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Rücktritt vom Vertrag als Mitkreditnehmer?

Themenstarteram 23. März 2009 um 11:03

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem. Ich habe für meinen Schwiegervater bei der BMW Bank eine Bürgschaft abgelegt bzw. mich als mitkreditnehmer eintragen lassen. Jetzt ist es so:

Er zahlt seine Raten nicht pünktlich und ich bekomme dann (nette) Briefe von BMW was das soll und das ich das zahlen muss. Außerdem weiß ich das er bald keine Arbeit mehr hat und ich habe ehrlich gesagt keine Lust auf seinen kosten sitzen zu bleiben.

Jetzt meine Frage. Kann ich vom Vertrag zurücktreten und unter welchen Vorrausetzungen kann dies geschehen? Ich freue mich auf jede Antwort.

Und Schonmal Vielen Dank im Vorraus.

 

MfG

Rene

Beste Antwort im Thema

Mal ganz allgemein (ohne Rechtsberatung): Es ist ein Unterschied, ob man "nur" Bürge" oder (Mit-)Kreditnehmer ist. Als Kreditnehmer schuldet man die Raten; dann macht das Vorgehen eines Autoherstellers (=Gläubiger) Sinn, sofort beim Mitkreditnehmer den ausstehenden Betrag anzumahnen. Als Bürge haftet man nur, wenn die Forderung gegen den Schuldner nicht eintreibbar ist. D.h. der Gläubiger müßte beim reinen Bürger zunächst alle Möglichkeiten gegen den Schuldner ausnutzen, inklusive Verwertung des Autos o.ä. Macht der Gläubiger das nicht, steht dem Bürgen die sog. Einrede der Vorausklage zu. Kommt also genau auf den exakten Vertragstext mit dem Gläubiger an.

Daher doch mal zum Anwalt gehen und sich konkret beraten lassen.

Viele Grüße

Celeste

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am 27. März 2009 um 23:40

Zitat:

Original geschrieben von Eue

Die Gegenleistung war die Tochter der Schwiegervaters :D:D

Na hoffentlich hat die nicht Papas Persönlichkeit geerbt...:D

Zitat:

Original geschrieben von Eue

Die Gegenleistung war die Tochter der Schwiegervaters :D:D

...was wäre die denn Wert? Baujahr, Zustand, Laufleistung, wieviel Vorbesitzer??? Kann er die nicht Verkaufen??:D

am 28. März 2009 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster

Zitat:

Original geschrieben von Eue

Die Gegenleistung war die Tochter der Schwiegervaters :D:D

...was wäre die denn Wert? Baujahr, Zustand, Laufleistung, wieviel Vorbesitzer??? Kann er die nicht Verkaufen??:D

War vielleicht ein Ladenhüter... :p

 

Oder hat sie das Zeug zum Oldtimer? :D

Für ne Gegenleistung müsste es dann aber schon ein Youngtimer sein :D:D

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