Sachmangelhaftung
Hi.@All.Heute hat mein serviceleiter festgestelt das bei Meinem A4
der Lenkgetriebe defekt ist.Habe das Auto erst seit Januar.Habe mit
dem Verkäufer telefoniert wie es den aussieht innerhalb der 6 Monaten mit
der sache aussieht.Sein antwort war das Fahrzeug wäre beim
ubergabe nicht defekt.ich soll Meinen Gebrauchtwagengarantie in
anspruch nehmen.So das genze kostet ca.1600€ Material
670€ davon muß Ich 49% tragen was Ich aber nicht einsehe.
Meine frage an Euch hat event.eine erfahrung mit die sachmangelhaftung.
Gruß.Danke
20 Antworten
Hallo,
hast Du den Wagen bei Audi mit Garantie gekauft?
Wenn ja brauchst Du in den ersten 6 Monaten nicht beweisen das das Lenkgetriebe defekt war.
Erst nach den 6 Monaten.
Da der Wagen erst seit Januar, also ca. 3 Monate, in Deinem Besitz ist hat der Verkäufer es zu beweisen das das Lenkgetriebe nicht defekt war.
Kann er den Beweis nicht antreten muß er gemäß der Sachmängelhaftung das Fahrzeug auf seine Kosten reparieren.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von quattroallroad44
Hallo,hast Du den Wagen bei Audi mit Garantie gekauft?
Wenn ja brauchst Du in den ersten 6 Monaten nicht beweisen das das Lenkgetriebe defekt war.
Erst nach den 6 Monaten.
Da der Wagen erst seit Januar, also ca. 3 Monate, in Deinem Besitz ist hat der Verkäufer es zu beweisen das das Lenkgetriebe nicht defekt war.
Kann er den Beweis nicht antreten muß er gemäß der Sachmängelhaftung das Fahrzeug auf seine Kosten reparieren.Gruß
Genau so sieht es aus (Daumen hoch).
Siehe auch "Beweislastumkehr bei Sachmängelhaftung" § 476 BGB.
Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln bzw. vermischen. In diesem Fall greift wohl die Schmängelhaftung, welche unabhängig von einer evtl. existierenden GW Garantie besteht, da von einem Händler und nicht von einer Privatperson gekauft wurde.
Danke fur die schnelle antworten.
Ja gekauft habe ich ihn beim Audi Vertragspartner
mit 1 jahr GW.garantie.
Also rs heißt der händler muß die gesamtkosten tragen?
ja🙂🙂
Zitat:
Original geschrieben von OkisA6
Danke fur die schnelle antworten.
Ja gekauft habe ich ihn beim Audi Vertragspartner
mit 1 jahr GW.garantie.
Also rs heißt der händler muß die gesamtkosten tragen?
würde ich auch so sagen. ansonsten ruf mal den Anwalt deines vertrauens an. ein erstgespräch ist IMMER kostenlos und ansonsten hat man normalerweise einen privatrechtsschutz, oder?
Nabend.War Heute Nachmittag beim Anwalt.Er meint es ist nicht einfach
weil Ich habe keine beweise das der defekt schon da war und der
händler auch keine beweise das der defekt nicht da war.Es wird sehr schwierig werden
und das ganze wird sehr lange dauern was zu erreichen.Ich solle
am besten den Garantie in anspruch nehmen und die 260€ selbstanteil
zahlen.was meint Ihr dazu? Soll Ich zum anderen gehen oder hat er damit recht?
Es ust auch kein problem fur Mich die 260€ zu zahlen aber waeum soll Ich
wenn es auch anderst geht.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von moartlnog
ansonsten ruf mal den Anwalt deines vertrauens an. ein erstgespräch ist IMMER kostenlos
Jetzt erzählst Du schon wieder so ein Zeug, das schlicht nicht stimmt. Ein Anwalt kann und wird eine Erstberatung selbstverständlich berechnen. Das dürfte in Österreich auch nicht anders sein.
Und Deine Shift-Taste ist kaputt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von OkisA6
Nabend.War Heute Nachmittag beim Anwalt.Er meint es ist nicht einfach
weil Ich habe keine beweise das der defekt schon da war und der
händler auch keine beweise das der defekt nicht da war.Es wird sehr schwierig werden
und das ganze wird sehr lange dauern was zu erreichen.Ich solle
am besten den Garantie in anspruch nehmen und die 260€ selbstanteil
zahlen.was meint Ihr dazu? Soll Ich zum anderen gehen oder hat er damit recht?
Es ust auch kein problem fur Mich die 260€ zu zahlen aber waeum soll Ich
wenn es auch anderst geht.
Gruß
Dein Anwalt ist eine Pfeife. Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war. Kann er das nicht, muss er die Reparatur durchführen/bezahlen.
Der Nachweis ist für den Händler mit vertretbaren Mitteln praktisch nicht zu führen, also muss der Händler in den ersten sechs Monaten solche Schäden fast immer auf seine Kappe nehmen.
Du hingegen musst in den ersten sechs Monaten eben nichts nachweisen, dass ist ja der Sinn dieser Regelung.
Also, wende Dich an den Händler, fordere ihn auf, den Schaden im Rahmen der Sachmängelhaftung zu beseitigen und lasse Dich nicht auf die Garantie verweisen. Wenn der Händler immer noch nicht will, fordere ihn auf, Dir nachzuweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Eine kurze Prüfung bei Hereinnahme des Fahrzeugs ist sicher kein Nachweis, weil ein Lenkgetriebe gar nicht großartig geprüft wird/werden kann.
Meine Meinung dazu ist: der Händler muss den Schaden auf seine Kosten beseitigen. Er kann sich ja einen Teil der Kosten über die Garantieversicherung wiederholen, wenn er das will, ist aber nicht dein Problem.
@hoinzi wie bisz Du Dir da so sicher das der Händler dafuhr haften muß?
Habe auch mit dem verkäufer telefoniert der ist sicher das die
die kosten nicht ubernehmen müssen und das er Mir das nicht beweisen muß.
Das dumme an der sache ist das der Händler 300km.von
Mir entfernt ist sonst wäre ich schon längst bei ihm.Werde Ihn Morgen
nochmal anrufen und sagen fas er mir das beweisen soll das der mängel
bei der ubergabe nicht vorhanden war.
Sofern Du das Auto im Januar 2013 gekauft hast, muss er sehr wohl beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war.
Geregelt ist das in § 476 BGB
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Diese Vermutung besagt, dass nicht Du beweisen musst, dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war, sondern der Händler, dass es nicht so war. Deswegen heißt das Ding auch Beweislastumkehr.
Übrigen solltest Du den Händler angesichts der 300 km Entfernung auch noch auf folgendes hinweisen:
§ 439 Nacherfüllung
[...]
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
[...]
Das heißt im Klartext, für Fahrtkosten, Verdienstausfall und dergleichen muss der Verkäufer auch aufkommmen. Ich würde ihm also ziemlich deutlich klar machen, wenn er es drauf anlegt, zahlt er mächtig drauf.
Ich bin mir übrigens von Berufs wegen sicher, dass das so stimmt. Und die anderen hier bestätigen es Dir ja auch. Woher kommst Du (ungefähr) und wo sitzt der Händler?
Das ergibt sich aus dem in Deutschland gültigen Gewährleistungsrecht beim Kauf von Dingen als Verbraucher von gewerblichen Anbietern. Dabei ist die Sachmängelhaftung klar geregelt, welche in den ersten sechs Monaten fest davon ausgeht, dass ein sich zeigender Mangel bereits bei Übergabe der Sache vorhanden oder "im Keim angelegt" war. Besonders bei nicht sichtbaren Mängeln wird immer davon ausgegangen. Es sei denn, wie bereits gesagt, dass das Autohaus das Gegenteil beweisen kann, was bei der Art des Mangels hier aber nahezu ausgeschlossen sein dürfte.
Das BGB ist da übrigens auch sehr eindeutig.
Such dir einen neuen Anwalt und bleib dran!
EDIT: Oh, @hoinzi war schnell 🙂
mfg, Schahn
Genau, nicht einschüchtern lassen und einen besseren Anwalt ins Boot holen. Mein letzter Kauf wurde vom Freundlichen aus "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" gemacht - habe ihm gesagt, dass diese Klausel im Zweifel nichtig ist, was er auch bestätigt hat, aber dies angeblich eine interne Anwessung sei bei allen GW welche ohne GW Garantie (so wie meiner) verkauft würden.
Übrigens handelte es sich um einen 4 J. alten GW mit gerade mal 60 K Km zum Preis von gut 20 K EUR. Ärger hatte ich mit dem Wagen bis zuim heutigen Tage keinen.
Danke euch allen.
@hoinzi bin in der nähe von München und der Händler ist
in Schwäbischhal nähe Stutgart.
Habe den verkäufer nochmal angerufen und habe ihm klargemach so wie
hoinzi es hier geschrieben hat,darauf sein antwort sein vorgesetzte ruft
mich zuruck.So nun warte Ich auf sein anruf.grb euch dann
hier bescheit.Danke nochmal.
Gruß.Oktay