RWD / Heckantrieb
Hallo
ich bin einer von denjenigen, die leider durch ein Limit durch seinen Arbeitgeber hat.
Deshalb würde ich gerne hier die Diskussion starten, rund um das Thema RWD.
Es gab bereits einen Screenshot, dass dieser ab KW 20 bestellt werden kann.
Hat jmd. mehr Info von seinem Händler erhalten?
188 Antworten
Ich hab ein wenig gebraucht um es zu verstehen. Du meinst also für die Frage ob 0,25 oder 0,5 wird der Listenpreis herangezogen. Die tatsächliche Versteuerung dann mit diesem Wert aber auf Basis des Preises inkl. Sonderausstattung.
Dann sollten wir das mal recherchieren. Haufe.de ist da eigentlich immer eine gute Quelle.
Mal nachgesehen und dies gefunden:
https://www.haufe.de/.../...s-bei-sonderausstattung_78_410284.html?...
Demnach ist alles, was ab Werk geliefert wird dem BLP hinzuzurechnen. Was anderes sind nachträglich eingebaute Ausstattungen.
Stellt sich die Frage, ob es einen Unterschied zwischen Listenpreis und BLP gibt?
Wobei es auch aus Ausnahmen beim Zubehör gibt wie mitgeleaste WR, das kommt nicht in den BLP.
Diese Vegünstigung galt bislang nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 EUR betrug. Durch das Wachstumschancengesetz wurde dieser Betrag für Fahrzeuge bis zum Wert von 70.000 EUR ausgedehnt, wenn sie nach dem 31.12.2023 angeschafft werden bzw. wurden. Für Fahrzeuge, die ab Juli 2024 angeschafft werden bzw. wurden soll dieser Wert nach dem Willen der Bundesregierung bei 95.000 EUR liegen.
Da steht nur BLP des Fahrzeuges. Und da streiten sich jetzt die Geister
Weil da nichts von Sonderausstattung steht
Doch, genau das steht da:
Firmenwagen: Werkseitige Sonderausstattung wird angerechnet
Kosten für werkseitig zum Zeitpunkt der Erstzulassung eingebaute Sonderausstattung werden dem Listenpreis zugerechnet; zum Beispiel Hifi-System, Navigationsgerät, Alarmanlage. Der so ermittelte Betrag wird auf volle 100 Euro abgerundet.
Nochmals
Das ist klar für die steuerliche Hinzurechnung
Es geht um die Bewertung ob das Fahrzeug die Begünstigungsgrenze überschreitet um dann später die 0,25 oder 0,50 zu berechnen
Das eine ist ja die Anhebung der Grenzen
Bis 2023 = 60
2024 = 70
Und mit dem neuen Gesetz die 95
Siehe mein Beispiel!!
Mich hat es auch verwirrt und habe nachgehakt
Ich hab das schon verstanden. Das würde aber eben bedeuten, es gibt einen Unterschied zwischen Listenpreis und BLP.
Listenpreis ohne Sonderausstattung
BLP inkl. Sonderausstattung
Nur wenn das so wäre, dann müsste man ja was im Internet finden.
Hast Du das nun nur vom Verkäufer, oder auch von einem Fachmann, z.B. Steuerberater?
Ich war auch letztens bei BMW und der meinte, die 95k wären schon beschlossen. Stimmt aber eben auch nicht.
Habe die Winterreifen bewußt aus der Konfiguration gelassen und extra bestellen lassen. So kommt kein Erbsenzähler auf die Idee, die WR auf den BLP anzurechnen.
Bei den Winterreifen brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Das ist sehr klar. Theoretisch geht sogar Freisprechanlage, aber die ist in der Regel ja schon Serie.
Um nochmal das Thema BLP und Listenpreis anzusprechen…
Wenn das so wäre, dann stellt sich mir die Frage, wieso dann auf 95k anheben?
Wieviele e-Autos gibt es denn, die in Serie bei 95k liegen? Da könnte man ja gleich sagen, alle e-Autos 0,25%. Der Steuerverlust wäre gegenüber 95k dann kaum noch zu beziffern.
Zitat:
@Drickes schrieb am 17. Oktober 2024 um 22:00:09 Uhr:
Nochmals
Das ist klar für die steuerliche Hinzurechnung
Es geht um die Bewertung ob das Fahrzeug die Begünstigungsgrenze überschreitet um dann später die 0,25 oder 0,50 zu berechnen
Das eine ist ja die Anhebung der Grenzen
Bis 2023 = 60
2024 = 70
Und mit dem neuen Gesetz die 95Siehe mein Beispiel!!
Mich hat es auch verwirrt und habe nachgehakt
Sorry habe ich noch nie gehört und widerspricht dem EStG, wie oben beschrieben. Ein Beschreibung, was ist weil es jemand weiß aber nicht sagt wo und warum, hilft keinem und rutscht besten Falls durch den Filter. Bis hier sehe und spüre ich keinen Ansatz eine These zu erkennen.
Sehe ich auch so - das EStG sieht keine grundsätzliche "Einstufung" in Abhängigkeit des Listenpreises vor. Der Grundsatz ist nach wie vor bei privater Nutzung eines zu über 50% dienstlich genutzten Fahrzeugs sind 1% des Listenpreises plus Sonderausstattung einschl. Umsatzsteuer zu entrichten. Weiter heißt es, das bei Elektrofahrzeugen der Listenpreis....bla...bla...bla... nur zur Hälfte/nur zu einem Viertel anzurechnen ist.
Das heißt für mich im Klartext, bei der Berechnung gilt nach wie vor die Summe aus Listenpreis, Sonderausstattung und Umsatzsteuer NUR das bei Elektrofahrzeugen eben der LISTENPREIS halbiert bzw. geviertelt werden kann und dann eben PLUS Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Sprich, die Kosten der Sonderausstattung werden nach wie vor VOLL angesetzt.
Sorry… es geht nicht um die Versteuerung
Das ist Klar geregelt
Mit dem Wachstumssteuergesetz werden nur die Grenzen definiert, wie das Fahrzeug einzustufen ist.
Dort steht nur „Bruttolistenpreis des Fahrzeuges“
Und nicht BLP + Sonderausstattungen“
Ich weiß es ist nicht einfach zu verstehen und es sind zwei Bemessungsgrundlagen
Es ist total einfach zu verstehen und setzt eine Definition des BLP-Bruttolistenpreises voraus. Der BLP beinhaltet Sonderausstattung und Umsatzsteuer.
Quelle: https://www.wirtschaftswissen.de/.../#
Definition: Was ist der Bruttolistenpreis?
Als Bruttolistenpreis wird der Bruttopreis eines Fahrzeugs bei seiner Erstzulassung bezeichnet. Demnach inkludiert der Listenpreis auch Kosten für manche Bestandteile der Sonderausstattung sowie auch weitere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, wie zum Beispiel die anfallende Umsatzsteuer.
Der Listenpreis stellt eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers dar und ist nicht mit dem eigentlichen Kaufpreis für das Fahrzeug gleichzusetzen. Dies liegt daran, dass Unternehmen oder private Käufer auf den Listenpreis unterschiedliche Rabatte vom Hersteller oder vom zwischengeschalteten Autohaus eingeräumt bekommen, wodurch sich ein anderer Kaufpreis ergibt. Für die Praxis bedeutet dies, dass der Bruttolistenpreis in den seltensten Fällen äquivalent mit dem Kaufpreis des Firmenwagens ist.
@Drickes, sorry, aber so gerne ich dir glauben möchte, aber das wird ein Traum bleiben.
Was gehört zum Bruttolistenpreis?
Zum Bruttolistenpreis gehören der Grundpreis des Fahrzeugs, die Umsatzsteuer und die werkseitig verbaute Sonderausstattung. Dazu zählen unter anderem Navigationssysteme, Klimaanlagen und Standheizungen. Diese Komponenten waren zum Zeitpunkt der Erstzulassung im Fahrzeug enthalten.
https://www.leasinguniverse.de/.../
Ich habe von Audi ein Schreiben bekommen, in dem genau der Bruttolistenpreis festgelegt ist, und der heißt "Bruttolistenpreis" und nicht Bruttolistenpreis + Sonderausstattung.