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Sachmängelhaftung nach 3 Wochen??

Themenstarteram 20. April 2018 um 19:32

Guten Abend Community

folgendes Problem, ich habe vor 3 Wochen ein Audi A5 bei einem kleinen Autohänder für ca 14,000€ gekauft so jetzt bin ich am Montag von der Arbeit gefahren und das Auto ging aus, es wurde abgeschleppt und die Diagnose war, die Diesel Einspritzpumpe ist Kaputt gegangen und Späne haben sich in den Inhektoren verteilt.

Nun zu meiner eigentlichen frage Haftet der Verkäufer für den Schaden ?

Schaden ca 4-5.000€

Daten vom Auto:

A5. 2.7 TDI

Baujahr 2011

160Tkm beim Kauf

Danke für jede Hilfreiche Antwort

Mit freundlichen Grüßen

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38 Antworten
Themenstarteram 24. April 2018 um 16:45

Also um euch zu beruhigen die Km stimmen laut checkheft, die immer bei Audi gemacht wurden.

Ich habe mich jetzt mit dem Händler auf 50/50 geeinigt da ich kein Rechtschutz hab und es mir zu Riskant ist dann auf allen Kosten sitzen zu bleiben.

am 24. April 2018 um 16:45

Und wo lässt du es machen? Bei ihm oder bei Audi?

Themenstarteram 24. April 2018 um 16:49

Zitat:

@Damnson schrieb am 24. April 2018 um 18:45:54 Uhr:

Und wo lässt du es machen? Bei ihm oder bei Audi?

Bei ihm wirds gemacht , denke aber auch wenn ich vor Gericht Gewinn, wird es nicht bei Audi gemacht, weil des Auto ja schon bisschen was aufm Buckel hat.

Lass Dir die ausgebauten Altteile zeigen.

Zitat:

@Rexonamen3 schrieb am 24. April 2018 um 18:45:03 Uhr:

Also um euch zu beruhigen die Km stimmen laut checkheft, die immer bei Audi gemacht wurden.

Ich habe mich jetzt mit dem Händler auf 50/50 geeinigt da ich kein Rechtschutz hab und es mir zu Riskant ist dann auf allen Kosten sitzen zu bleiben.

...klingt nachveiner sehr guten Lösung - für den Händler. :(

Ich hoffe, du hast dich nicht durch die hier teilweise geäußerten Rechtsauffassungen a la "wird schwer, ihm arglistiges Verschweigen nachzuweisen" verunsichern lassen...

Nun ja, nachvollziehen kann ich das schon.

Der TE hat keinen Rechtsschutz.

Wenn dann ein Händler sagt "die Hälfte, oder nichts" führt das zwangsläufig zum Klageweg.

Die Unsicherheit ob dort dann eine 100:0 Haftung geurteilt wird, oder ein Vergleich oder was auch immer, führt für den TE zu einem gewissen Kostenrisiko.

Fraglich, obs für ihn dann unterm Strich günstiger wird, als diese 50:50 Kostenteilung.

Und das scheint er genau so zu sehen.

Würde auch zum Anwalt. Habe im Verwandtenkreis einen Fall, dass ist die Kopfdichtung nach 2 Monaten hin gewesen. Gericht hat für meine Verwandtschaft entschieden.

Das Gericht kann bei 160 Tkm (z.B. wenn es identische Fälle schon öfter gab), genausogut auf alters- und laufleistungsüblichen Verschleiß entscheiden, dann bleibt der Kläger auch auf sämtlichen Anwalts- und Gutachterkosten sitzen.

Klar ist es doof, wenn einem 3 Wochen nach dem Kauf die Kiste verreckt, aber es wurde ein Fahrzeug mit 160 Tkm gekauft. Da sollte einem bewusst sein, dass dies vor einigen Jahren diekomplette Lebenserwartung war.

Eine gütliche und schnelle Einigung ist wesentlich sinnvoller als ein ungewisser Ausgang der Geschichte.

Die Sachmangelhaftung ist ein zweischneidiges Schwert und erhöht über kurz oder lang GW-Preise noch mehr, da die Mängel immer mehr und teurer werden. Das kann kein Händler vernünftig kalkulieren!

Zitat:

@Matsches schrieb am 25. April 2018 um 07:02:42 Uhr:

Nun ja, nachvollziehen kann ich das schon.

Der TE hat keinen Rechtsschutz.

Wenn dann ein Händler sagt "die Hälfte, oder nichts" führt das zwangsläufig zum Klageweg.

Die Unsicherheit ob dort dann eine 100:0 Haftung geurteilt wird, oder ein Vergleich oder was auch immer, führt für den TE zu einem gewissen Kostenrisiko.

Fraglich, obs für ihn dann unterm Strich günstiger wird, als diese 50:50 Kostenteilung.

Und das scheint er genau so zu sehen.

klar kannst du das nachvollziehen, von dir kam ja auch der "arglistige Täuschung nachweisen wird schwer" Nonsens.

Zumindest ein Gang zum Anwalt hätte sich hier empfohlen - auch ohne anschließendes Gerichtsverfahren.

Schon ein einziger Brief vom Anwalt kann "Wunder" bewirken und bspw. von der vom Verkäufer vorgeschlagenen 50:50-Regelung eine 2/3 : 1/3 - Regelung (oder mehr) machen.

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