Rücktritt vom Kaufvertrag wegen bekannter Mängel !!!
Hallo Forumianer!
nach 41 Kilometer bis nach Hause war noch alles OK.
2 Tage Später beim wieder anlassen des V300d wurde das gesamte Display mit Fehlermeldungen geflutet.
Aus einem 6 Sitzer wurde ein 8 Sitzer, die AIR-Bag Kontrollampe ROT mit dem Hinweis sofort eine Werkstatt aufzusuchen und Fehler in den gesamten Sitzplätzerkennungen(Gurte) des Fonds.
Auskunft des Händlers kommen Sie vorbei wir lesen den Fehler aus!
Wieder 25 Kilometer zurück zum Händler mit dem Ergebnis ---- Das ist ein "Phänomen" keine erkennbaren Fehler zu erkennen mit dem löschen des Fehlers in den Displys und den Vermerk das der Fall noch nicht als Abgeschlossen in den Dokumentationen gilt. "Vieleicht war es nur etwas zu feucht in den letzten Tagen!" ???
Also wieder 25 Kilometer zurück nach Hause. Ohne Fehlermeldungen auf den Hof und Motor aus.
Das nächste Wochenende war der erste Ausflug geplant, also alles vorbereitet und Motor gestartet ------
Alles war gut und es ging los.
Auch auf der Rückfahrt alles OK.
Am nächsten Tag beim Motorstart war alles anders und wieder wie beim ersten Fehler geblinke. ---- Bekannte und noch nicht bekannte Fehlermeldungen in den Displays.
Aus einem 6 Sitzer wieder ein 8er keine Airbas keine Sitzerkennungen im Fond. Sofort Werkstatt aufsuchen blinkte nervös im Display.
Mercedes-Benz Händler angerufen und Termin vereinbart, da Mechatroniker/Elektriker im Urlaub.
Laut Auskunft der Fachwerkstatt keine Probleme zur Nutzung des Fahrzeuges. Keine Sicherheitsbedenken!
Nach ausgibigen Selbststudium der vorhandenen Betriebsanleitung, der aktuellen V-Klasse, verweise ich auf Seite 136 (Wer über Sicherheitsbedenken informiert sein möchte sollte das Kapitel gut lesen).
Mercedes-Benz weist ausdrücklich auf diese Sicherheitsbedenken hin und empfiehlt das ABSCHLEPPEN des Fahrzeuges, Auslösegefahr beim benutzen besteht oder bei einen Unfall eventuell nicht auslöst !!!
Also den Händler auf die Betriebsanleitung angesprochen und wiedereinmal über wissenswertes aus der Beschreibung informiert. Die Reaktion war " das wuste ich auch noch nicht". FAZIT zum Termin wurde der Wagen auf einem LKW abgeschleppt.
Zweitage später ruft mich die Werkstatt an mit der Auskunft, "der Fehler ist bei Mercedes-Benz bekannt und hinterlegt, der Austausch der betroffenen Steuerkomponenten ist zu teuer und der Fehler durch Um-Codierung beseitigt. Ein Austausch bzw. Rückgabe des Fahrzeug, wegen erheblicher Sicherheitsmängel (Sachmängel) sei Ausgeschlossen, auch wenn mein Sicherheitsgefühl in diesen PKW und Mercedes-Benz total zerstört wurde. Sachstand nach 200km Probefahrt und 174km Werkstattbesuche (gesamt Tacholeistung 374km)
Bei Interesse werde ich Euch gerne das Ergebnis nach dem Gerichtsurteil mitteilen.
Gruß C.O.B.B.
16 Antworten
Hi C.O.B.B.
ich kämpfe gerade auch mit meiner Werkstatt wegen diversen Problemen. Mein V300d wurde im Juni 2025 ausgeliefert und ich hatte auch schon folgende Meldungen:
„Rücksitzüberwachung zur Zeit nicht verfügbar. Siehe Betriebsanleitung“ und
„Rückhaltesystem Störung Werkstatt aufsuchen“
Schuld war angeblich ein Stecker unter dem Beifahrersitz. Er zeigte Korrosion und wurde gereinigt. Seitdem ist die Fehlermeldung nicht mehr aufgetreten.
Zu den anderen Punkten kann ich nichts beitragen.
Bitte halte uns hier auf dem Laufenden.
Gruß
Apple25
Ich verstehe den Unmut. Und solche Probleme sollten bzw. dürften bei einem neuen Auto nicht vorkommen.
Mir erschliesst sich jedoch nicht, weshalb gleich vor Gericht gehen, wenn Mercedes das Problem angeblich behoben hat. Schau doch erstmal, ob jetzt alles funktioniert. Spart allen Beteiligten (ausser vielleicht den Anwälten) viel Aufwand, Geld, Stress und Ärger.
Gruss
Dinch
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Der Fehler ist bekannt, den Fehler zu beheben zu teuer und deshalb wurde die Meldung des Fehlers ausprogrammiert?!
Ansonsten sollte auch hier der Händler 3x nachbessern können dürfen bevor ein Wandel des Kaufvertrag statthaft wäre...
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Zitat:
@hans813116964 schrieb am 8. August 2025 um 09:32:21 Uhr:
Ein Freund hat einen neuen vw id bus , läd nicht richtig , steht seit drei Wochen in der Werkstatt
Die Info hilft dem TE jetzt außerordentlich bei seinem Problem.
Vielleicht noch ne Info wie aktuell Ihre Verdauung ist? ;)
Rechtlich musst du 2 Reparaturversuche abwarten. Wenn diese ohne Erfolg stattgefunden haben, kannst du das Auto z.B. Wandeln oder MB wird dir dann ggf auch eine Wertminderung vorschlagen, damit es nicht zur Wandlung kommt.
Wenn du geil auf einen Prozess bist, mach es. Du wirst dann aber einen guten gerichtlich bestellten Sachverständigen benötigen, der MB nachweißt, dass sie ein relevantes Problem haben und der Schaden weiterhin besteht.
Gefühle sind da völlig egal oder welches Sicherheitsempfinden du hast. Ebenso wirst du bei Einreichtung der Klage bis Prozess je nach Amtsgericht ca. 7-10Monate warten, da Fristen mit Klageerwiderung etc. vorgeschaltet sind.
Über das Ergebnis des Ausgangs würde ich mich freuen, wenn du das mit uns teilst.
Viel Glück!
Gefühlt mit Blick ins Forum haben die Mopf2 mehr Probleme als zur Markteinführung der Baureihe vor 10 Jahren. Operation geglückt.... Patient tot!
Zum TE: Wenn das Auto jetzt Ruhe gibt und MB sagt alles OK, dann wirst Du es schwer haben, hier irgendwas aufgrund von Bauchgefühl auszurichten....egal welche grenzwertigen mündlichen Aussagen die sich geleistet haben.
Also ich verstehe das Problem nicht ,
wenn der Fehler behoben wurde und alles funktioniert wie es sein sollte ,
gibt es doch nichts zu beanstanden oder?
Mich würde mal interessieren wie das mit den Phantombremsungen ist beim rückwärtsfahren.
Ich habe ein update ohne Besserung bekommen,wenn ich noch 2 bekomme und es nichts bringt kann ich dann wandeln oder eine Entschädigung verlangen?
Mittlerweile macht er auch Phantombremsungen nach vorne ,finde ich nicht gerade sicher.
Sch... wie sind wir bloß Auto gefahren ohne Airbag ABS oder sonstiges. Das ganze auch noch überlebt.
Und jetzt auch noch auf die Ideen kommen ältere Fahrzeuge zu kaufen ohne all zu viel Elektronik und da nicht bei jeder Kleinigkeit ausflippen und selber reparieren.
Aber vielleicht geht es hier wieder mal ums Prinzip.
Zitat:
@gsxrlurch schrieb am 8. August 2025 um 11:04:36 Uhr:
Also ich verstehe das Problem nicht ,
wenn der Fehler behoben wurde und alles funktioniert wie es sein sollte ,
gibt es doch nichts zu beanstanden oder?
Das kommt drauf an, was der bekannte Fehler eigentlich ist. Ist es ein Softwareproblem, was einen Fehler anzeigt, obwohl eigentlich alles okay ist, dann ist das Rausprogrammieren okay. Oder anders gesagt, wenn alles so funktioniert, wie es ab Werk soll, dann sollte es passen.
Ich kann aber verstehen, dass so eine Aussage einen Kunden verunsichert zurücklässt. Besonders bei Sicherheitsrelevanter Technik.
Zitat:
@Grandel schrieb am 8. August 2025 um 11:52:05 Uhr:
Sch... wie sind wir bloß Auto gefahren ohne Airbag ABS oder sonstiges. Das ganze auch noch überlebt.
Und jetzt auch noch auf die Ideen kommen ältere Fahrzeuge zu kaufen ohne all zu viel Elektronik und da nicht bei jeder Kleinigkeit ausflippen und selber reparieren.
Aber vielleicht geht es hier wieder mal ums Prinzip.
Ich weiß nicht, ob ich deine Aussage richtig verstanden habe. Aber bei einem 100.000 Euro Fahrzeug sollten solche Mängel nicht auftreten. Selbst wenn es Keinigkeiten wären ist es nicht akzeptabel.
Und es geht hier nicht um kosmetische Kleinigkeiten, sondern um die Sicherheitseinrichtung, die die Insassen schützt und den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen kann. Wenn du deine Familie im Auto hast, ist dir dann deren Leben egal, nur weil es früher auch ohne Airbag ging? Ja, es ging früher auch ohne, sind halt mehr Menschen gestorben... Zusätzlich sind die Fahrzeuge heute deutlich(!) schwerer und fahren auch viel schneller - die Unfallfolgen sind also größer.
Hier geht es um Leben/Gesundheit der Insassen, von daher würde ich das nicht runterspielen.
Zitat:
@Laber_Tasche schrieb am 8. August 2025 um 09:39:46 Uhr:
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Der Fehler ist bekannt, den Fehler zu beheben zu teuer und deshalb wurde die Meldung des Fehlers ausprogrammiert?!
Ansonsten sollte auch hier der Händler 3x nachbessern können dürfen bevor ein Wandel des Kaufvertrag statthaft wäre...
Hallo!
Das ist ein Irtum!
Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn
- die Nachbesserung fehlschlägt. Für Verträge, die bis 31.12.2021 geschlossen wurden, war das nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch der Fall. Bei Verträgen, die ab 1.1.2022 geschlossen wurden, hängt dies vom Einzelfall ab. ..........................................
PS: Mercedes-Benz arbeitet daran und wird in Zukunft ein Softwareupdate für die NEUwagen entwickeln. So das alle verbauten Komponenten besser und richtig angesteuert werden.
Bis dahin gibt es für unseren V als nagel neues Fahrzeug nur die Fehlerstornierung durch Weg-codierung. Mit allen Sicherheitsbedenken die von Mercedes-Benz in der Beschreibung geschrieben wurden.
Für ein Neufahrzeug nicht hinnehmbar, da der Mechatroniker erklärte, dass es an den verbauten fehlerhaften Kommunikations/Verwaltungs und Speicherkomponenten untereinander liegt.
Gruß
C.O.B.B.
Zitat:
@mr.tmg schrieb am 8. August 2025 um 10:21:09 Uhr:
Rechtlich musst du 2 Reparaturversuche abwarten. Wenn diese ohne Erfolg stattgefunden haben, kannst du das Auto z.B. Wandeln oder MB wird dir dann ggf auch eine Wertminderung vorschlagen, damit es nicht zur Wandlung kommt.
Wenn du geil auf einen Prozess bist, mach es. Du wirst dann aber einen guten gerichtlich bestellten Sachverständigen benötigen, der MB nachweißt, dass sie ein relevantes Problem haben und der Schaden weiterhin besteht.
Gefühle sind da völlig egal oder welches Sicherheitsempfinden du hast. Ebenso wirst du bei Einreichtung der Klage bis Prozess je nach Amtsgericht ca. 7-10Monate warten, da Fristen mit Klageerwiderung etc. vorgeschaltet sind.
Über das Ergebnis des Ausgangs würde ich mich freuen, wenn du das mit uns teilst.
Viel Glück!
Danke für das Interesse.
Zeit ist egal und Autos haben wir genug. Advocard´s liebling sind wir auch.
Mutterhaus Mercedes-Benz Stutgart will einen persönlichen Termin mit uns beim Händler (Anreise des Mitarbeiters wurde bereits vereinbart) , um alles weitere wie auch immer das aussieht vor Ort zu besprechen.
Gruß
C.O.B.B.
Zitat:
@Grandel schrieb am 8. August 2025 um 11:52:05 Uhr:
Sch... wie sind wir bloß Auto gefahren ohne Airbag ABS oder sonstiges. Das ganze auch noch überlebt.
Und jetzt auch noch auf die Ideen kommen ältere Fahrzeuge zu kaufen ohne all zu viel Elektronik und da nicht bei jeder Kleinigkeit ausflippen und selber reparieren.
Aber vielleicht geht es hier wieder mal ums Prinzip.
Danke für den Post!
Wir haben bereits die Spataniker-Version !!!
Noch weniger hätte mir auch gereicht.
Gibt es aber nicht.
Gruß
C.O.B.B.
Zitat:
@Wechhe schrieb am 8. August 2025 um 12:46:06 Uhr:
Das kommt drauf an, was der bekannte Fehler eigentlich ist. Ist es ein Softwareproblem, was einen Fehler anzeigt, obwohl eigentlich alles okay ist, dann ist das Rausprogrammieren okay. Oder anders gesagt, wenn alles so funktioniert, wie es ab Werk soll, dann sollte es passen.
Ich kann aber verstehen, dass so eine Aussage einen Kunden verunsichert zurücklässt. Besonders bei Sicherheitsrelevanter Technik.
Ich weiß nicht, ob ich deine Aussage richtig verstanden habe. Aber bei einem 100.000 Euro Fahrzeug sollten solche Mängel nicht auftreten. Selbst wenn es Keinigkeiten wären ist es nicht akzeptabel.
Und es geht hier nicht um kosmetische Kleinigkeiten, sondern um die Sicherheitseinrichtung, die die Insassen schützt und den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen kann. Wenn du deine Familie im Auto hast, ist dir dann deren Leben egal, nur weil es früher auch ohne Airbag ging? Ja, es ging früher auch ohne, sind halt mehr Menschen gestorben... Zusätzlich sind die Fahrzeuge heute deutlich(!) schwerer und fahren auch viel schneller - die Unfallfolgen sind also größer.
Hier geht es um Leben/Gesundheit der Insassen, von daher würde ich das nicht runterspielen.
Diese Einstellung möchte ich teilen. Alle Schritte die gegangen werden müssen, obliegen meiner Verantwortung meiner mitfahrenden Enkelkinder und meiner Frau.
C.O.B.B.