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Mercedes W205 C-Klasse

Sammelbestellung ASR BOX zur Klappensteuerung C63 und C63s

Zitat: @J.M.G. schrieb am 2. März 2020 um 05:57:47 Uhr: @Xslok3r : Leider alles nicht mit der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einklang zu bringen, was Du schreibst. Das OLG Koblenz hat bereits vor eineinhalb Jahrzehnten festgezurrt, dass die Versicherung nach §§ 23, 25 VVG von der Leistungspflicht freiwird. OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juli 2006 – 10 U 56/06 –, juris, Rn. 37 "Der Senat ist – anders als das Landgericht – der Auffassung, dass es nicht etwa Spekulation, sondern bei lebensnaher Betrachtung geradezu typisch ist, dass sich derartige Fahrzeugveränderungen auch auf das Fahrverhalten des Benutzers auswirken und damit risikoerhöhend wirken. Ein „getuntes“ Fahrzeug schafft gerade für junge Leute einen besonderen Anreiz, die durch das „Tuning“ geschaffenen Möglichkeiten des Fahrzeuges auch tatsächlich „auszureizen“. Entsprechend führt das „Tuning“ typischerweise auch gemäß den jeweiligen Tarifmerkmalen zu einer höheren Prämieneinstufung. Folgerichtig hindert die mit dem „Tuning“ zugleich verbundene - für sich sicherheitserhöhende - zusätzliche technische „Ertüchtigung“ nicht die Gesamtbewertung als objektive Gefahrerhöhung." Davon abgesehen dürfte bei kritischer Subsumtion auch der Anfangsverdach t zu wenigstens einer Straftat bestehen - Urkundenfälschung. Die Abgasablage ist ein bauartgeprüftes Bauteil, dass mit entsprechenden Prüfnummern versehen wurde. Das Ganze nennt man dann zusammengesetzte Urkunde. Wird diese nun manipuliert und fährt man damit im Straßenverkehr rum, wird einer Kontrolle unterzogen, dann ist das ein Gebrauchen einer unechten Urkunde um die Polizei zu täuschen es sei alles wie ab Werk. Interessantes Urteil, das hat Spaß beim Lesen gemacht 😁 Weiterhin fragwürdig ob sich deine Referenzen auf den Einsatz von solch einem Modul anwenden lassen. Im dem Urteil hatte der Eigentümer (Vater) den Wagen tiefer gelegt, die Spur verbreitert und die Leistung gesteigert. Dann ist sein Sohn mit dem Wagen alkoholisiert (0,8promille) gefahren und hat bei 130 kmh die Handbremse gezogen und einen Unfall verursacht 😁 Also größeren Mist kann ich fast nicht mehr bauen. Die Frage ist halt ob ein solches Modul, wirklich eine Gefahrerhöhung mit sich bringt und darum der Versicherung angezeigt werden müsste. Ich behaupte mal weiterhin, das man es nicht eindeutig anwenden kann und niemand wegen ganz offenen Klappen eine größere Gefahr darstellt. Zumal die maximale Lautstärke beim Vollgas fahren (mögliche Argumentation hinsichtlich erhöhter Gefahr) garnicht erhöht wird. Was meinst du dazu? Ich bin gespannt