Sachmangel

Audi A6 C9

Hallo,
ich habe im letzten Jahr einen gebrauchten A6 Avant Quattro (170000km gelaufen) gekauft. Nach ca. 14000 km bin ich durch Zufall drauf gekommen, das die Nockenwellen eingelaufen waren. Weiß jemand, ob das normal ist, das nach dieser Laufleistung schon die Nockenwellen einlaufen.
Ist dieses nun ein Sachmangel oder ein Verschleißteil ?
Andere Vorgängermodelle von Audi in dieser Klasse haben bereits 400.000 gelaufen und sind noch ok !! Ich werde in den nächsten Tagen mal die gesamte Geschichte veröffentlichen, da meines Erachtens die Qualität sehr nachgelassen hat.

22 Antworten

Offensichtlich ist dem Händler der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht geläufig.
Hat der Händler das Fahrzeug denn noch? Falls nicht, soll er doch versuchen, seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Anderenfalls würde ich dem Händler noch einmal erläutern, daß er die Kosten für die Beseitigung des Sachmangels selbst zu tragen hat und im Falle weiterer Uneinsichtigkeit einen Anwalt einschalten.

Grüße
Oblomov

Zitat:

Original geschrieben von fiera


Mein Anteil beläuft sich auf ca. 850 € . Der Fehler wurde nach ca. 4-5 Monaten nach Kauf des Fahrzeuges bemerkt. Nach schriftlicher Mitteilung, hatte der Händler mich angerufen und mir zu verstehen gegeben, daß ich keine Chance hätte dieses als Sachmangel zu reklamieren, da sie schon einige solcher Fälle angeblich gehabt hätten.

Eben, angeblich...schalte einen Anwalt ein ud Du hast Ruhe...wer weiß denn, ob die ominösen vorherigen Kunden (toll, dass es ihm schon bekannt war) sich icht wie Du evtl. einschüchtern lassen haben.

Greif da hart durch...

Hallo,

nicht so voreilig.

Also: der Händler müsste tatsächlich Dir beweisen, daß der Mangel beim Kauf noch nicht da war. Das dürfte ihm schwerfallen.

Allerdings gehen mehr und mehr Gerichte dazu über, normalen Verschleiss aus der Sachmängelhaftung herauszunehmen. Es bleibt also im Zweifel einem Richter überlassen, ob er das als "normalen Verschleiss" ansieht.

Mein Tipp: Dies ist ein idealer Fall für die Schiedsstelle des örtlichen KFZ-Gewerbes. Dein Audi Händler ist da Mitglied. Die Adresse erfährst Du über die IHK. Einfach die Unterlagen und eine Sachverhaltsschilderung hinschicken. Dort sitzen Experten, die sprechen dann ein Urteil.

An dieses ist der Händler gebunden, Du kannst immer noch klagen. Kosten entstehen Dir nicht.

Viele Grüße

Kai

"Normaler Verschleiss" hat noch nie zur Gewährleistung gehört. Wenn man die Nockenwellen als Verschleissteil zählt, ja was soll den dann kein Verschleissteil sein? Dann wäre das ganze Gewährleistungsrecht ja sinnlos.

Das mit der Schiedsstalle wäre natürlich eine Idee. Vor allem wenn er kein Rechtsschutz hat.

Gruss
jugi

Danke, für die Beträge. Ich werde mich mit der Schiedstelle in Verbindung setzen. Ich bin gerade dabei den ganzen Sachverhalt zu Papier zu bringen. Dies könnt Ihr hier demnächst nachlesen.
Gruß Frank

Natürlich gibt es auch normalen Verschleiss an Teilen, die man nicht klassischerweise zu den Verschleissteilen zählt. Ein Nockenwellenschaden zählt m.E. jedoch keinesfalls dazu, da eine Nockenwelle üblicherweise nie ersetzt werden muß.

Gruß
Oblomov

Hallo,

vor Gericht und auf hoher See ist man leider in den Händen der Götter. Man erhält ein Urteil, nicht notwendigerweise Recht.

Welcher Richter kann schon beurteilen, ob eine Nockenwelle ein Verschleissteil ist? Irgendwann geht schliesslich alles mal kaputt. Gerade beim A6 TDI ist ja wohl bei der Laufleistung Verschleiss an den Nockenwellen nicht ungewöhnlich.

Es kann gut sein, daß hier ein Kompromiss herauskommt, egal ob das die Schiedsstelle entscheidet oder ein Gericht.

Viele Grüße

Kai

Nur weil etwas kaputtgehen kann, ist es nicht unbedingt ein Verschleissteil. Anderenfalls wäre ja praktisch alles qua Definition ein Verschleissteil. Es besteht jedoch das Risiko, daß der Richter ein Gutachten hierzu einholt, was das Prozeßkostenrisiko erhöht. In solchen Fällen ist dann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich bzw beruhigend.

Gruß
Oblomov

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