Saisonkennzeichen und Versicherung

In dieser Woche bekam ich vom Landesbetrieb Verkehr Kfz- Zulassung ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

Nachweis des Versicherungsschutzes / Aufforderung zur Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs.

Als Fahrzeughalter bin ich verpflichtet nach § 25 abs. 3 der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung (FZV)
das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen zu lassen.
Da kein Versicherungsschutz besteht.

Das Verkehrsamt schreibt, entweder belege ich den Versicherungsschutz oder die Kennzeichen müssen
abgegeben werden. "Setzen sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.“

Ich habe mich mit meiner Versicherung (OVAG Ostdeutsche Versicherung AG) in Verbindung gesetzt.
Diese sagte mir:

1. Der Versicherungsschutz bestand bis zum 31.12.2015. (Ich hatte dies übersehen)

2. Ich sollte mein Auto rückwirkend zum 1.1. 2016 versichern,
was sie selbst allerdings nicht macht.

Nun meine Fragen:

1. Macht es Sinn, daß ich rückwirkend versichere, oder sollte ich einfach die Kennzeichen abmontieren
und zur Zulassungsstelle bringen?
(Mein Auto hat Saisonkennzeichen (6-10) und steht in einer Garage)

2. Welche Versicherungen versichern rückwirkend Fahrzeuge mit
Saisonkennzeichen?

3. Hat jemand eine Idee wie man dies am besten regelt?

67 Antworten

Du musst das Krad Ganzjahres KZ auf SaisonKZ ändern lassen
Sonst zahlst du auch Jährlich deine Steuer
Und natürlich muss ein Saison KZ montiert werden, sonst könnte ja jeder mit Ganzjährigen KZ fahren und auf Saison angemeldet haben

Theoretisch gibt es keine folgen, bis etwas passiert, dann wird es zum Haftungsalptraum da Du falsche KZ hast und es im Schein nicht ersichtlich ist das es auf Saison angemeldet ist und auch nur in diesem Zeitraum Versichert ist

An der Versicherunsprämie könntest du dir was sparen, aber deine Steuer würdest du solange immernoch Jährlich bezahlen für 12Monate

Zitat:

@DeMarquesAMG schrieb am 9. Februar 2017 um 09:31:21 Uhr:


Theoretisch gibt es keine folgen, bis etwas passiert, dann wird es zum Haftungsalptraum da Du falsche KZ hast und es im Schein nicht ersichtlich ist das es auf Saison angemeldet ist und auch nur in diesem Zeitraum Versichert ist

An der Versicherunsprämie könntest du dir was sparen, aber deine Steuer würdest du solange immernoch Jährlich bezahlen für 12Monate

- jährliche Steuerersparnis: knapp 20 EUR, mir egal
- nochmal: warum wird es ein "Haftungsalptraum", es kann nur etwas im versicherten Zeitraum "passieren" und da ist das Fahrzeug doch lt. meinem Vertreter versichert...
- formal passt die Vericherung nicht zum Schein/Kennzeichen, das verstehe ich.

Ich bin aber der Meinung, dass das nur zum Problem werden kann, wenn im nichtversicherten Zeitraum etwas passiert.

"Ihr" seid der Meinung, dass ich IMMER Stress kriege, weil.... ?
Was passiert denn bei einem Unfall im Juli?
Die Versicherung wird zahlen, weil die doch gar nicht das Kennzeichen prüft, oder?
Die weiß ja, dass ich versichert bin von 03-10. Und die Zulassung wird nur aufmerksam, wenn es bei der Versicherung ein Problem gibt, oder?
Wo übersehe ich etwas?

Die Änderung in der HP-Versicherung wird die Versicherung gegenüber der Zulassungsstelle also geheim halten. Ja dann ... viel "Glück".

Ich frage mich, wie so ein Vertrag bei der Versicherung dokumentiert werden kann, wenn der Zulassungszeitraum unterschiedlich ist. Die Versicherung dokumentiert den Vertrag doch erst, wenn sie von der Zulassungsstelle mitgeteilt bekommt, das der Zulassungszeitraum geändert wurde.

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Februar 2017 um 10:17:51 Uhr:


Ich frage mich, wie so ein Vertrag bei der Versicherung dokumentiert werden kann, wenn der Zulassungszeitraum unterschiedlich ist. Die Versicherung dokumentiert den Vertrag doch erst, wenn sie von der Zulassungsstelle mitgeteilt bekommt, das der Zulassungszeitraum geändert wurde.

ja das ist doch mal eine substantielle Information - Danke!

Bisher war mir nicht klar, ob wann und wie Zulassung und Versicherung in Kontakt stehen. Da das KRAD ja schon auf mich läuft, dachte ich halt, da "tut" sich eh nichts, und wieso "geheim halten"?

Jetzt mal von den Experten an den Doofen, wie läuft der Prozess?

- die Versicherung hat den "alten" Ganzjahres-Vertrag vom KRAD aufgrund der SFK für ein Auto verwendet
- für das auf mich seit Jahren zugelassene KRAD gab es daher einen neuen "Zeitwagenvertrag" mit 65% und dort habe ich abweichend vom alten Vertrag die Option 03-10 gewählt

Die Vertragspapiere liegen bei mir,
...was passiert nun?
...wie geht es weiter?
... wer prüft/fragt bei wem?

Betriebserlaubnis erlischt und Es liegt ein Kennzeichenmissbrauch vor

Und das ist eine Verkehrsstraftat

Es geht solange gut wie es keiner merkt, aber glaube nicht das die Versicherung nicht mit der Zulassungsstelle kommuniziert

Wenn dein Versicherungsvertreter das gutheisst isser eine Pflaume
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Zitat:

@DeMarquesAMG schrieb am 9. Februar 2017 um 11:08:49 Uhr:


Betriebserlaubnis erlischt und Es liegt ein Kennzeichenmissbrauch vor
Und das ist eine Verkehrsstraftat
Es geht solange gut wie es keiner merkt, aber glaube nicht das die Versicherung nicht mit der Zulassungsstelle kommuniziert

Schwere Geschütze und harter Tobak und für den Laien absolut unverständlich, da im Ergebnis kein Unterschied besteht, der Staat sogar mehr kassiert und das Risiko nur in der "Theorie" (also bei Missbrauch des abgesicherten Zeitraums) besteht.

Aber Ihr sagt also,...
- Zulassungszeitraum und Versicherungszeitraum müssen zwingend übereinstimmen?

- Die Versicherung gleicht bei jeder Vertragsänderung immer wieder die Daten mit der Zulassung ab?

- Die Versicherung erkennt den "Kennzeichenmissbrauch" und zeigt diesen an (warum sollte sie das tun?)

Ich kanns nur schwer glauben/nachvollziehen....

Zusatzfrage, was passiert eigentlich andersherum: Ich behalte das Saisonkennzeichen, versichere aber das volle Jahr und fahre nur im Zeitraum der Saison:
- ist das auch Kennzeichenmissbrauch?
- wie stimmt sich da die Versicherung mit der Zulassung über den nicht passenden Zeitraum ab?

Wieso bekommt das Motorrad einen neuen Vertrag? Der bisherige Vertrag wird halt mit einer "Zweitwagenregelung"
mit einer anderen SF weitergeführt. Normal gibt es da einen Nachtrag. Der alte Vertrag ist ja nicht erloschen, er wurde ja nur geändert.
Die Versicherung hätte dir bei zusätzlicher Änderung des Zulassungszeitraumes eine eVB aushändigen müssen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Februar 2017 um 12:14:51 Uhr:


Wieso bekommt das Motorrad einen neuen Vertrag? Der bisherige Vertrag wird halt mit einer "Zweitwagenregelung"
mit einer anderen SF weitergeführt. Normal gibt es da einen Nachtrag. Der alte Vertrag ist ja nicht erloschen, er wurde ja nur geändert.
Die Versicherung hätte dir bei zusätzlicher Änderung des Zulassungszeitraumes eine eVB aushändigen müssen.

Ich verstehe den Unterschied nicht, es ist einfach so, dass wir vorher 1 Auto + 1 KRAD hatten und diese beiden "Verträge" nun für 2 Autos "benutzen" und das KRAD "übrig" geblieben ist. Aus meiner Sicht gab's da was "neues" mit höheren %-Werten, mag sein dass der eigentliche Vertrag geblieben ist und "nur" folgendes geändert wurde:
- Versicherungsnehmer
- SFK
- Saison

eVB habe ich, wollte ich aber nicht benutzen, s.o. 😁

Ohne Nutzung der neuen eVB kommt es nicht zur Änderung. Simpel.

Die Änderung des VN wird der Zulassungsstelle von der Versicherung mitgeteilt und die Änderung des Zulassungszeitraumes auch, wenn die Versicherung den Vertrag so dokumentiert.
Müsstest dann einen Brief von der Zulassungsstelle bekommen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Februar 2017 um 14:10:27 Uhr:


Müsstest dann einen Brief von der Zulassungsstelle bekommen....

...weil die die Diskrepanz bemerken und sagen: so geht's nicht!

(richtig?) :-)

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Februar 2017 um 14:10:27 Uhr:


Die Änderung des VN wird der Zulassungsstelle von der Versicherung mitgeteilt und die Änderung des Zulassungszeitraumes auch, wenn die Versicherung den Vertrag so dokumentiert.
Müsstest dann einen Brief von der Zulassungsstelle bekommen.

fast richtig :-)
Die Haftungsbestätigung des Versicherers an die Zulassungsbehörde würde abgelehnt werden, da der Zulassungszeitraum nicht übereinstimmt. Irgendwann wird der alte Versicherer auf Grund der Vertragsbeendigung der Zulassungsbehörde das Erlöschen des Versicherungsschutzes anzeigen und dann bekommt der Mondläufer ein netten ersten Brief, nach dem 25 bis 35€ zu zahlen.

Einzige Möglichkeit prozessual wäre wenn der Wechsel des Versicherungsnehmers bei der jetztigen Gesellschaft durchgeführt werden soll. Ich gehe davon aus, dass diese auf Grund der vorliegenden Information über die Ganzjahreszulassungs den Spaß jedoch nicht mitmacht.

Von neuer Versicherungsgesellschaft war nie die Rede... Alles beim gleichen/alten da wird gar nichts gekündigt. Ich habe das alte, bekannte KRAD dort einfach "neu" als Zweitwagen (03-10) versichert und Ihr sagt, das geht so nicht, weil die Versicherung irgendeine Meldung an die Zulassung macht, obwohl kein Halterwechsel vorliegt...

Hat schon jemand eine Idee zu meiner Zusatzfrage von oben? 😉

Wenn sich weder Halter noch Gesellschaft ändern wird auch nichts an die ZuLa gemeldet.

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