Saisonkennzeichen und Versicherung
In dieser Woche bekam ich vom Landesbetrieb Verkehr Kfz- Zulassung ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
Nachweis des Versicherungsschutzes / Aufforderung zur Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs.
Als Fahrzeughalter bin ich verpflichtet nach § 25 abs. 3 der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung (FZV)
das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen zu lassen.
Da kein Versicherungsschutz besteht.
Das Verkehrsamt schreibt, entweder belege ich den Versicherungsschutz oder die Kennzeichen müssen
abgegeben werden. "Setzen sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.“
Ich habe mich mit meiner Versicherung (OVAG Ostdeutsche Versicherung AG) in Verbindung gesetzt.
Diese sagte mir:
1. Der Versicherungsschutz bestand bis zum 31.12.2015. (Ich hatte dies übersehen)
2. Ich sollte mein Auto rückwirkend zum 1.1. 2016 versichern,
was sie selbst allerdings nicht macht.
Nun meine Fragen:
1. Macht es Sinn, daß ich rückwirkend versichere, oder sollte ich einfach die Kennzeichen abmontieren
und zur Zulassungsstelle bringen?
(Mein Auto hat Saisonkennzeichen (6-10) und steht in einer Garage)
2. Welche Versicherungen versichern rückwirkend Fahrzeuge mit
Saisonkennzeichen?
3. Hat jemand eine Idee wie man dies am besten regelt?
67 Antworten
Aha! Am ende habe ich doch recht und keiner merkt's?
Zitat:
@moonwalk schrieb am 9. Februar 2017 um 18:19:53 Uhr:
Aha! Am ende habe ich doch recht und keiner merkt's?
Wenn mein Deine Ausgangsfragen nimmt ist das klar zu verneinen.
Zitat:
@moonwalk schrieb am 8. Februar 2017 um 19:24:02 Uhr:
a) Wenn ich das Fahrzeug nur im versicherten Zeitraum bewege, ist doch alles safe, oder?
b) Wer gleicht die beiden Zeiträume überhaupt ab?
c) meiner Versicherung wäre es "egal"
die waren von mir und im Diskussionverlauft bereits beantwortet. daran endet sich auch nichts. Du haftest für das Fahrzeug aus der Betriebsgefahr; also nicht nur wenn Du es bewegst, sondern wenn Dein Fahrzeug ein Schaden anrichtet, es sei denn dieser passiert durch höhere Gewalt. Viele meinen ein Schaden kann nur während der Fahrt enstehen; ein Trugschluß.
In der besonderen Situation, von der ja anfangs nicht die Rede wird nichts abgeglichen, weil die Daten schon bekannt sind (das Fahrzeug ist zugelassen & der Versicherer wird nicht gewechselt).
Der Versicherer wird die ganzjährige Zulassung nicht ignorieren. Schließlich muss er ja zahlen, wenn was passiert. Dabei ist es ihm gänzlich egal, wie hoch der Versicherungsnehmer (=DU) die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit einschätzt.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 09. Feb. 2017 um 18:58:20 Uhr:
Der Versicherer wird die ganzjährige Zulassung nicht ignorieren. Schließlich muss er ja zahlen, wenn was passiert. Dabei ist es ihm gänzlich egal, wie hoch der Versicherungsnehmer (=DU) die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit einschätzt.
Soweit verstanden, nur die letzten Sätze nicht...
Der Versicherer wird die ganzjährige Zulassung nicht ignorieren. =
a) wie bekommt er das mit?
b) was macht er dann, wenn er es "nicht ignoriert"
Schließlich muss er ja zahlen, wenn was passiert. =
a) warum muss er außerhalb des versicherten Zeitraums zahlen?
b) was könnte so passieren?
Danke für Eure Geduld und Mühe
Zitat:
@moonwalk schrieb am 9. Februar 2017 um 22:13:09 Uhr:
@phaetoninteressent schrieb am 09. Feb. 2017 um 18:58:20 Uhr:
Danke für Eure Geduld und Mühe
Naja, die ist heute wohl etwas zurückgefahren... 😉
Aber ich habe versucht mich weiter schlau zu machen und denke es läuft so:
Der Versicherer wird die ganzjährige Zulassung nicht ignorieren. =
a) wie bekommt er das mit?
b) was macht er dann, wenn er es "nicht ignoriert"
Soweit ich den Prozess verstanden habe, wird der alte Vertrag Ende Februar "gekündigt" und die Versicherung teilt das der Zulassung mit, wenn es dann keine neue gibt, wird die aktiv. Die neue Versicherung beim gleichen Unternehmen wird erst aktiv/bestätigt, wenn ich die eVB bei der Zulassung eingereicht habe und dort der neue VN (und wohl auch die neue Gültigkeit der Versicherung) hinterlegt ist. Und dann wird die Zulassung natürlich das alte Schild entwerten und ich kann mir ein neues holen...
Schließlich muss er ja zahlen, wenn was passiert. =
a) warum muss er außerhalb des versicherten Zeitraums zahlen?
b) was könnte so passieren?
Das habe ich immer noch nicht rausbekommen, aber ist aufgrund des vorherigen Absatzes wohl auch nicht mehr relevant, da es ohne eVB gar nicht zu einem neuen Vertrag (Zweitwagen) bei der jetzigen Versicherung kommt.
Ich bin erst "richtig" versichert, wenn der Prozess beendet wurde und ich nach der Unterschrift des Antrages auch die Bestätigung per Post von der Versicherung erhalte. Beim KRAD hängt der Prozess gerade bei mir und meiner eVB, wenn ich die nicht bei der Zulassung einreiche, bekomme ich keine Bestätigung des neuen Vertrages.
Habe ich das soweit richtig widergegeben?
Besten Dank...
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Zitat:
@moonwalk schrieb am 9. Februar 2017 um 22:13:09 Uhr:
Soweit verstanden, nur die letzten Sätze nicht...Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 09. Feb. 2017 um 18:58:20 Uhr:
Der Versicherer wird die ganzjährige Zulassung nicht ignorieren. Schließlich muss er ja zahlen, wenn was passiert. Dabei ist es ihm gänzlich egal, wie hoch der Versicherungsnehmer (=DU) die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit einschätzt.
1)Der Versicherer wird die ganzjährige Zulassung nicht ignorieren. =
a) wie bekommt er das mit?
b) was macht er dann, wenn er es "nicht ignoriert"2)Schließlich muss er ja zahlen, wenn was passiert. =
a) warum muss er außerhalb des versicherten Zeitraums zahlen?
b) was könnte so passieren?Danke für Eure Geduld und Mühe
1a) Er hat es doch schon mitbekommen. Das Fahrzeug läuft doch bereits auf Dich und ist bei dem gleichen Versicherer versichert. So hatte ich Dich zumindest verstanden. Der Versicherer hat also bereits die Zulassungsdaten. Die Zulassungsbehörde hat hier mit somit nichts mehr zu tun.
1b) Was der Versicherer macht ergibt sich aus seinem internen Prozess. In aller Regel wird den Antrag abweichend policieren; nämlich mit einer ganzjährigen Zulassung.
2a) Weil er in der sog. Dritthaftung steht. https://dejure.org/gesetze/VVG/117.html
b) Das Fahrzeug geht in Flammen auf. Das Fahrzeug rollt weg und beschädigt ein anders Fahrzeug.
Das Fahrzeug ist auch haftpflichtversichert wenn es entwendet wird und dabei ein Unfall passiert...
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 10. Februar 2017 um 16:47:05 Uhr:
1a) Er hat es doch schon mitbekommen. Das Fahrzeug läuft doch bereits auf Dich und ist bei dem gleichen Versicherer versichert. So hatte ich Dich zumindest verstanden. Der Versicherer hat also bereits die Zulassungsdaten. Die Zulassungsbehörde hat hier mit somit nichts mehr zu tun.
1b) Was der Versicherer macht ergibt sich aus seinem internen Prozess. In aller Regel wird den Antrag abweichend policieren; nämlich mit einer ganzjährigen Zulassung.
So, gestern nochmal eine Info vom Versicherungsvertreter:
Er hat sich nochmal besprochen und ich muss doch nicht mit der eVB auf die Zulassung, da die Versicherung den Wechsel des Vn einfach selbst mitteilt und das KRAD den gleichen Halter behält.
Es ginge jezt wohl doch, dass ich gar nichts mache, das Krad im Winter in der verschlossenen Garage schlummert und von 03-10 mit der Saisonversicherung und Ganzjahreskennzeichen umherfährt...
Wir werden sehen, was passiert...?
Vermutlich werden nach einer gewissen Zeit 2 Uniformträger vor der Tür stehen und fragen, wo sie das Kennzeichenschild finden, von dem sie die Plakette abkratzen sollen. 😰
spätestens bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle gibt's Theater oder Zirkus, je nach Vorlieben der Beteiligten...
Zitat:
@Gamsbock schrieb am 24. Februar 2017 um 09:32:03 Uhr:
spätestens bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle gibt's Theater oder Zirkus, je nach Vorlieben der Beteiligten...
Das kann ich mir schon vorstellen, aber es wäre echt nett, wenn Ihr mir auch erklären könntet warum...
...2 Uniformträger vor der Tür stehen und fragen, wo sie das Kennzeichenschild finden, von dem sie die Plakette abkratzen sollen
...bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle gibt's Theater oder Zirkus
Wodurch falle ich denn da unangenehm auf?
Was stimmt bei der Kontrolle nicht (ich bin angemeldet, habe TÜV, und bin versichert)?
Ich würde halt gerne verstehen, warum/wieso Ihr zu anderen Einschätzungen als meine Versicherung kommt...
Das eine Versicherung so einen Vertrag dokumentiert ist mir immer noch schleierhaft.
i.d.R wird so was erst dokumentiert, wenn von der Zulassungsstelle die Daten übermittelt werden.
Wenn sowas normal ist, könnte ja jeder mit seiner Versicherung ausmachen, wann er für den Versicherungsschutz nichts bezahlt und dafür das KFZ in der Zeit in die Garage stellt
Also, dann ist das doch klar: ich habe bisher nur die Einschätzungen der Vertreter.
a) wenn ich nächste Woche den Schein bekomme ist alles durch
b) wenn ich keinen Schein bekomme, habt Ihr recht 😁
b)
😁
Zitat:
@moonwalk schrieb am 24. Februar 2017 um 10:59:52 Uhr:
Wodurch falle ich denn da unangenehm auf?
Was stimmt bei der Kontrolle nicht (ich bin angemeldet, habe TÜV, und bin versichert)?
Ich würde halt gerne verstehen, warum/wieso Ihr zu anderen Einschätzungen als meine Versicherung kommt...
Schade, dass solche "einfachen" Sachverhalte nicht in so einfache Worte gefasst werden können, das ich sie verstehe. Nebulöse Androhungen von schlimmen Strafen und Besuchen der Ordnungsmacht wirken zwar einschüchternd auf mich, weil Ihr am Ende sogar recht haben könntet, aber mich hat eigentlich nur die "Mechanik" im Prozess interessiert....
Die habe ich jetzt im Selbstversuch ausprobiert und bin jetzt schlauer:
Trotz zweier Zusagen von den Vertretern, habe ich nun einen Versicherungsschein erhalten, der meinem Antrag widerspricht: nämlich für das komplette Jahr.
Die Zentrale weiß Bescheid: ALLE Daten werden immer mit der Zulassung abgeglichen, also
- Halter
- Versicherungsnehmer
- Versicherungszeitraum
Wenn da was nicht passt, wird es "passend gemacht", so wurde der Versicherungsschein einfach ohne Rücksprache auf den Zulassungszeitraum "verlängert" (interessant, was wäre, wenn ich es einfach noch nicht geschafft hätte, innerhalb von 5 Tagen zur Zulasung zu gehen?)
Mit der mitgeteilten eVB vom Saison-Antrag kann ich nun immer noch zur Zulassung gehen, dort die Saison eintragen lassen (+ neuem Schild für 20,-) und dann soll "automatisch" und "rückwirkend" der Versicherungsschein wieder geändert werden.
We will see.....
und so wurde es Dir von Anfang an vom Fachmann gesagt, oder?
Nun, gesagt wurde mir hier vieles und wer davon der Fachmann war, weiß ich leider erst "hinterher" 😁