Rundumleuchte / Blaulicht
Hi everybody!
Weiß jemand, ob ich ne Rundumleuchte (also wie Blaulicht, nur als Gelblicht) auf dem Auto einsetzen darf? Kann mir irgendwie keiner sagen. Irgendeine Idee ob man das in Deutschland darf? Ich seh zwar ständig Leute damit, aber keiner kann mir sagen, ob man das eintragen muß oder so.
Thanx
Sk8ez
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rundumleuchten-Freak
Also ich fahre einen Porsche und habe eine Warnbalken und eine einzelne Rundumleuchte auf dem dach
und habe keine Genemigung gebraucht und ein freund hat auch eine eine rundumleuchte drauf und brauch auch keine genemigung und haben kein ärger mit der polizeisie müssen halt gelb bzw oronge sein und ein e-zulassung haben
hoffe ich konnte dir helfen
Gruß didi
Glückwunsch.
Dein erster Beitrag gleich voll daneben. Nicht nur vom Zeitablauf, sondern auch vom Inhalt. Freue mich auf weitere Beiträge.
51 Antworten
Also damit befindest du dich in einer Grauzone der Legalität. Sie sind erlaubt und verboten, je nachdem, wie und wo du sie einsetzt. Also zunächst einmal sind Rundumleuchten Sondersignale und daher für den Normalfahrer tabu. Anders allerdings bei diesen Gelblichtern. Sie gelten als Warnlicht vor Gefahren und dürfen daher nur in solchen Situationen benutt werden. Bei Privatleuten, die nicht zufällig auf einer Baustelle arbeiten und dort die Lampe verwenden dürfen diese nur im Falle eines Unfalles oder einer Panne als Warnleuchte benutzen. Während der Fahrt sind diese nicht erlaubt, auch wenn du eigentlich eine Gefahr darstellen könntest, weil du z.b. nur extrem langsam fahren kannst (Motorschaden, etc.) Also wenn Gelblicht, dann nur für den entsprechenden Zweck. Du bekommst zugelassene Leuchten in fast jedem gut sortierten Automobilladen (evtl. ATU). Auf jeden Fall muss die Leuchte die E-Zulassung besitzen (auf keinem Fall Partylichter oder Blitzlichter benutzen!)
Hi,
ein Blaulicht darfst du auf keinen Fall benutzen. Denn nach der StvO ist Blaulicht nur für die damit ausgerüsteten Fahrzeuge erlaubt, entweder zusammen mit dem Martinshorn als Sonder- und Wegerechte oder Blaulicht allein zur Absicherung einer Unfallstelle bzw. bei einer Kolonnenfahrt.
Du als Privatmann darfst diese Sonder-/Wegerechte jedoch nicht in Anspruch nehmen.
Zuwiderhandlungen werden sehr hart bestraft, da sie einen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" darstellen.
Und wenn du mal genau überlegst, was bringt es dir mit Blaulicht durch die Gegend zu fahren??? Ich denke das dies den Kollegen vom Rettungsdienst/Feuerwehr sowie der Polizei bzw. anderen Institutionen vorbehalten sein sollte (da sie dies nicht aus Spaß machen sondern weil sie MENSCHENLEBEN retten oder andere wichtige Dinge tun!!!!!!)!!
Alles klar? 😉
Gruß Christian
Jo hi,
ich kann miczh da meinen Vorrednern nur anschließen.
Unser Dorfarzt hatte auch mal so eine gelbe Rundumleuchte. Als er damit mal zu einem Notfall hinfuhr und ein eine Kontrolle geraten ist, durfte er zahlen. Der Besitz ist zwar erlaubt, der Einsatz jedoch nicht wirklich.
Ist halt wie mit diesen Mehrklangfanfaren: Du darfst sie legal erwerben und besitzen, jedoch nicht einbauen geschweige denn benutzen.
Gruß
Mipa
Laut STVO ist es jeden Teilnehmer im Strassenverkehr erlaubt, gelbeorangefarbene Rundumleuchten (auch gelborangefarbene Blitzleuchten) zu besitzen bzw. mitzuführen. Benutzt dürfen diese Anlagen aber nur zu Absicherungszwecken bei Unfall oder Panne oder sonst einer Gefahr. Dazu muß das Fzg. stehen und die Warnblinkanlage ist ebenfalls einzuschalten. Weiterhin müssen diese Anlagen geprüft (E-Nummer + Wellenlinie) sein, im Normalfall sind sie sogar mit einer KBA-Nummer versehen. Alle anderen Anlagen, zB: chinesische Nachbauten sind verboten (solange sie keine deutsche Zulassung haben). Blaue Leuchten sind generell für Ottonormalbürger im Auto tabu (der Besitz ist erlaubt, aber im Fahrzeug dürfen sie nicht funktionsfähig sein, bedeutet Lampe raus oder Kabel abschneiden). Bei Fahrzeugen, die die gelborangefarbenen Warnleuchten bei Fahrt benutzen, ist eine Genehmigung und die Eintragung in den Fahrzeugpapieren erforderlich, die Genehmigung kann auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein und muß dann nicht extra mitgeführt werden. Eine Genehmigung kann sich auch aus dem Gebrauch des Fahrzeugs ergeben - Abschleppfahrzeuge werden als soche zB: so zugelassen.
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🙂 Genauso ist es! 😉
Vielen Dank!
Habe mich bei der Polizei informiert.
Laut StVO dürfen von Privatpersonen das gelbe Rundumlicht auch im Pannenfall NICHT benutzt werden.Dazu ist immer eine Genehmigung erforderlich.
Das ist nur Sonderfahrzeugen erlaubt, z.B: Straßenwacht, Kehrmaschine) Aber es wird ggf. toleriert. Man darf nur ein gelbes Blitzlicht benutzen.
Also, wenn man an den falschen Polizisten gerät, gibt es großen Ärger.
Aber es gibt auch Blitzleuchen, die "rundum" blitzen. Die sind erlaubt. Allerdings sind sie in der Bauform kleiner.
Z.B.: SMARTLITE "Securitas"
Gruß Andreas
@ Andreas1971 :
Der Polizist, der Dir diese Info gegeben hat, hat leider keine Ahnung.
In § 52 Abs. 4 ist genau aufgeführt, in welchen Fällen Fahrzeuge mit gelben Rundumleuchten ausgerüstet sein dürfen. Darunter wird aber verstanden, dass diese Lampen oder entsprechende Vorrichtungen am Fahrzeug angebracht sind.
Für die
Absicherung im Stand bei Unfall oder Pannegreift dagegen die Vorschrift des
§ 53a Abs. 3 StVZO.
Zitat:
(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
Frage einfach mal den betreffenden Beamten, ob er von dieser Vorschrift schon mal etwas gehört oder gelesen hat. (Wenn's in Berlin war, wohl eher nicht.)
cU
Fred
Siehe
www.rkl-shop.de !!!
Dort werden alle Fragen für Privatpersonen bereits im Voraus beantwortet.
Hallo,
es war nach einer RUNDUMLEUCHTE gefragt!
KING OF THE ROAD hat Recht: Die gelben Rundumleuchten müssen vom Gesetztgeber vorgeschrieben sein, erst dann dürfen sie am Fahrzeug montiert und/oder benutzt werden
(z.B. Schwertransporte/Überlänge/Überbreite/etc.).
MFG
Axel
??
Das Thema hatte sich mit dem Beitrag von TirWW26 doch erledigt, oder?
Gelbe Rundumleuchten dürfen auch von Prviatpersonen zur Unfallabsicherung genutzt werden. Logischerweise natürlich nur bei stehendem Fahrzeug.
Bei fahrenden Fahrzeugen muss widerum eine Genehmigung vorliegen (z.B. Kehrmaschine etc.)....
Gruß Christian 😉
rundumleuchte orange
also ich besitze auch eine rundumleuchte 12 v ornage lichthaube mit magnetfuss von der fa. hella typ: kl m junior
die auch zugelassen ist und en prüfzeichen hat. wenn ich zu nem unfall kam und die im "´stehenden oder ruhenden" verkehr aufs dach getan habe zur absicherung der unfallstelle bis die sherrif´s da waren oder wenn jemand ne panne oder ich selber ne panne hatte, hat noch nie ein polizist was deswegen gesagt sondern ich bekam immer nur positive antworten deswegen!
gelbe Rundumleuchte
Erstmal Grüße an alle,
ich hab nen riesen Problem!
Ich hab mir eine Rarität zugelegt und bin nun stolzer Besitzer eines 6,90m langen Barkas B1000 Abschleppwagens in 3-achsiger Ausführung. Auf dem Dach ist ein sehr schöner HellaBalken angebracht der sogar in den Brief eingetragen ist. Doch als ich den Wagen in Delitzsch anmelden wollte, wurde mir die Anmeldung verweigert! Begründung: Sie können das Fahrzeug nur zulassen, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Leipzig vorlegen!!!
Ich war schockiert!
Kann mir vielleicht irgendjemand veraten wie ich so eine Genehmigung her bekomm und ob ich überhaupt Aussicht auf so eine Genehmigung hab????
Ist es möglich durch eine Interessengemeinschaft (e.V.) so was zu erlangen???
Über nen Tipp wär ich super dankbar....
Bis die Tage....
Einfach mal beim TÜV nachfragen bzw. im KFZ-Brief reinschauen. Wenn im Brief drinsteht, das das Fzg. nur mit Genehmigung für den öffentl. Verkehr zugelassen werden kann/betrieben werden kann, dann beim TÜV nachfragen, ob man sowas ändern kann. Wg. eines Hella-Balken dürfte es keine Probleme geben, kann jeder kaufen und aufs Dach schrauben, solange es für das Fzg. (ABE) zugelassen ist. Ich denke mal, hier liegt ein Missverständnis vor. Vermutlich wollten die eine Gewerbebescheinigung für das Abschleppgewerbe sehen, da es ja ein Abschleppwagen ist. Die sind halt nicht davon ausgegangen, das das Fzg. auf eine Privatperson zugelassen werden soll, weil dieser das Fzg eigentlich erhalten will und nicht damit irgendein Beruf ausüben will. Also mal nachlesen und/oder beim TÜV nachfragen.
Gelblicht Antwort vom King
n´Abend King of the Road,
Danke für deine Antwort.
Ich hab auch auf der Zulassungsstelle deutlich erklärt,dass das Fahrzeug nicht für gewerbliche Zwecke genutzt wird,sondern nur der Erhaltung eines einzigartigen Fahrzeuges gilt. Der einzige Komentar den ich bekam, "na dann brauchen sie doch keine Rundumleuchte!". Ein Abschlepper ohne Leuchte, wie sieht das denn aus?
Naja, ich hab mich bein Regierungspräsidium kundig gemacht.
Die sagten nur, das Land Sachsen erteilt grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen,Punkt!
Nun bin ich dabei über die DEKRA eine Lösung zu finden, die auch der Zulassungstelle in den Kram passt. Mal sehen ob sich da was tut. Allerdings stehen die Chancen schlecht die Leuchte drauf lassen zu dürfen. Das RegP. sagte mir auch, dass es nicht reicht die Leuchte abzuklemmen und abzudecken. Sie muß runter! War von denen zu hören. Andere Verkehrsteilnehmer könnten von der Leuchte "irritiert werden.
Ich frag mich manchmal wer hier IRR ist!
Soviel erstmal von mir zum Thema GELBLEUCHTE.
schönen Abend noch....