Saisonkennzeichen

Hallo an Alle,

ich habe mir ein Winterauto gekauft und es schon zugelassen (Saisonkennzeichen 11-02).
Mein Hauptauto ist noch angemeldet, soll aber auch ein Saisonkennzeichen bekommen (03-10)
Jetzt meine Frage:
Mein Versicherungsmakler hat gemeint, ich soll mein Hauptauto erstmal abmelden und dann irgendwann im Februar ihn nochmal kontaktieren um das Saisonkennzeichen zu beantragen.
Wieso kann ich aber nicht gleich das Fahrzeug auf Saisonkennzeichen ummelden, da würde ich mir doch Geld für die Ab-und wieder Anmeldung sparen?
Kennt sich da jemand aus und kann mir ein Tipp geben?
Vielen Dank im Voraus.

Gruß
ZR786

22 Antworten

Nicht wirklich.

Aber eine Abmeldung kostet bei uns (HAMM) gut unter 10€. Was eine Anmeldung auf Saison kostet weiß ich nicht aber eine normal Anmeldung liegt bei 16€ bei gleichem KZ im gleichen Bezirk.

Außerdem würdest du bis 03 die Prämie sparen.

Mein Tipp: Warum lässt man den Vers.-Makler nicht seine Meinung begründen?
Warum fragt man nicht die Zulassungsstelle, wie dies am kostengünstigsten
und gesetzeskonform zu machen ist.

Die Versicherung gibt eine Deckungszusage, wie weit sie diese für Monate im voraus
geben kann oder will, keine Ahnung.
Direkt dort fragen.

Wichtig ist aber auch, das Versicherungsrisiko bzw Nichtversicherungsrisiko zu beachten. Im Rahmen eines Saisonkennzeichen ist ein Fahrzeug ja außerhalb der Betrieb-Saison dennoch gegen bestimmte Schäden versichert. Dies ist bei einem abgemeldeten Fahrzeug nicht der Fall.

Für den Versicherungsvertreter allerdings dürfte ein Neuabschluss wesentlich lukrativer sein als die schnöde Umstellung auf eine Saison Zulassung😁

Doch, ist bei mir mind 6 wenn nicht sogar 12 Monate nach Abmeldung weiter versichert.

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Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 13. Dezember 2018 um 14:17:34 Uhr:


Wichtig ist aber auch, das Versicherungsrisiko bzw Nichtversicherungsrisiko zu beachten. Im Rahmen eines Saisonkennzeichen ist ein Fahrzeug ja außerhalb der Betrieb-Saison dennoch gegen bestimmte Schäden versichert. Dies ist bei einem abgemeldeten Fahrzeug nicht der Fall.

Für den Versicherungsvertreter allerdings dürfte ein Neuabschluss wesentlich lukrativer sein als die schnöde Umstellung auf eine Saison Zulassung😁

Danke schonmal für eure Antworten, das ein Neuabschluss sich für den Vertreter mehr lohnt, habe ich mir auch schon gedacht. Ich werde mich mal mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen.
Jetzt ist mir gerade noch ein Problem aufgefallen.
Der TÜV von mein Hauptauto ist in Januar wieder fällig, wenn ich es aber jetzt abmelde und erst Mitte/Ende Februar auf Saisonkennzeichen wieder anmelde, dann werde ich es ja nicht angemeldet bekommen ohne gültige HU. Soll ich dann jetzt vor Abmeldung die HU erneuern?

Ich mach das immer so wenn der TÜV während der vorübergehenden Stilllegung abläuft.

Hole mir vor Wiederzulassung eine EVB Nr. und fahre in meinem Zulassungsbezirk zum TÜV etc. und mache den neu und danach fahre ich, wenn bestanden, mit dem Auto zur Zulassung. Wenn ich durchfalle mache ich die gleiche Nummer noch mal.

dann fahre ich mit abgestempelten Kennzeichen zum TÜV?

Lass dir eine evb geben und melde dein Hauptauto jetzt auf Saison um und fahre im März zum Tüv

Zitat:

@ZR786 schrieb am 13. Dezember 2018 um 14:45:05 Uhr:


dann fahre ich mit abgestempelten Kennzeichen zum TÜV?

So mache ich das immer da ich immer ein Auto stillgelegt habe. Ein Sommer, ein Winterauto.

Zieh den Tüv, melde ab, steht 6 Monate, hole dann EVB Nr., fahre zum TÜV und dann zur Zulassung (aber nicht zwingend am selben Tag).
EVB gilt mind 6 Monate, wie lange genau habe ich zwar schon tausend mal gefragt aber immer wieder vergessen.😉

ok, aber wie macht der TÜV Prüfer das dann mit der Plakette? Weil die muss er ja auf die neuen Kennzeichen anbringen, die ich ja da noch nicht habe

Kriegst ein TÜV Beleg für die Zulassungsstelle.

achso bin ich doof, die klebt mir ja die Zulassungstelle dann hin, wenn ich im Februar anmelde

ich danke euch für eure Antworten

Wenn du das so machen willst wie ich dann kläre zuvor das mit der EVB und unangemeldet fahren mit der Versicherung.
Das muss die wissen und zustimmen.

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