S 211 Auffahrunfall

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen,

mir ist gestern eine junge Dame auf meinen S211 aufgefahren, zum Glück muss sie die Anhängerkupplung direkt getroffen haben. An der Heckklappe sind 2 Minibeulen ganz unten und Stoßstange verkratzt.
Muss die Anhängerkupplung denn gewechselt werden? Was denkt ihr wie hoch der Schaden ca. ist?

Daten: Bhj 2004, 152tsd Km, 200er Kompressor.

Hab mal Bilder von meinem und ihrem Schaden mit beigefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Mein Beileid 😠

Das mit dem Schaden kann man so nicht sagen. Wenn sie die AHK getroffen hat, muss das genau untersucht werden. Die ist ja am Rahmen befestigt und es muss geprüft werden, ob der Rahmen sich durch den Aufprall verzogen hat. das kann nur eine Fachwerkstatt.
Hoffe, es ist nicht so schlimm.

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OK, OK
kann mann so Interpretieren. Aber sonst steht
nirgendwo ge- und beschrieben das mann seine
Anhängerkupplung, sofern Sie Abnehmbar oder
Schwenkbar ist, dieses auch tun muss.
Aber ist nicht das Thema hier und gut is.
Schönen Nabend noch
Arthus

Hallo,

Doch tut er: BGB: Schadensminderungspflicht

vG

Hallo Leute,

in diesem Fall ist es ja eindeutig, der Themenstarter hat geschrieben, daß er ist eine starre AHK hat.

Aber, ich habe in einer Automobilzeitschrift von einem ähnlichen Fall gelesen, nur mit abnehmbarer AHK.

Urteil war, daß der Geschädigte die Hälfte der Reparaturkosten, die durch die AHK verursacht wurden, zu tragen hatte. Die volle Unfallschuld und die Restkosten des Schadensfalls bekam der Verursacher. Denn, die AHK hätte unverzüglich vor Fahrtantritt entnommen werden müssen. Sie ist ja offensichtlich nicht in Gebrauch. Da kommt das mit dem " BGB Schadensminderungspflicht" doch hin.

Ich meine sogar, da steht auch etwas im Handbuch, daß man die AHK entfernen soll, mit Hinweis auf die Verkehrssicherheit oder ähnlich. Da ich eine schwenkbare habe, habe ich dieses Kapitel auch mal gelesen.

Alles Gute und allzeit gute Fahrt.

Schuldfrage ist schon geklärt! Bilder zeigen nicht den Tatort.
Wie der Teufel will war die Polizei auch als Augenzeuge vor Ort , sprich die habe den Unfall gesehen und ihn dann gleich aufgenommen.

Hatte ein sehr ähnliches Schadensbild an meinem damaligen S210. Gutachter hat den Schaden mit 5.000 EUR beziffert (inkl. MwSt) inkl. neuer AHK.

Polzei hatte den Unfall damals aufgenommen und die Schuldfrage war sofort geklärt. Übrigens, mein Wagen hatte eine abnehmbare AHK und ich habe den vollen Schaden ersetzt bekommen. Gab keine Disskussion wegen der nicht abgenommenen AHK.

Eine neue AHK nach dem Auffahrunfall sei in meinem Fall eine reine Sicherheitsmaßnahme lt. Gutachter, da ein offensichtlicher Schaden nicht erkannbar war. Er meinte aber, da selbst die Plastikkappe auf dem Kugelkopf nur einen leichten Kratzer abbekommen hatte, dass die AHK mit größerer Wahrscheinlichkeit nichts abbekommen haben dürfte.

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Ich habe meinen Wagen auch wieder. Neuer Stossfänger, neue Heckklappe, neue AHK und gefühlt eine 1/2 Mio. Kleinteile für etwas über 7.000,- EUR (inkl. MwSt). Hinzu kommen gut 500,- EUR für das Gutachten und über 750,- EUR für den Leihwagen.

Gruss DiSchu

Ich tippe dein Schaden auf min 4.500.-€ , eher sogar 5.500.-€.

Im übrigen sehe ich keine Beulen , sondern nun Dellen .

Die AHK wird erneuert werden müssen , ist schon Standart bei Heckschaden !

Lisa

Gute Schätzung. Mir ist letzte Woche beim Ausparken ein reingefahren. Es sind
ein paar Kratzer am Stoßfänger und der Heckklappe vorhenden. SF muss erneuert
werden weil zerkratzt, Klappe wird nur lackiert (und ggf. gerichtet). An der Gelenk-
manschette der AHK sind Schleifspuren zu sehen, weil der SF angedrückt worden
ist. Daher wird MB die AHK erneuern - ein zerlegen und prüfen oder röntgen kostet
genauso viel. Schadensumme geschätzt (Gutachten kommt noch): um die 4000€.

Auf Anraten der Werkstatt habe ich einen eigenen Gutachter beauftragt, die Versicherung
muss diesen zahlen, wie auch einen Anwalt ggf. Da dir die gegnerische Versicherung alles
zahlen muss, würde ich mir da keinen Kopp machen. Sollten die rumzicken wegen der
AHK, lass dir schriftlich geben, dass die bei einem späteren Bruch die Haftung übernehmen,
wenn sie sich gegen eine erneuerung streuben.

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