Safe Place GmbH
Guten Tag,
ich habe vor meiner Haustür drei Strafzettel bekommen.
Diese wurden von dem Unternehmen SafePlace ausgestellt. Leider wird mir Telefonisch keine Auskunft gegeben,da ich mich per Email melden soll. Per Email wird mir jedoch nicht geantwortet.
Ist jemandem schonmal so etwas passiert und weiß wie man hierbei vorgeht?
Hatte es noch nie, dass mich ein Unternehmen komplett ignoriert und jegliche Auskünfte verweigert.
Viele Grüße!
92 Antworten
Guckst Du hier.
Eine ordentliche Abtretungserklärung sollte aber unterschrieben werden...
Das ist aber ein spezieller Fall, wo es um die Werbung ging und was damit zusammenhängt.
Genau. Wegen der irreführenden Werbung "Abschleppen zum Nulltarif" ist der Abschlepper in diesem speziellen Fall auf den Kosten sitzen geblieben.
Grundsätzlich zahlt der Besteller die Rechnung. Er kann die Kosten aber vom Halter des abgeschleppten Fahrzeugs zurückfordern und bekommt sie auch. Und eben das kann man an den Abschlepper abtreten, dann fordert der die Kosten direkt vom Halter. Dadurch, dass er das Auto als Pfand zurückgehalten darf, hat er auch wesentlich bessere Möglichkeiten.
Hier ist noch mehr Lesefutter.
Er hat bloß nichts davon das Pfandrecht auszuüben, weil ab dem Herausgabevrlangen mit dem Bestreiten der Fahrzeugführerschaft keine weiteren Verwahrkosten anfallen und Schadenersatz in Form von Taxi oder Mietwagenkosten drohen.
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Verwahrkosten entfallen ab dem Moment, wo der Halter sein Auto zurückfordert. Aber Taxi- und Mietwagenkosten? Quelle oder Urteil dazu? Meines Erachtens nur dann, wenn die Kostenforderung des Abschleppers bzw. das Abschleppen ungerechtfertigt war. Ansonsten hat es der Halter ja selber in der Hand, wie schnell er die Rechnung bezahlt und sein Auto wiederbekommt.
Wir gehen doch hier von der Nichtberechtigung der "Mafiaforderungen" aus und in dem Fall hat der Halter/Eigentümer auch Anspruch auf den Nutzungsausfall. Die Welt ist eben schlecht .... 😉
Nö. Natürlich ist das Abschleppen gerechtfertigt. Urteile etc. finden sich in den Links.
Das eine Urteil dagegen bezog sich nicht auf das Abschleppen als solches sondern darauf, dass mit "Abschleppen zum Nulltarif" geworben wurde. Und wenn es keine Kosten gibt, die dem Auftraggeber berechnet werden, können auch keine abgetreten werden. Die andere Urteile darauf, dass überhöhte Stundensätze abgerechnet wurden. Der Akt des Abschleppen als solches war gerechtfertigt.
Richtig, die Welt ist schlecht. Anfangend bei den Arschlöchern die sich rausnehmen parken zu können wo/wie/solange sie wollen. Weil die zu Hauf auftreten werden diese Parkraumbewirtschafter doch erst beauftragt. Also ich bin unzufriedener, wenn mal wieder ein blöder Depp seinen wertvollen Amalfi schützen muss und sich deshalb mittig auf die Seitenmarkierung stellt und 2 Plätze blockiert. Das ärgert mich als Kunde mehr, als wenn der abgeschleppt wird.
Und das plakative Beispiel mit dem armen Gehbehinderten oder vielfachen verzweifelten Mutter - auch die müssen sich an Regeln halten. Unsere an einer ampelgeregelten Kreuzung gelegene Tankstelle war auch schon im TV - weil die jetzt die Filmen, die bei Rot über die Tankstelle abkürzen und das Rotlicht umgehen - und zu Kasse bitten. Trotzdem wird dort weiter getankt.
Und ich finde dieses Urteil nicht zielführend, um den Missstand abzuwenden. Es wird nur dafür sorgen, dass es teurer oder komplizierter wird. Für alle. Wie bei einem Rewe hier: da gibts jetzt Schranke und Parkgebühren, 45 Min kostenlos kann man an der Kasse aufbuchen lassen ab Einkauf Betrag x. Und damit bekommt man jetzt alle. Warum? wegen ein paar Arschlöchern und dieser Rechtsprechung.
Bewirtschaftet mal einen Parkplatz an der richtigen Stelle, das ist unglaublich was manche sich rausnehmen. Und das sind mancherorts viele.
@Hannes1971
Wenn das mit dem Abschleppen so einfach und eindeutig wäre, hätten die Parkraumbewirtschafter längst eine eigene Armada von Abschleppwagen bereit stehen. Dann könnten die die wirklich dicke Kohle machen. Ein seriöses Abschleppunternehmen wird niemals ein Fahrzeug wegen Parkzeitüberschreitung oder sonstigen Fallen von einem Supermarktparkplatz abschleppen, weil die genau wissen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.Zudem hat, wie du weißt, das BVG kürzlich die Rechte der Fahrzeughalter deutlich gestärkt und die der Ansprucherheber gemindert, was es noch unwahrscheinlicher macht, das ein Abschleppunternehmen quasi auf Zuruf ein Fahrzeug abschleppt.
Entspann dich. Es ist wie es ist.
Zitat:
@Melosine schrieb am 22. Juni 2024 um 15:09:01 Uhr:
Zudem hat, wie du weißt, das BVG kürzlich die Rechte der Fahrzeughalter deutlich gestärkt und die der Ansprucherheber gemindert, was es noch unwahrscheinlicher macht, das ein Abschleppunternehmen quasi auf Zuruf ein Fahrzeug abschleppt.
Im dem Urteil geht es einzig und ausschließlich um Bußgelder. Zivilrechtliche Forderungen, wie das Begleichen der Rechnung für das Abschleppen, betrifft das gar nicht. Hier gilt die gute und für ehrliche Menschen nützliche Regelung, dass man das Abschleppen beauftragen kann und der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs das bezahlen muss.
Wie gesagt, leider kam das für mich zu spät. An meinem vorherigen Wohnort hätte der Abschlepper durch mich viele schöne Aufträge haben können...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Juni 2024 um 15:36:36 Uhr:
Wie gesagt, leider kam das für mich zu spät. An meinem vorherigen Wohnort hätte der Abschlepper durch mich viele schöne Aufträge haben können...
Wurde da regelmäßig deine Garageneinfahrt zugeparkt, oder was war da, was ein Abschleppen gerechtfertigt hätte?
Zitat:
@Melosine schrieb am 22. Juni 2024 um 16:05:48 Uhr:
Wurde da regelmäßig deine Garageneinfahrt zugeparkt, oder was war da, was ein Abschleppen gerechtfertigt hätte?
Mein gemieteter und eindeutig gekennzeichneter Stellplatz wurde regelmäßig von Besuchern des benachbarten Altenheims (gleicher Hof) zugestellt.
Na das kann ja was werden, abschleppen auf dem Supermarktparkplatz... Die Schlange an Autos dahinter will ich mir gar nicht vorstellen, bei der Frequenz. Das wäre ganz sicher ein sehr mieses Geschäft für den Supermarkt.
Nö. Das betrifft ja nur sehr wenige Regelbrecher.