S-Klasse beim Händler gekauft, SRS-Problem

Mercedes S-Klasse W220

Hallo leute

Habe mir vor 2,5 monaten eine s klasse w220 gekauft, die Srs lampe leuchtete schon beim kauf.
Ich habe Ihn gefragt ob er das beseitigen könnte, er dann! das geht nach paar meter wieder aus.

Ich hatte einen beifahrer dabei tatsächlich ging die srs lampe aus nach paar meter.
Ich habe es gemerkt sobald keiner auf der beifahrerseite sitzt geht die srs lampe wieder an und bleibt auch dauerhaft an.
Ich bin danach zu Mb und habe es checken lassen, die gleich gesagt haben nachdem check es ist die sitzmatte (defekt), kosten 1100euro.

Meine frage muss der händler mir das bezahlen oder nicht?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Es war beim Kauf da, er wusste davon, du hast als Privatperson direkt von ihm gekauft

Ja, dann muss er das auf seine Kosten reparieren lassen.

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Unstrittig ist doch wohl dass der Händler mit der Aussage " ... Das geht nach ein paar Kilometern aus..." Offensichtlich bescheißen wollte. Kann mir doch keiner erzählen dass er nicht wusste was das mit dem srs Licht auf sich hat.

Dürfte eine schwierige Argumentation werden für den Händler falls das ganze beim Anwalt landet.

Wobei solche Gespräche auch hinsichtlich belastbarer Zeugen zu überprüfbar wären.

Zur Beweissicherung würde ich den Fehler bei MB auslesen lassen. Dabei würde ich nachfragen, ob der erste Fehlereintrag mit einem Zeitstempel versehen wird. Falls das so ist, würde ich mit unbedingt ein solches Dokument von MB ausstellen lassen.

Dummerweise legt der W220 so weit ich weiß die Fehler nur ohne Datum ab.

Zitat:

Original geschrieben von Bullethead


Wobei solche Gespräche auch hinsichtlich belastbarer Zeugen zu überprüfbar wären.

Da hast du recht, gabs den Zeugen oder irgendwas schriftliches bezüglich des Fehlers ?

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Das fürchte ich allerdings auch - aber man kann ja mal nachfragen, denn theoretisch wäre es ja möglich und nicht abwegig.

SRS Fehler haben grundsätzlich einen Zeitspeicher, der legt zwar nicht das Datum ab aber die Fahrzeit seit auftreten des Fehlers inclusive der Löschvorgänge.

Das ist doch was. Dann kann man über die Fahrzeit und eine durchschnittliche Geschwindigkeit (aus dem KI) die Fahrtstrecke ausrechnen und mit Übergabetachostand vergleichen.

Ich würde überhaupt nicht so einen Zirkus machen. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer die Nachweise führen, egal was mit dem Wagen ist. Lass ihn doch machen. Setz ihm SCHRIFTLICH eine Frist bis wann das Problem erledigt sein muss. Z. B. 14 Tage. Dann wartest du was er sagt, ob er den Wagen bei sich haben will oder er eine Werkstatt in deiner nähe beauftragen will.... Wenn er nichts sagt und die Frist verstreichen lässt ==> RA-Brief, dass du nun zu seinen Lasten den Fehler so beheben lässt, wie du dir das vorstellst (bzw. was dir dein RA rät). 
Mit selber recherchieren und beweise sammeln bringst du den nur auf Ideen, wie er sich aus der Sache heraus mogeln könnte.

Hallo cueneyt79, Hallo Gemeinde...

Grundsätzlich sin die Beiträge hier meist richtig. Es sollte jedoch erst einmal geprüft werden, ob der Kaufgegenstand wirklich vom Händler veräußert wurde, oder der Kaufvertrag zwischen Privatpersonen geschlossen wurde. 
Meines Wissens sind viele Kiesplatzhändler inzwischen dazu übergegangen, ihre Fahrzeuge als Privatperson oder in Kommission zu veräußern, um die Gewährleistung zu umgehen.
Also bitte den Vertrag genau prüfen, ehe man weitere Schritte unternimmt. Ansonsten holt man sich nur unnütze Beulen.

Ich drücke beide Daumen zum glimpflichen Ausgang des Sachverhalts.

Nrbert aus Berlin 

So Leute,

habe mit dem Händler gesprochen ich muss das Fahrzeug zu Ihm bringen, er sagte mir das er es hier in seiner Werkstatt reparieren lassen würde.

Er wird mir auch eine Rechnung geben das das teil gemacht worden ist.

NUR EINE FRAGE NOCH

Der Werkstatt meines freundes meinte das nur die MB die sitzmatte tauschen sollte und nicht irgendeine Werkstatt. Da das verboten ist (Stimmt das)????

Danke für eure ausreichende Antworten Ihr wart SEHR SEHR hilfreich DANKE FREUNDE :-)

MFG

Vermutlich bezieht er sich auf "Arbeiten am Airbag und dessen Systeme". Ob das auch für dir Sitzerkennung gilt weiß ich nicht. Zum Airbag und dem Arbeiten daran gibt es genug in der Sufi hier.

Sobald Du eine Rechnung (auch über Null €) als Nachweis hast bist Du auf der sicheren Seite. Der Händlwr/Werkstatt haftet für den richtigen Umgang mit dem airbagsysytem bei der Reparatur in seinem Haus.

Am PC gelöscht

Sorry Doppelpost ließ sich nicht mehr löschen über iPhone... Hier sollte die MT Garage mal grundsätzlich nachbessern.
LG
Kappa9

Ich möchte keinem Händler böse Absicht unterstellen. Ich gebe aber zu bedenken, dass man das Problem der nicht funktionierenden Sitzbelegungserkennung mittels einer Box lösen kann, die mit dem entsprechenen Steckkontakt verbunden wird. Diese Box simuliert einen ständig belegten Sitz. Das ist zwar preiswert aber wohl nicht vorschriftsmäßig.

Zitat:

Original geschrieben von Bullethead


Ich möchte keinem Händler böse Absicht unterstellen. Ich gebe aber zu bedenken, dass man das Problem der nicht funktionierenden Sitzbelegungserkennung mittels einer Box lösen kann, die mit dem entsprechenen Steckkontakt verbunden wird. Diese Box simuliert einen ständig belegten Sitz. Das ist zwar preiswert aber wohl nicht vorschriftsmäßig.

Und im Falle eines Unfalles (sofern reparabel und kein wirtschaftlicher Totalschaden) bleibst Du auf den kosten des zweiten unnütz ausgelösten Airbags hängen, wenn auf dem Beifahrersitz niemand saß zur unfallzeit.

Auf so ein gefrickel würde ich mich nicht einlassen.

Ich weiß nicht wie es beim W220 ist, beim W221 ist an diese Sitzerkennung z.B. Auch noch anderes gekoppelt, wie eine einfahrende Kopfstütze wenn dort niemand sitzt.

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