Rücktritt vom Kaufvertrag
Ich habe im Juli 09 ein KFZ in einer Autobörse entdeckt. Es wurde in der Anzeige die Angabe gemacht, dass der PKW 2 Vorbesitzer hatte. Es wurde nicht vermerkt zb. Irrtümer vorbehalten usw. Beim Kauf des PKW im Autohaus wurde nichts im Kaufvertrag eingetragen unter der Position Vorbesitzer lt. Brief. Der Verkäufer bestätigte auf meine nochmalige Anfrage auf Vorbesitzer mit der Antwort vor Zeugen Anwort:2. Vorbesitzer lt. Angebot Autosc.... Leider stellte ich erst jetzt fest, dass im Brief 5 Vorbesitzer eingetragen sind. Leider hatte ich den Brief nicht kontrolliert bei KFZ Übergabe. Was meint Ihr? Kann ich den Kaufvertrag Rückabwickeln? Danke für eure Infos im vorraus
Beste Antwort im Thema
Soll der Grund für die Rückabwicklung, die nach etlichen Monaten festgestellte Angabe bezüglich der Vorbesitzer sein?
Oder besteht ein berechtigter Grund, z. B. Mängel am Fahrzeug?
Die Papiere sollte man im Übrigen schon bei der Übergabe kontrollieren, denn dafür hast Du letztendlich unterschrieben.
Ist das Fahrzeug beispielsweise 12 Jahre alt, liegt die Vermutung mehrerer Besitzer nahe. In den neuen Papieren stehen nicht mehr alle Vorbesitzer drin, so kann es natürlich auch zu fehlerhaften Informmationsübertragungen kommen. Beabsichtigt oder nicht - könnte schwer nachweisbar sein.
Mehrere Vorbesitzer müssen auch nicht immer bedeuten, dass das Fahrzeug schlechter ist als mit nur einem Vorbesitzer!
19 Antworten
Zitat:
..............
Ja, die gibt es ........🙂
Die vom Autoverkäufer, der dem TE ein neues oder anderes Fahrzeug verkaufen möchte und da mal eben schnell ein "Berechnungsmodell" erfundenden hat.........😁
Gruß
Delle
Da hätte ich natürlich auch selbst drauf kommen können! Welch ein Schelm, der Autoverkäufer......😉
Aussicht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages besthet nur, wenn die beiden folgenden Punkte erfüllt werden:
1. Beweis, dass der Verkäufer unzutreffende Fahrzeugeigenschaften zugesichert hat (hier Anzahl der Vorbesitzer)
2. Beweis, dass seit dem Erwerb des Fahrzeuges keine Chance auf Einsicht in die Fahrzeugpapiere bestand (z.B. duch Zurückhaltung dieser Papiere durch den Verkäufer) und daher erst jetzt die Anzahl der Vorbesitzer überprüft werden konnte.
Beweis 1 ist wg. fehlender schriftlicher Unterlagen praktisch nicht zu erbringen.
Beweis 2 ist nicht möglich, da die Fahrzeugpapiere schon mehrere Monate vorliegen.
Also diesen Fahrzeugkauf als Lehrgeld abhaken. Kein Schaden ist so groß, als dass man nicht noch einen Nutzen daraus ziehen kann.
O.
Der Beweis für die unzutreffenden Eigenschaften liegt ja vor. Nochmal in Kurzfassung:
1. Angebot vom Autohaus lag beim Abschluss des Kaufvertrages vor. -Bin mit dem Verkäufer das ausgedruckte Angebot nochmal
durchgegangen-
(Angebot über Autoscout, keine Klausel enthalten wie z.B. Irrümer vorbehalten oder ähnliches
lt. AGB Autoscout haftet das Autohaus für die Richtigkeit der Angaben im Angebot)
2. Beim Abschluss des Kaufvertrages fragte ich nach dem KFZ Brief
(Antwort des Verkäufers: Kaufvertrag liegt im Tresor in der Zweigstelle. Und er kann mir den Brief erst nach Anmeldung
des Fahrzeuges geben. Er sagte auch den Brief brauchen Sie nicht gleich. Sie haben doch die Quittung der Bezahlung
und den Kaufvertrag.
Der Verkäufer sicherte mir alle Eigenschaften laut Angebot vor 3 Zeugen zu.
Er beantwortete meine Frage auf Vorbestizer mit der Antwort: 2, wie im Angebot ausgewiesen. Er hätte spätestens die Korrektur
der Vorbestizer beim Abschluss des Vertrages
melden müssen, und er darf doch nicht im Glauben einfach die Angabe machen ohne auf den Brief zu
schauen, dass ist meine Meinung)
3. Im Kaufvertrag bin ich leider über die Position Vorbesitzer gestolpert, da er in der Spalte für Vorbesitzer das Erstzulassungs-
datum eingetragen hat.
4. Der Zeitraum von 5 Monaten ist entstanden, da ich den Brief sofort zur Finanzierungsbank sendete.
Ich habe den Brief von der Bank abgefordert, da ich jetzt einen Kupplungs- und Getriebeschaden habe und
ich das Fahrzeug schnell verkaufen wollte, da der Verkäufer nicht auf Gewährleistung die Reparaturen druchführen will.
Daher will ich jetzt mein Recht bekommen und den Kaufvertrag Rückabwickeln, da ich mit der Falschangabe der Vorbesitzer
das Fahrzeug nie gekauft hätte. Für mich sind das Welten ob man mir die Auskunft lt. Angebot gibt mit 2 Vorbesitzern und jetzt im
Brief steht, dass das Fahrzeug schon 5 Vorbesitzer hatte. Das Fahrzeug ist jetzt gerade mal 6 Jahre alt.
Zitat:
Original geschrieben von Mathewgot
Der Beweis für die unzutreffenden Eigenschaften liegt ja vor. Nochmal in Kurzfassung:Der Verkäufer sicherte mir alle Eigenschaften laut Angebot vor 3 Zeugen zu.
Er beantwortete meine Frage auf Vorbestizer mit der Antwort: 2, wie im Angebot ausgewiesen.4. Der Zeitraum von 5 Monaten ist entstanden, da ich den Brief sofort zur Finanzierungsbank sendete.
Ich habe den Brief von der Bank abgefordert, da ich jetzt einen Kupplungs- und Getriebeschaden habe und
ich das Fahrzeug schnell verkaufen wollte, da der Verkäufer nicht auf Gewährleistung die Reparaturen druchführen will.
Der Verkäufer wird abstreiten, dass er die Zahl der Vorbesitzer mit zwei angegeben hat. Mit drei Zeugen mag es möglich sein, diese Aussage des Verkäufers zu erschüttern. Ausgang eines solchen Verfahrens ist ungewiss.
Dass der Brief umgehend zur Finanzierungsbank geschickt wurde, ist hier unerheblich, da dies nicht dem Verkäufer angelastet werden kann. Du hattest den Brief in den Händen gehabt und somit bereits vor 5 Monaten die Möglichkeit gehabt, die Zahl der Vorbesitzer zu überprüfen.
Gößer ist m.E. die Erfolgwahrscheinlichkeit, wenn Du auf Reparatur im Rahmen der Gewährleistung bestehst.
Warum lehnt der Verkäufer die Gewärleistung ab?
O.
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Der Verkäufer will einfach keine Kosten für die Reparatur für das verkaufte Fahrzeug haben.
Naja, ich hoffe das durch einen Anwalt die Sache geklärt wird.
Ich bin auch einverstanden wenn vom Kaufpreis eine Summe X abgezogen wird, für die Nutzung in den 5 Monaten.
Ich bin ja auch verpflichtet den Kaufvertrag anzufechten, da ich ja sonst beim Weiterverkauf haftbar gemacht werden kann, da ich ja den Wagen ohnen Wertverlust durch die Falschangabe der Vorbesitzer verkaufen möchte. D.h. ich möchte den Wagen ja mit 3 Vorbesitzter ( inkl. meine Nutzung) verkaufen und nicht mit 6 Vorbesitzern. Ich werde doch den Wagen nicht los, wenn das Fahrzeug in 6 Jahren / 6 Besitzer hatte.