Saisonkennzeichen
Hallo an Alle,
ich habe mir ein Winterauto gekauft und es schon zugelassen (Saisonkennzeichen 11-02).
Mein Hauptauto ist noch angemeldet, soll aber auch ein Saisonkennzeichen bekommen (03-10)
Jetzt meine Frage:
Mein Versicherungsmakler hat gemeint, ich soll mein Hauptauto erstmal abmelden und dann irgendwann im Februar ihn nochmal kontaktieren um das Saisonkennzeichen zu beantragen.
Wieso kann ich aber nicht gleich das Fahrzeug auf Saisonkennzeichen ummelden, da würde ich mir doch Geld für die Ab-und wieder Anmeldung sparen?
Kennt sich da jemand aus und kann mir ein Tipp geben?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
ZR786
22 Antworten
Wieso verdient ein Vertreter bei "Neuabschluß" einer Autoversicherung mehr Geld?? 🙄
Mach so wie Du denkst. Kannst auch jetzt noch neuen TÜV machen. Geht genau so. Die paar Monate die man damit den TÜV zieht machen wohl das Kraut nicht fett. Dennoch funktioniert das natürlich. Musst nur das Kennzeichen ran machen. Zum TÜV und zurück wie auch zur Zulassungsstelle hin und zurück (sogar über die Kreisgrenze in den Nachbarkreis) darf man auch mit entstempelten Kennzeichen fahren, so heißt das in Zulassungssprache. Nur für den Fall eines Blitzers sind eben (die"alten" ehemals für das Fzg ausgegebene) Kennzeichen Pflicht. Die Haftpflichversicherung ist mit eVB erledigt. Passiert auf dieser Fahrt etwas, leistet diese. Wurde alles richtig genannt von meinen Vorrednern. Weiß nicht genau wie das mit der Ruheversicherung ist. Wenn Du Dein Fzg abmeldest muss Du das wohl explizit der Versicherung mitteilen, dass Du das wünschst. Ist kostenlos über genau den Versicherungsumfang wie vorab der Vertrag selbst. Bei Kurzzeitkennzeichen in der versicherungsfreien Zeit ist das automatisch. Für Sommer- und Winterfahrzeug kannst Du auch je 1 Monat überlappen lassen. Ist oft nützlich, wenn zeitig oder spät Schnee fällt.
Noch etwas. Laufzeiten *über* 6 Monate gelten als Versicherungsjahr, womit man in der SF klettert. Zeiten drunter nicht.
Was spricht denn gegen den Vorschlag von celicia1992? Jetzt EVB holen für den gewünschten Saisonzeitraum, jetzt neue Kennzeichen bestellen/holen, jetzt auf Saisonkennzeichen ummelden und zu Beginn der Saison dann die HU durchführen lassen. Ist doch jetzt das einfachste und billigste. Privater Stellplatz muss so oder so vorhanden sein, egal, ob abgemeldet oder mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison.
Ähnliche Themen
Ja ich werde es auch so machen, aber die Steuer und Versicherungen für restlichen Monate, also bis Anfang März muss ich dann nicht Zahlen oder?
Nein, warum auch, hast dann doch Saisonkennzeichen. Ein Versichererwechsel geht so aber nicht
Ok super dann werd ich es so machen. Kenn mich mit den ganzen Versicherungskram leider zu wenig aus. Sorry. Aber danke euch
Zitat:
@ZR786 schrieb am 13. Dezember 2018 um 19:45:10 Uhr:
Ja ich werde es auch so machen, aber die Steuer und Versicherungen für restlichen Monate, also bis Anfang März muss ich dann nicht Zahlen oder?
Nein, Steuer und Versicherung werden taggenau abgerechnet.