Sachbeschädigung druch Audihändler in Ennepetal
Hallo,
ich habe meinen Wagen in die Audiwerkstatt gefahren um einige Mängel beseitigen zu lassen. In diesem Zuge sollte meine Typenbezeichnung und Kubikangabe vom Kofferraum entfernt werden. Meine Frage also, ob der Händler es könne. Seine Antwort kein Problem! Leider doch, es wurden drei großflächige Beschädigungen verursacht. Nun passiert, sollte der Kofferraum lackiert werden. Einen Tag freigekommen, um die Arbeit durchführen zu lassen. Bei Abholung stellte ich Fest, dass der dritte Lackschaden nicht behoben wurde. Jetzt muss ich mir wieder ein tag Urlaub nehmen. Meine Frage, muss der Händler mir die Tage ersetzen? Darf ich Ihm meine Ausfallzeiten in Rechnung stellen? Und muss ich das Ersatzfahrzeug bezahlen?
Die beste Behauptung war noch, dass ich den Ersatzwagen nicht betankt habe. Ca. 120km gefahren und 12l Super getankt (Gefahren davon 90 km Autobahn, Durchschnittsverbrauch laut BC 8,6l/100km).
Weiter wir hätten den Wagen nicht gereinigt. Ich habe sogar die Fußmatte ausgeklopft. Ich habe auch keinen Sauberen Wagen übergeben bekommen, habe ihn aber sauberer Übergeben.
Ich überlege zum Vorstand von Audi zu schreiben.
Toller Service…
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Falko7
Hallo,habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen.
1. Die Urlaubstage dürfen in Rechnung gestellt werden.
2. Ein Leihwagen muss gestellt werden, sollte dieses nicht der Fall sein, kann einer Gemietet werden und auch in Rechnung gestellt werden.
3. Man brauch nur das zu Tanken, was Verbraucht wurde. D.h. das ich kein vollen Tank erhalten habe.
Ich bin sicher kein Anwalt könnte mir aber vorstellen, daß der Anwalt des Audibetriebs zu Punkt 1 laut lacht.
Punkt 2 : Wieso MUSS ein Leihwagen bei einer Reparatur gestellt werden? Habe ich bei Audi noch nicht in den Untrelagen gefunden , außer es geht was auf Mobilitätsgarantie ... alles andere ist freiwillig.
Zu Punkt 3 : bei jeder Autovermietung muß das Fahrzeug vollgetankt zurückgegeben werden. Außnahme ist nur (so wie es die Audizentren normalerweise machen ) wenn die ersten 50 km frei sein , für die man ja bezahlt hat und jeder weitere km mit 30-50 ?? Cent verrechnet wird. Dafür wird ja auch vor Fahrbeginn der km Stand aufgeschrieben und der Tankanzeiger überprüft. Vermutlich war der Vormieter Deines Fahrzeuges auch so ein Nassauer , der mal eben 80 km gefahren ist. Und da die Tankuhr ja weiterhin auf 100% stand spart man sich dann das Tanken. Dafür hat dann der Nachmieter die Arschkarte gezogen.
Ih bin froh , daß ich erstens kein Autohaus habe und zweitens dementsprechend nichts mit solchen Kunden zu tun bekomme.
18 Antworten
hallo,
also, den mietwagen muss man in der regel immer vollbetankt abgeben sonst muss man zahlen, das ist normal wie in jedem autoverleih auch.
die stellen dir nur das auto zu verfügung mehr nicht. ob du mit deinem auto oder mit deren auto fehrst, du fehrst die strecke und musst eh das benzin bezahlen.
zweitens, das mit dem saubermachen kenne ich garnicht, habe schon viele mietwagen gehabt. natürlich transportiere ich keine erde hinten im kofferaum aber im winter zb wenn ist es normal das es mal etwas mehr schmutz ist als sonst, habe die autos nie gereinigt.
drittens, deine urlaubstage tage kann er dir schlecht ersetzen, dann müsste er zu deinem arbeitgeber gehen und ihn bitten sie dir gut zu schreiben, glaube das wird nicht funktionieren *hehe.
allerdings würde ich es gut finden wenn er die für die beiden tage geldlich etwas entgegen kommen könnte, oder vllt mit einem kleinen geschenk, neue felgen oder so ;-) aber ob man ihn zwingen kann, keine ahnung. solltest du darauf bestehen, wärst du gut beraten rechtschutz zu haben und dich ggf. da einfach mal telefonisch zu erkundigen, so mache ich das immer.
gruß
micha
Herr Dr. Winterkorn wird das böse Audihaus direkt an Fiat vekaufen ... 😁😁
Schau das Dein Schaden zu Deiner Zufriedenheit geregelt wird, u.U. gibt es ja noch eine kleine Entschuldigung. Gleich mal mit dem Audi Vorstand drohen klingt erstens lächerlich und läßt bei allen Beteiligen die Frage aufkommen , ob man streiten oder verhandeln will.
Den Urlaub kannst Du vergessen. Außerdem war der 1. der 2 Urlaubstage eh schon fest von dir eingeplant. Du mußt ja anscheinend auch für jede außerplanmäßige Reparatur oder für eine Inspektion Urlaub nehmen. Wen wilst Du dann dafür belangen? Ein Autohaus in "Zu Fuß Reichweite" hat schon was. Aber die kleinen Händler gehen unter .... nicht zuletzt dank unser aller "Geiz ist Geil" Mentalität. Muß man halt woanders bluten.
Bezüglich der Nachbesserungsarbeiten würde ich mal freundlich nachfragen , ob der vom Autohaus verursachte Schaden , der Dich einen Tag Urlaub kostet , nicht mit einem kostenfreien oder kostenvergünstigetem "Hol und Bring Service" erledigt werden kann ... nur mal ein Vorschlag, damit nicht immer gleich die große Axt geschwungen wird ... da bleiben immer bei allen ein paar Verletzungen zurück.
Hallo,
habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen.
1. Die Urlaubstage dürfen in Rechnung gestellt werden.
2. Ein Leihwagen muss gestellt werden, sollte dieses nicht der Fall sein, kann einer Gemietet werden und auch in Rechnung gestellt werden.
3. Man brauch nur das zu Tanken, was Verbraucht wurde. D.h. das ich kein vollen Tank erhalten habe.
Frage mich warum du dazu Urlaub nehmen musstst, oder bist du bei der Reperatur ständig daneben gestanden.
Wie gesagt ein Hol und Brinservice hätte es auch getan,in verbindung mit einen Leihwagen.
Noch einfacher wäre es gewesen du hättest nen Fön genommen und die Schriftzüge selber runtergezogen.
MfG MGrimm
Ähnliche Themen
Hallo,
ein Audi-Zentrum / eine Audi-Werkstatt hat meistens die Rechtsform einer GmbH, hinter der eine "Eigentümer-Familie" steht. Häufig ist ein Familienmitglied Gesellschaftergeschäftsführer der GmbH. Ein höfliches und sachliches Gespräch mit dieser Person kann manchmal "Wunder" bewirken.
Viel Erfolg!
Grüße von N.N.
Zitat:
Original geschrieben von Falko7
Hallo,habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen.
1. Die Urlaubstage dürfen in Rechnung gestellt werden.
2. Ein Leihwagen muss gestellt werden, sollte dieses nicht der Fall sein, kann einer Gemietet werden und auch in Rechnung gestellt werden.
3. Man brauch nur das zu Tanken, was Verbraucht wurde. D.h. das ich kein vollen Tank erhalten habe.
Ich bin sicher kein Anwalt könnte mir aber vorstellen, daß der Anwalt des Audibetriebs zu Punkt 1 laut lacht.
Punkt 2 : Wieso MUSS ein Leihwagen bei einer Reparatur gestellt werden? Habe ich bei Audi noch nicht in den Untrelagen gefunden , außer es geht was auf Mobilitätsgarantie ... alles andere ist freiwillig.
Zu Punkt 3 : bei jeder Autovermietung muß das Fahrzeug vollgetankt zurückgegeben werden. Außnahme ist nur (so wie es die Audizentren normalerweise machen ) wenn die ersten 50 km frei sein , für die man ja bezahlt hat und jeder weitere km mit 30-50 ?? Cent verrechnet wird. Dafür wird ja auch vor Fahrbeginn der km Stand aufgeschrieben und der Tankanzeiger überprüft. Vermutlich war der Vormieter Deines Fahrzeuges auch so ein Nassauer , der mal eben 80 km gefahren ist. Und da die Tankuhr ja weiterhin auf 100% stand spart man sich dann das Tanken. Dafür hat dann der Nachmieter die Arschkarte gezogen.
Ih bin froh , daß ich erstens kein Autohaus habe und zweitens dementsprechend nichts mit solchen Kunden zu tun bekomme.
Ich bin der Ansicht, dass es sich hier um einen Gewährleistungsschaden handelt und da sind vom Gewerbetreibenden sämtliche Aufwendungen, welche zur Behebung des Schadens erforderlich waren, zu ersetzen.
Wenn der Ersatzwagen im Zuge des ursprünglichen Auftrages gestellt wurde, musst natürlich wieder tanken bzw die gefahrenen km bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Ich bin sicher kein Anwalt könnte mir aber vorstellen, daß der Anwalt des Audibetriebs zu Punkt 1 laut lacht.Zitat:
Original geschrieben von Falko7
Hallo,habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen.
1. Die Urlaubstage dürfen in Rechnung gestellt werden.
2. Ein Leihwagen muss gestellt werden, sollte dieses nicht der Fall sein, kann einer Gemietet werden und auch in Rechnung gestellt werden.
Punkt 2 : Wieso MUSS ein Leihwagen bei einer Reparatur gestellt werden? Habe ich bei Audi noch nicht in den Untrelagen gefunden , außer es geht was auf Mobilitätsgarantie ... alles andere ist freiwillig.
Hallo,
die Werkstatt hat bei der Auftragsdurchführung das Fahrzeug des Themenstellers beschädigt und ist daher zum Schadenersatz verpflichtet.
Art und Umfang des Schadenersatzes kann jeder Anwalt erläutern.
Grüße von N.N.
Zitat:
Original geschrieben von Falko7
Hallo,habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen.
1. Die Urlaubstage dürfen in Rechnung gestellt werden.
2. Ein Leihwagen muss gestellt werden, sollte dieses nicht der Fall sein, kann einer Gemietet werden und auch in Rechnung gestellt werden.
3. Man brauch nur das zu Tanken, was Verbraucht wurde. D.h. das ich kein vollen Tank erhalten habe.
Moinsen,
das problem ist folgendes: DU musst dem autohaus "beweisen" das der schaden tatsächlich vom autohaus verursacht wurde und nicht schon vorher bestand (zeugen?). wenn etwa ein reparaturauftrag besteht wo detailiiert steht:" typenschild und hubraumangabe sollen entfernt werden" und dann der "entstandene" schaden darauf vom autohaus formuliert wurde (zugegeben) dann haste eine kleine chance. ansonsten wars ein wort mit x ....
viiiel glück !!!!
gruss
Moinsen,
das problem ist folgendes: DU musst dem autohaus "beweisen" das der schaden tatsächlich vom autohaus verursacht wurde und nicht schon vorher bestand (zeugen?). wenn etwa ein reparaturauftrag besteht wo detailiiert steht:" typenschild und hubraumangabe sollen entfernt werden" und dann der "entstandene" schaden darauf vom autohaus formuliert wurde (zugegeben) dann haste eine kleine chance. ansonsten wars ein wort mit x ....
viiiel glück !!!!
gruss...da der😁 den Schaden schon teilweise beseitigt hat,dürfte sich die ,,Schuldfrage" kaum mehr stellen!
Kurzum...der Freundliche muß auf alle Fälle,auf seine Kosten,den vorigen Zustand,des Fahrzeugs wieder herstellen...solang bis man davon nichts mehr sieht!
Bei Uneinigkeiten,darf man einen Gutachter zu Rate ziehn,das könnte dann nochmal teuerer für den Freundlichen werden...........
In Sachen Urlaub oder Verdienstausfall wirds schwierig....hier würde ich versuchen,mich mit dem 😁,,gütig"zu einigen........
Traurig und für den TE ärgerlich ist sowas allemal.....wenn ein😁 nicht mal die Typenschilder entfernen kann,ohne das Fahrzeug zu Beschädigen🙁😠
Moinsen,
@airway: der 🙂 könnte auch auf kulanz argumentieren. und das mit dem gutachter sieht leider ein wenig anders aus. da der te das gutachten erst einmal in auftrag geben muss, wird er auch erst derjenige sein der das gutachten bezahlen darf .....
ich würde einfach mal einen rechtsanwalt mit entsprechenden fachkenntnissen zu rate ziehen, einmaliges beratungsgespräch liegt ca., je nach verhandlung bei 30-50.- euronen (wenn kein rechtsschutz vorliegt) der kann genau sagen was zu tun ist. wir hier können nur bis ins unendliche spekulieren und kommen zu keinem ergebnis, bzw. lösung für den te....
gruss
p.s. ich würd das geld investieren
Zitat:
Original geschrieben von Falko7
Ich überlege zum Vorstand von Audi zu schreiben.
Kein auch noch so solzial eingestellter Vorstand wird sich auch nur eine Sekunde mit solch´ "Mini-Problemchen" auch nur im entferntesten beschäftigen!
Was meinst Du eigentlich, wofür die hochdotierte Arbeitszeit eines Vorstandes(!) dem Unternehmen zur Verfügung steht? Jedenfalls nicht für einen Autohauskunden, dessen Kaffee nur lauwarm ist - und der sich jetzt "mal so richtig bei höchster Instanz beschweren wird...."
Wenn jeder meiner Kunden direkt .....aber lassen wir das!
Zitat:
Original geschrieben von LIZZARDZ
Moinsen,@airway: der 🙂 könnte auch auf kulanz argumentieren. und das mit dem gutachter sieht leider ein wenig anders aus. da der te das gutachten erst einmal in auftrag geben muss, wird er auch erst derjenige sein der das gutachten bezahlen darf .....
ich würde einfach mal einen rechtsanwalt mit entsprechenden fachkenntnissen zu rate ziehen, einmaliges beratungsgespräch liegt ca., je nach verhandlung bei 30-50.- euronen (wenn kein rechtsschutz vorliegt) der kann genau sagen was zu tun ist. wir hier können nur bis ins unendliche spekulieren und kommen zu keinem ergebnis, bzw. lösung für den te....
gruss
p.s. ich würd das geld investieren
@Lizzardz,
...ja,aber ist es nicht schon ein,,Schuldeingeständnis",wenn der:🙂 mit dem beheben des Schadens von sich aus anfängt?
Das hätte Er wohl nicht gemacht,wenn der Schaden vorher schon gewesen wäre!?
Ob ein Beratungsgespräch beim Anwalt viel Sinn macht?
Ich könnte mir vorstellen,daß dieser auf alle Fälle vorschlagen wird,hier gerichtlich vorzugehen....natürlich>nicht<mit dem Gedanken auf sein Honorar😉
Wie auch immer....viel Glück,dem TE,bei der beseitigung des Schadens!