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Sachmängelhaftung, Gewährleistung oder selbst zahlen ? - verrostete Ölwanne

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 4:40

Hallo talker :),

 

Ich bin neu hier und hoffe das Thema landet im richtigen Ordner.

 

Im April wurde das auto (bmw e87 Bj.2006 mit 139000 km auf der Uhr) von meinem Vorbesitzer bei einem Bekannten/großen Autohändler in Hamburg erworben.

Das Auto hat beim Verkauf einen neuen Service (dabei war auch ein Ölwechsel)/1 Jahr Händlergewährleistung /ein Jahr Perfect Car Garantie von Vw und ein Gebrauchtwagen Zertifikat vom TÜV bekommen, also auf den ersten Blick viele Absicherung.

Bei 142000 km wurde nachdem mein Vorbesitzer auf der Autobahn liegen geblieben ist ,die Steuerkette gewechselt und erneut ein Ölwechsel von einem BMW Vertragshändler (Nicht der Händler wo das Auto gekauft wurde). Die Rechnung von 2200 Euro wurde von der Versicherung oder Händler übernommen.

 

Nun habe ich das Auto gekauft und habe den Wagen auf der Hebebühne mit einem KFZ Meister gehabt und habe festgestellt ,dass die Ölwanne völlig verrostet ist und nicht mehr lange halten würde.

 

Danach habe ich in das "Gebrauchtwagen Zertifikat" geschaut und gesehen, dass an der Bodengruppe kein Rost festgestellt wurde .Dann habe ich beim Händler angerufen und das erwähnt, worauf ich ein Kostenvoranschlag mir erstellen lassen sollte von einem BMW Vertragshändler in meiner Umgebung da ich aus Bremen komme und dieser geprüft wird auf Kostenübernahme.

 

Nach der Weiterleitung an den Händler diesen Kostenvoranschlags habe ich letzten Freitag ein Anruf des Händlers bekommen, dass man es nicht einsieht dass der Austausch dieser verrosteten Ölwanne übernommen wird. In dem Gespräch wurde erwähnt ,dass der Händler wo das Auto hin abgeschleppt wurde auch schon Probleme hatte die Ablassschraube raus zubekommen ohne das Gewinde der Ölwanne zu beschädigen.

 

Also:

Wusste der Händler und der TÜV Gutachter beim Verkauf, dass die Ölwanne verrostet ist (denn den Zustand den ich jetzt habe kann nicht nach 8 Monaten sein) und zusätzlich die BMW Vertragswerkstatt.

 

Nun durfte ich mir noch anhören, dass der Händler ja aus der Sache raus ist da sie nach 6 Monaten aus der Sachmängelhaftung sei.

 

Nun will der Händler bei BMW nachfragen ob die Ölwanne auf Kulanz ausgetauscht werden wird, wo meine Erwartung aber sehr niedrig sind.

 

Was kann man da machen ? Ich bin eigentlich nicht bereit diesen Aufwand zu zahlen.

 

Ps.Ich bin seit August Rechtsschutzversichert

 

Ich hoffe alles war verständlich und vielleicht kann mir ja der ein oder andere dabei Helfen, denn der Winter mit dem Bösen Salz kommt und die Wanne sieht echt nicht gut aus und macht den Anschein, dass die an Paar stellen nachgeben könnte.

 

 

Beste Antwort im Thema

Moin,

Die Ölwanne gehört nicht zur Bodengruppe, daher ist die Aussage im GW Gutachten nicht verkehrt. Die Ölwanne ist ein Anbauteil des Motors.

Entscheidend ist ja nicht, ob Rost auf der Oberfläche ist, sondern wie weit er sich reingefressen hat, oberflächlicher Rost braucht lange um gesundes Material durchzuführen und kann ohne weiteres entfernt werden, der Wanne dann neu konserviert werden. Ob das Material gesund ist, kann man hören, das man dies sehen könnte wäre mir neu. Die Schilderung der Werkstatt zur Ablassschraube finde ich widersprüchlich - zum einen kann man die Schraube einzeln wechseln, dann stellt sich die Frage, was dies mit Rost auf der Wanne zu tun hat. Ist Rost im Gewinde? Knirscht es schon beim Anziehen?

Es gibt ZWEI Möglichkeiten die hier zutreffend sein können. Entweder ist die Beschreibung des Mangels falsch oder die Werkstatt sieht das Potential, dir Geld aus der Tasche zu ziehen. Kennst du eine freie Werkstatt, der du vertraust, die sich die Wanne mal ansehen kann und bewerten kann, wie stark der Schaden ist (normal oder böse). Denn das ist das entscheidende - oberflächlicher aber nicht gefährlicher Rost ist für das Alter (10 Jahre!) normal und als kosmetisches Problem einzustufen. Droht die Ölwanne auseinanderzufallen - dann ist dies zwar noch kein Mangel (sie kommt ja noch ihrer Aufgabe nach), wird aber in Kürze einer sehr problematischer - nämlich ein Motorschaden, daher würde ich persönlich einen Gewährleistungsfall annehmen. Der Ablauf der 6 Monate ist natürlich unschön, denn der Händler kann nun sagen, bei ihm war alles OK, er weiß nicht was du da angestellt hast. Das wird also sehr schwer und kann bei Wort gegen Wort und einer widersprüchlichen Aussage der vorherigen Werkstatt schief gehen.

Und von welchem Aufwand reden wir eigentlich, eine Ölwanne für dein Auto kostet zwischen 60 und 90€, die Dichtung 20€, die Schrauben 15€, ein Ölwechsel 40-50€, eine Stunde Arbeit in einer guten freien Werkstatt 60-80€. Sprich - für rund 200€ ist das erledigt. So schlimm finde ich das nun nicht, da kann bei einem 10 Jahre alten BMW schlimmeres kommen. Da zahlst du ja quasi mehr Versicherung im Jahr.

LG Kester

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Moin,

Die Ölwanne gehört nicht zur Bodengruppe, daher ist die Aussage im GW Gutachten nicht verkehrt. Die Ölwanne ist ein Anbauteil des Motors.

Entscheidend ist ja nicht, ob Rost auf der Oberfläche ist, sondern wie weit er sich reingefressen hat, oberflächlicher Rost braucht lange um gesundes Material durchzuführen und kann ohne weiteres entfernt werden, der Wanne dann neu konserviert werden. Ob das Material gesund ist, kann man hören, das man dies sehen könnte wäre mir neu. Die Schilderung der Werkstatt zur Ablassschraube finde ich widersprüchlich - zum einen kann man die Schraube einzeln wechseln, dann stellt sich die Frage, was dies mit Rost auf der Wanne zu tun hat. Ist Rost im Gewinde? Knirscht es schon beim Anziehen?

Es gibt ZWEI Möglichkeiten die hier zutreffend sein können. Entweder ist die Beschreibung des Mangels falsch oder die Werkstatt sieht das Potential, dir Geld aus der Tasche zu ziehen. Kennst du eine freie Werkstatt, der du vertraust, die sich die Wanne mal ansehen kann und bewerten kann, wie stark der Schaden ist (normal oder böse). Denn das ist das entscheidende - oberflächlicher aber nicht gefährlicher Rost ist für das Alter (10 Jahre!) normal und als kosmetisches Problem einzustufen. Droht die Ölwanne auseinanderzufallen - dann ist dies zwar noch kein Mangel (sie kommt ja noch ihrer Aufgabe nach), wird aber in Kürze einer sehr problematischer - nämlich ein Motorschaden, daher würde ich persönlich einen Gewährleistungsfall annehmen. Der Ablauf der 6 Monate ist natürlich unschön, denn der Händler kann nun sagen, bei ihm war alles OK, er weiß nicht was du da angestellt hast. Das wird also sehr schwer und kann bei Wort gegen Wort und einer widersprüchlichen Aussage der vorherigen Werkstatt schief gehen.

Und von welchem Aufwand reden wir eigentlich, eine Ölwanne für dein Auto kostet zwischen 60 und 90€, die Dichtung 20€, die Schrauben 15€, ein Ölwechsel 40-50€, eine Stunde Arbeit in einer guten freien Werkstatt 60-80€. Sprich - für rund 200€ ist das erledigt. So schlimm finde ich das nun nicht, da kann bei einem 10 Jahre alten BMW schlimmeres kommen. Da zahlst du ja quasi mehr Versicherung im Jahr.

LG Kester

..kann mich Kester nur anschließen..

Bei einem ~ 10-Jahre alten Auto, kann es schon hier und da zu "Rostansätzen" kommen.

Die Sache mit der Gewährleisutung, auch hier hat der "Händler" leider Recht,

wobei, wenn Du das Fahrzeug vom "Freund" gekauft hast, dann ist der Händler raus,

denn, er hat nicht an Dich, sondern an Deinen Freund verkauft..

Dazu kommt, beim nächsten Ölwechsel die Wanne tauschen, das kostet höchstens ~100€

Mehrpreis und gut iss..

Rechtschutz, wozu, wahrscheinlich ist Deine SB größer als der "Schaden"..

Fazit : beim nächsten Ölwechsel die Wanne mitwechseln und gut iss

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 15:42

Der Kostenvoranschlag war 900 Euro schwer und wenn man nur die neue Wanne kaufen will kostet die 300 Euro.

Es wurde mir gesagt dass die bmw Werkstatt bei dem Händler angerufen hatte und sagte, dass es schwierig wird die Schraube nochmal dort ins Gewinde drehen zu können weil da sich Rost gebildet hat. Sprich es war bekannt das beim nächsten Wechsel die Wanne getauscht werden muss.

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 15:42

Zu den 300 für noch alle Schrauben und Dichtung dazukommen..

Und warum willst du unbedingt eine original von BMW haben? Ein Nachbau erfüllt den gleichen Zweck.

Ich würde die Ölwanne günstig beim Dorfschmied ersetzen lasssen. Handelt sich ja nicht um Unsummen für eine Reparatur. Außerdem sehe ich wenig Ansatzpunkt, auf Garantie- oder Gewährleistungsweg etwas zu machen. Der Wagen ist ja nach 10 Jahren auch nicht mehr wirklich taufrisch... ärgerlich, aber einfach abhaken.

Zitat:

@Tim28279 schrieb am 14. Dezember 2016 um 05:40:46 Uhr:

Hallo talker :),

Ich bin neu hier und hoffe das Thema landet im richtigen Ordner.

Im April wurde das auto (bmw e87 Bj.2006 mit 139000 km auf der Uhr) von meinem Vorbesitzer bei einem Bekannten/großen Autohändler in Hamburg erworben.

...........

Bei 142000 km wurde nachdem mein Vorbesitzer auf der Autobahn liegen geblieben ist ,die Steuerkette gewechselt und erneut ein Ölwechsel von einem BMW Vertragshändler (Nicht der Händler wo das Auto gekauft wurde). Die Rechnung von 2200 Euro wurde von der Versicherung oder Händler übernommen.

Hast du den Vorbesitze geragt, warum er das Auto nach nicht einmal 8 Monaten wieder verkauft hat?

Sowas macht mich immer etwas stutzig!

Ich vermute mal, dass es hier beim Steuerkettenproblem nicht bleiben wird!?

Gruß,

der_Nordmann

Moin,

Der Preis klingt nach BMW. Das die so teuer sind ist normal. Da du von einer gewechselten Steuerkette redest, gehe ich von einem 4 Zylinder aus und verschiedene Teileportale werfen für die Ölwanne dort Preise von knapp über 50€ bis knapp an die 100€ gefunden. Das Geheimnis heißt hier zeitwertgerechte Instandsetzung. Das muss ja niemand von BMW machen - die paar Schrauben lösen und anziehen könntest du vermutlich sogar selbst machen, wenn du etwas handwerklich geschickt bist.

Das entscheidende ist aber schlussendlich - ist die Wanne oder das Gewinde kaputt - oder ist das nur schwer. Rost an der Wanne ist nicht generell ein Gewährleistungsanspruch, Rost ist ja nicht verboten. Schwergängig ist hier kein Mangel, erst unbrauchbar ist wäre ein solcher. Und das Problem ist - das kann dramatisieren sein, um nochmal einen Euro zu verdienen. Ist halt schwer das zu bewerten, deshalb würde ich da jemanden drittes und unabhängigen drauf schauen lassen. Sprich - nur weil dem Verkäufer bekannt war, dass da Rost ist - muss das nicht zu dem Zeitpunkt ein Mangel gewesen sein. Wenn sie dicht war und das bis heute ist - kommt sie zumindest NOCH ihrer Aufgabe nach.

Und dass du keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler hast, ist ggf. Richtig. Während Garantie üblicherweise übertragbar ist, ist das bei Gewährleistungsansprüchen nicht immer der Fall.

LG Kester

1. Der Händler haftet Dir gegenüber überhaupt nicht, da Du nicht sein Vertragspartner (Käufer) bist! Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Bei einer Garantie sieht das u.U. etwas anders aus, da muss aber der Garantiegeber über den Eigentümerwechsel informiert werden und kann diese mit dem "neuen" Eigentümer weiterführen, muss es aber nicht.

2. Die Bodengruppe hat überhaupt nichts mit der Ölwanne zu tun!

3. Nach 10 Jahren ist eine angerostete Metallölwanne normaler Verschleiß. Zumal, wenn ich das richtig verstanden habe, diese nur nicht mehr schön aussieht, das Öl aber noch nicht tropft.

Mal als Beispiel, ich hab vor einem Jahr an einem 7 Jahre alten Kia die Ölwanne getauscht, da sie wirklich "durch" war.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 15. Dezember 2016 um 13:55:48 Uhr:

...Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar...

Das ist so nicht korrekt. Der Verkäufer kann sehr wohl seine Gewährleistungsansprüche an den Käufer übertragen, das muss dann aber auch festgehalten sein. Der ursprüngliche Verkäufer könnte sowas allerdings im Vorfeld ausschließen.

Deine Betonung liegt auf "kann".

Im Normalfall wird das aber kein Verkäufer machen.

Zitat:

@snegel schrieb am 15. Dezember 2016 um 20:02:24 Uhr:

Zitat:

@rudi333 schrieb am 15. Dezember 2016 um 13:55:48 Uhr:

...Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar...

Das ist so nicht korrekt. Der Verkäufer kann sehr wohl seine Gewährleistungsansprüche an den Käufer übertragen, das muss dann aber auch festgehalten sein. Der ursprüngliche Verkäufer könnte sowas allerdings im Vorfeld ausschließen.

Warum? Wenn ich etwas verkaufe und noch Gewährleistungsansprüche, die ich an den ursprünglichen Verkäufer habe, durchreichen kann, dann mache ich das natürlich. Ist ja keinerlei Nachteil für mich, ganz im Gegenteil, ist sogar verkaufsfördernd. Die gern genommenen ADAC KFZ Kaufverträge haben bspw eine Klausel dazu im Standard mit drin. Insofern wird das sehr wohl gemacht.

Nur weil du das evtl nicht wusstest, heißt nicht, dass es keiner macht...

Zitat: "...und sagte, dass es schwierig wird die Schraube nochmal dort ins Gewinde drehen zu können weil da sich Rost gebildet hat."

Das Gewinde wird beim Oelablassen komplett ausgespült, wo Oel ist ist es m.E. schwierig Rost zu finden..

Es geht hier nicht um Dich als privaten Verkäufer einer Sache, der bei seinem Verkäufer noch Gewährleistung hat. Der ursprüngliche Verkäufer schuldet diese nur Dir als Vertragspartner. Und das kann der neue Eigentümer nicht übernehmen.

 

Diese erlischt nämlich mit Deinem Weiterverkauf.

 

Zitat:

@snegel schrieb am 16. Dezember 2016 um 11:38:27 Uhr:

Warum? Wenn ich etwas verkaufe und noch Gewährleistungsansprüche, die ich an den ursprünglichen Verkäufer habe, durchreichen kann, dann mache ich das natürlich. Ist ja keinerlei Nachteil für mich, ganz im Gegenteil, ist sogar verkaufsfördernd. Die gern genommenen ADAC KFZ Kaufverträge haben bspw eine Klausel dazu im Standard mit drin. Insofern wird das sehr wohl gemacht.

Nur weil du das evtl nicht wusstest, heißt nicht, dass es keiner macht...

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