Sachmängelhaftung nach 3 Wochen??
Guten Abend Community
folgendes Problem, ich habe vor 3 Wochen ein Audi A5 bei einem kleinen Autohänder für ca 14,000€ gekauft so jetzt bin ich am Montag von der Arbeit gefahren und das Auto ging aus, es wurde abgeschleppt und die Diagnose war, die Diesel Einspritzpumpe ist Kaputt gegangen und Späne haben sich in den Inhektoren verteilt.
Nun zu meiner eigentlichen frage Haftet der Verkäufer für den Schaden ?
Schaden ca 4-5.000€
Daten vom Auto:
A5. 2.7 TDI
Baujahr 2011
160Tkm beim Kauf
Danke für jede Hilfreiche Antwort
Mit freundlichen Grüßen
38 Antworten
Aber trotzdem eher Mangel als Verschleiß, wenn ich mir die Beispiele hier so durchles' :
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
es muss in meinen obigen Beitrag natürlich heißen: hättest Du das auto auch für 16500,- kaufen.
Sorry...
Falkls Du Mitgleid eines Autoclubs bist, gibt es auch die Möglichkeit einer kostenlosen erstberatung bei einem Vertragsanwalt. Hab das als ADAC Mitglied schonmal genutzt.
Und wie geschrieben: Die ersten 6 Monate muß der Händler beweisen das alels OK war, ab Monat 7 muß der Käufer beweisen das der defekt schon da war.
eine Einspriotzpumpe ist nunmal kein klassisches Verschleißteil. Die geht auch nicht so mal eben kaputt, sowas kündigt sich an. da würde ich mit dem verkäufer nochmal intensiev drüber reden. Unds wenn Ihr zu keiner Einigung kommt: Geh zum Anwalt, Meist reicht es schon wenn der nen Brief an den Händler schreibt.
Wieso soll der TE irgendwas beweisen? Es ist ein klarer Fall für die Gewährleistung. Die Aussage "als er vom Hof lief ist er aber gelaufen" doch völliger Blödsinn. Damit könnte man ja sonst jeden Mängel abweisen.
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Hi,
die Frage hier ist nur Verschleiß oder nicht. Wenn es kein Verschleiß ist muss der Händler hier in der Gewährleistungspflicht. Denn er kann nicht nachweisen das der Schaden nicht schon vorhanden war.
Der könnte den Schaden jedoch mit gebrauchten Teilen beseitigen, er muss die Kiste nur wieder zum laufen kriegen daher kann er auch gebrauchte Teile verwenden.
Es bleibt halt die grundsätzliche Frage Verschleiß oder nicht.
Bei so einem Fahrzeug ist es halt auch nicht unwahrscheinlich das 100tkm mehr drauf sind als der Tacho anzeigt.
Gruß Tobias
Zitat:
@Nyasty schrieb am 23. April 2018 um 04:37:21 Uhr:
Die Aussage "als er vom Hof lief ist er aber gelaufen" doch völliger Blödsinn. Damit könnte man ja sonst jeden Mängel abweisen.
Dass das alleine nicht ausreicht ist klar. Deshalb schrieb ich ja auch dass wenn er dazu noch belegbar nachweisen kann dass das Auto bei einer von ihm durchgeführten Wartung oder einem Check keinen Fehler angezeigt hat (z.B. fehlerfreie Auslesung), wird es schwierig.
Die Beweislast beim Händler ist keine Wunderwaffe gegen alles was innerhalb der ersten 6 Monate passiert, insbesondere weil es extrem schwierig ist einen Vorschaden an einer Benzinpumpe gutachterlich festzustellen. Entweder das macht sich früh bemerkbar (dann hätten es vermutlich Händer als auch der Käufer bemerkt), oder es geht spontan was kaputt. 160tkm ist eben nicht wenig, da kann sowas schon mal passieren.
Soll nicht bedeuten dass der TE da jetzt nichts unternehmen soll, ist nur eine realistische Einschätzung. Der TE wird ohne Anwalt nicht weit kommen wenn der Händler sich quer stellt, er kann aber auch alleine schon einiges unternehmen um seine Verhandlungsposition zu verbessern. Das würde der Anwalt im Zweifel auch alles machen, nur lässt der sich dafür fürstlich entlohnen.
- Wartungshistorie bei Audi geben lassen. Steht da eventuell schon was zur Pumpe drin?
- Vorbesitzer kontaktieren (Daten stehen im KFZ Brief) und fragen ob dazu was bekannt ist
- Nachforschen ob der Fehler eventuell häufiger vorkommt und damit zu erwarten war oder sogar eine nötige Wartung nicht gemacht wurde.
Wenn man mal kurz ein bisschen rumgooglet, finden man einige die ein ähnliches Problem hatten. Da wird größtenteils von plötzlichem Versagen der Pumpe gesprochen, ohne Vorwarnung und mit den selben Auswirkugen. Das ist einerseits gut für den TE (Kraftstoffpumpe ist klein klassisches Verschleißteil) aber eben auch nicht (spontaner Ausfall ohne Vorankündigung).
Ich sehe das teils genauso: Der TE braucht nicht irgendwas zu beweisen, das muss der Händler tun.
Wenn es allerdings tatsächlich so oft vorkommt, dass gerade dieses Bauteil bei diesem Fahrzeug oft "einfach so" ohne jegliche Vorankündigung kaputt geht, wird man dies nicht zwangsläufig dem Händler anlasten können.
Denn auch der ist weder Hellseher, noch kann man von ihm erwarten, dass er alles was irgendwann spontan kaputt gehen könnte prophylaktisch austauscht.
Ein halbes Jahr Gewährleistung ist halt kein halbes Jahr Garantie.
Er steht für all das in der Gewährleistungspflicht, was bereits beim Übergang der Ware auf den Kunden kaputt war.
Nicht für das was irgendwann später kaputt geht (egal ob nach 5 Minuten oder 2 Jahren).
Alleine dass das Fahrzeug nach dem Kauf offenbar 2000km problemlos unterwegs war deutet darauf hin dass die Baugruppe funktionierte.
Ob "bewiesen" werden kann, dass ein Vorschaden bestanden haben muss ist nun die Aufgabe.
Ein Selbstläufer wird das nicht unbedingt.
Einfach zum Anwalt, die paar Hunderter investieren und schauen wie der Verkäufer nach dem Schreiben reagiert.
Wenn er sich quer stellt und dann die Kosten auch nicht mehr "teilen" will, kannst du die Kiste auch in einer Nichtvertragswerkstatt für weniger als beim Audi-Palast reparieren lassen und schiebst die 2500€ nicht dem Verkäufer in den A.... .
Oder du kannst dann weiterklagen, was ohne Rechtsschutz wahrscheinlich einem finanziellen Himmelfahrtskommando gleicht.
Auf keinen Fall würde ich die Reparatur in der Audi-Werkstatt oder in Seiner durchführen lassen, es sei denn der Verkäufer übernimmt die Kosten und gibt darauf Gewährleistung.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 21. April 2018 um 10:26:52 Uhr:
Aber trotzdem eher Mangel als Verschleiß, wenn ich mir die Beispiele hier so durchles' :
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Manche Formulierungen in dieser Liste sind aber auch etwas hanebüchen:
Zitat:
Eine Kompression von 19.2 bzw. 19.7 beim ersten und dritten Zylinder eines 3-Zylindermotors stellt einen Mangel dar, wenn der Kompressionsdruck bezogen auf die Herstellervorgaben unter der Verschleißgrenze liegt.
Demnach besteht ein Mangel, weil Verschleiß vor liegt.
Erst im Urteil steht dann zu lesen, warum Verschleiß in genau diesem Fall doch ein Mangel war.
Also nicht grundsätzlich für bare Münze nehmen, was der ADAC hier abgedruckt hat.
Ich sehe hier einen klaren Fall von Sachmängelhaftung.
Allerdings hat der TE nur Anspruch auf gebrauchten Ersatz, z.B. diesen
https://www.ebay.de/.../151577911087?...
(nur ein Beispiel für den Preis, Neuteil liegt wohl bei 800 - 1000 Euro)
Will der TE ein Neuteil, muss er die Differenz selbst zahlen.
Die Frage ist ja auch, Kosten der Arbeitszeit.
Zitat:
@Damnson schrieb am 23. April 2018 um 13:16:02 Uhr:
Die Frage ist ja auch, Kosten der Arbeitszeit.
Bei einem Gewährleistungsfall muss der Händler die vollen Lohnkosten übernehmen.
Gut zu wissen danke.
Der Verkäufer muß die Kosten für das Ersatzteil (gebraucht) und die Montage tragen. Eine Neue ist ja schließlich genauso aufwändig einzubauen wie eine Gebrauchte nur der Ersatzteilpreis ist eben höher. Ob es denn unbedingt ein Neuteil sein muß bei der Fahrleistung überlegt werden. Zumal einige Gebrauchteilehändler wiederrum 12 Monate Garantie auf Ersatzteile geben. wenn es unbedingt ein Neuteil sein soll, dann mußt Du halt die Differenz tragen das wars dann aber auch schon.
Eine gebrauchte würde ich nicht nehmen. Auf den Bildern ist eine HDP vom Q5 zu sehen die Späne produziert hat. Wenn man die Tankanzeige mal abbaut sieht man ein auch auf dem Boden glänzen.
Muss das ganze Kraftstoff System gereinigt werden. Sollte einer machen der Ahnung hat und sich auch noch Mühe gibt. Wenn der Verkäufer das macht,könnte es eine minimalst Reparatur werden. Für ihn muss der Wagen ja nur aus der Gewährleistung raus sein.
Ich würde erstmal prüfen ob die km stimmen. Evtl liegt da ja schon der Hund begraben.
Gruß m