ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag

Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag

Themenstarteram 15. September 2009 um 17:40

Hey Ihr, ich habe mal ne Frage und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Wir haben gestern einen Kaufvertrag bei einem Händler für einen Gebrauchten mit Vollfinanzierung unterschrieben. Der Händler hat uns mehrmal zugesichert das es mit der Vollfinanzierung klappt was nun aber nicht der Fall da die Bank jetzt ne Anzahlung haben will. Haben auch noch nichts bei der Bank unterschrieben und die Bank hat auch keine weiteren Unterlagen außer der Selbstauskunft. Wollen jetzt also von dem Vertrag zurücktreten,aber der Verkäufer stellt sich quer und droht mit 10% des Kaufpreises strafe.

Nun meine Frage: Können wir aus diesem Kaufvertrag wieder aussteigen:confused::confused:

Danke schon mal für eure Antworten

MFG

BubbleMaxi

Beste Antwort im Thema

!. ist dieseer Händler unseriös, aber das hilft Dir auch nicht weiter. 2. wenn im Kaufvertrag nichts von Finanzierung steht und Du keine Kopie eines Finanzierungsantrags vom Händler hast, steht Aussage gegen Aussage. 3. ich würde den Händler mit seiner unverfrorenen Forderung auf keinen Fall durchgehen lassen und ihm mit rechtlichen Schritten drohen. Daß eine Finanzierungsanfrage seitens des Händlers gemacht wurde, läßt sich ja über die Bank nachweisen (sofern die Bank bekannt ist). Ich glaube nicht, daß sich der Händler bei dieser an vorsätzlichem Betrug grenzenden Handlungsweise auf einen Rechts-

streit einlässt, sondern er erst mal versucht, ob er einen "Dummen" findet. Aber das ist meine persönliche Ansicht und der Weg, den ich beschreiten würde.

10 weitere Antworten
Ähnliche Themen
10 Antworten

Hier sind zwei Fragen zu klären:

1. Enthält der Vertrag einen Passus wegen der Strafe bei Vertragsrücktritt?

2. Ist im Vertrag eine Vollfinanzierung durch Bank X vereinbart?

Wenn diese Fragen beantwortet sind, dann ist ein Weiterdenken und das Erkennen von Lösungsmöglichkeiten leichter.

Themenstarteram 15. September 2009 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Hier sind zwei Fragen zu klären:

1. Enthält der Vertrag einen Passus wegen der Strafe bei Vertragsrücktritt?

2. Ist im Vertrag eine Vollfinanzierung durch Bank X vereinbart?

Wenn diese Fragen beantwortet sind, dann ist ein Weiterdenken und das Erkennen von Lösungsmöglichkeiten leichter.

Also danke erstmal

nun zu den fragen im Kaufvertrag steht nur unter abnahme das wenn der Verkäufer schadensersatz verlangt dieser 10% des kaufpreises ist . Und unter Rücktritt steht nur das wenn ihm kosten etstehen oder halt der Firmer das er dieses dann verrechnen kann.

Und zu zweiten frage er hat das geschickt gemacht denn im Kaufvertrag steht Barzahlung (das habe ich ihn auch gefragt und da sagte er die bekommen es immer bar egal ob von uns oder von der Bank) und er hat auch nein reingeschrieben wegen finanzierung.

MFG

BubbleMaxi

!. ist dieseer Händler unseriös, aber das hilft Dir auch nicht weiter. 2. wenn im Kaufvertrag nichts von Finanzierung steht und Du keine Kopie eines Finanzierungsantrags vom Händler hast, steht Aussage gegen Aussage. 3. ich würde den Händler mit seiner unverfrorenen Forderung auf keinen Fall durchgehen lassen und ihm mit rechtlichen Schritten drohen. Daß eine Finanzierungsanfrage seitens des Händlers gemacht wurde, läßt sich ja über die Bank nachweisen (sofern die Bank bekannt ist). Ich glaube nicht, daß sich der Händler bei dieser an vorsätzlichem Betrug grenzenden Handlungsweise auf einen Rechts-

streit einlässt, sondern er erst mal versucht, ob er einen "Dummen" findet. Aber das ist meine persönliche Ansicht und der Weg, den ich beschreiten würde.

Themenstarteram 15. September 2009 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

2. wenn im Kaufvertrag nichts von Finanzierung steht und Du keine Kopie eines Finanzierungsantrags vom Händler hast, steht Aussage gegen Aussage. 3. ich würde den Händler mit seiner unverfrorenen Forderung auf keinen Fall durchgehen lassen und ihm mit rechtlichen Schritten drohen.

von Finanzierung steht nix drin aber hilft das nicht schon das wir zu dritt bei ihm waren und er das ganze mit uns allein gemacht hat ??

wir wollen ihn ja auch nicht damit durchkommen lassen und haben ihm halt auch schon mit anwalt und so gedroht aber das scheint ihn nicht abzuschrecken .

 

MFG

BubbleMaxi

Hallo,

lass Dich nicht darauf ein. Wie schon beschrieben unseriöses Verhalten. Ich würde ihm das so sagen. In der Schufa steht ja auch die Anfrage zu der Finanzierung über exakt den Betrag des Kaufpreises und Datum des Kaufvertrages, mehr Beweise brauchst Du nicht. Die Anfrage bleibt 1 Jahr in der Schufa für DICH sichtbar, wenn Du dir selber eine Auskunft holst. Ich würde die einholen, bevor der Händler dich in 13 Monaten mit einen Mahnbescheid beehrt...

 

BEN

Themenstarteram 16. September 2009 um 6:37

Danke erstmal für den tip.

aber ich habe mal noch ne frage ist das normal das er uns diese kosten aufdrücken will ????

MFG

BubbleMaxi

Habe auch finanziert. Bei mir waren Kreditvertrag und Kaufvertrag zwar separat, aber doch wieder verbunden. Wenn die Finanzierung nicht geklappt hätte, dann wäre der Kaufvertrag gegenstandslos. Eigentliche PKW-Bestellung wurde erst nach Rückbestätigung der Bank ausgelöst.

Du hast doch alles bei einem Mitarbeiter (Verkäufer) gemacht und nicht bei verschiedenen Leuten (getrennte Vorgänge) die Finanzierung und den Kaufvertrag unterschrieben?

In meinem Fall ist der mögliche Schaden eigentlich nur die Arbeitszeit, welche er in mich investiert hat (+Telefonkosten) - das dürfte aber zu seinem normalen Arbeitsablauf gehören und nicht gesondert berechnet werden.

Der entgangene Umsatz ist in meinem Fall nicht anrechnbar, da Kaufvertrag nur mit der bestätigten Finanzierung gilt

465€ für HU&AU???

Das ist ein Scherz, oder?

Die Sachen hast Du beauftragt und unterschrieben???

Ein Kaufvertrag bildet ein mit dem Kreditvertrag verbundenes Geschäft, wenn der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Verkäufers bedient.

Wideruf des Darlehensvertrag hat Unwirksamkeit des Kaufvertrages zur Folge.

Wäre der Darlehensvertrag unterschriebn worden, wäre die Sache klar.

Aber vorliegend wurde der Darlehensvertrag noch nicht unterschrieben und somit gibt es keinen gültigen  Darlehensvertrag.

 

Entscheidend ist m.E. , ob der Verkäufer bei Vermittlung des vorgesehenen Kredites tätig geworden ist. Wenn ja, bestehen gute Chancen, da dann die Angaben im Kaufvertrag unzutreffend sind. Wurde dem Verkäufer jedoch nur mitgeteilt, dass der Kauf des Fahrzeuges finanziert wird, und der Kredit ohne Zutun des Verkäufers bei einer Bank angefragt, sieht es m.E. nicht so gut aus. In diesem Falle ist es tatsächlich ein Barverkauf; denn so wurden ja zur Zeiten, als es keine verbilligten Kredite der Autohersteller gab, Neufahrzeuge gekauft: Kredit von der Bank und dann zum Händler und Aushandlung des Preises als Barzahlungskäufer.

 

Mein Rat: Rechnung abwarten und, falls diese kommt, zum RA. 

 

O. 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Ein Kaufvertrag bildet ein mit dem Kreditvertrag verbundenes Geschäft, wenn der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Verkäufers bedient.

Wideruf des Darlehensvertrag hat Unwirksamkeit des Kaufvertrages zur Folge.

Wäre der Darlehensvertrag unterschriebn worden, wäre die Sache klar.

Aber vorliegend wurde der Darlehensvertrag noch nicht unterschrieben und somit gibt es keinen gültigen  Darlehensvertrag.

Entscheidend ist m.E. , ob der Verkäufer bei Vermittlung des vorgesehenen Kredites tätig geworden ist. Wenn ja, bestehen gute Chancen, da dann die Angaben im Kaufvertrag unzutreffend sind. Wurde dem Verkäufer jedoch nur mitgeteilt, dass der Kauf des Fahrzeuges finanziert wird, und der Kredit ohne Zutun des Verkäufers bei einer Bank angefragt, sieht es m.E. nicht so gut aus. In diesem Falle ist es tatsächlich ein Barverkauf; denn so wurden ja zur Zeiten, als es keine verbilligten Kredite der Autohersteller gab, Neufahrzeuge gekauft: Kredit von der Bank und dann zum Händler und Aushandlung des Preises als Barzahlungskäufer.

Mein Rat: Rechnung abwarten und, falls diese kommt, zum RA. 

O. 

Der Herr go 4 golf hat vollkommen Recht.

Lass es auf dich zukommen. Sollte was kommen wende dich damit an einen RA.

Mit 2 Zeugen und dir hats du die besseren Argumente.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag