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Sachmangel (defekter Klimakompressor) - Beweislast innerhalb erster 6 Monate bei Händler

Guten Abend zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Zum Sachverhalt:

Ich habe mir mein erstes Auto, einen Audi A3 8PA 1.9 TDI (105 PS), am 21. Dezember 2015 gekauft aber erst am 04. Januar 2016 auf Grund von Urlaub beim Händler abgeholt.

Da es gestern bereits ein wenig wärmer war und das Auto von der Sonne aufgeheizt war, habe ich meine Klimaanlage auf 19,5 Grad Celcius heruntergedreht, jedoch kam nur wärmere Luft. Zum Testen habe ich auf 15,5 Grad heruntergedreht aber es kam immer noch die wärmere Luft, weswegen ich in eine Werkstatt bei mir in der Nähe gefahren bin (die Werkstatt des Händlers liegt ca. 75km entfernt. Deswegen habe ich zuerst bei mir in der Nähe nachschauen lassen). In dieser Werkstatt wurde mir mitgeteilt, dass der Klimakompressor defekt ist (glaube ist ja auch so eine "Kinderkrankheit" des A3). Ich wurde gefragt, ob ich den Wagen mit einer Gebrauchtwagengarantie gekauft habe und dies bestätigte ich, woraufhin mir mitgeteilt wurde, dass es sich dann normalerweise um einen Garantiefall handelt. Habe in den Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie nachgelesen und das ist auch so.

Wenn ich es nun rechtlich auffasse (kann mich auch irren), dann trifft ja nun zu erst § 434 (2) Nr. 2 BGB zu:

"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Es ist ja üblich, dass der Klimakompressor bzw. die Klimaanlage bei Autos (= Sachen der gleichen Art) üblich ist und dies auch vom Käufer erwartet werden kann.

Nun habe ich das Auto ja noch keine sechs Monate und wenn ich es richtig weiß, dann gab es mal ein Urteil vom BGH, dass der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen muss, dass das Auto beim Kauf/Übergabe frei von Sachmängeln war und dass innerhalb der ersten sechs Monate davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits vor Kauf vorhanden war.

Gibt es hierzu nur das Urteil oder auch einen Paragraphen? Falls nicht, sollte ja auch theoretisch das Urteil genügen?

Jedenfalls habe ich heute dann mit dem Händler telefoniert und dieser meinte, dass sie sich das zu erst in der Werkstatt vor Ort anschauen müssen. Deshalb bin ich spontan nach Absprache dorthin gefahren. Die Werkstatt bestätigte den Defekt des Klimakompressor und der Mechaniker fing direkt von der Gebrauchtwagengarantie (bei der ich laut Bedingungen einen Eigenanteil an Material- und Lohnkosten i. H. v. 60 % habe, da das Auto bereits über 100 000km runter hat). Als ich den Mechaniker auf die Gesetzeslage hinwies sagte er nicht mehr viel und meinte nur, dass ich das mit dem Chef am Dienstag (Termin für Reperatur) abklären soll.

Als ich das Auto im Januar abgeholt habe, habe ich leider auf Grund der kalten Temperaturen die Klimaanlage nicht ausprobiert und kann daher leider auch nicht sagen, ob es da auch schon war... Jedenfalls habe ich dann gegen Ende Februar die Klimaanlage mit niedrigeren Temperaturen ausprobiert und dort ging es auch nicht, aber da ich es kurz nach dem losfahren testete habe ich es nicht so Ernst genommen, dass keine kalte Luft kam.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und ich bedanke mich schon recht herzlich!

Grüße

Tom

Beste Antwort im Thema

So, ich entschuldige mich mal, dass mein "Update" jetzt solange gebraucht hat, aber es hat sich nun alles geklärt.

Der Händler hat alles übernommen und ich musste somit gar nichts bezahlen. Jedoch musste, wie metalhead schon vermutet hat, nicht mehr der Klimakompressor getauscht werden.
Es musste nur ein/der Drucksensor erneuert werden und die Rechnung, die ja jetzt der Händler übernommen hat, beläuft sich auf 185,00 EUR.

Jedenfalls funktioniert die Klimaanlage jetzt wieder 😉

Danke noch für die rege Teilnahme an diesem Beitrag!

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So, ich entschuldige mich mal, dass mein "Update" jetzt solange gebraucht hat, aber es hat sich nun alles geklärt.

Der Händler hat alles übernommen und ich musste somit gar nichts bezahlen. Jedoch musste, wie metalhead schon vermutet hat, nicht mehr der Klimakompressor getauscht werden.
Es musste nur ein/der Drucksensor erneuert werden und die Rechnung, die ja jetzt der Händler übernommen hat, beläuft sich auf 185,00 EUR.

Jedenfalls funktioniert die Klimaanlage jetzt wieder 😉

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Hallo Tom,

danke für die Rückmeldung und es freut mich für dich. 🙂

Gruß

Uwe

Zitat:

@Tom_Ha schrieb am 5. Mai 2016 um 23:13:20 Uhr:


Jedoch musste, wie metalhead schon vermutet hat, nicht mehr der Klimakompressor getauscht werden.

Auf meine Glaskugel ist halt Verlass. 🙂

Gruß Metalhead

Hallo, ich habe auch das Problem des defekten Kompressors. Das Auto ist von Dez 2010, 135.000 km und ich habe es vor 3 Wochen gekauft. Der Händler sagt Verschleißteil, die ADAC Liste leider auch.
Nun habe ich das Auto aber erst vor 3 Wochen gekauft und da war es ja recht kühl. Wie hätte ich das Problem denn beim Kauf erkennen sollen?
Nachdem es jetzt warm war fiel es natürlich erst auf dass sie nicht läuft. Den Termin Für die Klimawartung hatte ich halt erst heute, Termine bekommt man ja auch nicht immer sofort. Dort hat man mich darauf hingewiesen dass der kompressor die Klimaflüssigkeit nicht zieht. Was genau daran ist weiss ich noch nicht.
Dass es bei Tom geklappt hat scheint ja dann Kulanz zu sein, was wenn mein Händler das so nicht akzeptiert?
Ich würde mich über Rückmeldungen freuen.
LG Jeanette

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Nach 3 Wochen wird sich der Händler nicht vom Defekt rausreden können. Da dürfte es auch egal sein, ob der Klimakompressor ein Verschleißteil ist. Sonst könnte dir jemand ein völlig defektes Auto verkaufen und sich auf "Verschleißteil" berufen. So funktioniert das natürlich nicht. Insbesondere, wenn das Inserat ausdrücklich suggeriert, dass das Fahrzeug eine Klimaanlage/Klimaautomatik hat. Die ADAC-Liste beschreibt ein Leck am Klimakompressor nach einem Urteil als Verschleiß. Da steht aber nicht mit bei, nach wie vielen Monaten der Gewährleistung der Defekt aufgetreten ist.
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Hallo Jeanette,

mein Vorschlag. Setze dem Händler eine Frist von 14 Tagen, in der er für dich kostenlos die Klimaanlage reparieren muss. Kündige an, wenn er das nicht tut, dass du dann die Klimaanlage in einer Fachwerkstatt reparieren lassen wirst und die Kosten dafür über den Rechtsweg von ihm einfordern wirst.

Mache das schriftlich und denke daran, du brauchst ein gerichtsfesten Zustellnachweis.

Auf diesen Weg bekommst du in absehbarer Zeit eine funktionieren Klimaanlage und behältst aber trotzdem die Ansprüche gegenüber dem Händler.

Gruß

Uwe

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