Sachmängelhaftung aus Verkäufersicht

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

wir stehen kurz vor dem Umstieg von unserem 2 Jahre alten Caddy Maxi Life auf einen neuen Multivan. Der Händler bietet uns für den Eintausch einen Preis, der mindestens 5.000,- EUR unter dem liegt, was man bei einem Privatverkauf erzielen könnte.

Der Caddy ist aber ein Firmenfahrzeug und der Händler hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir beim Privatverkauf ein Jahr lang Sachmängelhaftung haben.

Da ich von Autos keine Ahnung habe und mein Gewerbe überhaupt nichts mit Autos zu tun hat, könnte ich Sachmängel nicht ausschliessen. Das Auto fährt prima und die Werkstatt sagt zwar, dass nach der 45.000er Inspektion alles OK ist aber irgendwas kann doch immer kaputt gehen bzw. kurz davor sein und ich habe auch keine Lust, einem böswilligen Käufer, der sich mit Autos auskennt z. B. einen neuen Motor zu sponsern.

Was würdet ihr empfehlen? Den schlechteren Eintauschpreis akzeptieren und dafür keinen Ärger mehr haben? Den Wagen inserieren mit einem Vermerk "kein Verkauf an privat"? Oder eine befreundete/verwandte Person als "Zwischenverkäufer" nehmen (wenn das überhaupt möglich und legal ist, mal ganz zu schweigen davon, ob sich darauf überhaupt jemand einlassen würde).

Ich bin da gerade etwas unschlüssig und würde mich über Rückmeldungen freuen.

Danke und Ciao,
Sacha

Beste Antwort im Thema

ADAC Muster(kauf)vertrag

Hallo Sacha,

Zitat:

Der Caddy ist aber ein Firmenfahrzeug und der Händler hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir beim Privatverkauf ein Jahr lang Sachmängelhaftung haben.

anbei ein Mustervertrag vom ADAC, dort steht es

Schwarz

auf

Weiss

(...direkt nach dem

Wichtig!

...) 😛

Gruß Torsten

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Hallo

ich habe unter dat.de mal nachgeschaut. Der Kombi Maxi Life, Beispiel EZ 5/2008, 2.0TDI, 140 Ps, 48000 km, hat einen Händler EK von 12120€ incl. MWST. Jetzt kannst Du noch deine Extras dazurechnen.
Für meinen hat die Dat Bewertung übrigens ohne die Extras knapp 8000€ ergeben.😠

Mir hat man für meinen ECO bei einem Händler 12000€ geboten wenn ich einen neuen kaufe.

Schaue am besten was der Markt so hergibt und dann den Wagen bei verschiedenen Ankäufern in Deiner Umgebung mal anbieten, vielleicht ist da ja ein besserer Preis rauszuholen und zu einem Händler kommst Du dann als Barzahler. Was bestimmt auch noch den Preis beeinflusst.
Sonst eben wie schon geschrieben, bei den diversen Portalen inserieren mit dem Hinweis "Verkauf nur an Händler oder Selbstständige".

Gruß
Thomas

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


...und vor Gericht und auf hoher See......

könnte ich mir vorstellen, dass der werte Richter "durchgreift" und das Zwischengeschäft als Scheingeschäft abtut und dich trotzdem in Regress nimmt......bin kein Richter, aber bedenke obige Worte, das kann u. U. richtig was kosten von Instanz zu Instanz......mir wär das Risiko einfach zu groß.... 

Wer will mir mit welcher Begründung verbieten ein Fahrzeug an meine Frau zu verkaufen ??

Wer will jemand zwingen ein gekauftes Fahrzeug zuzulassen ??

Ich denke ihr seht schwarze Schatten wo es keine gibt.

...in der Jurathek gibt´s einen schönen Beitrag dazu (klick).

Das wird dir grds. niemand verbieten wollen, aber wenn du es an sie verkaufst und sie dann gleich weiter und es zu einem Schaden in den ersten 6 Monaten kommt, möchte ich nicht in deiner Haut stecken, denn es ist ein Geschäft zur Umgehung von rechtlichen Verpflichtungen > Scheingeschäft. Insofern ist es zumindest denkbar, dass ein Richter dieses als nichtig ansieht.

Tante Edith sagt: Danke Ralf.😉

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