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Versicherungswechsel bei Ruheversicherung

Themenstarteram 30. März 2016 um 13:11

Hallo,

bedarf es bei einem stillgelegten Fahrzeug mit anschließender Ruheversicherung beim Versicherungswechsel einer Kündigung, sofern die Stillegung vor der Hauptfälligkeit vollzogen wurde?

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20 Antworten

Wenn das Fahrzeug z.b die hauptfalligkeit 1.1.17 hat , der wagen 20.7.16 abgemeldet wird , kann erst zum 1.1.17 eine neue Versicherung abgeschlossen werden , wenn auf den gleichen Halter wieder zugelassen wird. Da die alte Versicherung die rechte daran hat.

Soll vor 1.1.17 eine neue Versicherung gefunden werden , muss man bei der alten Versicherung fragen ob das geht wenn nicht muss der Halter gewechselt werden.

Da solltest du in deiner AKB nachsehen. Die Ruheversicherung endet je nach Versicherer 18 Monate nach Außerbetriebssetzung und solange gilt auch der Vertrag. Kündigen kannst du aber immer zur Hauptfälligkeit.

Themenstarteram 30. März 2016 um 14:40

D.h. wenn man z.B. das Fahrzeug zum 1.11.2015 stillgelegt hat und die Ruheversicherung in Anspruch genommen hat und keine Kündigung ausgesprochen hat, erst wieder zum 01.01.2017 kündigen kann?

Unter der Voraussetzung, dass die Hauptfälligkeit zum 01.01. gilt.

Aber wie verhält sich das bei Fahrzeugen die man nur im Sommer bewegt.

So müsste man ja seine Versicherung bereits zum 01.01. kündigen und der neue TK-Schutz würde erst ab 01.04. gelten?

am 30. März 2016 um 14:44

Du kannst jederzeit wechseln.

Themenstarteram 30. März 2016 um 14:49

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 30. März 2016 um 16:44:24 Uhr:

Du kannst jederzeit wechseln.

Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung

H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in

einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft

parken. Ein Einstellraum ist z. B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet,

wenn er z. B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist.

Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz.

Hinweis: Der Versicherungsschutz für Zulassungsfahrten richtet sich

nach H.3.

Wiederanmeldung

H.1.6 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung),

lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf.

Das Ende der Außerbetriebsetzung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.

Ende des Vertrags und der Ruheversicherung

H.1.7 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate

nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

H.1.8 Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung

mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder

an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer

zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.

Würde Deiner Aussage widersprechen

am 30. März 2016 um 14:56

Warum fragst du dann, wenn du es eh selber weißt ;)

Wechseln kann man immer, kommt nur darauf an, wie man es macht

Themenstarteram 30. März 2016 um 15:29

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 30. März 2016 um 16:56:03 Uhr:

Warum fragst du dann, wenn du es eh selber weißt ;)

Als ich die Frage gestellt habe, wusste ich noch nicht ;)

Zitat:

Wechseln kann man immer, kommt nur darauf an, wie man es macht

Magst das bitte mal genauer erörtern?

Durch halterwechsel oder Auto Tausch bzw Neukauf kann man immer wechseln.

Frau neuer Halter und neuer Versicherungsnehmer, SF muss halt übertragen werden

Du kannst natürlich das abgemeldete KFZ bei einer anderen Versicherung anmelden, nur der SFR wird nicht bestätigt zur anderen Versicherung, da der jetzige Versicherer die älteren Rechte hat.

Bei der anderen Versicherung fängst Du dann mit SF0 oder SF1/2 an.

Da ich mal eine Zeitlang Sommer/Winterauto im Wechsel gefahren/zugelassen habe, kann ich sagen die Fristen laufen normal weiter.

Hatte mal den Sommerwagen im Oktober abgemeldet und mir einfach im April ne neue Versicherung gesucht. 2 Wochen nach der Zulassung kam ein Brief von der alten Versicherung ältere Rechte blabla. Die neue günstigere Versicherung wurde storniert.:mad:

Konsequenz bei dieser Konstellation haue ich gleich nach Vertragsabschluss profilaktisch eine Kündigung zum Versicherungjahrende raus.:D Das passiert mir nicht noch mal:cool:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 30. März 2016 um 19:17:45 Uhr:

Du kannst natürlich das abgemeldete KFZ bei einer anderen Versicherung anmelden, nur der SFR wird nicht bestätigt zur anderen Versicherung, da der jetzige Versicherer die älteren Rechte hat.

Bei der anderen Versicherung fängst Du dann mit SF0 oder SF1/2 an.

Das wird nicht funktunieren. Du bekommst Post von der ruheversicherung wegen doppelversicherung. .

am 31. März 2016 um 5:40

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 30. März 2016 um 19:42:13 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 30. März 2016 um 19:17:45 Uhr:

Du kannst natürlich das abgemeldete KFZ bei einer anderen Versicherung anmelden, nur der SFR wird nicht bestätigt zur anderen Versicherung, da der jetzige Versicherer die älteren Rechte hat.

Bei der anderen Versicherung fängst Du dann mit SF0 oder SF1/2 an.

Das wird nicht funktunieren. Du bekommst Post von der ruheversicherung wegen doppelversicherung. .

Müsste funktionieren. Die alte Versicherung bekommt es nur mit, wenn man den SFR für das selbe Fahrzeug abfragt. Die prüfen nur ob die FIN bei der neuen Versicherung die selbe ist wie bei der alten und ob es der selbe VN (SFR-Berechtigte) ist. Keine Anfrage, keine Probleme. ;) Evt. kann man sogar den SFR tauschen, wenn man zwei Fahrzeuge hat. :)

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