Sachmangel (defekter Klimakompressor) - Beweislast innerhalb erster 6 Monate bei Händler

Guten Abend zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Zum Sachverhalt:

Ich habe mir mein erstes Auto, einen Audi A3 8PA 1.9 TDI (105 PS), am 21. Dezember 2015 gekauft aber erst am 04. Januar 2016 auf Grund von Urlaub beim Händler abgeholt.

Da es gestern bereits ein wenig wärmer war und das Auto von der Sonne aufgeheizt war, habe ich meine Klimaanlage auf 19,5 Grad Celcius heruntergedreht, jedoch kam nur wärmere Luft. Zum Testen habe ich auf 15,5 Grad heruntergedreht aber es kam immer noch die wärmere Luft, weswegen ich in eine Werkstatt bei mir in der Nähe gefahren bin (die Werkstatt des Händlers liegt ca. 75km entfernt. Deswegen habe ich zuerst bei mir in der Nähe nachschauen lassen). In dieser Werkstatt wurde mir mitgeteilt, dass der Klimakompressor defekt ist (glaube ist ja auch so eine "Kinderkrankheit" des A3). Ich wurde gefragt, ob ich den Wagen mit einer Gebrauchtwagengarantie gekauft habe und dies bestätigte ich, woraufhin mir mitgeteilt wurde, dass es sich dann normalerweise um einen Garantiefall handelt. Habe in den Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie nachgelesen und das ist auch so.

Wenn ich es nun rechtlich auffasse (kann mich auch irren), dann trifft ja nun zu erst § 434 (2) Nr. 2 BGB zu:

"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Es ist ja üblich, dass der Klimakompressor bzw. die Klimaanlage bei Autos (= Sachen der gleichen Art) üblich ist und dies auch vom Käufer erwartet werden kann.

Nun habe ich das Auto ja noch keine sechs Monate und wenn ich es richtig weiß, dann gab es mal ein Urteil vom BGH, dass der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen muss, dass das Auto beim Kauf/Übergabe frei von Sachmängeln war und dass innerhalb der ersten sechs Monate davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits vor Kauf vorhanden war.

Gibt es hierzu nur das Urteil oder auch einen Paragraphen? Falls nicht, sollte ja auch theoretisch das Urteil genügen?

Jedenfalls habe ich heute dann mit dem Händler telefoniert und dieser meinte, dass sie sich das zu erst in der Werkstatt vor Ort anschauen müssen. Deshalb bin ich spontan nach Absprache dorthin gefahren. Die Werkstatt bestätigte den Defekt des Klimakompressor und der Mechaniker fing direkt von der Gebrauchtwagengarantie (bei der ich laut Bedingungen einen Eigenanteil an Material- und Lohnkosten i. H. v. 60 % habe, da das Auto bereits über 100 000km runter hat). Als ich den Mechaniker auf die Gesetzeslage hinwies sagte er nicht mehr viel und meinte nur, dass ich das mit dem Chef am Dienstag (Termin für Reperatur) abklären soll.

Als ich das Auto im Januar abgeholt habe, habe ich leider auf Grund der kalten Temperaturen die Klimaanlage nicht ausprobiert und kann daher leider auch nicht sagen, ob es da auch schon war... Jedenfalls habe ich dann gegen Ende Februar die Klimaanlage mit niedrigeren Temperaturen ausprobiert und dort ging es auch nicht, aber da ich es kurz nach dem losfahren testete habe ich es nicht so Ernst genommen, dass keine kalte Luft kam.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und ich bedanke mich schon recht herzlich!

Grüße

Tom

Beste Antwort im Thema

So, ich entschuldige mich mal, dass mein "Update" jetzt solange gebraucht hat, aber es hat sich nun alles geklärt.

Der Händler hat alles übernommen und ich musste somit gar nichts bezahlen. Jedoch musste, wie metalhead schon vermutet hat, nicht mehr der Klimakompressor getauscht werden.
Es musste nur ein/der Drucksensor erneuert werden und die Rechnung, die ja jetzt der Händler übernommen hat, beläuft sich auf 185,00 EUR.

Jedenfalls funktioniert die Klimaanlage jetzt wieder 😉

Danke noch für die rege Teilnahme an diesem Beitrag!

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ja nach Alter und Laufleistung kann auch ein Klimakompressor als Verschleissteil gelten ... die halten schliesslich nicht zwingend ewig.
Seit wann gibts den 8PA? 2008...? 7 Jahre ... nunja...
Kann ja aber auch sein, dass der Kompressor nicht defekt ist, sondern die Anlage nur zuwenig Kühlmittel hat. Ist nichts ungewöhnliches. Das Zeug verflüchtigt sich...

Das ist richtig, es ist dann aber kein Verschleißteil, sondern ein Bauteil am Ende seiner zu erwartenden Lebensdauer. Das kann auf jedes Teil am Fahrzeug zutreffen. Ein Verschleißteil ist ein Teil, dessen Funktion auf Abnutzung beruht.

stimmt, macht aber praktisch betrachtet bei der Gewährleistung imho wenig Unterschied ... je nachdem, wie alt dieser Audi ist und wieviel Laufleistung er runter hat

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. April 2016 um 08:19:30 Uhr:


So einfach ist das mit der Gewährleistung leider nicht, denn Defekte aufgrund von Verschleiß sind ausgeschlossen. Da das Fahrzeug wohl schon etwas älter ist (Vermutung, da die Garantie nur 60% der Reparaturkosen abdeckt), könnte der defekte Klimakompressor als normaler Verschleiß angesehen werden. Auf den Internetseiten gibt es eine PDF-Datei mit Beispielen, was Gerichte als Verschleiß und was als Sachmangel eingestuft haben.

Was spricht dagegen, einen Kompromiss zu finden, 60% über die Garantie und 40% durch den Händler? An dieser Lösung müsste doch der Händler auch interessiert sein, weil es sonst für ihn auch so kommen kann, dass er dazu verdonnert wird 100% der Reparaturkosten in einer fremden Werkstatt zahlen muss.

Ein Klimakompressor ist kein Verschleißteil.

Dagegen spricht, dass der Käufer sich darauf verlassen können muss, dass er ein entweder mängelfreies Auto bekommen hat oder die Mängel Teil des Kaufvertrags sind. Warum sollte der Käufer dann bei einem Mangel den Geldbeutel aufmachen? Eine Garantieversicherung beinhaltet in der Rege eine Eigenbeteiligung.

Es wäre höchst unwahrscheinlich dass der Verkäufer "dazu verdonnert wird 100% der Reparaturkosten in einer fremden Werkstatt zahlen muss", weil der Verkäufer das Recht der Mängelbehebung hat. Wo und wie er das macht, liegt im Ermessen des Verkäufers, nicht des Käufers.

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Der erste Klimakompressor in meinem Vectra B hat fast 15 Jahre gehalten.
Der im alten Puma meiner Frau läuft immer noch, also 16 Jahre alt (Auto Bj. 2000).
Der in unserem Avensis (10 Jahre) ist auch noch der erste.

Deshalb würde ich einen Kompressor nicht als Verschleißteil wie einen Zahnriemen o.ä. ansehen.
Eigentlich ist das eine ziemliche Unverschämtheit, das Ganze mit "is' ja kein Neuwagen" abzuwiegeln.

cheerio

auf jeden Fall sollte man hier die Gewährleistung in Anspruch nehmen und ggf. auf die rechtliche Lage verweisen.
Der Verkäufer steht hier eindeutig in der Pflicht.

Mein Hinweis wäre, den Vorbesitzer (wenn möglich) zu fragen.

Ob über FB, Telefonbuch oder anschreiben mit der Bitte um Rückruf.

Da tun sich oft Türen auf die die Sachlage klären.

Entgegen landläufiger Meldung gilt die Gewährleistung auch für Verschleißteile. Lasse ich mir die Bremsen machen und 5 km nach der Werkstatt bricht die Bremsscheibe, ist das selbstverständlich ein Gewährleistungsfall. Die Gewährleistung für Verschleißteile gilt nur dann nicht, wenn die durchschnittliche Lebensdauer bereits erreicht wurde (Gerichte setzen da 50-100% der normalen Lebensdauer an).
Und ein Klimakompressor ist sowieso kein Verschleißteil. Das ist ein eindeutiger Fall.

Klimakompressor Verschleiß?

Zitat:

Klimaanlage, Leck am Klimakompressor (Fahrzeug 9 J, 110.000 km):
Angesichts erheblichen Alters und Laufleistung ist das Leck am Kompressor als normaler, üblicher Verschleiß einzustufen.
(AG Dresden, Az. 107 C 3017/04, SVR 2006, 139 ADAJUR Dok.Nr. 760)

Also, es muss nicht so sein, aber ein defekter Klimakompressor kann auch als Verschleiß eingestuft werden.

Sorry, bevor ihr hier lange Diskussionen startet, die dem TE nichts bringen, kann man ja auch mal selber ein bisschen recherchieren, zumal ich ja eine Quelle genannt habe.

Das nachzuschauen geht recht schnell und wer nicht lange in den ADAC-Seiten suchen möchte, Google kann doch hoffentlich wohl jeder bedienen. Dann wird man in maximal einer Minute auch fündig: Klick mich

Gruß

Uwe

Ätzendes Urteil. Ändert an der Sache aber nichts. Das Auto ist noch sehr viel jünger.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 22. April 2016 um 22:57:59 Uhr:


Das Auto ist noch sehr viel jünger.

Woher weißt du das? Das Auto ist mindestens 6,5 und maximal 13 Jahre als. Das wissen wir, mehr aber nicht.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. April 2016 um 08:25:29 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. April 2016 um 08:12:52 Uhr:


Die Klima wurde repariert.

Ich habe es so verstanden, dass nur geschaut wurde, was defekt ist, die Reparatur also noch nicht durchgeführt wurde.

Gruß

Uwe

Das hast du auch richtig verstanden. Es wurde zunächst nur nachgeschaut was defekt ist und die Reparatur wurde noch nicht durchgeführt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. April 2016 um 23:09:20 Uhr:



Zitat:

@HairyOtter schrieb am 22. April 2016 um 22:57:59 Uhr:


Das Auto ist noch sehr viel jünger.

Woher weißt du das? Das Auto ist mindestens 6,5 und maximal 13 Jahre als. Das wissen wir, mehr aber nicht.

Gruß

Uwe

Die EZ des Fahrzeuges war im Februar 2007, ist somit also 9 Jahre alt.

Also ich gebe jetzt hier mal ein kleines "Update".

Mir wurde am Donnerstag ein Termin für Dienstag zur Reparatur gegeben und ich wollte, bevor ich am Dienstag extra die 75km fahre, noch mal abklären wie das nun aussieht. Deshalb habe ich den Händler gestern telefonisch kontaktiert. Auf die rechtliche Lage (§476 BGB usw.) habe ich den Händler auch ein weiteres Mal hingewiesen.

Der Mechaniker der mein Auto angeschaut hatte, war gestern leider nicht da und hatte noch keine Rücksprache mit dem Chef gehalten. Der Chef sagte mir, dass er am Montag mit dem Mechaniker reden wird und zu 80% davon ausgeht, dass sie die Kosten der Behebung komplett übernommen werden. Jedoch möchte er noch überprüfen lassen, ob der Mangel nicht irgendwie durch einen Stein oder ähnliches in den letzten Wochen herbeigeführt wurde.

Jedoch ist es meiner Ansicht nach gar nicht möglich, dass der Mangel durch einen Stein herbeigeführt wurde, da der Motorenraum komplett "zu" ist (von Unten zu und der Klimakompressor liegt so, dass da eigentlich nichts von wo anders herkommen kann).

Ich muss am Montag noch mal da anrufen und dann sagt er mir, was bei der Rücksprache mit dem Mechaniker rausgekommen ist.

Ich bedanke mich auf jeden Fall ganz herzlich bei euch für die große Anteilnahme an diesem Thema! Sobald ich neues weiß bzw. die Sache geklärt ist, schreibe ich ein weiteres "Update".

Gruß

Tom

Steine können nur die Kondensatoren beschädigen (kommt sehr häufig vor).
Der Kompressor ist dann aber nicht defekt.
Schätze mal wenn es auf Gewährleistung gehen soll, muß der Kompressor auch nicht mehr getauscht werden. 😉

Gruß Metalhead

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