Sammelbestellung ASR BOX zur Klappensteuerung C63 und C63s

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Mercedes C-Klasse W205

Hi Forumlar,

nun hab ich die neue Box für die Klappen der C63s getestet und finde sie perfekt.

Wer alles eine Box haben möchte bitte unten in die Liste eintragen.

Regulärer Preis ist 349€.
Ab 5 Bestellungen nur noch 325€ und
ab 10 Bestellungen nur noch 300€

Ich kann noch 1-2 Videos versuchen reinzustellen, aber es lohnt sich 100% vertraut mir.

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Korrekt, ist einer von den markierten.
Schau dir mal folgendes Video vom Einbau in einem C43er, vllt. hilfts:

https://youtu.be/8Nxofoc0l-0

Ansonsten kann Ich nochmal genau bei mir nachschauen und bessere Bilder machen.

ich weiss, falsches Forum. Aber ich hatte bisher das ASR bei einem C43 was problemlos eigebaut wurde.

und jetzt versuche ich es verzweifelt bei einem A45s einzubauen. aber ich kriege die Abdeckungen im Kofferraum einfach nicht weg. und die Steckverbindung unter dem Auto kann ich auch nicht lösen.

hat dies schon Jemand bei einem A250, A35 oder A45s eingebaut?

Meines Wissens hat der A keinen Klappenauspuff? Zumindest bin ich vor 2 Wochen den CLA 45S über‘s WE gefahren und der Verkäufer meinte das

der A/CLA 45 hat keine Performance Auspuffanlage mehr:
https://...mercedes-benz-passion.com/.../

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@Xslok3r : Leider alles nicht mit der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einklang zu bringen, was Du schreibst. Das OLG Koblenz hat bereits vor eineinhalb Jahrzehnten festgezurrt, dass die Versicherung nach §§ 23, 25 VVG von der Leistungspflicht freiwird.

OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juli 2006 – 10 U 56/06 –, juris, Rn. 37

"Der Senat ist – anders als das Landgericht – der Auffassung, dass es nicht etwa Spekulation, sondern bei lebensnaher Betrachtung geradezu typisch ist, dass sich derartige Fahrzeugveränderungen auch auf das Fahrverhalten des Benutzers auswirken und damit risikoerhöhend wirken. Ein „getuntes“ Fahrzeug schafft gerade für junge Leute einen besonderen Anreiz, die durch das „Tuning“ geschaffenen Möglichkeiten des Fahrzeuges auch tatsächlich „auszureizen“. Entsprechend führt das „Tuning“ typischerweise auch gemäß den jeweiligen Tarifmerkmalen zu einer höheren Prämieneinstufung. Folgerichtig hindert die mit dem „Tuning“ zugleich verbundene - für sich sicherheitserhöhende - zusätzliche technische „Ertüchtigung“ nicht die Gesamtbewertung als objektive Gefahrerhöhung."

Davon abgesehen dürfte bei kritischer Subsumtion auch der Anfangsverdach t zu wenigstens einer Straftat bestehen - Urkundenfälschung. Die Abgasablage ist ein bauartgeprüftes Bauteil, dass mit entsprechenden Prüfnummern versehen wurde. Das Ganze nennt man dann zusammengesetzte Urkunde. Wird diese nun manipuliert und fährt man damit im Straßenverkehr rum, wird einer Kontrolle unterzogen, dann ist das ein Gebrauchen einer unechten Urkunde um die Polizei zu täuschen es sei alles wie ab Werk.

Zitat:

@lauinator schrieb am 1. März 2020 um 21:48:57 Uhr:


Meines Wissens hat der A keinen Klappenauspuff? Zumindest bin ich vor 2 Wochen den CLA 45S über‘s WE gefahren und der Verkäufer meinte das

Doch doch hat er. ich habe auch die Taste für die Klappen.

Nope, das sind wohl die Klappen für einen zusätzlichen Lautsprecherkanal 😁

Der hat keine Klappen mehr.

https://...mercedes-benz-passion.com/.../

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 2. März 2020 um 05:57:47 Uhr:


@Xslok3r : Leider alles nicht mit der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einklang zu bringen, was Du schreibst. Das OLG Koblenz hat bereits vor eineinhalb Jahrzehnten festgezurrt, dass die Versicherung nach §§ 23, 25 VVG von der Leistungspflicht freiwird.

OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juli 2006 – 10 U 56/06 –, juris, Rn. 37

"Der Senat ist – anders als das Landgericht – der Auffassung, dass es nicht etwa Spekulation, sondern bei lebensnaher Betrachtung geradezu typisch ist, dass sich derartige Fahrzeugveränderungen auch auf das Fahrverhalten des Benutzers auswirken und damit risikoerhöhend wirken. Ein „getuntes“ Fahrzeug schafft gerade für junge Leute einen besonderen Anreiz, die durch das „Tuning“ geschaffenen Möglichkeiten des Fahrzeuges auch tatsächlich „auszureizen“. Entsprechend führt das „Tuning“ typischerweise auch gemäß den jeweiligen Tarifmerkmalen zu einer höheren Prämieneinstufung. Folgerichtig hindert die mit dem „Tuning“ zugleich verbundene - für sich sicherheitserhöhende - zusätzliche technische „Ertüchtigung“ nicht die Gesamtbewertung als objektive Gefahrerhöhung."

Davon abgesehen dürfte bei kritischer Subsumtion auch der Anfangsverdach t zu wenigstens einer Straftat bestehen - Urkundenfälschung. Die Abgasablage ist ein bauartgeprüftes Bauteil, dass mit entsprechenden Prüfnummern versehen wurde. Das Ganze nennt man dann zusammengesetzte Urkunde. Wird diese nun manipuliert und fährt man damit im Straßenverkehr rum, wird einer Kontrolle unterzogen, dann ist das ein Gebrauchen einer unechten Urkunde um die Polizei zu täuschen es sei alles wie ab Werk.

Interessantes Urteil, das hat Spaß beim Lesen gemacht 😁

Weiterhin fragwürdig ob sich deine Referenzen auf den Einsatz von solch einem Modul anwenden lassen.

Im dem Urteil hatte der Eigentümer (Vater) den Wagen tiefer gelegt, die Spur verbreitert und die Leistung gesteigert. Dann ist sein Sohn mit dem Wagen alkoholisiert (0,8promille) gefahren und hat bei 130 kmh die Handbremse gezogen und einen Unfall verursacht 😁

Also größeren Mist kann ich fast nicht mehr bauen.

Die Frage ist halt ob ein solches Modul, wirklich eine Gefahrerhöhung mit sich bringt und darum der Versicherung angezeigt werden müsste. Ich behaupte mal weiterhin, das man es nicht eindeutig anwenden kann und niemand wegen ganz offenen Klappen eine größere Gefahr darstellt. Zumal die maximale Lautstärke beim Vollgas fahren (mögliche Argumentation hinsichtlich erhöhter Gefahr) garnicht erhöht wird.

Was meinst du dazu? Ich bin gespannt

Fragt doch einfach die Versicherung 😉

Naja mit dem Klappenmodul wird das Fahrzeug bei schneller Fahrweise ja nicht lauter da die Klappen dann sowieso auch ohne Modul komplett geöffnet sind. Das Fahrzeug ist damit nur lauter bei normaler Fahrweise im unteren Drehzahlbereich so das man es auch als positiven Sicherheitsaspekt betrachten könnte da man so eher wahrgenommen wird 🙂

Mit Modul ist das Auto im Endeffekt genau so laut wie eingetragen. Versicherungsschutz hin oder her, dieser erlischt ja schon bei jeder popeligen Veränderung, z.B. Umrüstung auf LED Kennzeichenbeleuchtung oder LED Standlicht bei älteren Fahrzeugen... wow.

Zitat:

@SachaCH schrieb am 2. März 2020 um 07:44:22 Uhr:



Zitat:

@lauinator schrieb am 1. März 2020 um 21:48:57 Uhr:


Meines Wissens hat der A keinen Klappenauspuff? Zumindest bin ich vor 2 Wochen den CLA 45S über‘s WE gefahren und der Verkäufer meinte das

Doch doch hat er. ich habe auch die Taste für die Klappen.

Hi die Taste hat tatsächlich nichts mehr mit einer manuellen Klappensteuerung zu tun.
Trotzdem hat der A45 noch einen „Klappenauspuff“ nur den kann man nicht mehr manuell beeinflussen.

Mein Kumpel hat das Modul bei seinem A35 verbaut, muss aber sagen bring nicht wirklich viel... Aber einfach testen und bei nicht gefallen zurückschicken.

Zitat:

@Xslok3r schrieb am 2. März 2020 um 17:59:01 Uhr:


Was meinst du dazu? Ich bin gespannt

Da ich weder im IV. noch VI. Zivilsenat sitze, ist meine Meinung unerheblich. Ich will sie gleichwohl kundtun. Für mich ist die Rechtsprechung eine Schweinerei, die an der Wirklichkeit vorbei geht. Dennoch würde ich mich als erstinstanzliche Kammer schwer tun, an dieser Rechtsprechung vorbei zu schreiben. Denn es scheint diesen "Erfahrungsschatz" in den Köpfen vieler in der Gesellschaft zu geben.

Bezogen auf Klappenauspuff sollte man mal die Stimmung in der Gesellschaft beachten und auch die einschlägige Berichterstattung. Geht es da nicht im Wesentlichen um junge Männer, die die Klappen öffnen, möglichst (in der Innenstadt) viel Gas geben um Aufmerksamkeit zu erhaschen? Ist das nicht gerade Risikoerhöhend? Man wird also mit guten Gründen diese Rechtsprechung halten, so meine Prognose und persönliche Meinung - wenn es überhaupt entdeckt wird.

Das ist aber doch der Vorteil vom Klappenmodul... ohne Klappenmodul muss man trotz geöffneter Klappen „viel“ Gas geben um Aufmerksamkeit zu bekommen, mit Klappenmodul kann man einfach locker cruisen und bekommt trotzdem die Aufmerksamkeit 🙂 win win ...

Zitat:

@esilance schrieb am 2. März 2020 um 21:01:23 Uhr:


Das ist aber doch der Vorteil vom Klappenmodul... ohne Klappenmodul muss man trotz geöffneter Klappen „viel“ Gas geben um Aufmerksamkeit zu bekommen, mit Klappenmodul kann man einfach locker cruisen und bekommt trotzdem die Aufmerksamkeit 🙂 win win ...

Aber nicht beim Mopf.
Kein Unterschied zwischen geöffnete Klappen mit und ohne Modul.
Der Vorteil vom Modul ist nur mehr, dass die letzte Einstellung gespeichert bleibt.

@esilance
Vielen Dank nochmal für deine Hilfe habe heute nochmal im Kofferraum nachgeschaut und die richtige Steckerverbindung gefunden 😁
Also ich finde, es ist trotz OPF im niedrigen drehzahlbereich ein deutlicher Unterschied zu hören. Also ich bin auf jeden Fall zufrieden. 🙂

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