Ruheversicherung
Hallo,
wenn ich mein reguläres zugelassenes Krad über den Winter abmelde, besteht ja eine Ruheversicherung.
Wie lang kann das abgemeldet bleiben, damit der TK Schutz nicht erlischt?
Und was für mich noch von Interesse wäre, ich habe meinen PKW als auch mein Krad bei einer Versicherung. Ich habe die SF-Klassen untereinander tauschen lassen, hierfür war es notwendig, dass ein Vertrag beendet sein musste. Als Grund für die Beendigung bekam ich ein Schreiben, in dem "Wagnis weggefallen", gilt hier noch die Ruheversicherung?
Beste Antwort im Thema
Warum fragst du das nicht direkt schriftlich deinen Versicherer?
Nur dann hast du eine Aussage, die dir im Schadensfall etwas hilft.
22 Antworten
0 95 61/96-13 38
Es gibt keine Telefonhotline für Vertragssachen.
Steht in jedem Bericht über die 24 drin.
Ist die 09561er Nummer eine Geheimnummer?
Ist ein Impressum ohne Telefonnummer überhaupt zulässig?
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Keine Ahnung.
Aber wenn die kein Telefon haben. Schriftlich ist eh das einzige was zählt.
oder einfachmal in den Vertrag schauen.........
nach marktgängen Bedingungen - wie bereits beschrieben - 18 Monate außer bei Wohnwagenanhängern.
Schau auch mal auf den Nachtrag zur Abmeldung vom Versicherer. Vielen belehren über die Ruheversicherung.
Nun gut, die Versicherung hat geantwortet.
Zuerst hieß es nur, der Vertrag sei beendet worden, worauf ich dann nachgefragt.
Dann hieß soviel oh tut uns leid, natürlich ist ihr Krad weiterhin über die Ruheversicherung versichert...
Siehste. So einfach ist das.
Jetzt hast du es sogar schriftlich und kannst beruhigt schlafen.