Ruheversicherung

Hallo,

wenn ich mein reguläres zugelassenes Krad über den Winter abmelde, besteht ja eine Ruheversicherung.
Wie lang kann das abgemeldet bleiben, damit der TK Schutz nicht erlischt?

Und was für mich noch von Interesse wäre, ich habe meinen PKW als auch mein Krad bei einer Versicherung. Ich habe die SF-Klassen untereinander tauschen lassen, hierfür war es notwendig, dass ein Vertrag beendet sein musste. Als Grund für die Beendigung bekam ich ein Schreiben, in dem "Wagnis weggefallen", gilt hier noch die Ruheversicherung?

Beste Antwort im Thema

Warum fragst du das nicht direkt schriftlich deinen Versicherer?

Nur dann hast du eine Aussage, die dir im Schadensfall etwas hilft.

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Warum fragst du das nicht direkt schriftlich deinen Versicherer?

Nur dann hast du eine Aussage, die dir im Schadensfall etwas hilft.

Da ich hier meine Antwort wesentlich schneller bekomme und meine Frage sicherlich reglementiert (so dass es allgemein gültig) ist?!

Soweit ich weiß, gilt die Ruheversicherung nur für Saisonkennzeichen, aber dazu kann sicherlich noch ein Experte was zu sagen. D.h. das Fahrzeug ist noch zugelassen, darf nur nicht im Verkehr teilnehmen

Hallo, wenn das Wagnis weggefallen ist, dann hast du auch keine Ruheversicherung.
Da ein Rabatttausch bei vielen Versicherer nur bei Wegfall eine Fahrzeuges möglich ist, wurde scheinbar bei dir so eine Lösung gewählt.

Auszug AKB

H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
Ruheversicherung
H.1.1 Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren
Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht
beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn uns
die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, Sie
verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.
H.1.3 Die Regelungen H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger
sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als einem
Jahr.
Umfang der Ruheversicherung
H.1.4 Mit der Ruheversicherung leisten wir während der Dauer der Außerbetriebsetzung
eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
– die Kfz-Haftpflichtversicherung,
– die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der
Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung besteht.
Bei der Autoschutzbrief-, Fahrerschutz- und bei der Ausland-Schadenschutz-
Versicherung besteht kein Versicherungsschutz.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in
einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft
parken. Ein Einstellraum ist z. B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet,
wenn er z. B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist.
Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Hinweis: Der Versicherungsschutz für Zulassungsfahrten richtet sich
nach H.3.
Wiederanmeldung
H.1.6 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung),
lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf.
Das Ende der Außerbetriebsetzung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
H.1.7 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate
nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
H.1.8 Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung
mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder
an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer
zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.

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Zitat:

@ByTe-ErRoR schrieb am 16. November 2014 um 09:40:39 Uhr:


Soweit ich weiß, gilt die Ruheversicherung nur für Saisonkennzeichen, aber dazu kann sicherlich noch ein Experte was zu sagen. D.h. das Fahrzeug ist noch zugelassen, darf nur nicht im Verkehr teilnehmen

Ruheversicherung gillt auch bei normaler versicherung.

Moment mal, d.h. das bis jetzt bei jeder Ausserbetriebsetzung ich eigentlich keine Ruheversicherung hatte?
Und eine Ruheversicherung muss ich aktiv bei meinem Versicherer beantragen, allerdings mit der Einschränkung das zur neuen Saison auf jeden Fall den alten Vertrag aufleben lasse?

Lese die AKB nochmal, ist halt Versicherungsdeutsch.
Bei jeder Ausserbetriebsetzung hast du 18 Monate eine Ruheversicherung, die eingeschränkte Deckung hat aber Lücken. z.B. muss das Fahrzeug in einem Einstellraum oder umfriedeten Abstellplatz stehen.
Ist dies nicht der Fall, z.B Stellplatz frei zugänglich) must du dies der Versicherung mitteilen und die uneingeschränkte Fortführung des Versicherungsschutzes beantragen.

Grüße
Klaus

Da er seine SF abgezogen hat, wäre ich mir nicht mehr so sicher, ob eine Ruheversicherung besteht.

Wie gesagt:

Beim Versicherer nachfragen und schriftlich bestätigen lassen.

Alles was hier geschrieben wird, ist im Schadensfall nichts wert!

Sicher hat er keine Ruheversicherung, da wie er schreibt, von der Versicherung mitgeteilt wurde, das das Wagnis weggefallen ist.

Grüße
Klaus

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 16. November 2014 um 09:19:29 Uhr:


Da ich hier meine Antwort wesentlich schneller bekomme und meine Frage sicherlich reglementiert (so dass es allgemein gültig) ist?!

Ist es mit

SICHERHEIT

nicht. Bei den Versicherungen kocht jeder sein eigenes Süppchen.

Abgesehen Geschwindigkeit. Das erfährst Du am Telefon sofort und kannst es Dir auch noch per Mail oder Fax bestätigen lassen.

Motorrad über Winter abmelden rechnet sich eh nicht.

Zitat:

@schneefan schrieb am 16. November 2014 um 12:44:05 Uhr:



Ist es mit SICHERHEIT nicht. Bei den Versicherungen kocht jeder sein eigenes Süppchen.
Abgesehen Geschwindigkeit. Das erfährst Du am Telefon sofort und kannst es Dir auch noch per Mail oder Fax bestätigen lassen.

Mein Versicherer hat keine Telefon Hotline, Mails werden am Sonntag auch nicht beantwortet.

Zitat:

Motorrad über Winter abmelden rechnet sich eh nicht.

Bei Dir vielleicht nicht... wenn man es genau nimmt, lohnt sich bei meinem Motorrad trotz SF10 noch nicht mal ein Saisonkennzeichen sondern tatsächlich nur bedarfsgerechte An- und Abmeldung...

Aber gut ich werde nochmal bei meiner Versicherung nachhaken...

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 16. November 2014 um 12:58:16 Uhr:



Zitat:

Mein Versicherer hat keine Telefon Hotline, Mails werden am Sonntag auch nicht beantwortet.

Die können aber Mails am Montag beantworten.

By the way, so eine Versicherung möchte ich nicht haben wollen.

Und zum Thema:

https://www.autoversicherung.de/ratgeber/artikel/ruheversicherung.html

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 16. November 2014 um 12:58:16 Uhr

Mein Versicherer hat keine Telefon Hotline,Ja ne, is klar... 🙄

Mach was du gerne tust.

Wenn du lieber auf anonyme Tipps im Internet setzt, als auf schriftliche Zusagen vom Versicherer, dann verlass dich ruhig auf die Antworten hier im Forum.

Im Schadensfall kannst du der Schadenabteilung deiner Versicherung ja dann sagen, dass User "XY" im Motortalk Forum geschrieben hat, dass du Deckung hast.
Dann haben die auch mal was zu lachen 😁

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 16. November 2014 um 15:35:17 Uhr:



Zitat:

Ja ne, is klar... 🙄

Dann nenn mir doch mal bitte die Hotline, der Huk24 die sich um Vertragsfragen(!) kümmert...
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