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Sachmängelhaftung nach 3 Wochen??

Themenstarteram 20. April 2018 um 19:32

Guten Abend Community

folgendes Problem, ich habe vor 3 Wochen ein Audi A5 bei einem kleinen Autohänder für ca 14,000€ gekauft so jetzt bin ich am Montag von der Arbeit gefahren und das Auto ging aus, es wurde abgeschleppt und die Diagnose war, die Diesel Einspritzpumpe ist Kaputt gegangen und Späne haben sich in den Inhektoren verteilt.

Nun zu meiner eigentlichen frage Haftet der Verkäufer für den Schaden ?

Schaden ca 4-5.000€

Daten vom Auto:

A5. 2.7 TDI

Baujahr 2011

160Tkm beim Kauf

Danke für jede Hilfreiche Antwort

Mit freundlichen Grüßen

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38 Antworten
am 20. April 2018 um 19:42

Wie viel bist du in den 3 Wochen denn gefahren?

Grundsätzlich gilt: Der Händler haftet dann, wenn der Schaden schon beim Kauf vorhanden (oder absehbar) war. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast zwar beim Verkäufer, muss aber nicht zwingend viel bedeuten... Da das Fahrzeug beim Verkauf lief und keine Auffälligkeiten gezeigt hat, ist der Händler da schon mal relativ fein raus. Wenn er auch noch einen gründlichen Check gemacht hat und diesen auch noch anständig protokollierte, wird es schwierig ihm da Kenntnis zu unterstellen.

Gab es keine Garantie zum Auto? Würde das ganze wesentlich einfacher machen...

Ist jetzt zwar zu spät, aber falls der wieder in Betrieb genommen wird ---> das hier mal lesen :

https://www.motor-talk.de/.../...pen-schaden-bmw-e61-t6309470.html?...

Themenstarteram 20. April 2018 um 20:01

Bin 2Tkm damit gefahren.

Aber wie will er beweisen das die Pumpe bei der übergabe i.O war ? Das heißt er müsste sie Aufgeschraubt haben und ein Gutachten drüber Dokumentiert haben ? Das halte ich eher für Unwahrscheinlich.

Zu der Garantie, er bot mir eine Schadensversicherung an die ich abgelehnt hab.

Die hätte mir 30% des Schadens abgenommen aber dennoch ist der Schaden viel zu Teuer

Was hast Du denn getankt?

am 20. April 2018 um 20:21

Da es da wirklich um den genauen Zeitpunkt der Übergabe geht (=Gefahrenübergang), ist dein vom Hof fahren und die nachfolgenden 2000km ein starker Indiz dass die Pumpe da eben noch nicht defekt war. Sollte dem Händler bewusst gewesen sein dass die Pumpe schwächelt oder sogar von ihm (unsachgemäß) repariert worden sein, dann kannst du über einen (arglistig) verschwiegenen Mangel dran gehen. Das zu beweisen ist aber nicht so einfach...

Wenn der Händler das Auto vorher geprüft oder gewartet hat und hierzu glaubwürdige Aufzeichnungen vorweisen kann (z.B. fehlerfreie Auslesung), wird es noch schwieriger ihm irgendwas nachzuweisen.

Wenn der Händler sich quer stellt, wirds ohne Anwalt schwierig. Ob es mit Anwalt überhaupt Erfolg hat ist auch so einen Sache... hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Du könntest auch noch versuchen über den Vorbesitzer (Daten stehen ja im Brief) an Infos zu kommen ob ihm der Schaden schon bekannt war.

Themenstarteram 20. April 2018 um 20:21

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. April 2018 um 22:18:04 Uhr:

Was hast Du denn getankt?

Diesel, in der Werkstatt wurde das auch bestätigt.

Hab mir am Anfang auch den Kopf zerbrochen das ich eventuell Benzin getankt hätte dies ist aber nicht der Fall.

Themenstarteram 20. April 2018 um 20:26

Zitat:

@obermuh schrieb am 20. April 2018 um 22:21:42 Uhr:

Da es da wirklich um den genauen Zeitpunkt der Übergabe geht (=Gefahrenübergang), ist dein vom Hof fahren und die nachfolgenden 2000km ein starker Indiz dass die Pumpe da eben noch nicht defekt war. Sollte dem Händler bewusst gewesen sein dass die Pumpe schwächelt oder sogar von ihm (unsachgemäß) repariert worden sein, dann kannst du über einen (arglistig) verschwiegenen Mangel dran gehen. Das zu beweisen ist aber nicht so einfach...

Wenn der Händler das Auto vorher geprüft oder gewartet hat und hierzu glaubwürdige Aufzeichnungen vorweisen kann (z.B. fehlerfreie Auslesung), wird es noch schwieriger ihm irgendwas nachzuweisen.

Wenn der Händler sich quer stellt, wirds ohne Anwalt schwierig. Ob es mit Anwalt überhaupt Erfolg hat ist auch so einen Sache... hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Du könntest auch noch versuchen über den Vorbesitzer (Daten stehen ja im Brief) an Infos zu kommen ob ihm der Schaden schon bekannt war.

Also das sind ja eher Schlechte Nachrichten...

Beim Telefonat mit dem Händler hätte ich die Option das wir den Schaden Halb/Halb Teilen macht das dann mehr Sinn wie vor Gericht zu gehen, bei Reperatur Verweigerung ?

am 20. April 2018 um 20:32

Da kann und will ich nicht mehr zu sagen, das wäre dann der Blick in die Glaskugel.

Wenn er freiwillig die Hälfte übernehmen will ist er entweder nett oder befürchtet für alles aufkommen zu müssen. Das Risiko liegt da halt bei dir wie du weiter vorgehen willst.

Aber eventuell hat hier ja noch einer eine Idee.

Wie hoch sind die Reparaturkosten?

 

Ich schätze bei >160.000km wirst auch gerichtlich nicht 100% gezahlt bekommen und das Alter wird auch eher ne Nebenrolle spielen (in 2 Jahren wäre das auch schon ne üble Hausnummer)... Scheint kein Händler mit eigener Werkstatt zu sein?

 

Ein Anwalt kostet allein schon für die Rechtsberatung Geld, ob Rechtschutzversicherung vorhanden ist verheimlichst du uns ja...

Ansonsten könnte man bei 300€ o.ä. Eigenkapital mal ne Beratung einholen und sehen wie der Jurist die Chancen einschätzt...

 

Finde die 50% gar nicht so schlecht, da hast du zumindest nen "recht kulanten" Händler erwischt!

Themenstarteram 20. April 2018 um 21:09

Rechtschutz habe ich nicht.

Und das der Händler Halb halb macht, macht mich sehr misstrauisch das er eventuell vom Schaden wusste. Ich denke nicht das er das aus nächsten Liebe tut... hm

Und wenn er vom Schaden wusste ist es nur in seinem Interesse die Kosten zu teilen.

Vielleicht ist hier ja jemand der Gerichtlich schonmal sowas änliches hatte.

Kann das null einschätzen wie gut meine Chancen wären und beim Rechtsanwalt heißt es bestimmt dann versuch ist es Wert...

OK, 4-5.000€, mein Fehler hatte ich im Startpost i-wie übersehen...

 

Solange du nicht beweisen kannst, das der Schaden oder zumindest ein Vorschaden früher existiert haben muss ist alles schwierig! Gutachten (sofern überhaupt möglich) kosten Geld, der Anwalt kostet Geld, eine Gerichtsverhandlung kostet Geld (Gerne mal mehrere tausend €) und das ganze kostet viele Monate Zeit, wenn nicht sogar 1-2 Jahre...

 

Ich bin zwar selber nur Laie aber ohne Rechtschutz sehe ich hier überhaupt keine Chance... Bei 50.000km wäre das nochmal was anderes, aber so...

 

Nicht zufällig ADAC Mitglied, die bieten ja auch ein gewisses Maß an Beratung?!

Dann klag mal ohne RS-Versicherung. Kostenrisiko liegt bei zwei Anwälten und Gerichtskosten bei ca. 2.500,- € - dazu kommen aber noch Kosten für Zeugen und Sachverständige. Ein Gutachten über die Dieselpumpe kann locker die 1.000,- € überschreiten.

Und bei 160.000 km Laufleistung kann sowas auch durchaus normaler Verschleiß sein.

wenn das Angebot für die Reparatur für 5000,- EUR von Audi ist und er das ggf selbst in seiner Werke repariert und die zahlst ihm dann 2500,- hast Du letztlich bei ihm alles bezahlt.

Er kauft die Teile günstiger ein und hat einen Bruchteil der Stundenlohnkosten, die Dir Audi berechnet. Kluger Verkäufer, sehr klug.

Denkansätze: hättest Du das Auto für 6500,- auch gekauft?

Er scheint Dir seine Werkstatt seriös?

Erhälst Du für die Rep. bei ihm eine Rechnung und GWL auf diese Rep.?

Schlage ihm vor, das bei Audi machen zu lassen mit RE-Stellung auf ihn und er berechnet Dir dann 2500,- EUR, Du erhälst eine RE-Kopie mit FG-Nummer.

Mal schauen, wie er sich verhält.

Anwalt & Co. kannst Du später auch noch bemühen... erst mal sehen, ob Du Dich nicht gütlich einigen kannst. Wichtig wäre die Kommunikation mit dem VK per Email zu führen und Telefonate zu vermeiden. Das kann man dem VK auch ruhig mitteilen, warum mal gerne Email schreiben will....

Zitat:

@Mopedcruiser schrieb am 21. April 2018 um 07:29:33 Uhr:

Solange du nicht beweisen kannst, das der Schaden oder zumindest ein Vorschaden früher existiert haben muss ist alles schwierig!

Aber das ist doch erst nach der Beweislastumkehr der Fall (und das ist auch genau der Sinn der Beweislastumkehr). Zur Zeit, also im ersten halben Jahr nach Kauf, ist der Händler in der Pflicht, Dir zu beweisen, dass der Fehler vorher eben nicht schon vorhanden war.

Zitat:

Ich bin zwar selber nur Laie aber ohne Rechtschutz sehe ich hier überhaupt keine Chance...

Eine kostenlose Erstberatung machen viele Anwälte aber schon. Dann kann man ungefähr abschätzen, ob es sich lohnen könnte und was es evtl. kostet.

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