Rücktritt vom Kaufvertrag, wegen falscher Angaben?
Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:
ich hab mir vor 2 Monaten privat einen Passat BJ 2006 gekauft. Im Inserat (Internet Portal) stand, das der Wagen vor 4000km einen Motortausch bei VW hatte (Kopie des Inserats vorhanden).
Bei der Besichtigung teilte mir der Verkäufer mit, das er die Rechnung bei der Vertragswerkstatt angefordert habe, diese aber die Rechnung noch nicht rausrücken wollen, da es über die Garantie abgewickelt wurde.
Ich hatte das Auto trotzdem gekauft, da ich so einen Fall auch schon mal bei einem Garantiefall hatte und ich Ihm das deshalb geglaubt habe. Ich habe mir aber als Absicherung, in den Kaufvertrag hereinschreiben lassen "Motor von VW bei 101.000km ausgetauscht".
Da der Wagen jetzt neuerdings Probleme beim Beschleunigen hatte (Turboaussetzer), habe ich bei der Werkstatt angerufen, welche den Motortausch vorgenommen hatte. Diese teilte mir dann mit, dass es einen Motortausch gab, dieser aber schon bei 100km (NICHT 100.000) sattgefunden hat. Bei 100.000km gab es wohl auch einen Tausch des Turboladers, was aber mMn nicht einem Motortausch entspricht.
Wie gehe ich am besten jetzt vor - hab ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten?
Es geht ja doch um ne ganze Menge Geld (über 10.000€), da würde ich mir gerne noch einen zweiten Rat einholen.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Gruß
Plogen87
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... wobei die hier gegebenen Aussagen keinerlei Rechtsgültigkeit besitzen, ausschließlich eine Meinungsäußerung sind und somit für die Tonne ... SIEHE Beitrag @Tecci
die einzigen Aussagen, die hier grundsätzlich für die Tonne sind, sind Deine
66 Antworten
Ich glaub, das dir das technische Verständnis fehlt. Allerdings hast du Marktverständniss. Hier geht es aber wohl eher darum den Wagen zu nutzen. Als ihn sofort wieder zu verschärbeln.
Preis OK?
Probefahrt OK?
Verschleiß OK?
Gefühl OK?
Dann kann man zuschlagen. Zahnriemen sieht man beim durchchecken vor dem Verkauf.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ich glaub, das dir das technische Verständnis fehlt. Allerdings hast du Marktverständniss. Hier geht es aber wohl eher darum den Wagen zu nutzen. Als ihn sofort wieder zu verschärbeln.Preis OK?
Probefahrt OK?
Verschleiß OK?
Gefühl OK?
Dann kann man zuschlagen. Zahnriemen sieht man beim durchchecken vor dem Verkauf.
Und scheiss egal wenn der KM Stand des Motors um 100.000 km falsch ist. Ne ist klar.🙄
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Und scheiss egal wenn der KM Stand des Motors um 100.000 km falsch ist. Ne ist klar.🙄Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ich glaub, das dir das technische Verständnis fehlt. Allerdings hast du Marktverständniss. Hier geht es aber wohl eher darum den Wagen zu nutzen. Als ihn sofort wieder zu verschärbeln.Preis OK?
Probefahrt OK?
Verschleiß OK?
Gefühl OK?
Dann kann man zuschlagen. Zahnriemen sieht man beim durchchecken vor dem Verkauf.
eig ist das ja fast wie tacho zuückdrehen, nur anders 😁
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Zahnriemen sieht man beim durchchecken vor dem Verkauf.
Deine technische Ahnung ist auch nicht größer als Dein juristisches Wissen.
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Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ich glaub, das dir das technische Verständnis fehlt. Allerdings hast du Marktverständniss. Hier geht es aber wohl eher darum den Wagen zu nutzen. Als ihn sofort wieder zu verschärbeln.Preis OK?
Probefahrt OK?
Verschleiß OK?
Gefühl OK?
Dann kann man zuschlagen. Zahnriemen sieht man beim durchchecken vor dem Verkauf.
Ich erkläre es jetzt einmal für Dumme
Wenn ein Auto einen neuen Motor bekommen hat, dann reden wir von einem Kostenfaktor in einer Vertragswerkstatt von vielleicht 4000,-Euro. Damit erziehle ich bei einem Gebrauchtwagen eine Wertsteigerung, je nach Alter des Fahrzeuges so ca. zwischen 1000,- bis 3000,- Euro, die ich dann auch gerne als Käufer mehr bezahle.
Stellt sich im Nachhinein heraus dass diese Information nicht stimmt, dann spreche ich von Betrug. Folglich nehme ich mein Recht in Anspruch understatte vielleicht sogar noch Anzeige, je nachdem wie der Verkäufer sich verhält.
Gruß
Ich weiß schon, wo ihr drauf hinaus wollt. Euch geht es um den Wert des Fahrzeuges, mir hingegen um die technische Zuverlässigkeit. Ein Fahrzeug kann mit 200.000Km besser in Schuss sein, als ein Fahrzeug mit 100.000Km.
Wenn ich was von einem Austauschmotor lese denke ich erst mal nicht an eine Fehlproduktion, sondern das der Halter sich nicht um das Fahrzeug gekümmert hat. Wurde der Ölstand etwa nur zur Inspektion geprüft? Hat man den Wagen mit kaltem Motor über die Autobahn gescheucht? Alles Vorurteile, die mich skeptisch machen.
Von mir aus könnt ihr auch mit eurer Meinung leben. Dann ist halt ein verheiztes Fahrzeug mit 100.000Km besser als ein gewartetes mit 200.000km. Ein deutsches Modell, das langweilig Ist wird dank höherem Wiederverkazfswert gekauft, als eins, das Spaß macht, usw... Für much seid ihr die typischen Opfer beim Gebrauchtwagenkauf, die bei späteren Reperaturkosren drauf zahlen. Ein Motor war bei mir noch nie defekt. Liegengeblieben bin ich nich nie und Startschwierigkeiten hatte ich auch noch nie. Daran mache ich erst mal fest, das meine Fahrzeugazswahl nie verkehrt war,
Klar geht es hier auch um eine fehlerhafte Angabe im Kaufvertrag. Bei einer RTL Nachmittagssendung hätte ein Autor eine nette Geschichte gezaubert, wo der Verkäufer in den Knast kommt. Nur sind wir hier in der Realität und wissen nicht, ob es Schusseligkeit war oder Absicht. Man kann sich nun rumärgern oder den Tag genießen. Zuerst würde ich deshalb erst mal gucken, was für ein Problem der Wagen hat.
MvM, du hast hier absolut nicht verstanden um was es geht. Was willst du immer mit deinem geflegt und gut in Schuss? Hast du den Thread ueberhaupt gelesen und verstanden? Da ist nix gut in Schuss. Und falsche Angaben wurden beim Verkauf auch gemacht. Und zwar so das es schon Betrug ist. Auch beim Kauf von Privat hat man Rechte.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ich weiß schon, wo ihr drauf hinaus wollt. Euch geht es um den Wert des Fahrzeuges, mir hingegen um die technische Zuverlässigkeit. Ein Fahrzeug kann mit 200.000Km besser in Schuss sein, als ein Fahrzeug mit 100.000Km.
Wenn ich was von einem Austauschmotor lese denke ich erst mal nicht an eine Fehlproduktion, sondern das der Halter sich nicht um das Fahrzeug gekümmert hat. Wurde der Ölstand etwa nur zur Inspektion geprüft? Hat man den Wagen mit kaltem Motor über die Autobahn gescheucht? Alles Vorurteile, die mich skeptisch machen.Von mir aus könnt ihr auch mit eurer Meinung leben. Dann ist halt ein verheiztes Fahrzeug mit 100.000Km besser als ein gewartetes mit 200.000km. Ein deutsches Modell, das langweilig Ist wird dank höherem Wiederverkazfswert gekauft, als eins, das Spaß macht, usw... Für much seid ihr die typischen Opfer beim Gebrauchtwagenkauf, die bei späteren Reperaturkosren drauf zahlen. Ein Motor war bei mir noch nie defekt. Liegengeblieben bin ich nich nie und Startschwierigkeiten hatte ich auch noch nie. Daran mache ich erst mal fest, das meine Fahrzeugazswahl nie verkehrt war,
Klar geht es hier auch um eine fehlerhafte Angabe im Kaufvertrag. Bei einer RTL Nachmittagssendung hätte ein Autor eine nette Geschichte gezaubert, wo der Verkäufer in den Knast kommt. Nur sind wir hier in der Realität und wissen nicht, ob es Schusseligkeit war oder Absicht. Man kann sich nun rumärgern oder den Tag genießen. Zuerst würde ich deshalb erst mal gucken, was für ein Problem der Wagen hat.
Aber nen Turboladertausch bei 101.000 km ist besser als nen AT Motor? 😉
Der Turbo wurde immerhin getauscht.
Und dem Fahrzeug fehlt eben etwas was vertraglich zugesichert ist.
Da ist es egal ob der heilige Geist das Fahrzeug 100.000 km geschoben hat und der Verkäufer dann Turbolader mit Motor verwechselt beim Verkauf...
Und ob dir schonmal ein Motor kaputtgegangen ist oder nicht muß nichts für andere bedeuten.
Abgesehen davon, daß es darum gar nicht geht - sondern um die zugesicherte Eigenschaft AT Motor bei 101.000 km.
Es geht darum, das ein Fahrzeug mit neuem Turbo gekauft wurde, und nun der Turbo Aussetzer hat. Eventuell ist ein Schlauch nicht ganz dicht, was noch auf Garantie bei VW gehen dürfte.
Der Käufer hat sich erhofft durch den neuen Motor einen wertvolleren Wagen angeschafft zu haben. Wie viel mehrwert dahinter steckt kann man nur erraten, da dieser Preis nur auf dem Papier steht. Einen Liebhabermarkt mit Austauschmotoren ist mir nicht bekannt. Hätte man bei 500.000Km die falschangabe gemacht sähe es schon anders aus. Aber 100.000km sind keine Laufleistung für einen modernen Motor.
Für weiteres muss man die NUB beachten.
In diesem Forum wird keine rechtliche Beratung durchgeführt, sondern technische Tips gegeben. Aus diesem Grund gehe ich auf die Angaben im Kaufvertrag, mit den rechtlichen Ansprüchen auch nicht ein. Ich schätze, das der TE mit dem Wagen fahren will. Oder wollte er auf den Kofferraum eingravieren lassen, das der Wagen zwar alt, aber der Motor noch neu ist???
Und um es noch ein mal ganz klar zu sagen, damit diese schwachsinnige Diskussion ein Ende hat. Es geht hier um unsere Meinung aber es ist nicht unser Problem. Der TE hat eine Frage gestellt, um Tips von uns zu bekommen. Was er daraus macht ist allein seine Entscheidung!!! Ich rate ihm sich erst mal anzugucken, was er hat. Dies ist aber kein Befehl von mir.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Es geht hier um unsere Meinung aber es ist nicht unser Problem. Der TE hat eine Frage gestellt, um Tips von uns zu bekommen. Was er daraus macht ist allein seine Entscheidung!!!
der TE hat eine rechtliche Frage gestellt. Er wird und darf hier keine Rechtsberatung bekommen. Wohl aber kann er Erfahrungen und Meinungen von anderen Usern bekommen, auch zu Rechtsfragen. Genau dazu wünscht er sich die Tipps:
Zitat:
Original geschrieben von Plogen87
Es geht ja doch um ne ganze Menge Geld (über 10.000€), da würde ich mir gerne noch einen zweiten Rat einholen.
Und genau aus dem Grund sind Deine Beiträge hier, die an der Fragestellung des TE vollkommen vorbeigehen, auch ausgesprochen wenig zielführend.
Also ist für dich ein 8 Jahre altes Auto von der Stange wertlos, nur weil es den zugesagten Austauschmotor nicht hat?
Klar ist der Verkauf dumm gelaufen, aber das Problem muss mit dem Kopf gelöst werden und nicht mit dem Bauchgefühl.
Was soll der TE nun in deinen Augen machen? Den Wagen zurück geben, das Geld mit Abzügen wiederbekommen und viel Zeit investieren ein neues Auto zu finden, mit dem wieder was dran ist?
Es wird vergessen, das der Verkäufer auch Rechte hat, wenn er das Fahrzeug zurück nimmt. Den Wertverlust durch den zusätzlichen Fahrzeughalter kann er geltend machen. Somit ist es am logischsten den Verkäufer mit den Reperaturkosten zu konfrontieren.
Fakt ist, es wurde wissentlich oder unwissentlich (das Wissen wir nicht, macht aber einen rechtlichen einen Unterschied) falsche Angaben im Kaufvertrag gemacht, die maßgeblich die Beschaffenheit und den Wert beeinflussen. Unabhängig davon, ob aus dieser Tatsache nun weitere Probleme entstehen, ist der Kaufvertrag zumindest Anfechtungswürdig, da Plogen 87 wohl (ACHTUNG Mutmaßung) dann keine "sich deckende" Willenserklärung abgegeben hätte, die zum Kauf führte. Eventuelle Sachmängel trennt das Gesetz (Abstraktionsprinzip) immer vom Schuldrecht. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass selbst bei jetziger Mängelfreiheit des Motors (der Turbolader ist ja defekt) der KV in Frage gestellt werden kann, da eben NICHT in vereinbarter Art u. Weise, Beschaffenheit und Zustand geliefert wurde. Da ist nichts dran zu rütteln, muss aber erst einmal nachgewiesen werden. Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind immer verschiedene paar Stiefel.... leider.....
Ich würde 1. den Verkäufer damit konfrontieren
2. bei Gesprächsbereitschaft einen Kompromiss suchen (evtl. Minderwert)
3. bei keiner Gesprächsbereitschaft einen Anwalt konsultieren.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Also ist für dich ein 8 Jahre altes Auto von der Stange wertlos, nur weil es den zugesagten Austauschmotor nicht hat?
hat doch niemand gesagt. Entweder will der Käufer das Auto behalten, dann hat er Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises. Oder er will es zurückgeben, dann hat der Verkäufer das Auto wieder und kann es erneut verkaufen, dann mit wahrheitsgemäßen Angaben
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Was soll der TE nun in deinen Augen machen? Den Wagen zurück geben, das Geld mit Abzügen wiederbekommen und viel Zeit investieren ein neues Auto zu finden, mit dem wieder was dran ist?
kann er wählen: Wandelung oder Minderung. Oder der Verkäufer baut noch den versprochenen Austauschmotor mit 4.000 km Laufleistung ein.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Es wird vergessen, das der Verkäufer auch Rechte hat, wenn er das Fahrzeug zurück nimmt. Den Wertverlust durch den zusätzlichen Fahrzeughalter kann er geltend machen.
er kann keinen Wertverlust geltend machen, lediglich eine Nutzungsentschädigung für gefahrene KM fordern
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Also ist für dich ein 8 Jahre altes Auto von der Stange wertlos, nur weil es den zugesagten Austauschmotor nicht hat?
Natürlich nicht aber weniger Wert ist es schon. Laß zwei Wertgutachten erstellen, einmal mit, einmal ohne Austauschmotor. Um die Differenz ist der Käufer dann beschissen worden.
Ob der neue Motor noch 1.000.000km gelaufen wäre, der alte aber nur 900.000 geht es hier doch gar nicht.
Daß man nicht wissen kann was dem Motor "angetan" wurde ist klar, aber bei 1000km Laufleistung kann man einigermaßen sicher sein, daß den noch keiner "klein bekommen" hat.
Gruß Metalhead