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Safe Place GmbH

Guten Tag,
ich habe vor meiner Haustür drei Strafzettel bekommen.
Diese wurden von dem Unternehmen SafePlace ausgestellt. Leider wird mir Telefonisch keine Auskunft gegeben,da ich mich per Email melden soll. Per Email wird mir jedoch nicht geantwortet.
Ist jemandem schonmal so etwas passiert und weiß wie man hierbei vorgeht?
Hatte es noch nie, dass mich ein Unternehmen komplett ignoriert und jegliche Auskünfte verweigert.
Viele Grüße!

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92 Antworten

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 22. Juni 2024 um 13:40:58 Uhr:


Ich glaube nicht, dass das zur Kundenzufriedenheit der den Bewirtschafter beauftragenden Geschäfte beiträgt. Wenn der Einkauf eine halbe Stunde zu lange dauert, dann ist das Auto weg. Effektiver kann man die Kunden nicht verscheuchen. Stell dir vor, es geht durch die Lokalpresse und die sozialen Medien, mit dramatischen Bildern von einem gehbehinderten Senior oder einer Mutter, die mit ihren beiden kleinen Kindern und vollem Einkaufswagen verzweifelt vor einem Supermarkt steht.
Die Geschäfte würden doch alles tun um den Parkplatzbewirtschafter los zu werden bzw. gegen einen anderen zu ersetzen, der nicht gleich abschleppt.

Es gibt doch schon Zeitungsberichte, wenn Parkraumbewirtschafter zuschagen. Nur hat die Bevölkerung gemischte Gefühle, so wie es hier im Forum auch ist. Steht man auf zwei Parkplätzen, oder parkt zu lange, kommt eine Vertragsstrafe.

Der Abschlepper kommt nur, wenn es verhältnismäßig ist. Der Wagen nicht in einer Parkbucht abgestellt wurde, sondern irgendwo auf dem Fahrweg. Der Wagen ein zweites/drittes mal dort steht, und der Halter schon zuvorl geschrieben hat, dass man sich an den Fahrer wenden soll... Oder der Wagen am nächstn Tag dort steht, und im Geschäft keiner von einem Zwischenfall (Z.B. Kunde ohnmächtig geworden, wurde ins Krankenhaus gefahren) bescheid weiß.

Zitat:

@MvM schrieb am 22. Juni 2024 um 17:33:58 Uhr:



Der Abschlepper kommt nur
…… Der Wagen ein zweites/drittes mal dort steht, und der Halter schon zuvorl geschrieben hat, dass man sich an den Fahrer wenden soll...

Und wie soll das funktionieren? Wenn eine Elektronik oder ein Kontrolleur eine Parkzeitüberschreitung feststellt, müsste ja innerhalb kurzer Zeit der Halter ermittelt werden, um überhaupt festzustellen, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Nur dauert eine Halteranfrage einige Tage und nicht einige Minuten. Und da dürfte das Fahrzeug wohl nicht mehr da stehen.

Zitat:

@TZR schrieb am 21. Juni 2024 um 18:01:27 Uhr:


Hallo,
Habe heute Ähnliches erfahren. Habe auf einem frei zugänglichen Parkplatz geparkt und so gleich einen Zettel mit Vertragsstrafe (34 EUR) wegen Parken ohne Berechtigung erhalten.

... und Du meinst das ist erst berechtigt wenn Parkplätze irgendwie zufahrtsgehemmt sind?

Freizugänglich heißt längst nicht öffentlich, für jeden, umsonst.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 22. Juni 2024 um 15:06:49 Uhr:


Und das plakative Beispiel mit dem armen Gehbehinderten oder vielfachen verzweifelten Mutter - auch die müssen sich an Regeln halten. Unsere an einer ampelgeregelten Kreuzung gelegene Tankstelle war auch schon im TV - weil die jetzt die Filmen, die bei Rot über die Tankstelle abkürzen und das Rotlicht umgehen - und zu Kasse bitten. Trotzdem wird dort weiter getankt.

Meinst du den Fall:

Aral Tankstelle in Nidderau-beendet Abzocke durch Parkvision

Das ist doch genau ein Beiispiel dafür, dass wenn ein Bewirtschafter übertreibt, ein deutlicher Schaden für das beauftragende Geschäft entsteht. Der Ruf der Tankstelle wird ruiniert. Der Bewirtschafter verliert seinen Auftrag.

Ich sage ja nicht, dass ein gehbihinderter Senior oder die Mutter nicht an die Regeln halten müssen und eine Vertragsstrafe unzumutbar wäre, aber Abschleppen ist unverhältnismäßig und bringt den Gehbehinderten oder die Mutter in echte Not. Wenn das publik wird, ist das verherend für den Ruf des Geschäfts.

Außerdem würde das ganze noch voraussetzen, dass es niemals Fehler bei dem Bewirtschafter gibt. Eine unberechtigte Vertragsstrafe ist schnell erlassen, ein Abschleppvorgang lässt sich nicht so leicht rückgängig machen.

Gehen wir halt mal von berechtigt aus - auch der Behinderte und die Mutter sollten doch nicht vorm Abschleppen geschützt sein? Warum sollen die einen Bonus haben? Wer weiss, dass er ohne Karre Probleme bekommt, muss sich so verhalten dass er Karre und Fahrerlaubnis nicht verliert. Ganz einfach. Dieser ganze Eiertanz dient nur jenen, die ohne Sanktionen erwarten zu müssen sich falsch verhalten wollen. Zu Lasten aller anderen.
Und nein, ich meine nicht Nidderau.

Das ursprüngliche Thema ist wohl uninteressant geworden...
Zurück zum Thema, bevor Abus & Yale um die Ecke kommen.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 22. Juni 2024 um 18:06:45 Uhr:


Gehen wir halt mal von berechtigt aus - auch der Behinderte und die Mutter sollten doch nicht vorm Abschleppen geschützt sein? Warum sollen die einen Bonus haben?

Wenn keiner außer bei ganz groben Fehlparken (Behindertenparkplatz, Feuerwehrzufahrt, ) abgeschleppt wird, hat keiner einen Bonus. Der Unterschied ist in der Außenwirkung. Bei einem 25j. Yuppie mit dickem Sportwagen gibt es vielleicht noch Schadenfreude. Bei dem Gehbehinderten oder der Mutter gibt es einen Shitstorm für das Geschäft.

Rechtlich gesehen könnte das Abschleppen wegen eines kleinen Verstoßes wie Überschreiten der Zeit auf einem halbleeren Supermarktparkplatz eine unangemessene Härte darstellen. Schwere und Ahndung eines Verstoßes müssen im Verhältnis stehen.

Und selbst beim Parken auf einem Behindertenparkplatz kann es wegen der Verhältnismäßigkeit bei ausreichend freien Parkflächen geboten sein, dass Auto in einen abgelegenen Teil des Parkplatzes zu versetzen, statt es ganz abzuschleppen.

Auch du mein Sohn Brutus!

Zitat:

@Melosine schrieb am 22. Juni 2024 um 17:46:32 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 22. Juni 2024 um 17:33:58 Uhr:



Der Abschlepper kommt nur
…… Der Wagen ein zweites/drittes mal dort steht, und der Halter schon zuvorl geschrieben hat, dass man sich an den Fahrer wenden soll...

Und wie soll das funktionieren? Wenn eine Elektronik oder ein Kontrolleur eine Parkzeitüberschreitung feststellt, müsste ja innerhalb kurzer Zeit der Halter ermittelt werden, um überhaupt festzustellen, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Nur dauert eine Halteranfrage einige Tage und nicht einige Minuten. Und da dürfte das Fahrzeug wohl nicht mehr da stehen.

Wozu eine Halterabfrage, wenn man die Daten bereits vom vorherigen verstoß noch hat? Die Daten darf man 2-3 Jahre in seinen IT-Systemen speichern. Der Mitarbeiter fragt die Daten auch nicht ab, sondern dokumentiert den aktuelen fall. Das System meldet zurück, dass zu dem Kennzeichen etwas vorgefallen ist. Oder es kommt die Medlung, dass dieses Fahrzeug dort stehen darf. Z.B. weil es einem Mitarbeiter gehört...

Kauf der Halter sich in der Zeit ein anderes Auto mit neuem Kennzeichen, wird man ihn im Sysrem nicht finden können. Oder man findet ihn wegen de Kennzeichen, beachtet den Fall aber nicht, weil das neue Fahrzeug ein anderes Modell ist. Kauf jemand einen Gebrauchtwagen, der in den Daten noch gespeichert ist, hat er pech. Wiederholungstäter kommen aber nur äußerst selten vor, weil die meisten Autofahrer einen Lerneffekt haben.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 22. Juni 2024 um 18:06:45 Uhr:


Gehen wir halt mal von berechtigt aus - auch der Behinderte und die Mutter sollten doch nicht vorm Abschleppen geschützt sein? Warum sollen die einen Bonus haben? Wer weiss, dass er ohne Karre Probleme bekommt, muss sich so verhalten dass er Karre und Fahrerlaubnis nicht verliert. Ganz einfach. Dieser ganze Eiertanz dient nur jenen, die ohne Sanktionen erwarten zu müssen sich falsch verhalten wollen. Zu Lasten aller anderen.

Wenn man über Behinderte schreibt, muss man Parkraumbewirtschafter mit dem Ordnungsamt vergleichen. Im Öffentlichen Verkehrsraum werden Fahrzeuge auf Schwerbehinderten-Parkplätzen sehr häuftg abgeschleppt. Eine Halterabfrage, ob der Halter Schwerebhindet ist, erfolgt nicht. Bei Parkraumbewirtschaftern hingegen, werden oft nur Vertragsstrafen verhängt.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 22. Juni 2024 um 18:40:52 Uhr:


Rechtlich gesehen könnte das Abschleppen wegen eines kleinen Verstoßes wie Überschreiten der Zeit auf einem halbleeren Supermarktparkplatz eine unangemessene Härte darstellen. Schwere und Ahndung eines Verstoßes müssen im Verhältnis stehen.
Und selbst beim Parken auf einem Behindertenparkplatz kann es wegen der Verhältnismäßigkeit bei ausreichend freien Parkflächen geboten sein, dass Auto in einen abgelegenen Teil des Parkplatzes zu versetzen, statt es ganz abzuschleppen.

Mit ist kein Fall bekannt, dass ein Parkraumbewirtschafter einen Schwerbehinderten-Parkplatz räumt, wenn noch genug andere Parkplätze frei sind. Damit fällt das versetzen des Fahrzeugs schon mal weg. Das Ordnungsamt hingegen schlept einen Falschparker auch ab, wenn noch weitere Schwerbehindertenparkplätze frei sind. Soweit zur Verhältnismäßigkeit...

Beim simplen überschreiten der Parkdauer ist mir auch kein Fall mehr bekannt. Gab es früher mal, aber die Geschäfte haben reagiert. Nun werden Vertragsstrafen verhängt. Bezahlt man diese, passiert nichts.

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Juni 2024 um 10:49:48 Uhr:



Wozu eine Halterabfrage, wenn man die Daten bereits vom vorherigen verstoß noch hat? Die Daten darf man 2-3 Jahre in seinen IT-Systemen speichern.

Ohne Zustimmung dürfen die Personenbezogene Daten nur bis zum Abschluss des Vorgangs vorhalten. Danach müssen diese zwingend gelöscht werden.
Wenn die also jemandem vorwerfen, er wäre vor einem Jahr bereits schon mal aufgefallen, wäre das ein heftiges Eigentor.

Solange der Fahrer nicht ermitelt ist, es eine offene Rechnung gibt, wird der Vorgang nicht abgeschlossen... Ich habe nochmal recherchiert. Die Verjährung ist nach 3 Jahren, und nicht nach 2.
Nur weil der Halter keine Post mehr bekommt heißt es nicht, dass im Hintergrund alles abgeschlossen ist. Aus den vorherigen beitrögen kann man entnehmen, dass die Parkraumbewirtschafter sich einfach nicht mehr melden. Es gibt keine Benachrichtigung, dass der Fall abgeschlossen ist. ;)

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Juni 2024 um 11:04:18 Uhr:


Solange der Fahrer nicht ermitelt ist, es eine offene Rechnung gibt, wird der Vorgang nicht abgeschlossen...

Da hast du natürlich recht. Das hatte ich nicht beachtet.

Zitat:

@Melosine schrieb am 23. Juni 2024 um 10:59:18 Uhr:


Ohne Zustimmung dürfen die Personenbezogene Daten nur bis zum Abschluss des Vorgangs vorhalten. Danach müssen diese zwingend gelöscht werden.
Wenn die also jemandem vorwerfen, er wäre vor einem Jahr bereits schon mal aufgefallen, wäre das ein heftiges Eigentor.

Die Daten werden gespeichert, solange evtl. Ansprüche geltend gemacht werden können, also die Verjährungsfristen. Sonst könnte jemand (theoretisch) im Nachhinein versuchen kurz vor der Verjährung gegen die Vertragsstrafe vorzugehen und der Bewirtschafter könnte sich nicht mehr richtig wehren, weil er schon alle Daten gelöscht hat.

Außerdem gibt es gewisse Aufbewahrungsfristen für die Buchhaltung einzuhalten.

Solange in dem Fall niemand die Interessen der Betroffenen gegen die der Firma abgewogen hat, gibt es weder Ja noch Nein.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 23. Juni 2024 um 11:31:39 Uhr:


Außerdem gibt es gewisse Aufbewahrungsfristen für die Buchhaltung einzuhalten.

Ich wüsste nicht, dass bezahlte / abfgeschlossene Vorgänge berücksichtigt werden. Man kan ruhig mehrmals im Jahr die Parkscheibe vergessen. Solange die Vertragsstrafe bezahlt wird...

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