Sachmängelhaftung aus Verkäufersicht

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

wir stehen kurz vor dem Umstieg von unserem 2 Jahre alten Caddy Maxi Life auf einen neuen Multivan. Der Händler bietet uns für den Eintausch einen Preis, der mindestens 5.000,- EUR unter dem liegt, was man bei einem Privatverkauf erzielen könnte.

Der Caddy ist aber ein Firmenfahrzeug und der Händler hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir beim Privatverkauf ein Jahr lang Sachmängelhaftung haben.

Da ich von Autos keine Ahnung habe und mein Gewerbe überhaupt nichts mit Autos zu tun hat, könnte ich Sachmängel nicht ausschliessen. Das Auto fährt prima und die Werkstatt sagt zwar, dass nach der 45.000er Inspektion alles OK ist aber irgendwas kann doch immer kaputt gehen bzw. kurz davor sein und ich habe auch keine Lust, einem böswilligen Käufer, der sich mit Autos auskennt z. B. einen neuen Motor zu sponsern.

Was würdet ihr empfehlen? Den schlechteren Eintauschpreis akzeptieren und dafür keinen Ärger mehr haben? Den Wagen inserieren mit einem Vermerk "kein Verkauf an privat"? Oder eine befreundete/verwandte Person als "Zwischenverkäufer" nehmen (wenn das überhaupt möglich und legal ist, mal ganz zu schweigen davon, ob sich darauf überhaupt jemand einlassen würde).

Ich bin da gerade etwas unschlüssig und würde mich über Rückmeldungen freuen.

Danke und Ciao,
Sacha

Beste Antwort im Thema

ADAC Muster(kauf)vertrag

Hallo Sacha,

Zitat:

Der Caddy ist aber ein Firmenfahrzeug und der Händler hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir beim Privatverkauf ein Jahr lang Sachmängelhaftung haben.

anbei ein Mustervertrag vom ADAC, dort steht es

Schwarz

auf

Weiss

(...direkt nach dem

Wichtig!

...) 😛

Gruß Torsten

18 weitere Antworten
18 Antworten

Ich kenne das Problem, habe meine Autos deshalb immer beim Händler abgegeben oder einem Händler verkauft. Allerdings waren die Differenzen nie so riesig wie in Deinem Fall. Woher hast Du den Privat-Verkaufspreis? Ist das ein Wunschdenken oder ein realer Preis? Evtl. solltest Du Dich auch bei einem anderen Händler erkundigen.

Das Risiko des Privat-Verkaufs würde ich persönlich nicht eingehen. Ja, es ist schon klar, "no risk, no fun", aber auf solchen Ärger kann ich verzichten. Mein Sharan war, als ich ihn beim Händler abgegeben habe, in einem super Zustand. Eine Woche nach dem Verkauf beim Händler war die Climatronic hinüber. Nur so als Beispiel ...

ADAC Muster(kauf)vertrag

Hallo Sacha,

Zitat:

Der Caddy ist aber ein Firmenfahrzeug und der Händler hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir beim Privatverkauf ein Jahr lang Sachmängelhaftung haben.

anbei ein Mustervertrag vom ADAC, dort steht es

Schwarz

auf

Weiss

(...direkt nach dem

Wichtig!

...) 😛

Gruß Torsten

Hallo,

Zitat:

Woher hast Du den Privat-Verkaufspreis? Ist das ein Wunschdenken oder ein realer Preis? Evtl. solltest Du Dich auch bei einem anderen Händler erkundigen.

ein Bekannter hat einen vergleichbaren Caddy im Januar für 18.000 verkaufen können. Bei mobile.de usw. ist die Preisspanne von 16K - 24K. Der Händler bietet uns 13K (2008er Maxi mit dickem Diesel und einigem Schnickschnack, 45 TKM). Klar ist es nicht einfach, wenn die neuen Team-Caddys danebenstehen aber auf die 18 hätte ich schon gehofft.

Zitat:

Das Risiko des Privat-Verkaufs würde ich persönlich nicht eingehen. Ja, es ist schon klar, "no risk, no fun", aber auf solchen Ärger kann ich verzichten. Mein Sharan war, als ich ihn beim Händler abgegeben habe, in einem super Zustand. Eine Woche nach dem Verkauf beim Händler war die Climatronic hinüber. Nur so als Beispiel ...

genau davor habe ich Angst und das wird dann richtig teuer.

Tja, ich werde dann wohl noch ein paar Vergleichsangebote einholen. Danke für deine Antwort.

Ciao,
Sacha

Hallo Torsten,

Zitat:

anbei ein Mustervertrag vom ADAC, dort steht es Schwarz auf Weiss (...direkt nach dem Wichtig!...) 😛

danke für die Vorlage. Ja, da steht, dass ich als Unternehmer für Sachmängel hafte. Das ist mir bekannt und genau das macht mir ja Sorgen. Das verrät mir aber nichts darüber, wie es mit einem evtl. Zwischenverkäufer aussieht. Oder übersehe ich da was?

Ciao,
Sacha

Damit das mit dem (privaten) Zwischenverkäufer funktioniert, muß dieser schon als Besitzer im Fahrzeugbrief vermerkt sein.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Damit das mit dem (privaten) Zwischenverkäufer funktioniert, muß dieser schon als Besitzer im Fahrzeugbrief vermerkt sein.

Als erstes würde ich einen anderen Händler suchen, der jetzige bescheisst dich zumindest versucht er es.

Gewährleistung muss er beim Weiterverkauf geben weil er Händler ist, nicht weil du ein Gewerbe hast. Als zweites würde ich das Fahrzeug an meine Frau verkaufen - Sie kann den Wagen jederzeit ohne Gewährleistung weiterverkaufen.

Da bedarf es auch keines Eintrages im Brief........ wozu auch.

Zitat:

Original geschrieben von Busbauer


... Als zweites würde ich das Fahrzeug an meine Frau verkaufen - Sie kann den Wagen jederzeit ohne Gewährleistung weiterverkaufen.
Da bedarf es auch keines Eintrages im Brief........ wozu auch....

Erhöht aber die Anzahl der Vorbesitzer, was sich auch auf den Preis auswirkt. 😉

...und vor Gericht und auf hoher See......

könnte ich mir vorstellen, dass der werte Richter "durchgreift" und das Zwischengeschäft als Scheingeschäft abtut und dich trotzdem in Regress nimmt......bin kein Richter, aber bedenke obige Worte, das kann u. U. richtig was kosten von Instanz zu Instanz......mir wär das Risiko einfach zu groß.... 

Zitat:

Original geschrieben von Busbauer


... Als zweites würde ich das Fahrzeug an meine Frau verkaufen - Sie kann den Wagen jederzeit ohne Gewährleistung weiterverkaufen.
Da bedarf es auch keines Eintrages im Brief........ wozu auch.

Dafür geht dabei die USt. flöten, was bei einem solchen Fahrzeug schon von Bedeutung sein kann (für den Wiederverkauf). Die Frage ist auch, in welchem Zeitraum und in welcher Weise dies vom FA akzeptiert wird. STB befragen!

Zitat:

Original geschrieben von atiz



Zitat:

Original geschrieben von Busbauer


... Als zweites würde ich das Fahrzeug an meine Frau verkaufen - Sie kann den Wagen jederzeit ohne Gewährleistung weiterverkaufen.
Da bedarf es auch keines Eintrages im Brief........ wozu auch.
Dafür geht dabei die USt. flöten, was bei einem solchen Fahrzeug schon von Bedeutung sein kann (für den Wiederverkauf). Die Frage ist auch, in welchem Zeitraum und in welcher Weise dies vom FA akzeptiert wird. STB befragen!

Wo ist da das Problem? Beim Kauf wurde doch auch Vorsteuer gezogen. Wenn die Ehefrau zum selben Preis verkauft, wie sie einkauft, gibt's auch keine Probleme mit einem etwaigen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bei Verkauf innerhalb eines Jahres. Sie kann zwar keine Vorsteuer geltend machen, darf bzw. muss aber auch keine USt ausweisen.

Was muss das FA dabei akzeptieren? Der (Buch-)Gewinn / Verlust ist betrieblich verursacht und fällt dann auch in den Betrieb. Bei Verkauf an die EF sollte dann aber schon ein Gutachten oder ähnliches vorliegen, dass dem Zeitwert/späteren Verkaufswert entspricht. Sonst wird vom FA der tatsächliche VP bzgl. ESt/GewSt/USt angesetzt.

Eigentlich ganz einfach, stellste den Wagen mit ausweisbarer MwSt. ins mobile ein, mit dem Vermerk Verkauf nur an Händler oder Selbständige unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung, schon die Umsatzsteuer ist ein Anreiz für diese Zielgruppe.
Du kannst auch legal die Sachmängelhaftung umgehen, wenn Du z.B. den Kaufvertrag nur auf eine Fa. oder einen Selbständigen ausstellst und der Käufer damit einverstanden ist, (z.B. auf den Arbeitgeber)
Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, eine Garantieversicherung abzuschließen, die kostet bei der Laufleistung nicht die Welt.
Jedenfalls laß einen Gebrauchtwagencheck machen, denn die Sachmängelhaftung greift nur für Schäden, die nicht bereits bei Übergabe ausdrücklich bekannt waren (z.B. im Kaufvertrag schreiben: Stoßdämpfer links etwas ölig), ansonsten nur für Mängel, die innerhalb der ersten 6 Monate nach Eigentumsübergang auftreten, da geht man davon aus, daß der Mangel bereits bei Übergabe angelegt oder vorhanden war und Du müßtest beweisen, daß dem nicht so ist (Beweislastumkehr), nach Ablauf von 6 Monaten ist der Käufer beweispflichtig, daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war und beides ist naturgemäß schwierig.
JEDENFALLS: Sachmängelhaftung im Kaufvertrag auf 12 Monate beschränken, ansonsten gilt nämlich die gesetzliche 24-monatige Haftungsfrist.

P.S. Über den Händler würde ich ein Ei hauen, der versucht Dich mal eben aufs Kreuz zu legen, für 13.000.- nehm ich das Auto unbesehen (und ich bin Gewerbetreibender;-)

Gruß Thomas

PS unter DAT.de kannste mal den realistischen Händler EK rausfinden, dann schlägste noch (vorsichtig) 15% auf, dann biste so Pi mal Daumen beim erzielbaren Verkaufspreis.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Wo ist da das Problem? Beim Kauf wurde doch auch Vorsteuer gezogen. Wenn die Ehefrau zum selben Preis verkauft, wie sie einkauft, gibt's auch keine Probleme mit einem etwaigen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bei Verkauf innerhalb eines Jahres. Sie kann zwar keine Vorsteuer geltend machen, darf bzw. muss aber auch keine USt ausweisen.

Gemeint (und geschrieben) war der Wiederverkauf. Bei gewissen Fahrzeugtypen (der Caddy gehört wohl dazu) achten die gewerblichen Käufer darauf, dass die USt. ausweisbar ist. Ausnahmen (wie ich 😉 ) bestätigen manchmal die Regel.

Zitat:

Original geschrieben von atiz



Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Wo ist da das Problem? Beim Kauf wurde doch auch Vorsteuer gezogen. Wenn die Ehefrau zum selben Preis verkauft, wie sie einkauft, gibt's auch keine Probleme mit einem etwaigen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bei Verkauf innerhalb eines Jahres. Sie kann zwar keine Vorsteuer geltend machen, darf bzw. muss aber auch keine USt ausweisen.
Gemeint (und geschrieben) war der Wiederverkauf. Bei gewissen Fahrzeugtypen (der Caddy gehört wohl dazu) achten die gewerblichen Käufer darauf, dass die USt. ausweisbar ist. Ausnahmen (wie ich 😉 ) bestätigen manchmal die Regel.

(Gebrauchtwagen)händler juckt das i.d.R. wenig. Denn die machen von §25 UStG gebrauch > Differenzbesteuerung. Dort wird dann nur die Differenz zwischen An- und Verkauf der USt unterworfen. In diesem Fred will ein solcher Händler das Fzg. haben. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, das Gewerbetreibende unbedingt einen gebrauchten Caddy Life haben wollen. Da gibt bzw. gab (bin da nicht mehr so auf dem laufenden) es diverse und deulich bessere (Leasing)Alternativen als gebrauchte Caddy's. Beim Kasten mag das ja evtl. anders sein.....

hallo,

da kann ich was zu sagen. ich kenne eine autovermietung, mit a... , hat so um die 15-25 caddy life erworben. die sollen den vertretern als langzeit mieten aufs auge gedrückt werden. die werden sich freuen, wenn sie ein "nurzfahrzeug" angedreht bekommen. einige haben sich schon negativ dazu geäußert.

ciao

peter

Deine Antwort