S-Line Ausstattung durch Nummer ersichtlich?

Audi

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Ich bin zur Zeit in einem Rechtsstreit mit einem Autohändler, der mir einen A4 mit Frontschaden verkauft hat, obwohl im Kaufvertrag "unfallfrei" steht. Soweit eigentlich eine klare Rechtslage.
Ich sammle trotzdem Munition für eine eventuelle Gerichtsverhandlung.
Der A4 hat eine S-line Ausstattung außen und innen. Er hat aber eine "normale" Frontschürze (mit geteiltem Lufteinlass neben den Nebelscheinwerfern). Kann ich irgendwo am Fahrzeug erkennen, ob ab Werk eine S-Line-Schürze verbaut war? Das würde zumindest eine Änderung an der Front beweisen. Gibt es unterschiedliche "Graduierungen" von S-Line außer außen und innen, bzw. ist das Paket immer komplett?

51 Antworten

Jau, na also! Siehste, hat sich doch gelohnt! Glückwunsch! Jetzt musst du nur hoffen, dass der Typ die Kohle da hat...

Richtig so. Die Gerechtigkeit wird siegen 😉

Zitat:

Original geschrieben von VentusGL


Richtig so. Die Gerechtigkeit wird siegen 😉

Ja, das scheint so zu sein.

Gestern kam das richterliche Urteil: der Händler muss den Wagen zum vollen Kaufpreis zurücknehmen (abzüglich ca. 400 Euro für 2000 km Nutzung durch mich).

Jetzt kann er natürlich noch in Berufung gehen, um die Sache weiter zu verzögern (oder er meldet Insolvenz an, um nicht zahlen zu müssen).

Aber das muss man sich mal vorstellen: die Sache geht jetzt seit März 2012!! Ich gehöre zum Glück zu den Leuten, die a) eine Rechtsschutzversicherung haben und b) es sich leisten können, den Wagen abzumelden und sich dann noch ein anders Auto zu kaufen, bis die Sache vorbei ist.
Aber wer kann das heutzutage schon? Viele andere wären doch durch dieses lange Verfahren längst weichgekocht gewesen und hätten sich mit dem Händler zu ihren Ungunsten verglichen... und genau darauf spekulieren solche Leute. Verticken erst ein Unfallauto, wenn sie dann erwischt werden, nehmen sie es für deutlich weniger Geld zurück und schmeißen es dann als unfallfreien Wagen zum alten Preis wieder auf den Markt... unglaublich!

schade auch, dass der Händler weiter Autos verkaufen darf - dem gehört die Erlaubnis entzogen...

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Ich habe noch ein abschließendes Update zu der Sache:

Nachdem das Gericht Ende Juni zu meinen Gunsten entschieden hatte, riet mir mein Anwalt, von der vom Gericht her möglichen Zwangsvollstreckung Gebrauch zu machen, damit ich wenigstens mein Geld bekomme, selbst wenn der Händler in Berufung gehen sollte.

Um das zu tun, muss man aber bei der Bank eine Bürgschaft aufnehmen, bzw. die Bank muss dafür bürgen, dass der Händler sein Geld zurückbekommt, falls ich die Berufungsverhandlung verlieren sollte. So eine Bürgschaft kostet Bereitstellungsgebühr und Zinsen wie ein ganz normaler Kredit... aber nun ja, wenn´s das beschleunigt...

Meine Bank hat der Bürgschaft zugestimmt (mit Zinsen ging es jetzt um fast 15000 Euro), die Urkunde wurde dem gegnerischen Anwalt zugestellt und die Zwangsvollstreckung konnte beginnen. Inzwischen war es Ende Juli.

Kurz vor Ende der Ablauffrist ging dann ein Schreiben von gegnerischen Anwalt ein, dass der Autohändler in Berufung gehen würde.

In den folgenden Wochen lief dann die Zwangsvollstreckung an, was bedeutete, dass zunächst die Geschäftskonten des Autohauses gesperrt wurden. Jegliche Transaktionen waren somit unmöglich. Letztlich auch Daueraufträge wie Miete, Strom, weiß der Geier...

Das baut dann schon etwas Druck auf.

Im September kam die Meldung, dass man auf den Konten des Autohauses kein Geld gefunden hatte. Null!!! War wohl rechtzeitig beiseite geschafft worden.

Dann wurde die Zwangsvollstreckung erweitert. Es wurden die Banken des Umkreises abgefragt, ob dort irgendwelche Konten bestehen. So wurde der Druck erhöht.

Die Berufung wurde nun zurückgezogen, offenbar hat der Anwalt seinen Klienten von der Aussichtslosigkeit des Unterfangens überzeugt. Die Kosten des bisherigen Berufungsverfahrens trägt der Autohändler... 😉

Anfang Oktober kam dann ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt: der Autohändler sei bereit, Mitte Oktober das Geld zu zahlen und den Audi mitzunehmen. Mein Anwalt sagte, schaun wer mal und hat die Zwangsvollstreckung fortgesetzt.
Ich musste dann erstmal den Audi wieder flottmachen, der war seit dem Gutachten im Februar nicht bewegt worden. Also Batterie laden, Moos entfernen etc...

Der Termin Mitte Oktober wurde am Tag vorher abgesagt. Ein neuer Termin für die Geldübergabe sollte Anfang November stattfinden...

Auch dieser Termin wurde abgesagt und auf vier Tage später verschoben. Dann wieder kurzfristige Absage und Terminierung der Übergabe auf heute.

Und nun?

Es hat geklappt! Der Audi ist weg und ich sitze glücklich vor einem Stapel Scheinchen! 🙂🙂🙂

Resume: wenn man eindeutig im Recht ist, es beweisen kann und hartnäckig bleibt, zahlt sich das aus.

Aber: wenn ich nicht die Möglichkeit gehabt hätte, mir noch ein anderes Auto zu kaufen und den Audi abzumelden, hätte ich viel weniger Geld bekommen, da die Kilometerleistung in der Zeit (wären bei mir locker 50.000 km gewesen) die Summe aufgefressen hätte. Leute mit eher kleinem Geldbeutel wären bei dieser Aktion wohl eingeknickt und hätten einem schlechten Vergleich zustimmen müssen... So wäre der Händler noch mit Gewinn da rausgekommen.

Das hinterlässt bei mir einen schalen Beigeschmack...

Zitat:

Original geschrieben von DocSolstice



Resume: wenn man eindeutig im Recht ist, es beweisen kann und hartnäckig bleibt, zahlt sich das aus.

Aber: wenn ich nicht die Möglichkeit gehabt hätte, mir noch ein anderes Auto zu kaufen und den Audi abzumelden, hätte ich viel weniger Geld bekommen, da die Kilometerleistung in der Zeit (wären bei mir locker 50.000 km gewesen) die Summe aufgefressen hätte. Leute mit eher kleinem Geldbeutel wären bei dieser Aktion wohl eingeknickt und hätten einem schlechten Vergleich zustimmen müssen... So wäre der Händler noch mit Gewinn da rausgekommen.

Das hinterlässt bei mir einen schalen Beigeschmack...

Danke nochmal, war ein interessanter Fall!

Ja, so ist das nun mal. Deutsche Bürokratie und Rechtsprechung sind laaaangsaaaam und teuer.

Ich freu mich für Dich und über das Feedback. Es lohnt sich aber auch allemal eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die einem dann auch etwas Kosten übernimmt und man so auch ruhig etwas weiter gehen kann, ohne Angst vor Kosten.

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