Sachmangel

Audi A6 C9

Hallo,
ich habe im letzten Jahr einen gebrauchten A6 Avant Quattro (170000km gelaufen) gekauft. Nach ca. 14000 km bin ich durch Zufall drauf gekommen, das die Nockenwellen eingelaufen waren. Weiß jemand, ob das normal ist, das nach dieser Laufleistung schon die Nockenwellen einlaufen.
Ist dieses nun ein Sachmangel oder ein Verschleißteil ?
Andere Vorgängermodelle von Audi in dieser Klasse haben bereits 400.000 gelaufen und sind noch ok !! Ich werde in den nächsten Tagen mal die gesamte Geschichte veröffentlichen, da meines Erachtens die Qualität sehr nachgelassen hat.

22 Antworten

Es wäre immer interessant zu wissen, was für einen A6 Avant Quattro Du fährst 😉

Baujahr, Motorisierung...

Wenn es ein V6-TDI ist mit einer bestimmten Literzahl und einer bestimmten PS-Zahl: Dann ist es normal *g*

Baujahr 1999 Model 2000 A6 Avant Quattro 2,5 L TDI 150 PS Automatik

Das sind meist die, wo es passiert...aber ob es bei der KM-Leistung noch Kulanz gibt? Das Problem ist bei Audi bekannt...war der Wagen immer im Service bei Audi?

Wenn du den Wagen als Privatmann bei einem Händler gekauft hast und dies noch nicht länger als 1/2 Jahr her ist, kannst du über die Gewährleistung was machen...

Gruss
jugi

Der Fehler ist kurze Zeit später aufgefallen. Ich meine nach ca. 4-5 Monaten. Das Fahrzeug wurde auch repariert, aber über die Gebrauchtwagengarantie abgerechnet. Meines erachtens ist dies ein Sachmangel !! Das Fahrzeug wurde bei einem Audi Händler an mich, als Privatmann, verkauft !!

Zitat:

Original geschrieben von fiera


Der Fehler ist kurze Zeit später aufgefallen. Ich meine nach ca. 4-5 Monaten. Das Fahrzeug wurde auch repariert, aber über die Gebrauchtwagengarantie abgerechnet. Meines erachtens ist dies ein Sachmangel !! Das Fahrzeug wurde bei einem Audi Händler an mich, als Privatmann, verkauft !!

Wenns schon repariert ist ist es für Gewährleistungsansprüche zu spät. Du musst dem Händler immer erst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Gruss
jugi

Zitat:

Original geschrieben von fiera


Der Fehler ist kurze Zeit später aufgefallen. Ich meine nach ca. 4-5 Monaten. Das Fahrzeug wurde auch repariert, aber über die Gebrauchtwagengarantie abgerechnet. Meines erachtens ist dies ein Sachmangel !! Das Fahrzeug wurde bei einem Audi Händler an mich, als Privatmann, verkauft !!

???? Und wo liegt da Dein Problem? Ist doch dann alles OK...oder bist Du auf Wandlung aus? Das kannst Du knicken...es wurde ja repariert!

Das Problem liegt darin, daß der Händler sagt, daß die Nockenwelle nach dem Kauf des Fahrzeuges eingelaufen ist, und hier KEIN Sachmangel vorliegen würde. Mit anderen Worten - innerhalb von ca. 4-5 Monaten sind nach 14.000 km die Nockenwellen eingelaufen. Da ich im Schnitt bei ca. 120 Std/Km das Auto laufen lasse (mit Tempomat) und der Motor eigentlich keiner Beanspruchung unterlag, kann ich mir das nicht vorstellen.

Der Händler hat es ja selber repariert !!!

Zitat:

Original geschrieben von fiera


Das Problem liegt darin, daß der Händler sagt, daß die Nockenwelle nach dem Kauf des Fahrzeuges eingelaufen ist, und hier KEIN Sachmangel vorliegen würde. Mit anderen Worten - innerhalb von ca. 4-5 Monaten sind nach 14.000 km die Nockenwellen eingelaufen. Da ich im Schnitt bei ca. 120 Std/Km das Auto laufen lasse (mit Tempomat) und der Motor eigentlich keiner Beanspruchung unterlag, kann ich mir das nicht vorstellen.

Ist doch aber letztlich egal, weil es ja repariert wurde. Oder wo liegt das Problem? Ist mir irgendwie nicht klar...

Gruss
jugi

Das Problem ist, das der Händler es über die Gebrauchtwagengarantie laufen lassen will !!! D.h. Ich muß die Kosten anteilmäßig übernehmen. Bei einem Sachmangel muß der Händler bzw. Audi die Rechnung übernehmen. Des weiteren kommt hinzu, das 4 Nockenwellen ausgetauscht worden sind, aber 2 Nockenwellen von Audi angeblich nicht lieferbar waren, deswegen haben Sie auf einer Seite den Block getauscht (Der allerdings nicht auf der Rechnung vermerkt war, sondern nur 2 weitere Nockenwellen) !! Insgesamt also alle 4 getauscht.
Die Nachfrage bei einem anderen Audihändler, ob es im Moment Lieferschwierigkeiten bei Audi gibt, verneinte er. Der Händler wollte mir auch nicht alle Nockenwellen herausgeben, mit der Begründung, das ich ja schließlich nicht den Block bezahlen würde. (ich habe aber 4 auf der Rechnung). Ich werde die ganze Geschichte in den nächsten Tagen veröffentlichen. Die Frage bleibt aber immer noch bestehen: Liegt hier ein Sachmangel vor oder ist die Nockenwelle ein Verschleißteil ???? Recherchen im Internet haben ergeben, daß es sich hier nicht um ein Verschleißteil handelt, aber ich brauche etwas handfestes um dieses gegenüber dem Händler vorzuweisen. Auf der anderen Seite steht er im ersten halben Jahr in der Beweispflicht.
Gruß Frank

Ah jetzt ja 😉

Also ich würde die Nockenwelle nicht als Verschleissteil sehen. Ansonsten könnte man ja so ziemlich alles am Auto als Verschleissteil bezeichnen... Imho gilt das nur für Bremsbeläge und ähnliches...

Wann hats du denn das Auto gekauft? Bist du noch in den 6 Monaten? Ich würde dem Händler dann schon deutlich zu verstehen geben, dass das unter die Gewährleistungspflich fällt. Wenn du noch innerhalb der 6 Monate bist dürfte er es schwer haben dir zu beweisen, dass das beim Kauf nicht so war...

Hilfreich wäre natürlich eine Rechtschutzversicherung, weil freiwillig wird er es vermutlich nicht machen wollen... Wie teuer ist denn dein Anteil?

Gruss
jugi

PS: Vor kurzem war hier ein Thread wo mehrere die Lieferschwierigkeiten bei Nockenwellen bestätigt haben. Scheint also was dran zu sein.

Nockenwellen sind definitiv nicht als Verschleissteil zu sehen...und der Händler ist in der Beweispflicht nach der Zeit!

Er muss DIR nachweisen, dass DU den fehler gemacht hast...das wird er nicht können 😉

Er will sich da nur rauswinden...sag ihm das und geh mit den Worten:"Sie hören von meinem Anwalt", wenn er sich immer noch quer stellt!

Entweder fügt der sich dann recht schnell seinem Schicksal oder er lässt es auf eine Klage hinauslaufen...was aber Monate für Dich dauern kann!

Mein Anteil beläuft sich auf ca. 850 € . Der Fehler wurde nach ca. 4-5 Monaten nach Kauf des Fahrzeuges bemerkt. Nach schriftlicher Mitteilung, hatte der Händler mich angerufen und mir zu verstehen gegeben, daß ich keine Chance hätte dieses als Sachmangel zu reklamieren, da sie schon einige solcher Fälle angeblich gehabt hätten.

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