlungen"!
Das VW den Wagen (bei mir) zum Kaufpreis zurücknehmen muß (Rückabwicklung), ist auch nicht strittig. Bei mir geht es "nur" noch um Nutzung und Zinsen.
Auch bin ich gespannt, ob und wann der Oberstaatsanwalt aus Braunschweig (der die Ermittlungen führt) das Rückrufverfahren an sich zieht. Bei Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit einer Straftat kann das Verfahren von der Staatsanwaltschaft übernommen werden. Mit der Ankündigung der Stilllegung durch KBA (dann ist der Schaden eingetreten) werde ich Anzeige erstatten.

Zitat:

Und natürlich i9nteressiert es die, das sagen die nur nicht frei raus. Die wissen um das Thema auch, sonst sollte man mal bei der Uni an der der Vogel studiert hat, nachfragen, wie der sein Staatsexamen bestanden hat. Und wenn der promoviert hat, sieh dir mal seine Doktorarbeit an, ist vielleicht aufschlussreich daraus mal zu zitieren.

Wenn die so ein interesse haben, warum schicken die einen sehr unerfahrenen Anwalt zur Verhandlung? Gerade mal 1,5 Jahre Berufserfahrung.

Klar ist der Verstoß gegen die FZV keine Straftat und leider nur eine OWi. Aber der Verkauf eines Fahrzeugs, das nicht der FZV entspricht, ist ein Betrug und als solcher strafbar.

Solch junge Anwälte schickt man zu einfachen Fällen, die man nicht ernst nehmen muss und wo sie vermeintlich nicht viel Schaden anrichten können. Lass dir mal im Verfahren von ihm die Vollmacht im Original zeigen. Damit kannst du nämlich, mit etwas Glück ein Versäumnisurteil erzielen.

Hallo zusammen,

es geht weiter mit der Rückrufaktion. Ich habe heute einen "gelben" Brief vom KBA bekommen. Der Inhalt ist großteils derselbe wie im ersten Brief. Jedoch mit folgendem Zusatz:
"Nach Beurteilung durch das KBA kann von mit diesem Mangel betroffenen Fahrzeugen ein ernstes Unfall- und Verletzungsrisiko für den Verwender und Dritte ausgehen"
Ich bin nun aufgefordert die Rückrufmaßnahme bis zum 07. November vollzogen zu haben. Danach wird die örtliche Zulassungsbehörde informiert.
Ich gebe die Info jetzt an meinen Anwalt weiter. Bisher habe ich noch nichts weiter von VW gehört.

Bis demnächst....

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Wende dich bitte an das KBA und teile denen mit, dass du von VW bisher keine Antwort bekommen hast. Am besten die Korrespondenz mit VW beilegen. Sollen doch mal VW Druck machen. Das liegt ja nicht an dir, sondern an VW.

Oh ha. Jetzt wird’s langsam interessant. Leider habe ich keine schriftliche Korrespondenz zum Vorlegen. Lediglich die mündliche Zusage von der Hotline dass „von einer drohenden Stillegung nichts bekannt sein“ und ich mein Auto weiterfahren könne.
Hat das Schreiben vom KBA denn amtlichen Charakter? Kann man dagegen Einspruch einlegen oder hat das den Charakter eines Info-Schreibens?

Hallo,

habe heute auch per Postzustellungsurkunde ein Schreiben gleichen Inhalts erhalten.

Nehme an, dass alle Fahrzeughalter, die sich bisher noch nicht mit VW geeinigt haben, diese Nachricht bekommen.

Es wird jetzt spannend, wie sich VW jetzt weiter positioniert.

Viel Zeit ist nicht mehr.....

Ihr solltet VW schriftlich und nachweislich auffordern hier den Rückkauf binnen zwei Wochen ab Zugang des Schreibens vollständig abzuwickeln. Bei einer Stilllegung entsteht dir ein Schaden und den muss VW ausgleichen.

Vollständige Abwicklung bedeutet auch Bezahlung. Das muss VW eben über seinen Schatten springen und einen Scheck zusenden, normal zahlen die nur alle 14 Tage aus. Es geht aber auch mit Scheck. Den müssen die Faultiere eben bei der Buchhaltung bestellen. In unserem Konzern geht ein Scheck innerhalb von zwei Tagen. Ich brauche das nämlich ab und zu für Ausschreibungsunterlagen.

Auch ich habe heute das Schreiben vom KBA bekommen. Gleicher Text wie oben genannt.
Meine Verhandlungen mit VW haben für mich zu keiner Einigung geführt. Deshalb liegt mein Vorgang seit nun 2 Monaten bei der Rechtsanwaltskanzlei Gansel. Dort war vor 1 Woche noch keine Reaktion von VW eingegangen.
Bei mir kommt zu dieser Rückkaufaktion noch erschwerend hinzu, das an meinem Passat, Testwagen der VW AG, nach einem Unfall oder einem Test ein Versicherungsschaden, laut Gutachten, von ca. 10.000 € entstanden ist, der aber nur für ca. 6.000 € , nach Aussage des VW Autohauses, repariert wurde. Wer hat die 4.000 € Rest eingesteckt ? Also mal anders ausgedrückt.
Ein Passat der nach der Testphase hätte verschrottet werden müssen, wurde von einer Versicherung mit 10.000 € entschädigt, aber nur für 6.000 € offensichtlich nur unsachgemäß repariert und dann auch noch von einen VW Autohaus an mich verkauft. Das ist doch ein tolles Geschäft. Man könnte ja jetzt auch fragen ob die Versicherung noch hätte zahlen müssen? Der Test war ja abgeschlossen und das Fahrzeug hätte verschrottet werden müssen. Denn nach der Zahlung der Versicherung und der Reparatur wurde der Passat, mit 1850 km, direkt an mich verkauft. Erstes unverschämtes tel. Angebot seitens VW war der DAT Preis !!! So schätzt VW seine Kunden.
Mal sehen wie es weiter geht.

So wie es aussieht habe ich Anfang November kein Auto mehr.
Ganz prima....

So bei mir hat es sich heute erledigt war heute meinen GTI Clubsport holen und meinen alten GTI abgegeben . Ging alles problemlos über die Bühne Als ich vorhin heimkam hatte ich einen netten Gelbe. Brief im Kasten vom KBA ??

Zitat:

@TSI_oisacht schrieb am 17. Oktober 2019 um 18:47:14 Uhr:


So wie es aussieht habe ich Anfang November kein Auto mehr.
Ganz prima....

Nein.
Das Schreiben haben erst mal alle betroffenen bekommen. Das Schreiben gilt als amtlich zugestellt. Wie Einschreiben, nur schlimmer.
Am 7.11. wird bei VW angefragt, welche Autos schon verschrottet wurden. Verschrottete Autos werden dem KBA nicht gemeldet:

"Die Erledigung der Rückrufabwicklung muss dem KBA nicht übermittelt werden, da diese im KBA
nicht verarbeitet werden kann. Diese Informationen kann ausschließlich der Hersteller bearbeiten."

Die dann gemeldeten bzw. nicht verschrotteten Wagen werden der zuständigen Behörde gemeldet.

"Wird die Rückrufmaßnahme nicht bis zum 7. November 2019 vollzogen, wird das KBA die örtlich zuständige Zulassungsbehörde informieren, die dann in eigener Zuständigkeit über eine Betriebsuntersagung nach 5 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entscheidet."
Also könnte es theoretisch sein, daß der Wagen nicht stillgelegt wird. Eher unwahrscheinllich.

@wolfgangpauss
"Wende dich bitte an das KBA und teile denen mit, dass du von VW bisher keine Antwort bekommen hast. Am besten die Korrespondenz mit VW beilegen. Sollen doch mal VW Druck machen. Das liegt ja nicht an dir, sondern an VW."

Nochmal: Das interessiert KBA nicht. Diese Behörde nimmt nicht die Interessen der einzelnen Kunden wahr. Das geht nur persönlich oder mit Anwalt.

Mal so nebenbei. Habe am Freitag Strafanzeige gestellt. Die Schutzpolizei hat den Wagen gleich (rechtswidrig) beschlagnahmt. Am Dienstag dann ein Anruf vom LKA (Kripo und gleich ein paar Stufen höher) mit einer Entschuldigung. Der Wagen hätte so nicht beschlagnahmt werden dürfen. Die zuständige Staatsanwältin hat wohl morgens Schnappatmung bekommen und ist etwas lauter geworden.
Jetzt hab ich ihn wieder. Der Beamte hat auch beim KBA angerufen und sich erkundigt (oder mehr, vielleicht auf Anweisung der Staatsanwältin).
Vielleicht war das ja auch der Auslöser, die Schreiben jetzt zu versenden. Jedenfalls hat er mich über seinen Anruf noch informiert.

Mal sehen, wie der Richter das aufnimmt.

Wenn es zu einem Strafverfahren kommt. Die Staatsanwältin muss jetzt erst mal im Zuge der Ermittlungen bei VW die Unterlagen anfordern zu dem Fahrzeug, das heißt die werden die Unterlagen holen (Hausdurchsuchung). Aber erstmal muss das KBA denen Auskunft über die Maßnahme geben und da wird es nun lustig werden. Vermutlich wurden die in ihrem seeligen Schlaf aufgeschreckt durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft.

Aber zum Thema Beschlagnahme: Da hat wohl der Bearbeiter gedacht er hätte einen illegalen Tuner vor sich. Die Unterscheidung wo das liegt ist nicht jedem ersichtlich. Denn wenn von dem Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr ausgehen würde, dann hätte dieses ja sofort aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Übrigens kann das KBA das Schreiben von dir zum Sachverhalt nicht so einfach abtun. Die müssen das bewerten und ggf von sich aus Strafanzeigen gegen VW erstatten. Wird die Flensburger Kungeltruppe der Autoindustrie kaum tun, aber es wäre, nicht nur mir, eine wahre Freude, wenn diese Erfüllungsgehilfen des durch und durch korrupten Verkehrsministeriums da mal richtig auf Trapp gebracht wird. Solche halbseidenen Schreibtischschläfer werden erfahrungsgemäß hellwach wenn der pünktlich Feierabend nach dem Ausschlafen nicht mehr gewährleistet ist.

Ein Tipp: Stell das Auto besser ums Eck bei dir ab, do der auf der Straße steht oder in der Garage, aber nicht unmittelbar sichtig bei dir.

Heute kam dann auch der gelbe Brief bei mir an...
Da steht ja auch ausdrücklich drin, dass man sich für alle weiteren Rückfragen nicht an das KBA wenden soll, sondern an den Hersteller. Die Nummer der VW-Hotline steht auch nochmal abgedruckt.
Bin im Moment etwas ratlos wie es nun weitergeht...
Auto können sie ruhig stilllegen aber wie es danach wohl weitergehen mag?

Wenn du nichts übernimmst, wirst du dann wohl Bus fahren müssen. Von sich aus wird keiner was für dich tun.

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