Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo,

Ich habe vor einem Monat auf Grundlage einer aushängenden Fahrzeugbeschreibung beim Händler ein gebrauchtes Kfz erworben.
Diese Woche bin ich mit dem Auto liegen geblieben und habe es zu dem Händler zwecks Schadensbeseitigung schleppen lassen.

Nach genauerer Prüfung der Unterlagen ist mir aufgefallen das die Beschreibung in mehreren Punkten nicht übereinstimmt.

u.a wurde in dem Text zugesichert das dieses Fahrzeug aus 1.Hand ist, tatsächlich ist das Fahrzeug aus 6.Hand, was ich allerdings auf dem Fahrzeugbrief erst sehen konnte nachdem ich das Kfz angemeldet habe, da bei dem vorhalter die Zahl der Vorbesitzer entweder entfernt oder nicht eingetragen wurde.

Des Weiteren war in dem Text zu lesen das die steuerkette gewechselt wurde. In der vorliegenden Rechnung die nach dem Kauf übergeben wurde ist allerdings nur ein kettenspanner aufgeführt.

Die Mängel wurden im Kaufvertrag nicht festgehalten und ich wurde vor dem Kauf auch nicht darüber informiert.

Der Händler argumentiert das die Beschreibung für ihn nicht bindend sei weil " Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten" darunter steht.

Außerdem das er nicht wissen konnte das dieses Fahrzeug mehr Vorbesitzer hatte, weil es auf dem Kfz Brief nicht ersichtlich war ( laut Kfz Brief wurde der alte Brief entwertet und ausgehändigt).

Ich habe dem Verkäufer nun eine Frist gesetzt um die Mängel zu beseitigen bzw ihn darüber informiert das ich von dem Vertrag zurücktreten möchte.

Besteht eine Chance auf Erfolg auch wenn es sich nur um eine Beschreibung des Fahrzeuges handelt?

Zu der Besichtigung waren noch 3 Personen dabei die bezeugen können das der Händler äußerte das mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist und er nur einen Vorbesitzer hat.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@stefstef89 schrieb am 14. April 2017 um 18:46:51 Uhr:



Besteht eine Chance auf Erfolg auch wenn es sich nur um eine Beschreibung des Fahrzeuges handelt?

Diese Antwort kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen.
Solltest du keine Rechtsschutzversicherung haben, so solltest du dich trotzdem Anwaltlich im Rahmen einer Erstberatung ohne Erteilung eines Mandats beraten lassen. Die Kosten für diese Erstberatung müssen dir auf Verlangen vorab mitgeteilt werden. Sie dürften sich so bei 100 - 150€ bewegen.

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Ist es denn überhaupt notwendig die Kette zu wechseln, sprich, ergibt sich für das Fahrzeug mit nem Spanner und alter Kette einen techn. Mangel?
Und evtl. ist er als Ankäufe auch getäuscht worden?

@stefstef89 : in deinem Eingangspost schreibst du von Nachbesserung und von Rücktritt. Was genau willst du denn?
Nachbesserung und evtl. Schadensansprüche an den oder die Vorbesitzer wären doch auch eine Möglichkeit!?
Um was für ein Fahrzeug und zu welchem Preis handelt es sich denn überhaupt?

Gruß, und frohes Osterfest,
der_Nordmann

Zitat:

@stefstef89 schrieb am 15. April 2017 um 10:13:48 Uhr:


So sehe ich das auch. Wäre es dem Käufer wirklich zuzumuten alle Angaben die der Verkäufer bezüglich des Kfz macht bis ins Detail zu prüfen? Und wenn er Fehler in der Beschreibung macht, müsste er mich doch eigentlich vor Vertragsunterzeichnung darauf hinweisen oder nicht?

Das ist eben das Problem - Er hat ja einen Fehler gemacht (Irrtum) und nicht bewußt - somit war ihm ja bei Abschluß nicht klar daß da ein Fehler vorliegt und konnte somit auch nicht darauf Hinweisen. (Zumindest könnte er so argumentieren)

Und 1.Hand drauf zu schreiben obwohl er weis das das Auto werkstattrechnungen hat von mehreren unterschiedlichen Personen in unterschiedlichen Städten ist ja schon Absicht oder er wollte es nicht sehen oder es war Absicht. Die Rechnungen wurden erst nach Vertragsunterzeichnung ausgehändigt, daher konnte ich das mit der steuerkette ja auch nicht direkt nachprüfen.

In diesem Punkt kann er sich Schwer aus der Affäre ziehen!
1. oder 2. Hand im Kopf zu haben - da kann man mal "Durcheinanderkommen" wenn man mehrere Fahrzeuge am Hof hat. Aber 6 Besitzer ist eher schon Außergewöhnlich - sowas bekommt man bestimmt beim Ankauf mit.
Daß es dann "Dubios" selbst im Fahrzeugschein nicht sogleich Ersichtlich war - spricht auch nicht gerade für Ihn.

Wünsch Dir viel Erfolg und guten Ausgang! Mit ein wenig Druck und Argumentation (viell. vorher schriftlich niederschreiben) - ist er ev. freiwillig bereit für eine Rückabwicklung. Schliesslich wird er auch Wissen daß der Kunde Gegenüber dem Händler auch Rechte hat - Abseits des "Kaufvertrages".

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. April 2017 um 10:33:45 Uhr:


Ist es denn überhaupt notwendig die Kette zu wechseln, sprich, ergibt sich für das Fahrzeug mit nem Spanner und alter Kette einen techn. Mangel?
Und evtl. ist er als Ankäufe auch getäuscht worden?

@stefstef89 : in deinem Eingangspost schreibst du von Nachbesserung und von Rücktritt. Was genau willst du denn?
Nachbesserung und evtl. Schadensansprüche an den oder die Vorbesitzer wären doch auch eine Möglichkeit!?
Um was für ein Fahrzeug und zu welchem Preis handelt es sich denn überhaupt?

Gruß, und frohes Osterfest,
der_Nordmann

Wie stellst Du Dir den das vor?
Er hat beim Händler gekauft und solange keiner der Vorbesitzer eine Straftat damit begangen hat (zb. Tacho gedreht,...) kann man diesem nicht mehr wirklich was Anlasten. Da müsste schon ne grobe Fahrlässigkeit dahinterstecken. Allg. Defekte (selbst durch Servicestau) gehören da nicht dazu!

Außerdem müsste da der Händler beim Vorbesitzer Ansprüche geltend machen, wenn er getäuscht wurde.

Einem Autokäufer beim Händler kann doch nicht zugemutet werden sich im Falle eines Schadens an all die Vorbesitzer zu wenden. Gekauft wurde beim Händler und der muss Gewährleistung geben und zu gemachten Angaben stehen. Deshalb ist er ja Profi und ihm obliegt es daß er angekaufte Fahrzeuge einer Begutachtung Unterzieht.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. April 2017 um 10:33:45 Uhr:


Ist es denn überhaupt notwendig die Kette zu wechseln, sprich, ergibt sich für das Fahrzeug mit nem Spanner und alter Kette einen techn. Mangel?
Und evtl. ist er als Ankäufe auch getäuscht worden?

@stefstef89 : in deinem Eingangspost schreibst du von Nachbesserung und von Rücktritt. Was genau willst du denn?
Nachbesserung und evtl. Schadensansprüche an den oder die Vorbesitzer wären doch auch eine Möglichkeit!?
Um was für ein Fahrzeug und zu welchem Preis handelt es sich denn überhaupt?

Gruß, und frohes Osterfest,
der_Nordmann

Ja es handelt sich um einen BMW 118i Bj. 2006. Die haben erfahrungsgemäß immer Probleme mit der Kette.
Darum habe ich auch besonders darauf geachtet das die gemacht wurde.

Der aktuelle Schaden könnte auch dadurch aufgetreten sein das die Kette übergesprungen ist. Zündaussetzer 3. und ein weiterer Zylinder von jetzt auf gleich. Kann muss aber nicht, das wird die Werkstatt dann herausfinden. Fakt ist das dieser Fehler mal gute 1500-2000€ kostet ( kettenwechsel)

Das er getäuscht wurde denke ich nicht. Er hat ja die Rechnung vorliegen gehabt wo deutlich ersichtlich ist das nur der spanner getauscht wurde.

Aufgrund der Vorbesitzer will ich die Karre zurück geben.

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Zitat:

@grilli9 schrieb am 15. April 2017 um 11:01:48 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. April 2017 um 10:33:45 Uhr:


Ist es denn überhaupt notwendig die Kette zu wechseln, sprich, ergibt sich für das Fahrzeug mit nem Spanner und alter Kette einen techn. Mangel?
Und evtl. ist er als Ankäufe auch getäuscht worden?

@stefstef89 : in deinem Eingangspost schreibst du von Nachbesserung und von Rücktritt. Was genau willst du denn?
Nachbesserung und evtl. Schadensansprüche an den oder die Vorbesitzer wären doch auch eine Möglichkeit!?
Um was für ein Fahrzeug und zu welchem Preis handelt es sich denn überhaupt?

Gruß, und frohes Osterfest,
der_Nordmann

Wie stellst Du Dir den das vor?
Er hat beim Händler gekauft und solange keiner der Vorbesitzer eine Straftat damit begangen hat (zb. Tacho gedreht,...) kann man diesem nicht mehr wirklich was Anlasten. Da müsste schon ne grobe Fahrlässigkeit dahinterstecken. Allg. Defekte (selbst durch Servicestau) gehören da nicht dazu!

Außerdem müsste da der Händler beim Vorbesitzer Ansprüche geltend machen, wenn er getäuscht wurde.

Einem Autokäufer beim Händler kann doch nicht zugemutet werden sich im Falle eines Schadens an all die Vorbesitzer zu wenden. Gekauft wurde beim Händler und der muss Gewährleistung geben und zu gemachten Angaben stehen. Deshalb ist er ja Profi und ihm obliegt es daß er angekaufte Fahrzeuge einer Begutachtung Unterzieht.

Eben, die Schadensersatzansprüche bezogen sich auf die fehlerhafte Angabe der Vorbesitzer, nicht auf die techn. Mängel.
Da muss der Verkäufer auf Grund der Gewährleistung nachbessern. Ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der techn.
Mängel möglich ist, wird wohl nur ein RA herausfinden, zu dem ja schon geraten wurde.
Was die Vorbesitzer angeht, kann auch der Händler getäuscht worden sein, kann wohl gemerkt!
@TE: hast du die Anzeige noch? Poste doch mal bitte, damit wir ein Bild von der Anzeige bekommen.

Gruß,
der_Nordmann

Ziemlich viel wirres Zeug hier.
Jeder Gebrauchtwagenhändler weiß natürlich, wieviele Vor-Halter seine Autos hatten.
"Vorbesitzer" hatten sie jeweils noch viel mehr, das ist aber unerheblich.
Setz' ihm eine angemessene Frist (14 Tage), das vertraglich vereinbarte Auto zu liefern und dann erklärst Du den Rücktritt.
Wenn er sich weigert, nimmst Du Dir einen Anwalt, den zahlt dann er.
Und die Strafanzeige würde ich auf jeden Fall machen, Du bist betrogen worden.
Unterlässt Du sie, signalisierst Du ihm ja, dass sein Tun folgenlos bleibt.
Dann wird er so weiter machen.

Eigentlich hat @Katharin a recht. Das erste was einem Händler interessiert beim Kauf sind die Anzahl der Vorbesitzer, Laufleistung, Bj,... Solcherart Dinge wird man kaum unabsichtlich "Verschwitzen".

Klar hier ist das Angebot das ich mir von ihm ausdrucken lassen habe.

Ich hätte vielleicht die persönlichen Daten geschwärzt, ist jetzt aber auch egal.
Da steht 1. Hand (mehrfach), allerdings ist das ja auch nur das Angebot, welches Irrtümer enthalten kann.
Warum steht im Kaufvertragnichts über Vorhalter drin?

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 17. April 2017 um 17:51:41 Uhr:


Ich hätte vielleicht die persönlichen Daten geschwärzt, ist jetzt aber auch egal.
Da steht 1. Hand (mehrfach), allerdings ist das ja auch nur das Angebot, welches Irrtümer enthalten kann.
Warum steht im Kaufvertragnichts über Vorhalter drin?

Weil der TE halt zuviel Vertrauen gehabt hat - beim nächsten mal wird er bestimmt besser darauf Achten - sodaß sogar die Reifenmarke und Profiltiefe im KV vermerkt werden.

War zwar sein Fehler - Dennoch ist hier manches nicht im Reinen von Händlerseite. Wenn man so groß Anschreibt sollte man schon Sicher sein und wenns dann nicht 2, 3, od.4 Halter sind sondern gleich 6! So etwas entgeht normal keinem Händler - da er sicher den Preis deshalb gedrückt hat.

Dann erklär mir bitte was 1. Hand und 1 Vorhalter gemeinsam haben. Garnichts.
Wenn ein Vorhalter zugesichert wird (z.B. per Kaufvertrag), dann muss das auch geliefert werden. 1. Hand bedeutet alles und nichts.

1. Besitz, 1. Hand, 1Vorhalter,...- Ohne Wortglaubereien zu Betreiben - jeder weiß was gemeint ist und wenn ein Händler das nun zerpflücken will dann ist er ein offensichtlicher Betrüger. Punkt!
Egal ob es nun juristisch od. sonst wie richtig Formuliert wurde - da ist einem Käufer am wenigsten ein Vorwurf zu machen. Moralisch ist es ohnehin unter aller Würde.

Als Händler würde ich mal Schadensbegrenzung an den Tag legen statt da Wortglauberei und Irrtümer in den Raum zu werfen. Es sei denn er lebt nur mehr nach dem Motto: "Ist der Ruf mal ruiniert, lebt und betrügt es sich ungeniert"

So sieht es aus... naja mal gucken was dabei raus kommt. Diese Woche geht es erstmal zum Anwalt.

Drücke dir die Daumen! Sag Bescheid, was rauskommt. Ist für alle interessant.
Grüße

Mache ich auf jeden Fall 🙂 Danke für eure Meinungen

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