Sammelklage Diesel
Hallo,
habe die SuFu benutzt und leider nix relevantes gefunden.
Habe die Aufforderung vom KBA bekommen, die Software für meinen Insi zu aktualisieren. Bisher habe ich das ignoriert, jetzt kommt Androhung der Stillegung, also werde ichs wohl machen lassen (müssen).
Da die Umrüstung ja auch Nachteile birgt, wollte ich wissen, ob es denn schon eine Sammelklage wg. Betrugsverdacht gegen Opel gibt und wenn ja, wo man sich dieser anschliessen kann?
Bin sehr zufrieden mit dem Auto, allerdings ist mit der Nachrüstung der Dieselvorteil futsch und ich fühl mich dann doch n bissl verar..... 😁
Danke und viele Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@docfender schrieb am 15. Februar 2020 um 02:25:38 Uhr:
@Wumba:Es geht ja auch nicht allein um den Mehrverbrauch an AdBlue, sondern generell um finanzielle Benachteiligung auch durch Wertverlust durch die "Schummelsoftware". Wenn Deiner keinen Wertverlust beim Wiederverkauf hat, obwohl manipuliert wurde, dann freu ich mich für Dich und sage herzlichen Glückwunsch 😁
Ich glaube nicht, dass der Insignia einen Wertverlust dadurch hat. Ich würde ihn auch nicht Schummeldiesel nennen, maximal Schummel-AdBlue-Einspritzer. Und da der B20DTH nach dem Update die Euro 6D-TMP Werte problemlos erfüllt, sogar unterbietet (zumindest, wenn man den Testergebnissen im B Insignia glaubt, für den A kenne ich keine, ist aber derselbe Motor), sehe ich vielleicht sogar eine Wertsteigerung durch das Update 😉
Man muss auch eines bedenken : der typische VW Schummeldiesel bleibt auch nach den Updates ein Schummeldiesel, mit erhöhtem Verbrauch, schlechteren Leistungen und erhöhtem Teileverschleiß (zumindest tendenziell und in den Köpfen der Besitzer). Der Opel "Schummeldiesel" ist nach dem Update sauber wie versprochen und verbraucht 10ct pro 100km mehr. Und ich muss alle 3.000km an die Tanke und investiere 3 Minuten mehr ins Tanken. That's it.
17 Antworten
Fakt ist, dass inzwischen richterlich festgestellt ist, dass Opel eine unerlaubte Abschalteinrichtung eingebaut hat.
Auch Opels Widerspruch dagegen ist abgewiesen worden.
Neben dem Klageweg gibt es noch eine zweite Option.
Du kannst mal mit EDS in Marl sprechen, welche Möglichkeiten die Dir anbieten können.
Aber das ist im Zweifel im Straßenverkehr dann nkcht zulässig. Daher empfehle ich Dir das auch nicht ;-)
Ich bin übrigens von dem Mist auch betroffen und erinnere mich an eine treffende Definition von Betrug:
"Betrug ist, wenn einer den anderen bescheißt"
Zitat:
@guenniguenzelsen schrieb am 17. Februar 2020 um 09:47:44 Uhr:
Fakt ist, dass inzwischen richterlich festgestellt ist, dass Opel eine unerlaubte Abschalteinrichtung eingebaut hat.
Auch Opels Widerspruch dagegen ist abgewiesen worden.
Nein, siehe mein Posting davor.
https://www.schleswig-holstein.de/.../...8_Rueckrufanordnung_Opel.htmlZitat:
Das KBA ist bei drei Fahrzeugmodellen (Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi,) zu der Auffassung gelangt, dass sie über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen und deshalb mehr Stickstoffdioxid als notwendig emittieren. Mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 wurde daher eine nachträgliche Nebenbestimmung für die Typengenehmigung angeordnet und insoweit die sofortige Vollziehung angeordnet.
[...]
Die Antragstellerin hat gegen diesen Bescheid am 18. Oktober 2018 Widerspruch erhoben und am 19. Oktober 2018 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Sie beanstandete die Begründung der Sofortvollzugsanordnung und hält die Anordnung selbst auch in der Sache für rechtswidrig.
[...]
Die Kammer hat den Antrag mit Beschluss vom 9. November 2018 abgelehnt. Die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides sei in der im vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung derzeit nicht abschließend zu beurteilen. Daher sei die Entscheidung aufgrund einer weiteren Interessenabwägung zu treffen. Insoweit ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Anordnung des KBA bereits jetzt durchgesetzt werdend darf, weil schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auffassung des KBA zutreffend ist.
[...]
Alle weiteren Einzelheiten wären in einem Hauptsacheverfahren zu klären.
Das Hauptverfahren steht also noch aus. Sachlich ist noch gar nichts entschieden. Das ganze waren bisher nur juristische Schachzüge.
Ich gebe aber allen Recht, dass es schon komisch ist, dass Opel ohne Probleme eine Software ab einem bestimmten Baujahr installiert hat und die Autos laufen ohne auseinanderzufallen. Da ist es mit dem Motorschutz doch wohl nicht so schlimm. Und wir alle kennen die Größe des Adbluetanks ...
Definition Betrug in juristischen Sinne beinhaltet zudem noch die Bereicherungsabsicht bzw die Absicht sich einen Vorteil zu verschaffen und den Vorsatz.
Der Händler der Dir bei ebay was gegen Vorkasse verkauft, ist nur dann Betrüger, wenn er schon vorhersehen konnte, dass er nicht liefern kann oder daß das Produkt nicht so ist wie gewollt/angepriesen.
Verkauft Dir also einer ein xyz Gerät und das fällt nach 1er Woche auseinander ist er nur dann Betrüger wenn er absehen konnte was passiert. Das ist unabhängig von evtl. notwendiger Nachbesserung.