Säulenblitzer - Erfassung bei mehreren Spuren
Guten Tag zusammen,
weis jemand woran man erkennen kann ob ein Säulenblitzer beidseitig Blitzt?
Es geht um folgenden Blitzer/ Situation.
Ludwigsburg, Friedrichstr. Ortsausgang Rtg. Remseck, kurz vor Abzweigung nach LB-Oßweil
70 km/h erlaubt. Die Straße wird dort 4-Spurig. Jeweils 2 Spuren in jede Richtung.
Der Blitzer steht in Fahrtrichtung Remseck (nicht in der Mitte der Straße) und hat 3 Ringe.
Ist es trotzdem möglich, dass dieser auch die anderen beiden Spuren Richtung Ludwigsburg erfasst?
LG SaintJimmy
Beste Antwort im Thema
Ich würde an so einer Stelle halt in beiden Richtungen vorschriftsmäßig fahren.
Oder Du probierst das einfach mal aus und lässt uns wissen was passiert ist. 😉
52 Antworten
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2017 um 16:39:17 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. August 2017 um 16:33:23 Uhr:
vor allem bekommt der Blitzer von der Tachoungenauigkeit doch gar nichts mit. Er misst die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.Ja, aber man geht zugunsten des Geblitzten davon aus, dass dieser seine wahre Geschwindigkeit aufgrund der zulässigen Tachotoleranzen (10% vom Skalenendwert +4 km/h) und außerdem abhängig vom Abrollumfang der tatsächlich montierten Räder nicht kennt, und deshalb macht man einen "Sicherheitsabschlag", damit man nicht zu hart bestraft, wer eigentlich alles richtig machen wollte.
Noch einmal: alles was beim Geblitzten an Messungenauigkeiten vorhanden ist, interessiert auf der Blitzerseite niemanden. Dort interessiert nur, wie schnell derjenige wirklich gefahren ist, nicht was sein Tacho anzeigt. Da aber jede Messung mit Unsicherheiten behaftet ist (bei jeder Messung von echtem Tempo X zeigt das Gerät einen Wert von X +/- Y an), wird eine Messunsicherheit von Z eingerechnet, die immer größer als Y ist. Vorgeworfen wird dem Geblitzten also eine Geschwindigkeit von (im Idealfall) X - Z.
Daher kann sich auch kein Geblitzter darauf berufen, dass seine Tachoungenauigkeit halt größer ist als der Toleranzabzug. Schlicht und einfach, weil die Tachoungenauigkeit ganz alleine das Problem des Gemessenen ist. Der hat dafür zu sorgen (regelkonforme Reifengröße, Wartung etc.) dass seine Geschwindigkeitsmessung (Tacho) im Rahmen ist, der Blitzende hat eben dafür zu sorgen, dass sein Messequipment in Ordnung ist (Nachweis der Eichung etc.).
oh - Herr wirf....
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 29. August 2017 um 16:53:37 Uhr:
...Daher kann sich auch kein Geblitzter darauf berufen, dass seine Tachoungenauigkeit halt größer ist als der Toleranzabzug. ...
Das hat ja auch keiner behauptet... 🙄
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2017 um 16:58:42 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 29. August 2017 um 16:53:37 Uhr:
...Daher kann sich auch kein Geblitzter darauf berufen, dass seine Tachoungenauigkeit halt größer ist als der Toleranzabzug. ...
Das hat ja auch keiner behauptet... 🙄
Das wäre aber so, wenn die Messtoleranz die Ungenauigkeiten des Gemessenen ausgleichen sollten, dann wären sie ja in diesem Fall falsch berücksichtigt worden.
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Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 29. August 2017 um 16:55:12 Uhr:
oh - Herr wirf....
Oh ja, bitte. Bis auch der letzte kapiert, dass die Ungenauigkeiten beim Gemessenen für die Toleranz schei...egal sind.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 29. August 2017 um 17:01:32 Uhr:
...
Das wäre aber so, wenn die Messtoleranz die Ungenauigkeiten des Gemessenen ausgleichen sollten, dann wären sie ja in diesem Fall falsch berücksichtigt worden.
Ach komm... Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht ist Sanktionsrecht. Geahndet wird eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung. Und da, wie du selber sagst, jede Messung mit Ungenauigkeiten behaftet ist, werden verschiedene Ungenauigkeiten, die sich schlimmstenfalls zuungunsten des Betroffenen auswirken können, "überkompensiert" *. Tachos dürfen nur voreilen, nie nachgehen, und die Messung hat einen Toleranzabzug. So wird niemand für etwas bestraft, was er nicht getan hat. Ganz wie das Gesetz es verlangt.
------------
* Achtung, begriffliche Falle: Das ist KEIN Ausgleich für auf Seiten des Geblitzten liegende Fehlangaben oder Toleranzen.
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 29. August 2017 um 16:51:53 Uhr:
....aus diesem simplen Grund wird jedes Foto mit den dazugehörigen Daten manuell ausgewertet und dann erst die Ungenauigkeit (3/4 km/h) abgezogen - und wer dann immer noch über dem zulässigen Limit liegt, an das RP weitergeleitet
Quark.
Der Grund für die Messtoleranz sind mögliche Fehler im Messgerät. Kein Gerät ist unfehlbar. Damit man solche Toleranzen nicht im Einzelfall nachweisen muss, zieht man die Messtoleranz zu Gunsten der Gemessenen pauschal vom Messwert ab.
Mit der Tachoungenauigkeit hat das nichts zu tun. Die kommt dem Gemessenen zusätzlich zu Gute, wenn z.B. sein Tacho bei echten 57 schon 60 anzeigt, aber logischerweise nur die gemessenen 57 der Verfolgung zu Grunde gelegt werden. Davon gehen dann die 3 km Messtoleranz weg, bleiben 54 die dem Verkehrssünder dann vorgeworfen werden.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. August 2017 um 17:11:57 Uhr:
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 29. August 2017 um 16:51:53 Uhr:
....aus diesem simplen Grund wird jedes Foto mit den dazugehörigen Daten manuell ausgewertet und dann erst die Ungenauigkeit (3/4 km/h) abgezogen - und wer dann immer noch über dem zulässigen Limit liegt, an das RP weitergeleitet
Quark.Der Grund für die Messtoleranz sind mögliche Fehler im Messgerät. Kein Gerät ist unfehlbar. Damit man solche Toleranzen nicht im Einzelfall nachweisen muss, zieht man die Messtoleranz zu Gunsten der Gemessenen pauschal vom Messwert ab.
Mit der Tachoungenauigkeit hat das nichts zu tun. Die kommt dem Gemessenen zusätzlich zu Gute, wenn z.B. sein Tacho bei echten 57 schon 60 anzeigt, aber logischerweise nur die gemessenen 57 der Verfolgung zu Grunde gelegt werden. Davon gehen dann die 3 km Messtoleranz weg, bleiben 54 die dem Verkehrssünder dann vorgeworfen werden.
Genau das versuche ich seit einigen Beiträgen begreiflich zu machen...
Zitat:
@SaintJimmy309 schrieb am 29. August 2017 um 07:52:35 Uhr:
weis jemand woran man erkennen kann ob ein Säulenblitzer beidseitig Blitzt?
Ich bin auch immer wieder mal im Raum Stuttgart unterwegs, habe dort diese Blitzer auch schon häufig gesehen und mir beiläufig diese Frage auch schon gestellt. Beiläufig deswegen, weil eben immer wieder welche zu sehen sind, ich keine Lust auf ein Knöllchen habe und einfach vorschriftsmäßig (Tacho +5 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit) fahre.
Beömmeln könnte ich mich immer, wenn die meisten VT vor diesen Blitzern reflexartig auf mindestens 5 km/h unter das Limit abbremsen um danach wieder zu beschleunigen 😁 - um dann möglicherweise beim nächsten Bltzer abgelenkt zu sein und geblitzt zu werden 🙄😁. Ich fahre da immer stur mit +5 km/h (meistens mit Tempomat) dran vorbei und es hat noch nie geblitzt.
Du vorsätzlicher Temposünder Du! Möge der Zorn des V+S mit Dir sein. 😁
Zitat:
@Rainy01 schrieb am 29. August 2017 um 17:32:13 Uhr:
... und einfach vorschriftsmäßig (Tacho +5 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit) fahre.
...
Hihi. Sag das nie bei Gericht. Sonst kommt die Belehrung, dass auch Vorsatztat in Frage komme...
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. August 2017 um 17:45:39 Uhr:
Du vorsätzlicher Temposünder Du!
Sagen wir es einmal so: Dass mein Tacho 5 km/h mehr anzeigt wie das zulässige Limit sieht ja keiner 😎, hoffe ich mal 🙄. Insofern wird es schwer den Nachweis des Vorsatzes zu führen 😁. Die +5 km/h beruhen auf Erfahrungen. Man sieht doch vielerorts (meist innerorts) diese Messanzeigen mit Geschwindigkeitsanzeigen und positivem und negativem Smiley. Egal ob 30 oder 50 km/h, wenn ich exakt mit Tacho + 5 km/h daran vorbei fahre, dann treffe ich immer genau die zulässige Geschwindigkeit. Und da davon auszugehen ist, dass mit steigender Geschwindigkeit die Tachoabweichung größer wird, bin ich mit meinen sturen + 5 km/h bei 70, 100, 120 km/h vermutlich auf der sicheren Seite 😎. Immerhin bin ich mit defensiver Fahrweise in über 30 Jahren Autofahrt (und zweitweise bis zu 60 TKM p.a.) exakt zweimal geblitzt worden. Einmal in Deutschland für 7 km/h zuviel (ich glaube) 10 Euro, einmal in der Schweiz für 3 km/h 30 Euro 😰
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2017 um 17:51:16 Uhr:
Sag das nie bei Gericht. Sonst kommt die Belehrung, dass auch Vorsatztat in Frage komme...
Ich werde mich hüten, sollte es dazu kommen 😁
Aber meine sturen +5 km/h muss ich schon beibehalten, da führt kein Weg dran vorbei. Ich fühle mich ja schon damit als unverschämtes Verkehrshindernis 😁. Kein Wunder dass viele ständig Knöllchen bekommen 😎
Du vorsätzliches Verkehrshindernis Du! 😁
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 29. August 2017 um 13:37:09 Uhr:
Vom geblitzten Wert werden unter 100 km/h - 3km/h und über 100 4km/h abgezogen
Hast du einen Beleg für diese (falsche) Aussage? Ich werfe mal
Wikipediain den Ring, in dem der hier schon genannte Abzug von 3 km/h bzw. 3% genannt ist.
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