Rücktritt vom Vertrag, Fristverlängerung durch Neuwagen-Anschlußgarantie?
Guten Morgen,
ich hätte eine kleine, aber doch sicherlich sehr diskussionswürdige Frage 🙂
Wenn ein Auto (in diesem Fall ein 8PA) ein immer wiederkehrendes Problem mit PD-Elementen hat und bereits 4 Mal (!) deswegen liegen geblieben ist und in die Werkstatt geschleppt werden musste, hätte man sicherlich bei Erfüllung diverser Voraussetzungen gute karten bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag.
Eine der Voraussetzungen dürfte dabei sicherlich sein, dass der Fehler innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungfist von 2 Jahren aufgetreten ist. Was mich nun interessieren würde ist, wie es sich verhält, wenn der Schaden erstmals erst nach etwa 3 Jahren auftrat, der Käufer aber eine Neuwagen-Anschlußgarantie (+ 2 Jahre, also insgesamt 4) abgeschlossen hat?
Es geht bei der Frage um den rein rechtlichen Aspekt, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit sei mal außer Acht zu lassen.
Bin für jedes Feedback sehr dankbar und wünsche eine anregende Diskussion 🙂
Liebe Grüße,
Dani
Beste Antwort im Thema
Moin, die Anschlussgarantie hat nichts mit Deinem Vertragsverhältnis bezüglich des Audi zu tun, sie ist auch meines Wissens nur von Audi vermittelt. Auf Kosten der Garantie kannst Du den Wagen bei Audi bis zum Garantieende x-mal reparieren lassen 😉, einen Vertragsrücktritt musst Du mit Audi (bzw. dem AZ) selber verhandeln. Bin schon gespannt, wie das die Anderen hier sehen...
28 Antworten
Leute, das kann doch nicht so schwer sein, wir sprechen doch alle die selbe Sprache (nehme da mich nicht aus) 😉
Eine Neuwagenanschlußgarantie wurde beim Audi-Händler abgeschlossen (damals +2 Jahre). Der Versicherer war von Beginn an der VW-Versicherungsdienst (weiß nicht, wie das heute ausschaut). Nach dem 4. Jahr wurde die Garantie verlängert und nennt sich zumindest heute "VW LifeTime Garantie".
Das ändert aber alles nichts, an der Tatsache, dass der PD-Element-Defekt das erste Mal innerhalb der ersten 4 Jahre (ich weiß, damit NACH Ende der gesetzlichen Gewährleistung) auftrat und seitdem immer wieder kommt.
Hier der Link zum Flyer der Garantie
Zitat:
Nach den 4 bzw. 5 Jahren verlängert sich die Volkswagen LifeTime Garantie jeweils um ein Jahr – so lange Sie möchten und ohne Kilometerbegrenzung, auf Wunsch ein Autoleben lang.
Lieben Gruß,
Dani 🙂
Zitat:
Original geschrieben von travelscorner
nennt sich zumindest heute "VW LifeTime Garantie"
Keine Ahnung, was du da abgeschlossen hast. Hört sich für mich aber nicht nach Original Audi an.
Wie ich schon vorher schrieb, sind Garantien nicht gesetzlich geregelt und frei vereinbar.
Du mußt also die Versicherungsbedingungen der "VW LifeTime Garantie" durchlesen und den Leistungsumfang herausfinden.
Ich habe eben mal bei VW nachgesehen - es ist nur eine Reparaturkostenversicherung.
Ich bin mir zu 100% sicher, daß Wandlung nicht zum versicherten Leistungsumfang gehört.
Insofern kannst du dir die Kosten für eine anwaltliche Beratung sparen.
Zitat:
Original geschrieben von travelscorner
Was nicht so alles offensichtlich abläuft und offen unterstellt wird ...Nein, die Anschlußgarantie läuft nicht in Kürze ab, denn sie ist beliebig verlängerbar - Schlaumeier 🙂
Und ich wünsche dir, dass du nicht einmal den Bruchteil der Schäden an deinem KFZ durchleben musst (neben den 4 x PD-Element noch 2 x Turbolader, Xenon, etc, etc), die wir erlebt haben. Auch wenn ich mir sicher bin, dass du dann nicht mehr ganz so locker in die Tastatur hacken würdest!
Schönen Abend noch,
Dani
Bevor Du hier fragen stellst solltest vllt. erstmal klären was Du da überhaupt für eine Versicherung hast. Wie Du also gerade selbst zugegeben hast keine Anschlussgarantie sondern lediglich eine Reparaturkostenversicherung. -
Allerdings stellt sich mir in diesem Zusammenhang der Sinn Deiner Ausgangsfrage in Frage.
Nochmal nachgeschaut:
Beim Audi-Händler wurde eine Neuwagen-Anschlussgarantie abgeschlossen "Volkswagen LifeTime Garantie" und auch in den heutigen Versicherungsauszügen steht "Garantieverlängerung"
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Zitat:
Original geschrieben von Blue Ice Ultra
Wie Du also gerade selbst zugegeben hast keine Anschlussgarantie sondern lediglich eine Reparaturkostenversicherung. -
Vielleicht leide ich ja schon an Alzheimer, aber wo genau habe ich das "zugegeben"? Danke 🙂
Zitat:
Original geschrieben von travelscorner
Nochmal nachgeschaut:
Beim Audi-Händler wurde eine Neuwagen-Anschlussgarantie abgeschlossen "Volkswagen LifeTime Garantie" und auch in den heutigen Versicherungsauszügen steht "Garantieverlängerung"
Das ändert nichts daran, dass das was Du als Anschlussgarantie bezeichnest lediglich eine Reparaturkostenversicherung darstellt. Eine Garantie würde niemals Selbstbehalte vorsehen.
Zitat:
Original geschrieben von travelscorner
... PD-Element-Defekt ... und seitdem immer wieder kommt.
Ich hatte damals bei meinem Audi 80 auch einen Fehler (undichter Temperatursensor im Kühlmittelkreislauf), der nach Ablauf der Garantie alle paar Monate auftrat.
Die erste Reparatur mußte ich bezahlen. Die folgenden waren kostenlos, weil immer die Garantiefrist der Reparatur noch lief.
Irgendwann war mir das zu blöd und ich war in einer anderen Werkstatt, hab das Problem dort geschildert. Der Meister kannte das Problem von seinem eigenen 80er und hat letztendlich die Ursache behoben. Der Fehler ist nie wieder aufgetreten.
Frag doch die Werkstatt mal nach einer dauerhaften Lösung.
Zitat:
Original geschrieben von travelscorner
Leute, das kann doch nicht so schwer sein, wir sprechen doch alle die selbe Sprache (nehme da mich nicht aus) 😉Eine Neuwagenanschlußgarantie wurde beim Audi-Händler abgeschlossen (damals +2 Jahre). Der Versicherer war von Beginn an der VW-Versicherungsdienst (weiß nicht, wie das heute ausschaut). Nach dem 4. Jahr wurde die Garantie verlängert und nennt sich zumindest heute "VW LifeTime Garantie".
Das ändert aber alles nichts, an der Tatsache, dass der PD-Element-Defekt das erste Mal innerhalb der ersten 4 Jahre (ich weiß, damit NACH Ende der gesetzlichen Gewährleistung) auftrat und seitdem immer wieder kommt.
Hier der Link zum Flyer der Garantie
Zitat:
Original geschrieben von travelscorner
Lieben Gruß,Zitat:
Nach den 4 bzw. 5 Jahren verlängert sich die Volkswagen LifeTime Garantie jeweils um ein Jahr – so lange Sie möchten und ohne Kilometerbegrenzung, auf Wunsch ein Autoleben lang.
Dani 🙂
Kannst Du Dich an diesen Deinen Post mit dem Link erinnern?
Allem Anschein nach scheint es nur eine Lösung zu geben: Austauschmotor!
An der Werkstatt selbst kann es nicht liegen, da das Auto 4 mal liegengeblieben ist und somit fast jeder in der Region schon mal ran durfte 😁
Gerade noch so @BlueIceUltra 😉 dort steht aber auch "3 Jahre Anschlussgarantie direkt bei Neuwagenkauf möglich" und in den unterschieben Versicherungsunterlagen steht ebenfalls "Neuwagen-Anschlussgarantie"
Bitte haltet mich nicht für beratungsresistent, wahrscheinlich hat man in diesem Fall auch so gut wie keine Chance. Aber wenn man nicht gaaaanz tief bohrt, wird man es nie wissen....
Zitat:
Original geschrieben von Blue Ice Ultra
Eine Garantie würde niemals Selbstbehalte vorsehen.
Warum nicht?
Garantiebedingungen unterliegen keiner gesetzlichen Vorgabe und sind frei vereinbar.
Jeder Anbieter macht das, was er garantieren will und berechnet entsprechend den Preis, zu dem er die Garantievereinbarung anbietet.
Eine Reparaturkostenversicherung ist auch nur eine Garantie.
Sie garantiert die Übernahme bestimmter Kosten.
Das kann mit oder ohne Selbstbehalt (abhängig von Alter + Laufleistung des Fahrzeugs auch noch unterschiedlich hoch) stattfinden, oder auch auf bestimmte Baugruppen begrenzt sein.
Der Phantasie der Garantiegeber sind da kaum Grenzen gesetzt.
Wie bei einer Krankenversicherung.
Sie garantiert dir die Übernahme bestimmter (nicht aller) Kosten.
Bei der GKV steht die Leistungsumfang in Gesetzen und Verordnungen,
bei der PKV in der Leistungsbeschreibung zum Vertrag.
Zitat:
Original geschrieben von travelscorner
An der Werkstatt selbst kann es nicht liegen, da das Auto 4 mal liegengeblieben ist und somit fast jeder in der Region...
Jede Werkstatt hat das offensichtlich defekte Teil ersetzt und damit den offensichtlichen Schaden behoben. Jedenfalls fuhr die Kiste wieder.
Wenn du mit dem gleichen Schaden mehrmals in der gleichen Werkstatt auflaufen würdest, könnten die doch wirklich mal nach einer dauerhaften Lösung suchen.
Ansonsten wende dich doch mal direkt an Audi und schildere denen, daß sich bereits 4 Werkstätten vergeblich bemüht haben und ob sie nicht einen Tip hätten.
Naja, das Auto wurde immer zur nächsten Werkstatt abgeschleppt, da war leider nix mit aussuchen...
Audi wurde bereits kontaktiert, lapidares Feedback "Fehler können passieren"! Von Audi selbst kam dann der Hinweis mit dem Austauschmotor, dass man aber nicht bereit sei diesen Schritt zu gehen, bzw die Kosten hierfür zu tragen. Hm, vielleicht müsst man die viel zitierte Versicherung kontaktieren, zumal (Achtung Wiederholung) der Fehler nach etwa drei Jahren (zudem bei < 100tkm) das erste Mal auftrat...
Danke für die zahlreichen Antworten 🙂
LG,
Dani
Zitat:
Es geht bei der Frage um den rein rechtlichen Aspekt, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit sei mal außer Acht zu lassen.
Der rechtliche Aspekt ergibt sich ausschließlich aus den Garantiebedingungen der abgeschlossenen Versicherung. Die gesetzliche Regelung im Rahmen der Gewährleistung kommt nicht mehr in Frage.