Rücktritt vom Kaufvertrag

Ich habe im Juli 09 ein KFZ in einer Autobörse entdeckt. Es wurde in der Anzeige die Angabe gemacht, dass der PKW 2 Vorbesitzer hatte. Es wurde nicht vermerkt zb. Irrtümer vorbehalten usw. Beim Kauf des PKW im Autohaus wurde nichts im Kaufvertrag eingetragen unter der Position Vorbesitzer lt. Brief. Der Verkäufer bestätigte auf meine nochmalige Anfrage auf Vorbesitzer mit der Antwort vor Zeugen Anwort:2. Vorbesitzer lt. Angebot Autosc.... Leider stellte ich erst jetzt fest, dass im Brief 5 Vorbesitzer eingetragen sind. Leider hatte ich den Brief nicht kontrolliert bei KFZ Übergabe. Was meint Ihr? Kann ich den Kaufvertrag Rückabwickeln? Danke für eure Infos im vorraus

Beste Antwort im Thema

Soll der Grund für die Rückabwicklung, die nach etlichen Monaten festgestellte Angabe bezüglich der Vorbesitzer sein?

Oder besteht ein berechtigter Grund, z. B. Mängel am Fahrzeug?

Die Papiere sollte man im Übrigen schon bei der Übergabe kontrollieren, denn dafür hast Du letztendlich unterschrieben.

Ist das Fahrzeug beispielsweise 12 Jahre alt, liegt die Vermutung mehrerer Besitzer nahe. In den neuen Papieren stehen nicht mehr alle Vorbesitzer drin, so kann es natürlich auch zu fehlerhaften Informmationsübertragungen kommen. Beabsichtigt oder nicht - könnte schwer nachweisbar sein.

Mehrere Vorbesitzer müssen auch nicht immer bedeuten, dass das Fahrzeug schlechter ist als mit nur einem Vorbesitzer!

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Zitat:

Original geschrieben von Mathewgot


Ich habe im Juli 09 ein KFZ in einer Autobörse entdeckt. Es wurde in der Anzeige die Angabe gemacht, dass der PKW 2 Vorbesitzer hatte. Es wurde nicht vermerkt zb. Irrtümer vorbehalten usw. Beim Kauf des PKW im Autohaus wurde nichts im Kaufvertrag eingetragen unter der Position Vorbesitzer lt. Brief. Der Verkäufer bestätigte auf meine nochmalige Anfrage auf Vorbesitzer mit der Antwort vor Zeugen Anwort:2. Vorbesitzer lt. Angebot Autosc.... Leider stellte ich erst jetzt fest, dass im Brief 5 Vorbesitzer eingetragen sind. Leider hatte ich den Brief nicht kontrolliert bei KFZ Übergabe. Was meint Ihr? Kann ich den Kaufvertrag Rückabwickeln? Danke für eure Infos im vorraus

Das fällt dir 5 Monate später ein? Ich denke nein da nur schriftliche Angaben  im Kaufvertrag bindend sind.

Soll der Grund für die Rückabwicklung, die nach etlichen Monaten festgestellte Angabe bezüglich der Vorbesitzer sein?

Oder besteht ein berechtigter Grund, z. B. Mängel am Fahrzeug?

Die Papiere sollte man im Übrigen schon bei der Übergabe kontrollieren, denn dafür hast Du letztendlich unterschrieben.

Ist das Fahrzeug beispielsweise 12 Jahre alt, liegt die Vermutung mehrerer Besitzer nahe. In den neuen Papieren stehen nicht mehr alle Vorbesitzer drin, so kann es natürlich auch zu fehlerhaften Informmationsübertragungen kommen. Beabsichtigt oder nicht - könnte schwer nachweisbar sein.

Mehrere Vorbesitzer müssen auch nicht immer bedeuten, dass das Fahrzeug schlechter ist als mit nur einem Vorbesitzer!

Im Kaufvertrag steht nichts - also - nichts !

Wie gesagt ich fühle mich betrogen , da ich nochmals gefragt hatte ob das Kfz nur 2 Vorbesitzer hat. Der Verkäufer antwortete mit ja. Ich hatte den Fehler erst nach 5 Monaten bemerkt, da ich den Brief gleich zur Bank schickte, und ich jetzt durch den Weiterverkauf den Brief von der Bank zurück bekam.

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Hast du mal den Verkäufer kontaktiert? Was sagt er denn dazu? Vielleicht kommt er dir ja etwas entgegen, Tankgutschein oder sonstiges.

ich würde mal sagen, Lehrgeld gezahlt und beim nächsten Mal glaubst du dem Verkäufer nichts, außer du siehst selber in den Fz.-Brief / ZLB Teil II

wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich den Wagen nicht zurücknehmen, ich denke bei nem Privatverkauf wird es auch schwer mit Zeugen usw. das kostet alles mehr wie es dir nützt.

Warum verkaufst du die Karre so schnell wieder?

Will schnell verkaufen da ich nach 4 Tkm Getriebeschaden habe. Leider hat der Wagen jetzt 4 TEuro Wertverlust, da 3 Vorbesitzer und 6 Vorbesitzer so einen Verlust ausmacht

Hallo

Ich hattte mal im Jahr 2004 das ähnliche wie bei dir.Damals hatte ich mein Seat Toledo gekauft (über S**t Bank Finanziert) Kaufvertrag ausgefüllt da stand Anzahl der Vorbesitzer: 1 also ich wäre dann der 2 Besitzer.

Nach ende der Finanzierung hatte ich das Fahrzeugbrief in der Hand, und Ich war nicht der 2. Besitzer sondern der 3. Vor mir war er normal zugelassen davor als Mietwagen wie es herraus kam.
Lange Rede kurzer sinn die sache kam vor Gericht der Richter sagte zu mir: Im Gebrauchtwagen spielt das anzahl von Vorbesitzer große rolle,sind sie mit summe XXX Euro zufrieden.hab die XXX Euro kassiert und er sollte die gerichtkosten tragen.

Du mußt alles Schriftlich haben Zeugen werden da nicht wahr genommen wie schwarz auf weiss.

Das Fahrzeug wurde im Internet gekauft, wenn ich alles richtig gelesen bzw. verstanden habe.

Ist der Verkäufer kein Händler besteht natürlich immer ein gewisses Risiko, dass sollte einem Jeden bekannt sein. Gerade Privatverkäufer können, ausgehend von den vorliegenden Papieren falsche Angaben zu der Anzahl an Vorbesitzern machen und das nicht einmal vorsätzlich.

Zitat:

Original geschrieben von Mathewgot


Will schnell verkaufen da ich nach 4 Tkm Getriebeschaden habe. Leider hat der Wagen jetzt 4 TEuro Wertverlust, da 3 Vorbesitzer und 6 Vorbesitzer so einen Verlust ausmacht

…..Du glaubst doch nicht wirklich, dass der Unterschied von 3 zu 6 Vorbesitzern 4.000 € ausmacht, oder? Der Getriebeschaden macht natürlich etwas aus und der ist genau berechenbar.

Wie viel Wertverlust durch mehrere Besitzer tatsächlich zustande kommen könnte hängt natürlich vom Fahrzeug, Alter etc. ab. Vielleicht machst Du mal ein paar Angaben zu dem Fahrzeug, damit wir wissen worum es überhaupt geht!

Zitat:

Original geschrieben von Vers.experte


Hallo

Ich hattte mal im Jahr 2004 das ähnliche wie bei dir.Damals hatte ich mein Seat Toledo gekauft (über S**t Bank Finanziert) Kaufvertrag ausgefüllt da stand Anzahl der Vorbesitzer: 1 also ich wäre dann der 2 Besitzer.

Nach ende der Finanzierung hatte ich das Fahrzeugbrief in der Hand, und Ich war nicht der 2. Besitzer sondern der 3. Vor mir war er normal zugelassen davor als Mietwagen wie es herraus kam.
Lange Rede kurzer sinn die sache kam vor Gericht der Richter sagte zu mir: Im Gebrauchtwagen spielt das anzahl von Vorbesitzer große rolle,sind sie mit summe XXX Euro zufrieden.hab die XXX Euro kassiert und er sollte die gerichtkosten tragen.

Du mußt alles Schriftlich haben Zeugen werden da nicht wahr genommen wie schwarz auf weiss.

Der Verkauf lief wohl eindeutig über ein Autohaus, da sieht die Sachlage anders aus und ist nicht unbedingt mit diesem Fall vergleichbar. Aber eine Mietwagenfirma als Vorbesitzer nicht anzugeben und das von einem Autohaus, ist schon sehr grenzwertig.

Ich verstehe den Sinn der Sache nicht, du willst den Wagen zurückgeben, nur weil du dich betrogen fühlst?

Wenn du ansonsten mit dem Wagen zufrieden bist, wieso willst du das Risiko eingehen vor Gericht zu gehen?
Auch wenn für ein paar Tausend Euro was dran sein sollte ist das Risiko viel zu hoch.

Prozesse dauern ewigkeiten und der Ausgang ist ungewiß. Und der Wagen wird auch nicht neuer.

Hab selber mal über 3 Jahre einen Prozeß geführt, bis hin zum OLG. Würde ich heutzutage nie wieder machen, obwohl ich gewonnen habe. Die Zeit und nerven die man da verliert, da muß es schon was richtig großes sein. Ansonsten verkauf ich den Wagen mit 2-3000€ Verlust und schlafe ruhig, und muß nicht 2-3 Jahre immer wieder an die Sache erinnert werden.

Zitat:

Der Verkauf lief wohl eindeutig über ein Autohaus, da sieht die Sachlage anders aus und ist nicht unbedingt mit diesem Fall vergleichbar. Aber eine Mietwagenfirma als Vorbesitzer nicht anzugeben und das von einem Autohaus, ist schon sehr grenzwertig

Ja ich hatte über ein Autohaus gekauft. (Schmidtstr 44793 Bochum)

Mathewgot wenn bei dir im Kaufvertrag keine anzahl von Vorbesitzer steht dann hast du keine Chance dagegen was zu machen, und wenn du noch von Privatperson gekauft hast dann vergiss alles.

Zitat:

Der Verkauf lief wohl eindeutig über ein Autohaus, da sieht die Sachlage anders aus und ist nicht unbedingt mit diesem Fall vergleichbar. Aber eine Mietwagenfirma als Vorbesitzer nicht anzugeben und das von einem Autohaus, ist schon sehr grenzwertig

Ja ich hatte über ein Autohaus gekauft. (Schmidtstr 44793 Bochum)

Mathewgot wenn bei dir im Kaufvertrag keine anzahl von Vorbesitzer steht dann hast du keine Chance dagegen was zu machen, und wenn du noch von Privatperson gekauft hast dann vergiss alles.

(sieh mal bitte von diesen zu direkten Angaben bezüglich irgendwelcher Firmen ab!)

Siehste, damit hast Du alles richtig gemacht und der TE eben ein Problem......

Aber was mich viel brennender interessiert ist, wie der Wertverlust von 4.000,00 € zustande kommt, allein aufgrund von 3 Vorbesitzern mehr als angegeben (der Getriebeschaden mal ausgenommen, der wurde ja auch für den Wertverlust nicht angeführt)!

Bitte um Input! Vielleicht gibt es ja völlig neue Berechnungs- bzw. Ermittlungmethoden zu Fahrzeugwerten, die an mir spurlos vorbeigelaufen sind.......HILFE😕

Hast du nur einen Kaufvertrag?
Habe gestern einen Gebrauchtwagen vom Händler kaufen wollen.Da der Brief aber noch bei der Bank liegt habe ich keinen Kaufvertrag bekommen, sondern eine "verbindliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen". Und dort steht unter Vorbesitzer eine 1. Klar werde ich das im Kaufvertrag und im Brief noch mal prüfen.Aber ich habe schon mal was schriftlich.

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von paddye27
 
Bitte um Input! Vielleicht gibt es ja völlig neue Berechnungs- bzw. Ermittlungmethoden zu Fahrzeugwerten, die an mir spurlos vorbeigelaufen sind.......HILFE😕

Ja, die gibt es ........🙂

Die vom Autoverkäufer, der dem TE ein neues oder anderes Fahrzeug verkaufen möchte und da mal eben schnell ein "Berechnungsmodell" erfundenden hat.........😁

Gruß

Delle

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