Saisonkennzeichen und Versicherung

In dieser Woche bekam ich vom Landesbetrieb Verkehr Kfz- Zulassung ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

Nachweis des Versicherungsschutzes / Aufforderung zur Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs.

Als Fahrzeughalter bin ich verpflichtet nach § 25 abs. 3 der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung (FZV)
das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen zu lassen.
Da kein Versicherungsschutz besteht.

Das Verkehrsamt schreibt, entweder belege ich den Versicherungsschutz oder die Kennzeichen müssen
abgegeben werden. "Setzen sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.“

Ich habe mich mit meiner Versicherung (OVAG Ostdeutsche Versicherung AG) in Verbindung gesetzt.
Diese sagte mir:

1. Der Versicherungsschutz bestand bis zum 31.12.2015. (Ich hatte dies übersehen)

2. Ich sollte mein Auto rückwirkend zum 1.1. 2016 versichern,
was sie selbst allerdings nicht macht.

Nun meine Fragen:

1. Macht es Sinn, daß ich rückwirkend versichere, oder sollte ich einfach die Kennzeichen abmontieren
und zur Zulassungsstelle bringen?
(Mein Auto hat Saisonkennzeichen (6-10) und steht in einer Garage)

2. Welche Versicherungen versichern rückwirkend Fahrzeuge mit
Saisonkennzeichen?

3. Hat jemand eine Idee wie man dies am besten regelt?

67 Antworten

steht aber auch in der Sig :-)

Uuups, da hasteabbarecht! Leider war mir wohl die Schriftgröße zu klein bzw. der Text zu viel, so dass ich nie bis zur sechsten Zeile gekommen bin 😁
Dafür geb' ich 'nen "Danke" aus...

ich auch :-)

Gibt also doch keine Versicherung die so ein Schwachsinn macht, ein Glück

Ähnliche Themen

Zitat:

@celica1992 schrieb am 2. März 2017 um 09:24:31 Uhr:


Gibt also doch keine Versicherung die so ein Schwachsinn macht, ein Glück

Über höhere Risiken kann man ja noch sprechen, aber das Wort "Schwachsinn" kannst Du mir bitte mal erklären...!

Ich finde es genauso "schwachsinnig", für nichts und wieder nichts, mir einen Tag frei zu nehmen, auf der Zulassung eine Nummer zu ziehen und mir 03-10 für 40,- EUR aufs Schild drucken zu lassen...

Das Motorrad steht von 11-02 abgedeckt, angeschlossen in meiner privaten, abgeschlossenen Garage.
Aber globalgalaktisch wird mit diesen starren Regeln wahrscheinlich das Abendland gerettet, bloß keine Eingenverantwortung, alles muss korrrrrrekt geregelt sein....

Zitat:

...bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle gibt's Theater oder Zirkus

Wodurch falle ich denn da unangenehm auf?
Was stimmt bei der Kontrolle nicht (ich bin angemeldet, habe TÜV, und bin versichert)?

Nachträglich noch ne Erklärung: ganz einfach, weil das Kennzeichen nicht zur Zulassungsbescheinigung passt...

Zitat:

@Gamsbock schrieb am 2. März 2017 um 09:43:53 Uhr:



Zitat:

...bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle gibt's Theater oder Zirkus

Wodurch falle ich denn da unangenehm auf?
Was stimmt bei der Kontrolle nicht (ich bin angemeldet, habe TÜV, und bin versichert)?

Nachträglich noch ne Erklärung: ganz einfach, weil das Kennzeichen nicht zur Zulassungsbescheinigung passt...

What?
Läuft doch beides "ganzjährig", das passt! Nur die Versicherung ist doch anders... ich verstehe Dich nicht...?
Meinst Du mit "Zulassungsbescheinigung" die eVB-Nummer?

Da es die Versicherung nicht gemacht hat, scheint ja dann seine Richtigkeit zu haben.
Auch wenn die Zulassungsbescheinigung zu deinem Kennzeichen passt, hätte der Zeitraum des Versicherungsschutz eben nicht gepasst und sicher wäre es Schwachsinn, wenn jeder mit seiner Versicherung ausmacht, wann er sein KFZ in die Garage stellt und dann keinen Versicherungsbeitrag zahlt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen