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Rücktritt von Bestellung eines Gebrauchtwagens

Themenstarteram 23. Juni 2019 um 17:21

Liebe Community,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe einen Gebrauchtwagen von einem Händler erworben. Da noch ein paar Sachen erledigt werden sollten neuer TÜV, etc. hieß es am Anfang dass es ca. 10 Tage dauere bis der Wagen fertig sei.

(Habe mir das aber auch nicht schriftlich geben lassen mit den 10 Tagen)

Wir hatten geplant dann ca. einen Monat später in Urlaub zu fahren, wo wir das neue Auto auf Grund der Größe benötigten.

Als ich mich dann nach 10 Tage nach Kauf bei dem Autohaus meldete ging der Ärger so langsam los....

Ich wurde immer wieder mit teils komischen Begründungen hingehalten:

"Es fehlen noch Teile", "es wird noch ein Code vom Hersteller benötigt","Bei der Zulassungstelle geht das grad nur mit Voranmeldung"....usw.

 

…geendet hat das ganze jetzt damit, dass mir gesagt wurde:

"Das KFZ kann aktuell nicht zugelassen werden, da es vom Hersteller für diese Modell eine Rückrufaktion gibt und diese bei einer Vertragswerkstatt gemacht werden muss"

Aktuell sind jetzt ca. 1 1/2 Monate vergangen, in den geplanten Urlaub konnten wir nun nur mit den Wagen eines Bekannten fahren.

 

Die Lust jetzt das Auto noch zu "kaufen" ist bei mir jetz verschwunden bzw. das Vetrauen da ein gutes Auto zu bekommen.

 

Nun die Frage:

Das Geld habe ich noch nicht überwiesen.

Komme ich aus der Bestellung des Wagens raus ohne Geld an den Verkäufer zu zahlen?

Da ich das Auto ja im Autohaus gekauft habe kann ich dass ja nicht ohne weiteres widerrufen.

Aber da mir die "Mängel" des Rückrufs nicht Bekannt waren, kommt mir das vielleicht zu "Gute"!?

Oder ist der Händler da auf der sicheren Seite, solange er das ausbessert!?

 

Ich habe Ihm gesagt, dass ich die Bestellung gerne wiederrufen will, aber er meinte dass er ja jetzt Geld in das Auto investiert hat würde mich das auf jeden Fall Geld kosten....

 

Würde mich über eure Meinung dazu freuen. Ob es sich lohnt im Zweifel einen Anwalt einzuschalten oder doch in den sauren Apfel zu beißen und dass Auto, auch wenn ich jetzt bald 2 Monate warten muss, zu nehmen und zu hoffen dass alles anständig gemacht ist.

Es ist mein erster richtiger Autokauf bei einem Händler, deswegen vieles für mich noch etwas unklar....

 

Viele Dank schon mal für die Hilfe!

 

Beste Antwort im Thema

Eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt bei der Verbraucherberatung kostet wenig - bringt aber viel..

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. Juni 2019 um 21:50:51 Uhr:

@TE

Deine Geduld möchte ich mal haben.

Auf so einen ZickenZauber würde ich mich nie einlassen. KV wird bei Abholung unterschrieben,Kohle auf den Tisch gepackt und das Fzg mitgenommen.

Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kfz oder gar ein vollständiger KV ohne Mitnahme des Kfz würd mir nicht einfallen. ...

ich mache (als Käufer) aber gerne Kaufverträge unter der Bedingung, dass der Verkäufer noch schnell die HU erneuert

wenn laut Verkäufer eh alles OK = "neuer TÜV kein Problem" ist ;)

--> SOFORT mitnehmen geht dann nicht!

--> und dass der Händler/Verkäufer da auch "Rechtssicherheit" = Kaufvertrag und Anzahlung will, ist ja wohl klar ...

allerdings sollten m.E. 200 oder 250 Euro Anzahlung reichen ...

... und ich setze im Kaufvertrag gerne eine klare Frist (nach Absprache 2 oder 3 Tage bis max. 1 Woche), binnen welcher das Auto mit neuer HU bereitzustehen hat

(mit andernfalls Annullierung des KV)

War beim Kauf des Smart für meine Tochter genauso - Werkstattcheck und HU vor Übergabe, also rund eine Woche warten. Anzahlung? Sofortige Kaufpreiszahlung? Wir schicken Ihnen eine Rechnung, die bitte bei Abholung ausgeglichen ist.

Und beim Kauf der GT? Werkstattcheck und HU vor Übergabe, Saisonbeginn, also fast zwei Wochen warten. Differenz zwischen Preis und Inzahlungsnahmebetrag vorab überwiesen, Zulassungsbescheinigung Teil II danach mit HU-Unterlagen zwecks Zulassung erhalten.

Kalendermäßig bestimmter Übergabetag? Fehlanzeige.

Themenstarteram 25. Juni 2019 um 18:06

Vielen Dank erst einmal für die zahlreichen Antworten.

 

Aktuell befinde ich mich noch in besagtem Urlaub, daher auch noch schwierig von hier ein Einschreiben loszuschicken.

 

Die Frist zu setzen hatte ich mir nach etwas Nachlesen auch schon überlegt, aber mir kam die Befürchtung als Leihe dann quasi von ihm ein "unfertiges Auto" ausgeliefert zu bekomme, wenn ich auf einen konkreten Termin poche!?

 

Bei der Rückrufaktion von Hyundai "würde der Kupplungsschalter geprüft bzw. getauscht" so der Händler

 

Am liebsten wäre mir quasi, dass ich von dem Vertag "zurücktreten" könnte. Denn wie schon gesagt ...."wer weiß wie dass mit dem Auto dann weitergeht....."

 

 

 

Ich muss meine Unterlagen nochmal durchsehen, doch soweit ich weiß wurde mir abgesehen von dem Ein-Seitigen-Vertrag zu Bestellung keine weiteren AGBs mitgegeben...

ja ich weiß.....alles etwas blauäugig :(

 

 

 

Dann werde ich mich wohl mal an eine Rechtsberatung wenden....

 

Viele Grüße

Schon sehr unüblich.

Aber ohne genaue Kenntnis über den unterschriebenen Vertrag/Bestellung ist das wie Nebelstochern.

Wir schließen mit unseren Kunden auch feste Kaufverträge, wenn die Autos evtl. noch nicht ganz fertig sind. Dann wird aber auch ein Datum vermerkt, dass für beide Parteien bindend ist.

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