S60 2.0T, T5, D5 werden bei 230 km/h elektronisch abgeregelt.
Gestern habe ich die Papiere für meinen neuen S60 T5 erhalten. Ich hatte mir extra den T5 bestellt, da die Höchstgeschwindigkeit laut Web Seite 250 km/h sein sollte. Der 2.0 T ist mit 235 km/h angegeben. Als ich nun meine Papiere für die Anmeldung bekommen habe, musste ich erfahren, dass er nur mit 230 km/h eingetragen ist. Wie ich heute von meinem Händler bzw. der Technischen Abteilung von Volvo erfahren habe, sind die Fahrzeug ( 2.0T / T5 / D5 u.s.w. ) bei 230 km/h elektronisch abgeregelt. Wenn ich das gewußt hätte, wäre meine Entscheidung sehr wahrscheinlich Richtung 2.0T gefallen. Für das bißchen bessere Beschleunigung finde ich 2.200€ doch ein wenig zu viel.
Was ich dabei überhaupt nicht verstehe ist, dass man es nicht schafft die Web Seite entsprechend zu aktualisieren. Volvo Österreich und Volvo Schweiz sind da anscheinend schneller. In der Preisliste von Volvo Österreich mit dem Stand vom 01. November 2010 wird die Höchstgeschindigkeit übrigens auch schon mit 230 km/h angegeben. Insofern hätte man schon seit November die Web Seite aktualsieren können. Leider habe ich aber nach der deutschen Web Seite und Preisliste entschieden.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße
Heiner
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@WP_BONN schrieb am 3. Dezember 2014 um 15:17:39 Uhr:
Fahre einen V60 D5 Geartronic Ocean Race. Die Abriegelung zwar ärgerlich. Aber bei so einen Schlabberfahrwerk ist es wohl auch besser, wenn die Kiste nicht schneller fährt. Sicher ist das Fahrverhalten nicht. gefühllose lemnkung ohne Rückkopplung, Dämpfung für Großväter und Passivsportler. Der Volvo sieht nicht sportlich aus und ist es auch nicht! Transportwunde rist er auch nicht. Navi=Schrott. Multimediaanbindung=Schrott.
Abblendlicht=schlecht. Fernlicht=Todesstrahl. Die ganzen elektronischen Helferlein= überflüssig. Das Beste am ganzen Auto ist die blaue Farbe.
Fragt mich einer warum ich das Auto gekauft habe - ich kennen keinen vernünftigen Grund, ehrlich!
In Deinem Profil ist kein Fahrzeug, Deine bisherigen Beiträge sind voll vom Thema Volvo und Dein erster Beitrag im Forum ist in Form, Ausdruck und Rechtschreibung eher speziell.....aber Hauptsache Du hast es mal rausgelassen oder? 😕
Selten so einen Unsinn gelesen....im ersten Anlauf auf die Ignore Liste geschafft...so gut war noch Keiner.
Gruß
KUM
97 Antworten
http://www.volvocars.com/de/footer/pages/legal-disclaimer.aspx
Ich empfinde das Zurückziehen auf rechliche Unverbindlichkeit eine schwache Ausrede. Wenn ich als Hersteller vorgebe, daß meine Fahrzeuge 250 km/h fahren, dann sollte das schon stimmen!!! Alles andere stellt für mich einen unlauteren Wettbewerb dar.
Im übrigen, es gibt genügend Urteile zu Rückabwicklungen von Kaufverträgen aufgrund fehlerhafter Verbrauchsangaben in den Prospekten der Hersteller. Und da hat sich keiner auf die AGB zurückziehen können, wonach derartige Angaben nicht verbindlich seien.
Auf was, wenn nicht auf die Angaben im Prospekt, soll ich mich denn verlassen können? Ich will ja nicht ein Auto laut Prospekt selbst konfigurieren können und nachher ein ganz anderes Fahrzeug erhalten...
@ Heiner, trotzdem tolles Auto, tolle Ausstattung!
Genau aus dem Grund der unterschiedlichen Daten auf der HP und in den Prospekten habe ich ja auf die technischen Daten im Kaufvertrag hingewiesen. Wenn die falsch sind, also dort 250km/h stehen, dann ist das bindend und Volvo muss die Limitierung aufheben, oder den Wagen zurücknehmen, oder dir das Geld erstatten, oder sich anders mit dir einigen. Da würde ich noch einmal nachlesen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Benjamin2111
...... technischen Daten im Kaufvertrag ....................also dort 250km/h stehen.....................
Sorry, aber ich habe noch
niein irgendeinem
normalenKaufvertrag eines Fahrzeugs die technischen Daten gesehen. Weder beim Auto, noch Motorrädern. Typ, Motorisierung, mögliche Entdrosselung (gerade früher bei Motorrädern), Ausstattung, Extras, KW- oder PS-Zahl sind aufgeführt. Höchstgeschwindigkeit oder tiefergehende technische Daten habe ich in Verträgen noch nicht gesehen. DAS wird sicher auch im konkreten Fall nicht gegeben sein. Insoweit wird Volvo aus dem Schneider sein. Ich sehe da höchstens eine Kulanzregelung für möglich an.
Gruß Andi
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Ich habe in der Anlage zu meinem Kaufvertrag eine DIN-A4 Seite mit den technischen Daten bekommen. Im Anschluss an die Listen mit den serienmäßigen und optionalen Ausstattungen gab es so etwas. Ebenso habe ich die Zulassungsübereinstimmung erhalten, in welcher sämtliche für die Zulassung relevanten Daten aufgeführt sind. So steht da z.B. der Verbrauch/CO2-Ausstoß und die Abgasnorm, der Motorenhersteller (bei mir PSA), die technisch eingetragene Leistung und Höchstgeschwindigkeit, die Reifengrößen, die diversen Massen und Maße etc.. 😉
Ich bin der Meinung, dass auf meiner Bestellung keine technischen Daten aufgeführt waren. Muss ich prüfen wenn ich wieder zu Hause bin.
Hier schon mal zwei Bilder von dem neuen S60
Viel Spaß
Heiner
Wow. Vielen Dank für die Bilder.
Darauf wirkt das Fahrwerk jetzt aber im Vergleich zu anderen S60/V60 wieder relativ tief. Es wurde ja vorher bereits bemängelt, dass der R-Design noch zu hoch wäre. Diese Bilder bestätigen das Gegenteil.
Zitat:
Original geschrieben von Benjamin2111
Ich habe in der Anlage zu meinem Kaufvertrag eine DIN-A4 Seite mit den technischen Daten bekommen. Im Anschluss an die Listen mit den serienmäßigen und optionalen Ausstattungen gab es so etwas. Ebenso habe ich die Zulassungsübereinstimmung erhalten, in welcher sämtliche für die Zulassung relevanten Daten aufgeführt sind. So steht da z.B. der Verbrauch/CO2-Ausstoß und die Abgasnorm, der Motorenhersteller (bei mir PSA), die technisch eingetragene Leistung und Höchstgeschwindigkeit, die Reifengrößen, die diversen Massen und Maße etc.. 😉
Ein vorbildlicher Händler! 🙂
Wir sollten mal eine Umfrage machen, ob und wie oft so etwas durchaus markenübergreifend zutrifft. In knappen 30 Jahren habe ich es bisher wirklich noch nicht erlebt. Der letzte von unzähligen Verträgen liegt mal gerade eben 2 Jahre zurück (Citroen). Bei den beiden letzen Verträgen für XC90 war auch nichts zu finden.
Fraglich zudem, ob in so einem Fall der Hersteller, oder in dem Fall der Händler haftet, falls etwas nicht passt. Die Hersteller halten sich bewusst durch entschprechende Klauseln Änderungen vor. Meist auch im Kleingedruckten in den Verträgen. 😉
Gruß Andi
Hi,
ich habe ebenso noch nie technische Daten gehabt.
Schönen Gruß
Jürgen
Hmm, dann habe ich da anschenend einen echten Glücksgriff mit dem 🙂 gemacht.
Bevor ich es wieder vergesse: Viel Spaß mit deinem schicken R-Design, Heiner. 🙂
Heute war ich das erste Mal mit meinem neuen S60 T5 auf der Autobahn. Und ich muss sagen, dass man dieses Auto nicht begrenzen sollte. Im 6. Gang bei 140 km/h dreht der Motor gerade mal 3.000 Um/min. Laut GPS waren die 140 laut Tacho 135,9 km/h. Da der Wagen noch nicht wirklich eingefahren ist, habe ich auch noch nicht geprüft, wo das Limit ist. Aber ich kann sagen, dass das die Beschleunigung des T5 wirklich super ist.
Wenn der Wagen nicht bei 230 abgeriegelt wäre, würde man das Lächen gar nicht mehr aus dem Gesicht bekommen.
Das einzige Problem ist, dass man permanent zu schnell unterwegs ist und es nicht mal merkt.
Bs bald
Heiner
Beim S60 D5 Handschaltung ist es ähnlich, laut Prospekt Vmax 235km/h, laut Papiere 230km/h...
Was solls 😉
Naja gut. Das der S60 T5 nur echte 230 läuft ist natürlich auch nicht so dramatisch.
Im Endeffekt wird der Tacho ja bestimmt irgendwas in Richtung 250 km/h anzeigen.
Unser S4 läuft auch nur echte 250...bei der gebotenen Mehrleistung aber auch keine wirkliche Enttäuschung.
Der Tacho zeigt dann ca. 270 km/h an und das ist mehr als ausreichend!
Klar ist es blöd, dass die Prospektwerte nicht stimmen, aber alles was oberhalb von Tacho 230 ist bei "Nur" 240 PS ja auch einigermaßen zäh:-)
Grüße, DF
Hallo,
ich bekomme meinen S60 D5 AWD in 4 Wochen (steht schon beim Händler und ich kann es kaum noch erwarten). Habe gerade bzgl. der Abriegelung mit der Volvo Kundenhotline telefoniert. Nach Rückfrage mit der technischen Abteilung hat man mir mitgeteilt dass tatsächlich alle Motoren bei 230 km/h abgeriegelt sind. Nur der T6 bildet die Ausnahme. Dort sind es 250 km/h.
Lt. Volvo kann man da auch nichts machen. Ist so vorgesehen und wird nicht geändert.
Naja - das kenne ich bereits. Fahre z. Z. einen BMW 325d und habe auch schon mal wenn mein 3er in der Werkstatt war einen 1er bekommen. Und die 1er sind auch alle abgeriegelt, damit sie keinen 3er überholen. Nur der neue 1er Sport mit 340 PS natürlich nicht ;-)
Ich stimme euch da zu. Ganz optimal ist das nicht mit den falschen Werten in den technischen Daten. Ich bin beruflich viel unterwegs und liebe es nachts auf der freien Autobahn schnell zu fahren. Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage was 230 km/h - Abriegelung bedeutet?
Riegelt der S60 ab, wenn auf dem Tacho dann 230 km/h stehen? Das wären dann ja nur 215 km/h (wg. Tachoabweichung)
Oder riegelt er erst bei den wirklichen 230 km/h ab und auf dem Tacho steht dann z. b. schon 245 km/h?
Hat da bereits jemand Erfahrung?
Gruß
Andreas
Wenn der Tacho im S60 genau so "weit" abweicht, wie im XC60, dann stehen bei echten 230 km/h vielleicht 235 km/h auf dem Tacho. Der XC60 ist bei 210 abgeriegelt und zeigt bei der merklichen Abriegelung dann ca. 213 km/h an. Er riegelt, per GPS nachgemessen, bei tatsächlichen 210km/h ab. 😉