ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Rücktritt vom Vertrag als Mitkreditnehmer?

Rücktritt vom Vertrag als Mitkreditnehmer?

Themenstarteram 23. März 2009 um 11:03

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem. Ich habe für meinen Schwiegervater bei der BMW Bank eine Bürgschaft abgelegt bzw. mich als mitkreditnehmer eintragen lassen. Jetzt ist es so:

Er zahlt seine Raten nicht pünktlich und ich bekomme dann (nette) Briefe von BMW was das soll und das ich das zahlen muss. Außerdem weiß ich das er bald keine Arbeit mehr hat und ich habe ehrlich gesagt keine Lust auf seinen kosten sitzen zu bleiben.

Jetzt meine Frage. Kann ich vom Vertrag zurücktreten und unter welchen Vorrausetzungen kann dies geschehen? Ich freue mich auf jede Antwort.

Und Schonmal Vielen Dank im Vorraus.

 

MfG

Rene

Beste Antwort im Thema

Mal ganz allgemein (ohne Rechtsberatung): Es ist ein Unterschied, ob man "nur" Bürge" oder (Mit-)Kreditnehmer ist. Als Kreditnehmer schuldet man die Raten; dann macht das Vorgehen eines Autoherstellers (=Gläubiger) Sinn, sofort beim Mitkreditnehmer den ausstehenden Betrag anzumahnen. Als Bürge haftet man nur, wenn die Forderung gegen den Schuldner nicht eintreibbar ist. D.h. der Gläubiger müßte beim reinen Bürger zunächst alle Möglichkeiten gegen den Schuldner ausnutzen, inklusive Verwertung des Autos o.ä. Macht der Gläubiger das nicht, steht dem Bürgen die sog. Einrede der Vorausklage zu. Kommt also genau auf den exakten Vertragstext mit dem Gläubiger an.

Daher doch mal zum Anwalt gehen und sich konkret beraten lassen.

Viele Grüße

Celeste

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten
am 23. März 2009 um 11:38

Ich bin kein Experte, aber da heißt es wohl: Mitgefangen, mitgehangen!

 

Es ist ja Sinn einer Bürgschaft bzw. eines zweiten Kreditnehmers, für den ersten einzuspringen, falls er ausfällt. Insofern ist so etwas ein hohes Risiko und sollte nur eingegangen werden, wenn man auch bereit ist, im Falle eines Falles zu zahlen. Dies hilft dir jetzt leider nicht weiter, aber ist vielleicht eine Warnung für andere, die jemandem eine "Gefälligkeit" erweisen wollen.

 

Ich würde dir aber empfehlen, dich mal mit einem Fachanwalt zu beraten - eventuell gibt es ja doch irgendeine Möglichkeit oder Klausel, aufgrund derer eine Zahlungsverpflichtung unzumutbar wäre...

am 23. März 2009 um 11:55

Echt erschreckend, erkundigt man sich nicht vor einer solchen schwerwiegenden Unterschrift, was Sinn und Zweck einer Bürgschaft ist???

Hallo,

im anhängenden Artikel ist die Bürgschaft ganz gut beschrieben.

Hoffe das hilft Dir weiter.

Grüße

http://www.cawin.de/cawin_infothek/source/newtopic16.html

Tut mir leid aber auch ich muss dir sagen das das Problem dich weiterhin begleiten wird.

Einzige Möglichkeit ist den BMW zu verkaufen und den Kredit abzulösen.

Eine andere Chance hast du nicht da du dich Vertraglich verpflichtet hast für die Zahlungsfähigkeit geradezustehen, auch wenn dies bedeutet das du für die Zahlung aufkommen musst.

Das ist Sinn und Zweck einer Bürgschaft.

Spar dir bitte auch die Kosten für den Fachanwalt...

Das bringt nichts.

Viel Glück

 

BastiR6

Themenstarteram 23. März 2009 um 12:54

Danke für die Antworten,

ich weiß schon sehr gut was eine Bürgschaft ist da ich gelernter Kaufmann bin sollte ich mich damit ja auskennen. Den Kredit zu übernehmen wäre auch nicht das Problem sondern einfach nur das ich das Geld nie wieder sehe. Darauf habe ich einfach keine Lust auf den Schulden anderer Sitzen zu bleiben.

Aber danke für eure Antworten ich werde mich einfach mal an einen Anwalt wenden.

MfG

Rene

schon klar.

unterstellen wollen wir nix, nur antworten...

aber wie gesagt´: Vertrag ist Vertrag.

Die einzige chance sehe ich da drinn wenn du dem Schwiegervater beweisen kannst das er es Mutwillig geschehen lässt um dir zu schaden.

Aber ansonsten kannst des mit dem Anwalt gehen lassen (ausser bei Rechtschutz;-) da isses wurscht.

Wende dich lieber an den Schwiegervater direkt und klärs mit dem, der ist der einzige der dir dabei helfen kann:-(

Und was ist, wenn er nachweist, dass der Schwiegervater zahlungfähig, aber zahlungsunwillig ist?

Dann zahlt er trotzdem, dass ist der Sinn der Bürgschaft. Wenn es ein Bürgschaft ist, er spricht von Mitkreditnehmer, also ist er sowieso voll drinn.

Man sollte sich vorher überlegen, für wen man bürgt oder mit unterschreibt. Man bedenke, die Bank hat die Bonität schlecht eingestuft!!! Die Bank hat in diesem Fall dem Schwiegervater nicht die regelmäßige Zahlung zugetraut... Und so ist es nun auch gekommen.

Einzige Möglichkeit, den Wagen verkaufen, Kredit ablösen.

Anwalt innerhalb der Familie...sorry, was ist das denn???

BEN

Und was sagt denn der Schwiegervater? Hast du schon mit ihm darüber gesprochen? Oder geht das nicht (mehr).

Wenn der TE wegen der Bürgschaft in Anspruch genommen wird, hat er selber wiederum eine Forderung gegen den Schwiegervater im Innenverhältnis. Mit der Konsequenz, BMW verkaufen, Schuldverpflichtung reduzieren und so weiter und so fort.

Drum immer bedenken, wer bürgt, wird gewürgt.

Mal ganz allgemein (ohne Rechtsberatung): Es ist ein Unterschied, ob man "nur" Bürge" oder (Mit-)Kreditnehmer ist. Als Kreditnehmer schuldet man die Raten; dann macht das Vorgehen eines Autoherstellers (=Gläubiger) Sinn, sofort beim Mitkreditnehmer den ausstehenden Betrag anzumahnen. Als Bürge haftet man nur, wenn die Forderung gegen den Schuldner nicht eintreibbar ist. D.h. der Gläubiger müßte beim reinen Bürger zunächst alle Möglichkeiten gegen den Schuldner ausnutzen, inklusive Verwertung des Autos o.ä. Macht der Gläubiger das nicht, steht dem Bürgen die sog. Einrede der Vorausklage zu. Kommt also genau auf den exakten Vertragstext mit dem Gläubiger an.

Daher doch mal zum Anwalt gehen und sich konkret beraten lassen.

Viele Grüße

Celeste

oder einen anderen solventen Bürgen finden der so doof ist und für den jetzigen Bürgen in die Presche springt :rolleyes:

als kaufmann lernt man doch gleich am anfang seiner ausbildung > niemals bürgen, oder ? ?

wer es dann totzdem tut . . . , der ist sich dann aber wenigstens über die konsequenzen im klaren - will sagen das der beste anwalt dagagen machen kann. :confused:

gruß rc46fi :cool:

Zitat:

Original geschrieben von lil_RoE

Ich habe für meinen Schwiegervater bei der BMW Bank eine Bürgschaft abgelegt bzw. mich als mitkreditnehmer eintragen lassen.

Welche Gegenleistung hast du denn dafür erhalten? Eventuell ein Miteigentum an dem erworbenen Fahrzeug, das du hoffentlich vertraglich fixiert hast?

Die Gegenleistung war die Tochter der Schwiegervaters :D:D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Rücktritt vom Vertrag als Mitkreditnehmer?